Verwaltungsrat der BARMER hat sich konstituiert – Bernd Heinemann bleibt Verwaltungsratsvorsitzender

Die BARMER hat einen neuen Verwaltungsrat. Das 30-köpfige ehrenamtliche Gremium, das bei der BARMER aus 27 Versicherten- und drei Arbeitgebervertretern besteht, trat heute erstmals nach der Sozialwahl zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Zum Verwaltungsratsvorsitzenden wurde erneut Bernd Heinemann (65), Mitglied und ehemaliger Vizepräsident des Landtags Schleswig-Holstein, gewählt. Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates ist erneut Ulrike Hauffe (66), ehemalige Bremer Landesbeauftragte für Frauen. Dem Präsidium des BARMER-Verwaltungsrates gehört ferner Dirk Wiethölter (51) als Schriftführer an. Auch hier hat es keine personelle Veränderung gegeben. Wiethölter, hauptberuflich Geschäftsführer der HairGroup GmbH, vertritt in der Selbstverwaltung der Kasse die Interessen der Arbeitgeber. Bei der diesjährigen Sozialwahl hatten bis zum Stichtag 4. Oktober 2017 mehr als 2,2 Millionen BARMER-Mitglieder ihre Stimme abgegeben. Das sind rund 165.000 Wahlberechtigte mehr als bei der letzten Sozialwahl im Jahr 2011. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 30,3 Prozent. Pressemitteilung der BARMER

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Zahl der Antibiotika-Verordnungen in Deutschland bleibt konstant niedrig

Die öffentlichen Apotheken gaben 2016 vergleichbar häufig Antibiotika wie in den Vorjahren ab. Es waren rund 12,6 definierte Tagesdosen pro 1000 Versicherte und Tag (dose per 1000 inhabitants per day, DID) an oralen Antibiotika zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das entspricht etwa dem Wert der Vorjahre: 2012 wurden rund 13,1 und 2014 rund 12,8 DID abgegeben. Das ergab eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) anlässlich des Europäischen Antibiotikatags. Verordnungen auf Privatrezepten wurden nicht erfasst. Innerhalb von Europa gibt es immense Unterschiede im Antibiotika-Gebrauch. Im Jahr 2015 wurden in den Niederlanden im ambulanten Bereich nur 10,7 DID abgegeben. Spitzenreiter war Griechenland mit 36,1 DID. Der die Bevölkerungszahlen berücksichtigende Mittelwert lag in ganz Europa bei 22,4 DID. „Diese Zahlen sind nicht eins zu eins mit unseren aktuellen Ergebnissen vergleichbar, zum Beispiel weil in der aktuellen Auswertung des DAPI Verordnungen von Zahnärzten nicht berücksichtigt wurden und sich die Auswertung auf oral angewendete Antibiotika beschränkte. Aber die Tendenz ist klar: In Deutschland werden Antibiotika erfreulicherweise zurückhaltender verordnet als in den meisten anderen europäischen Ländern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI. Werden Antibiotika falsch eingesetzt, können sie ihre Wirksamkeit verlieren. Immer häufiger kommt es zu Infektionen durch resistente Bakterien, bei denen die klassischen Antibiotika nicht mehr wirken. Kiefer: „Apotheker beraten ihre Patienten zum richtigen Umgang mit Antibiotika. Das trägt dazu bei, dass sich weniger Resistenzen entwickeln.“ Unter www.abda.de ist ein Flyer mit dem Titel “7 Tipps für den richtigen Umgang mit Antibiotika” verfügbar. Dazu gehört unter anderem, dass Antibiotika nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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#OEGWK – Haben Sie sich schon angemeldet?

10. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS: Das Gesundheitssystem ist derzeit im massiven Umbruch. Die Innovationsfähigkeit der Medizin und die demographische Entwicklung prägen den Wandel. Deshalb werden heute mehr und mehr Probleme der Finanzierung und der Qualität öffentlich diskutiert. Immer stärker rücken die gesundheitspolitischen … Read more →

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Buchtipp: „Aufsichts- und Verwaltungsrat in Gesundheits- und Sozialunternehmen – Aufgaben, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen“

Buchtipp GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 2017 „Aufsichts- und Verwaltungsrat in Gesundheits- und Sozialunternehmen – Aufgaben, Herausforderungen, Handlungsempfehlungen“, Prof. Dr. Bernd Halbe / Prof. Dr. Rudolf Schmid (Autoren), erschienen im medhochzwei Verlag. Schon jetzt den 14. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 19. und 20. September 2018 vormerken, … Read more →

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Gröhe: „Sachgerechter Einsatz von Antibiotika“ – Daten zum Antibiotikaverbrauch für alle Krankenhäuser

Anlässlich des Europäischen Antibiotikatags am 18. November 2017 erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen ist entscheidend, dass Antibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist. Deshalb ist es wichtig, die Fortbildung für medizinisches Personal und das öffentliche Bewusstsein weiter zu stärken. Die Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung des Robert Koch-Instituts liefert wertvolle Vergleichsdaten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, um den Einsatz von Antibiotika immer wieder kritisch zu hinterfragen.“ Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts betont: „Daten zum Antibiotikaverbrauch tragen dazu bei, kritische Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren, die Wirksamkeit von Maßnahmen zu überwachen und eine gezieltere Verordnungspraxis zu erreichen“. Das Robert Koch-Institut bietet mit der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (https://avs.rki.de) ab dieser Woche erstmals allen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit, ihren Antibiotikaverbrauch mit Referenzdaten zu vergleichen. Die Daten können über eine interaktive Datenbank abgerufen werden. In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) hat das Robert Koch-Institut die Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) für den stationären Sektor aufgebaut. Nach einer Pilotphase 2014 läuft AVS seit 2015 im Routinebetrieb. Bisher haben sich mehr als 300 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken angemeldet und 190 Einrichtungen liefern Daten. Neben der Verbrauchs-Surveillance führt das RKI auch eine Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) durch, mit der Kliniken und niedergelassene Ärzte die Resistenzentwicklung vor Ort verfolgen und ihre Verordnung anpassen können (https://ars.rki.de). AVS und ARS sind wichtige Voraussetzungen für Strategien zum umsichtigen Einsatz von Antibiotika (Antibiotic-Stewardship-Programme) in Kliniken. Deutschland hat mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen gebündelt. Wesentliche Ziele der DART 2020 sind die Förderung eines sachgerechten Antibiotika-Einsatzes in der Human- und Tiermedizin, die Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals, die Information der Bevölkerung über Antibiotika-Resistenzen, die Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau der Antibiotika-Resistenz- und Antibiotika-Verbrauchs-Überwachung (Surveillance). Um gut ausgebildetes Personal zu fördern, werden Krankenhäuser durch das Hygieneförderprogramm mit insgesamt 460 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 bei der Einstellung und Ausbildung von Hygienefachpersonal sowie der Weiterbildung von Infektiologen und bei externen infektiologischen Beratungsleistungen unterstützt. International hat Deutschland durch die DART 2020 eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen übernommen und diese erstmals zu einem Schwerpunktthema der diesjährigen deutschen G20-Präsidentschaft gemacht. Alle G20-Staaten haben zugesagt, bis Ende 2018 mit der Umsetzung eigener Nationaler Aktionspläne zu beginnen, den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu stärken und die Forschung gemeinsam voranzutreiben. Im Mittelpunkt des Europäischen Antibiotikatags sowie der vom 13. bis zum 19. November 2017 stattfindenden Welt-Antibiotika-Woche (World Antibiotic Awareness Week, WAAW) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stehen dieses Jahr das Gesundheitspersonal und seine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kliniken stellen die Notfallversorgung sicher – finanzielle Defizite nicht länger akzeptabel

Die Krankenhäuser haben im Jahr 2016 rund 11,9 Millionen ambulante Notfälle versorgt. Durch die anhaltend schlechte Finanzierung dieser ambulanten Notfallversorgung ergab sich für die Kliniken ein Minus von rund einer Milliarde Euro. Dieses Ergebnis zeigt das „Krankenhaus Barometer 2017“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). „Die Befragung der Krankenhäuser macht deutlich, dass das Problem der Notfallversorgung noch lange nicht gelöst ist. 96 Prozent der befragten Kliniken gaben an, dass die Versorgung nicht kostendeckend war. Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Reform der Notfallversorgung in den Koalitionssondierungen ein von allen Parteien aufgerufenes Thema ist. Aus Krankenhaussicht muss im Mittelpunkt einer Lösung eine auf die Kliniken zugeschnittene Finanzierung der Leistungen stehen. Dazu gehört auch die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagieren, sind rückwärtsgewandt und führen nicht weiter. Deshalb lehnen auch die Krankenhäuser die zentralen Punkte des Sachverständigenratsgutachtens ab“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders auffällig ist, wie sich die Notfälle über die Woche hinweg verteilen. 34 Prozent der Notfälle kommen am Wochenende und an Feiertagen sowie 14,5 Prozent an Mittwochnachmittagen. Aber 36 Prozent kommen an den übrigen Werktagen. Die Befragung macht zudem deutlich, dass auch eine KV-Notdienst-Praxis am oder in der Nähe eines Krankenhauses häufig keine Lösung ist. Durchgehend geöffnete KV-Notdienst-Praxen gibt es am Wochenende nur rund 14 Prozent. Das gleiche Ergebnis zeigt sich an den anderen Wochentagen außerhalb der normalen Öffnungszeiten von Praxen. „Nur 15 Prozent der KV-Notdienst-Praxen haben über Nacht geöffnet. Meist öffnen sie aber erst gegen 19 Uhr und schließen am nächsten Morgen um sieben. Schlussendlich sind 85 Prozent der Praxen zumeist nur zwischen 19 und 22 Uhr besetzt. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass von einer wirklichen Sicherstellung durch den ambulanten Bereich in der Notdienstversorgung nicht gesprochen werden kann“, so Baum. Beim Krankenhaus Barometer handelt es sich um eine jährlich durchgeführte Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen. Die Ergebnisse des Krankenhaus Barometers 2017 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland, welche von April bis Mitte Juli 2017 durchgeführt worden ist. Beteiligt haben sich insgesamt 234 Krankenhäuser. Das Barometer wird im Auftrag der Träger des DKI erstellt; das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK). Die aktuelle Ausgabe des Krankenhaus Barometers ist im Downloadbereich der DKI-Homepage unter https://www.dki.de/sites/default/files/downloads/2017_11_kh_barometer_final.pdf abrufbar. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Notwendige Reformen für Qualität und Finanzierbarkeit in der GKV angehen

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist und bleibt es Aufgabe der politisch Verantwortlichen, die gesundheitlichen und pflegerischen Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten sowie Beitragszahler qualitativ hochwertig und gleichzeitig bezahlbar zu gestalten. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, die notwendigen Reformen an gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungszielen auszurichten und eine nachhaltige Finanzierung zu garantieren. Auf dieser Grundlage wird die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Verantwortung für die konkrete Gestaltung der am medizinischen und pflegerischen Bedarf orientierten sowie wirtschaftlichen Versorgung übernehmen. Rahmenbedingungen für die Pflege verbessern Richtig ist es, die Rahmenbedingungen in der Pflege, sowohl in der Altenpflege, als auch im Krankenhaus zu verbessern. In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass bei der Pflege im Krankenhaus eingespart wurde. Dies ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes nicht akzeptabel. Ziel muss es sein, die medizinische und pflegerische Krankenhausversorgung an den Patientinnen und Patienten zu orientieren. Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Pflegerinnen und Pfleger einstellen, um eine ausreichende Ausstattung mit Pflegepersonal in den Kliniken zu erreichen. Auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern müssen verbessert werden, dabei bedarf es einer höheren Wertschätzung für die verantwortungsvolle Arbeit, die sie für die Patientinnen und Patienten erbringen. Für die angemessene Bezahlung sind die Tarifpartner gefordert. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen leisten bereits heute hierzu ihren Beitrag. Jeder dritte Beitragseuro geht an die Krankenhäuser. Länder müssen Finanzierungsverpflichtungen für Kliniken nachkommen Ein zentrales Problem ist, dass ein Teil der Mittel der Beitragszahler, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern sind, von den Krankenhäusern zweckentfremdet wird, um notwendige Investitionen an den Gebäuden oder in die Infrastruktur zu tätigen. Kämen die Bundesländer hier ihrer gesetzesmäßigen Investitionsverpflichtung mit einer für die Krankenhäuser bedarfsgerechten Investitionsquote nach, bedürfte es keiner Diskussion um mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus. Gerade vor diesem Hintergrund ist der in den Sondierungsgesprächen diskutierte Ausgleich von Tarifsteigerungen durch die Kostenträger nicht gerechtfertigt. Eine schlichte Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus durch die Kostenträger würde zu einer automatischen Weitergabe von Tariflohnsteigerungen führen. Bereits heute werden die Kostensteigerungen in den Krankenhäusern inklusive Tariferhöhungen über den Orientierungswert durch die Krankenkassen voll und ganz finanziert! Solide Finanzen im Blick behalten Die aus dem Kreis der Sondierungsrunde bekannt gewordene Aufstellung finanzwirksamer Maßnahmen summiert sich für die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Netto-Belastung von bis zu 6,5 Mrd. Euro. Allein die offenbar angedachte vollständige Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenversicherung würde zusätzliche Ausgaben von 3 Mrd. Euro erzeugen! Bei Umsetzung der Maßnahmen in der Krankenversicherung müssten allein die Versicherten die notwendigen Beitragssteigerungen schultern. Die Zusatzbeitragssätze müssten bei diesem Maßnahmenpaket um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte steigen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an die politisch Verantwortlichen, keine Festlegungen zu treffen, die derartige Ausgabensteigerungen und damit einhergehend drastische finanzielle Zusatzbelastungen verursachen. Sektoren eng verzahnen Zentraler Baustein der kommenden Gesundheitspolitik muss die Neuordnung der sektorenübergreifenden Versorgung – der Bereich zwischen ambulanter und stationärer Behandlung – sein. Beide Versorgungsbereiche sind eng zu verzahnen, denn Krankheiten machen nicht an Sektorengrenzen halt. Der heutige Flickenteppich an Regelungen hat sich lange überholt und muss reformiert werden. Daher braucht es eine sektorenübergreifend ausgestaltete Bedarfsplanung, eine einheitliche Qualitätssicherung sowie eine sektorenunabhängige Vergütungsstruktur, die aus den bestehenden Sektoren sichergestellt werden muss. Notfallversorgung reformieren Ebenfalls dringender Handlungsbedarf besteht bei der Notfallversorgung. Hier hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes frühzeitig eigene Vorschläge vorgelegt. Vielfach suchen Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, obwohl eine ambulante Versorgung möglich wäre. Aus diesem Grund muss die Einrichtung integrierter Rettungsleitstellen, die unter einer einheitlichen Rufnummer erreichbar sind, durch eine zentrale Anlaufstelle der verschiedenen Versorgungsebenen unter einem Dach ergänzt werden. Medizinischer Dienst hat sich bewährt Nicht nachvollziehbar sind Überlegungen zur Neugestaltung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Wie wichtig die Funktionsfähigkeit der Medizinischen Dienste ist, hat gerade die erfolgreiche Umsetzung der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch diese gezeigt. Die funktionierenden selbstverwalteten Strukturen der Medizinischen Dienste garantieren die Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele. Dabei agieren die Gutachter der Medizinischen Dienste fachlich unabhängig. Dies hat der Gesetzgeber bereits sichergestellt und ist gelebte Praxis. Erstattungspreise ab dem ersten Tag gelten lassen Im Arzneimittelbereich ist es eine zentrale Aufgabe für die neue Legislaturperiode, dass die mit den pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Erstattungspreise rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Markteinführung gelten. Die derzeitige Regelung, dass sogar für Medikamente, bei denen nach sechs Monaten feststeht, dass sie keinen Zusatznutzen haben, für weitere sechs Monate nicht gerechtfertigte zu hohe Preise verlangt werden dürfen, ist unhaltbar. Hier muss die Politik noch einmal grundsätzlich ran. Rahmenbedingungen für Selbstverwaltung verbessern Nicht zuletzt bedarf es in der neuen Legislaturperiode eines klaren Bekenntnisses des Gesetzgebers zur sozialen Selbstverwaltung. Damit die Selbstverwaltung den politischen Erwartungen und ihrem Selbstverständnis gerecht werden kann, sind die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu verbessern und die Gestaltungsrechte wiederherzustellen. Die Etablierung von Entscheidungsrechten für Patientenorganisationen widerspricht dem Prinzip der Selbstverwaltung als tragendem Element der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Stärke von Patientenorganisationen für unser Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung liegt in ihrer Beratungskompetenz, wie sie z. B. im Selbsthilfegedanken stark ausgeprägt ist. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Hebammen-Startup Kinderheldin startet monatliche Beratungs-Flatrate

