In Zeiten des Wandels ist Ethik kein Luxus!

10. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert über Folgen der Digitalisierung „‘Hauptsache die Kasse stimmt‘, reicht in Zukunft nicht mehr“, betont der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann bei der Ankündigung des 10. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSSES. Viele kaufmännisch ausgebildete Krankenhausmanager hätten sich in der Vergangenheit weit … Read more →

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DKG zu den GKV-Finanzergebnissen: Leistungserbringer gehören in den Schätzerkreis

Zu den Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. Halbjahr 2017 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung machen deutlich, dass die von den Kassen immer wieder prognostizierten Ausgabenexplosionen so nicht eintreten. Vielmehr haben wir mittlerweile eine Finanzreserve von 17,5 Milliarden Euro und GKV und der Gesundheitsfonds werden zur Sparkasse der Nation. Mit 2,5 Prozent ist der Ausgabenanstieg im stationären Bereich deutlich unter dem Durchschnitt der Leistungsausgaben im GKV-System. Dieser lag bei 3,7 Prozent und damit niedriger als der Einnahmeanstieg von 4,3 Prozent. Die Zahlen im stationären Bereich zeigen auch, dass noch immer nicht alle Verbesserungen die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehen waren, bei den Krankenhäusern wirklich ankommen. Der hohe Einnahmeanstieg macht deutlich, dass eine Reform der Personalfinanzierungsregelungen für die Krankenhäuser dringend notwendig ist. Auffällig ist, wie bei jeder Bekanntgabe der Finanzergebnisse, dass die Realität und die Prognosen des Schätzerkreises nichts miteinander zu tun haben. Die Diskrepanz von Schätzung und Realität macht deutlich, dass die Krankenkassen das Instrument des Schätzerkreises mittlerweile missbrauchen. Um hier wieder Verlässlichkeit zu erzeugen, müssen die Leistungserbringer in den Schätzerkreis aufgenommen werden.“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige

In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf 17,5 Mrd. Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. