Woche der Demenz – Hermann Gröhe und Dr. Katarina Barley: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung

Unter dem Motto „Demenz. Die Vielfalt im Blick“ findet vom 18. bis 24. September deutschlandweit zum dritten Mal die Woche der Demenz unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley statt. Mit der Woche der Demenz will die Allianz für Menschen mit Demenz Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“ Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“ Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland. Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat. Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!

Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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Deutscher Apothekertag fordert Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten

Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages hat sich heute für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Nur so seien künftig einheitliche Apothekenabgabepreise zu gewährleisten, die für die Versorgung aller Patienten in ganz Deutschland notwendig sind. Das „Parlament“ der Apotheker mit seinen mehr als 300 Delegierten aus allen 16 Bundesländern hat einen Leitantrag diskutiert und beschlossen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich notwendige Maß zurückzuführen. Nach EU-Regeln muss nur der Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein. Eine Mehrheit von 21 der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat den Versand mit rezeptpflichtigen Medikamenten hingegen verboten. Im Leitantrag heißt es: „Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016 (C-148/15), der zu Folge die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für den Arzneimittelversand aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in die Bundesrepublik Deutschland gilt, haben Versender die Möglichkeit, den dem Gemeinwohl dienenden Grundsatz der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterlaufen und den Bestellern Rabatte zu gewähren. Damit werden den Krankenkassen als typischen Empfänger von Preisnachlässen im Gesundheitswesen einerseits und andererseits der Solidargemeinschaft der Steuerzahler Mittel entzogen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung dienen. Hinzu kommt, dass ein zunehmender Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Mischkalkulation der Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland bedroht und damit die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet.“ Weiter heißt es, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Februar 2017 einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt habe, um ein Unterlaufen sozialrechtlicher Steuerungsmechanismen wie Zuzahlungen und Festbeträge zu verhindern: „Die Begründung des Gesetzentwurfs ist uneingeschränkt zu unterstützen. Der einheitliche Apothekenabgabepreis stellt eine wesentliche Säule des deutschen Apothekensystems dar und sichert seit Jahrzehnten die bestehende flächendeckende Arzneimittelversorgung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Nordost erhält Wissenschaftspreis: Entscheidet der Wohnort über eine effiziente medizinische Versorgung?

Mit dem Wissenschaftspreis „Regionalisierte Versorgungsforschung“ sind die AOK Nordost und die Beuth Hochschule für Technik Berlin  am heutigen Donnerstag ausgezeichnet worden. Im Rahmen der Tagung „Regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung – Aus den Regionen lernen. Ein Gewinn fürs Ganze?“ wurde der mit 5.000 Euro dotierte Preis des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) in Berlin an die Gesundheitskasse übergeben. Mit dem Preis werden überdurchschnittlich gute Arbeiten auf dem Gebiet der Versorgungsforschung ausgezeichnet, die sich der Untersuchung regionaler Unterschiede widmen. In der prämierten Studie untersucht die AOK Nordost seit 2015 zusammen mit der, wie sich die häufigsten Volkskrankheiten in der Region Nordost verteilen und geht so der Frage nach, ob der Wohnort einen Einfluss auf die Anzahl und Art von Erkrankungen hat. Denn obwohl Krankheiten wie Diabetes Mellitus Typ 2,  Hypertonie, koronare Herzkrankheit, Depression und chronisch obstruktive Lungenerkrankung hinsichtlich ihrer regionalen Verteilung und der Risikofaktoren ähnlich sind, steigt die Häufigkeit der Erkrankungen in sozial benachteiligten Gebieten. Hinsichtlich der immer älter werdenden Bevölkerung wird sich diese Häufigkeit in den strukturschwachen Gebieten noch verstärken. So liefert die Studie neben Einblicken in die regionale Verteilung dieser Volkskrankheiten vor allem Prognosen für die Regionen, die für eine künftige Bedarfsplanung von Haus- und Fachärzten von großer Bedeutung sind. „Die Anforderungen an die medizinische Versorgung besonders mit Blick auf die regionalen Unterschiede in Nordost wachsen stetig. Mit der Studie liefert die AOK Nordost wichtige Daten für die Versorgungsforschung, um so auch in Zukunft zum Wohle unserer Versicherten eine hohe Versorgungsqualität vor Ort gewährleisten zu können. Es freut uns sehr, dass diese Arbeit mit dem Wissenschaftspreis des ZI gewürdigt wurde. Denn das  zeigt, wie wichtig solche Studien für die medizinische Versorgung sind“ sagt Marita Moskwyn, Leiterin für Ärztliche Versorgung bei der AOK Nordost. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Bewegende Ehrung für „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“

Als Höhepunkt des vom PKV-Verband ausgerufenen Wettbe­werbs „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“, fand im Berliner Reichstagsgebäude das „Fest der Pflegeprofis“ statt. Gemein­sam mit allen 16 Landessiegern wurden die erstplatzierten Pflege-Teams in einem bewegenden Festakt ausgezeichnet. Die Preisträger als „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ sind: 1. Platz: Das Pflegeteam der kinderonkologischen Station E130 am Universitätsklinikum Jena –  zum Video-Kurzportrait Platz 1 2. Platz: Das Team der Interdisziplinären Notaufnahme UKD KNAS1 des Dresdner Universitätsklinikums Carl Gustav Carus –  zum Video-Kurzportrait Platz 2 3. Platz: Die Krankenpflegerinnen Janine Heuer und Ina Strutz von der Neurologie-Station N4 des Regio Klinikums in Pinne­berg – zum Video-Kurzportrait Platz 3 Als Schirmherrin des Wettbewerbs gratulierte die Patientenbe­auftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid FISCHBACH, in einer Video-Botschaft und würdigte den Einsatz der Pflegeprofis: „Sie leisten tagtäglich Arbeit am Men­schen – mit Herzblut, mit Empathie, mit Engagement. Wir freuen uns sehr, dass Sie heute die Gelegenheit haben, endlich den Dank zu erfahren, den sie mehr als verdient haben.“ Karl-Josef LAUMANN, Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozi­ales des Landes Nordrhein-Westfalen, hob in seiner Würdigung hervor: „Sie üben Ihren Beruf heute in einer großen und anspruchsvollen Professionalität aus. Sie bringen aber auch mit, was man ebenfalls in dieser Gesellschaft braucht, was man auch im besten Sozialstaat braucht: Menschlichkeit. Der Sozialstaat kann so perfekt sein, wie er will, er kommt ohne Menschlichkeit und Barmherzigkeit nicht aus. Und das strahlt die Pflege in viele Bereiche des Gesundheitssystems aus.“ Insgesamt wurden in dem Publikumswettbewerb rund 400 Pflegeprofis und Pflege-Teams nominiert und mehr als 25.000 Online-Stimmen für die Nominierten abgegeben. Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

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Tag der Patientensicherheit: AOK Bayern fordert Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern

70 Prozent der gesetzlich Versicherten halten bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung der Krankenkasse für sehr wichtig oder äußerst wichtig. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die die AOK anlässlich des „Tages der Patientensicherheit“ am 17. September in Auftrag gegeben hat. 2016 beriet die größte Krankenkasse im Freistaat über 3.100 Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler. Auf der Basis von rund 1.450 medizinischen Gutachten wurden 499 Behandlungsfehler bestätigt. Patientenrechte stärken durch Beweislastumkehr Derzeit müssen Patienten beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat. „Wir fordern bei Behandlungsfehlern eine erleichterte Beweislastumkehr“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Betroffene müssten dann nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Die behandelnden Ärzte oder Kliniken müssten beweisen, dass der Fehler, der ihnen unterlaufen ist, nicht die Ursache für den festgestellten Gesundheitsschaden ist. Damit würde nicht mehr der Patient die größere Last der Beweisführung tragen, sondern derjenige, der nachweislich den Fehler begangen hat. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Deutscher Apothekertag: Patientennahe Gesundheitsversorgung muss Vorrang vor europäischem Binnenmarktprinzip haben