Das Berliner Startup für Mutter-Kind-Gesundheit Kinderheldin verkündet heute den Start eines neuen Produkts: Das “1 Monat Sorglos Paket”. Damit können sich Schwangere und Eltern von Babys für eine Dauer von 31 Tagen so oft sie wünschen mit ihren Fragen und Sorgen an Kinderheldin wenden. Bei dem Online-Portal beraten erfahrenen Hebammen per Live-Chat oder Telefon rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. “Wir haben gemerkt, dass viele unsere Nutzer in kurzen Abständen zurückkehren und oftmals noch Folgefragen haben. Um ihnen die Beratung simpler und zugänglicher zu gestalten, haben wir das 1-Monat-Sorglos-Paket eingeführt”, erklärt Kinderheldin Geschäftsführer Fabian Müller. “Damit geben wir unseren Kunden die Möglichkeit, zu einem Festpreis eine kontinuierliche Beratung zu erhalten. Mit dem Paket können sie alle ihre Fragen stellen, ohne den Service immer wieder einzeln zu buchen.” Das Paket ist frei von einer längerfristigen Vertragsbindung – es kann einmalig gebucht oder immer wieder verlängert werden. Geschäftsführer Fabian Müller über die Vision von Kinderheldin: “Der deutschlandweite Hebammen-Mangel sorgt für Frust und Verzweiflung sowohl unter dem Fachpersonal, als auch unter Eltern, die keine Hebamme finden können. Kinderheldin kann die Suche nach einer Hebamme nicht ersetzen, aber wir können das System entlasten: Unsere digitale Sprechstunde steht auch abends sowie an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Auch für Eltern mit einer festen Hebamme ist das eine Option. Denn die Hebammen  bekommen nur eine bestimmte Anzahl von Besuchen von den Kassen erstattet.“ Das 1-Monat Sorglos Paket ist ab sofort unter www.kinderheldin.de verfügbar. Über Kinderheldin Kinderheldin ist ein Online-Beratungsservice für werdende Mütter und Eltern von Babys. An 7 Tagen in der Woche beantworten ausgebildete Hebammen per E-Mail, Live-Chat oder persönlichem Telefonat alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsalter. Kinderheldin wurde zusammen von Dr. Paul Hadrossek, Fabian Müller und mit der Hebamme Christiane Hammerl entwickelt. Das Unternehmen ist in Berlin ansässig und wird von Heartbeat Labs – die Startup-Plattform für digitale Gesundheit – unterstützt.     Pressemitteilung von Kinderheldin.de