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sollen die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre jeweilige Gesundheitsversorgung gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beachten. Mit diesem Beschluss sprach sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages dafür aus, den Subsidiaritätsgrundsatz in der EU zu stärken. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, eine unzulässige Einflussnahme der EU auf die Souveränität der Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich abzuwehren. In der Begründung heißt es, dass die Subsidiarität nicht unter dem Deckmantel des Binnenmarkts erodieren darf. Die Rolle der EU muss in diesem Bereich darauf beschränkt bleiben, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und ihre Tätigkeit – falls erforderlich – zu unterstützen. Hintergrund für diesen Beschluss ist die sog. „Transparenzinitiative“ der Europäischen Kommission: Mit dem derzeit in Brüssel diskutierten „Dienstleistungspaket“ könnten Rahmenbedingungen für Heilberufe wie Apotheker europaweit verschärft werden, die den deutschen Gesetzgeber zwingen würden, sich einer „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ beim Erlassen neuer nationaler Berufsreglementierungen zu unterziehen. Dem Beschluss vorausgehend war eine Diskussion im Rahmen des Themenforums „Europa und die Gesundheitspolitik: Was war, was ist, was wird?“. „Ich bin nicht europaskeptisch, aber hier und da kommissionskritisch“, sagte Prof. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts: „Jede nationale Regulierung ist der Kommission ein Dorn im Auge.“ Problematisch sei, dass nunmehr vor allem der Europäische Gerichtshof das Binnenmarktprinzip in einem neoliberalen Stil vorantreibe, so Rennert. Rolf-Dieter Krause, langjähriger Fernsehkorrespondent in Brüssel, wagte einen Ausblick: Die Zukunft der EU sei maßgeblich vom deutsch-französischen Tandem abhängig. Der Apothekerschaft riet Krause, bei der politischen Arbeit in Brüssel herauszustellen, welches öffentliche Interesse jeweils bestehe. „Europa muss ein Europa der Menschen sein – ob man das nun Subsidiarität nennt oder nicht“, fasste Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Podiumsdiskussion des europapolitischen Themenforums zusammen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK-Fehlzeitenreport 2017: Die meisten psychischen Erkrankungen in Berlin

Auf Dauer macht Stress krank. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsbericht der AOK Nordost für das erste Halbjahr 2017. Berlin weist dabei mit 7,1 Prozent an den Arbeitsunfähigkeitsfällen* den höchsten Anteil bei psychischen Erkrankungen in Nordost auf. In Brandenburg liegt der Anteil bei 6,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,1 Prozent (Bundesdurchschnitt 5,8 Prozent). Die drei Krankheitsarten mit den höchsten Anteilen an allen Arbeitsunfähigkeitsfällen waren jedoch die Atemwegserkrankungen mit einem Anteil von 25,4 Prozent, die Muskel/Skeletterkrankungen mit 14,7 Prozent und die Erkrankungen der Verdauungsorgane mit 8,1 Prozent. Insgesamt ist der Krankenstand bei den AOK-versicherten Arbeitnehmern in Berlin im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 aber konstant geblieben und liegt derzeit bei 5,3 Prozent. Die Hauptstadt hatte damit einen niedrigeren Krankenstand als die Länder Brandenburg (6,3 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (6 Prozent). Der Krankenstand aller AOK-Mitglieder im Bundesgebiet betrug im 1. Halbjahr 2017 5,5 Prozent. Im Jahr zuvor lag er bei 5,4 Prozent. Krisensituationen beeinträchtigen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Auch der neue Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK beleuchtet im Rahmen einer repräsentativen Befragung von Beschäftigten hochgradige Stresssituationen, die die körperliche und seelische Gesundheit beeinträchtigen. Danach hat bereits jeder zweite Befragte (52 Prozent) solche oder ähnliche Krisen, ausgelöst beispielsweise durch Erkrankungen in der Familie, Trennung, Tod des Ehepartners oder finanzielle Probleme erlebt, die großen Einfluss auf Leben und Arbeit haben. So fühlte sich jeder dritte aufgrund des kritischen Lebensereignisses unzufrieden mit der Arbeit (37 Prozent), berichtete häufiger über körperliche und psychische Beschwerden oder hat sich krank gemeldet (34 Prozent). „Kritische Lebensereignisse beeinflussen die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Belegschaft von Unternehmen. Sie sind eine der Ursachen für Fehlzeiten“, sagt Werner Mall, Unternehmensbereichsleiter Prävention bei der AOK Nordost. „Deshalb müssen sich Unternehmen und insbesondere die Führungskräfte verstärkt mit der Arbeits- und Lebenssituation ihrer Beschäftigten auseinandersetzen.“ Darum ist die AOK im Nordosten seit Jahren in der Betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv und unterstützt zahlreiche Unternehmen verschiedenster Branchen. So tauschen sich bereits über166 Betriebe im „Netzwerk KMU – Gesundheitskompetenz für Unternehmen“ im Nordosten aus. Die meisten von ihnen lassen sich individuell durch die Gesundheitskasse zur betrieblichen Gesundheit beraten. Darüber hinaus erhalten sie durch wissenschaftliche Vorträge sowie Präsentationen von Best-Practice-Beispielen aus Unternehmen auch einen Einblick in die zukünftigen Herausforderungen. Wichtige Themen sind beispielsweise die Gesundheit in der digitalen Arbeitswelt und das gesunde Führen. Pressemitteilung der AOK Nordost