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IT verändert die Pflege

Das Forum „Pflege im Krankenhaus“ widmete sich den drei großen Problemstellungen des Pflegebereichs: Fachpersonalmangel, Pflegeberufegesetz und Digitalisierung. „Es war ein gutes Zeichen, dass die Politik bei der Auftaktveranstaltung des Deutschen Krankenhaustages in Aussicht gestellt hat, dass das Problem des Fachkräftemangels angegangen werden soll. Wir fordern aber einen umfassenden Masterplan Pflege, bei dem es um mehr Personal, bessere Vergütung, aber natürlich auch um die Frage der Ausbildung gehen muss. Das Pflegeberufegesetz muss nunmehr durch eine adäquate Ausbildungs- und Prüfungsverordnung untermauert werden“, erklärte Irene Maier für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS). Als weiteren Schwerpunkt benannte sie eines der Generalthemen des Krankenhaustages, die Digitalisierung. Die Pflegedirektorin der Josefinum Fachklinik Augsburg, Dr. Sabine Berninger, sieht in der IT „einen nutzbaren Baustein, um den Pflegealltag transparenter und leistbarer zu gestalten, aber eben nur einen Baustein unter anderen“. Für Prof. Daniel Flemming, Leiter des Studiengangs Bachelor Pflegemanagement an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, ergibt sich der Zwang zur IT in der Pflege durch den Personalmangel, die hohen Qualitätsanforderungen und den wirtschaftlichen Druck. Allein der Umsetzungsstand sei noch nicht befriedigend. „Wenn man das Bild des Marathons verwendet, sind wir zwar international im Mittelfeld der Länder, aber eben auch erst bei Kilometer drei. Die Spitzenreiter hingegen sind schon bei Kilometer 30“, so Flemming. Als Beispiel nannte er, dass 2015 nur 20 Prozent der Kliniken eine elektronische Pflegedokumentation hatten. Einig waren sich Berninger und Flemming, dass zwar viel entwickelt würde, es aber schlussendlich nicht in den Markt käme, auch aus finanziellen Gründen. Was im Bereich der Robotik möglich ist, zeigte Dr. Birgit Graf, Gruppenleiterin Haushalts- und Assistenzrobotik am Fraunhofer IPA in Stuttgart. „Robotik kann überall da sinnvoll eingesetzt werden, wo Laufarbeit reduziert werden kann oder körperlich schwere Arbeit erleichtert wird. Es kann nur darum gehen, das Pflegepersonal zu entlasten.“ Sie nannte bespielhaft den intelligenten Pflegewagen, der selbständig zum Bestimmungsort fährt oder einen robotischen Lifter, der sich selbständig positioniert. „Ich vergleiche das gerne mit der Einparkhilfe“, so Graf. Sie machte aber auch klar, dass Robotik nie die eigentliche Pflegtätigkeit am Menschen ersetzen könne. Neueste Entwicklungen in der ambulanten Krankenhauswelt rückte die Vortragsveranstaltung des Bundesverbandes Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ) in den Fokus. „Wir fordern von den künftigen Koalitionären ein klares Bekenntnis zur Rolle und Funktion der Krankenhaus-MVZ als Teil der Strukturvielfalt im ambulanten Sektor“, erklärte BMVZ-Vorstand Dr. Bernd Köppl. Die Sektorengrenzen würden zunehmend durchlässig. Über drei Viertel aller Krankenhäuser seien im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibe aktuell ein MVZ oder sei zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt. Die Mehrheit aller Krankenhäuser plane überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund sei es zwingend, dass sich die künftige Regierung weiter mit den besonderen Belangen der kooperativen Versorgungsstrukturen beschäftigte. „Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen“, so Köppl. So besteht aus Sicht des BMVZ dringender Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Schaffung von Gerechtigkeit hinsichtlich der Honorarsituation für MVZ und fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Es gehe dabei nicht darum, mehr Geld zu bekommen, sondern gleiche Vergütung für gleiche Leistung gemäß der niedergelassenen Einzelpraxis zu erhalten. Nach Angaben des BMVZ gab es im Jahr 2016 insgesamt 2.490 Medizinische Versorgungszentren – davon bereits 1.010 in Trägerschaft eines Krankenhauses. Für ein standardisiertes Controlling plädierten die Referenten der DVKC-Session „Krankenhaus Controlling 4.0“. „Wir sind dabei ein einheitliches Controllingsystem und eine verbesserte Qualifizierung der Mitarbeiter im Controlling umzusetzen, um eine wirtschaftliche und qualitative Steigerung in den Krankenhäusern zu erreichen“, erklärte Prof. Dr. Björn Maier, Vorsitzender des Deutschen Vereins der Krankenhaus Controller (DVKC). Derzeit würden 70 Prozent der Zeit mit dem Sammeln und Aufbereiten von Daten verbracht und nur 30 Prozent mit der Kommunikation der Ergebnisse. „Aufbereitete Zahlen sind wichtig für Führungsentscheidungen“, stellte Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie in München, fest. Für eine ursachengerechte Zuordnung von Defiziten und um entsprechend handeln zu können, brauche man vergleichbare Zahlen. Er schlug außerdem vor, das DRG-System für Patienten transparenter zu machen und sie darüber zu informieren, welche Preise hinter den einzelnen medizinischen Leistungen stehen. Der 40. Deutsche Krankenhaustag bietet noch bis zum 16. November Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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KV Nordrhein kritisiert Prüfanträge der Krankenkassen zur Wundversorgung

Die Krankenkassen im Rheinland haben im Oktober dieses Jahres knapp 1.300 Prüfanträge für das vierte Quartal 2016 gestellt, darunter ein großer Teil wegen der Verordnung von modernen Wundversorgungsmaterialien über den Sprechstundenbedarf (SSB). Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein hat diese Anträge Anfang November verschickt. Die Praxen sollen Materialien der modernen Wundversorgung wie Alginate, Schaumverbände oder Hydrogele aus eigener Tasche bezahlen. Im Einzelfall belaufen sich die Summen auf bis zu 20.500 Euro. Die KV Nordrhein kritisiert die Aktion der Krankenkassen und hat diese aufgefordert, die Prüfanträge zurückzuziehen. Denn den Kassen ist durch die Abgabe der Wundversorgungsmaterialien keinerlei materieller Schaden entstanden. „Das Verbandsmaterial war und ist für die Versorgung der Patienten nötig“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der einzige Fehler, den die Praxen gemacht haben, ist, bestimmte Verbände über den SSB zu beziehen statt diese auf einem Rezept auf den Namen des Patienten zu verordnen.“ Die KV Nordrhein setzt nun auf die Einsicht der Krankenkassen im Rheinland und hofft, dass diese ihre Anträge zurückziehen, da sie sich ausschließlich auf Formfehler stützen und den Kassen kein finanzieller Schaden entstanden ist.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein

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