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ABDA-Präsident Schmidt macht Zukunftsangebote an Politik

„Jede neue Bundesregierung kann und sollte mit den Apothekern rechnen“, sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags. „Wenn die Politik den Apothekern solide, berechenbare und nachhaltige Rahmenbedingungen zusichert, garantieren wir unsererseits eine sichere, moderne und menschliche Arzneimittelversorgung für alle Menschen überall in Deutschland.“ Die Apotheker erwarten deshalb nach der Regierungsbildung den unverzüglichen Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Beim Medikationsplan sind die Apotheker bereit, sich stärker als bisher einzusetzen. Schmidt: „Der Medikationsplan wird nur zum Erfolg, wenn Apotheker voll an Bord sind. Ein praktikabler und nachhaltiger Medikationsplan wird entweder mit uns oder gar nicht kommen“, sagte Schmidt. Für die geplante elektronische Version des Medikationsplans bräuchten Apotheker einen umfassenden Lese- und Schreibzugriff. Das Projekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen) zeige zudem, dass Medikationspläne nur bei vollständiger Interoperabilität mit den Apotheken- und Praxisverwaltungssystemen in die Regelversorgung integrierbar sind. Zugleich machte Schmidt klar, dass eine hochwertige Arzneimittelversorgung nicht zum Nulltarif zu haben ist „Eins muss klar sein: Wir können und wollen die Aufgabe der Erstellung und Aktualisierung eines elektronischen Medikationsplanes nicht kostenlos übernehmen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Krankenkassen lehnen zu oft Mutter/Vater-Kind-Kuren ab – Patientenbeauftragte nimmt Verantwortliche in die Pflicht

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach hat heute Vertreter der Krankenkassen in einem Gespräch auf die Missstände im Genehmigungsverhalten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren hingewiesen und angemahnt, dass die gesetzlichen Vorgaben umgehend von allen Krankenkassen eingehalten werden: „Die Ergebnisse einer kürzlich von mir veröffentlichten Studiebelegen, dass die Erfolgsquote von Widersprüchen bei abgelehnten Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen bei 72 Prozent liegt. Das heißt, viel zu vielen Eltern werden diese Leistungen zunächst verweigert, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das lässt große Zweifel an den Entscheidungsprozessen der Krankenkassen aufkommen. Die Studie zeigt zudem, dass die einzelnen Krankenkassen ganz unterschiedlich genehmigen oder ablehnen. Für diese gravierenden Unterschiede der Leistungsablehnungen im Vorsorge und Rehabilitationsbereich gibt es keine sachliche Erklärung; sie legen den Schluss nahe, dass die Krankenkassen diesen Bereich zur Kosteneinsparung nutzen.“ Fischbach fordert nun die Krankenkassen auf, innerhalb der nächsten vier Wochen Vorschläge zu unterbreiten, wie über Leistungsanträge einheitlicher und nach den gesetzlichen Vorgaben entschieden werden kann. Damit wären Versicherte nicht so häufig gezwungen, Widerspruch einzulegen, um beispielsweise eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu erhalten. „Ich erwarte, dass sich die Krankenkassen  an Recht und Gesetz halten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Leistungen, die ihnen zustehen, auch bekommen – und zwar unabhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.“ Weiterhin plädiert die Patientenbeauftragte dafür, dass die Krankenkassen die Widerspruchsquote und die Erfolgsquote der Widersprüche auf ihren Websites veröffentlichen, um diese Zahlen für die Versicherten transparent zu machen. So würde der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht mehr allein über die Höhe des Zusatzbeitrags, sondern auch über die gesetzeskonforme Bewilligung der Leistungen geführt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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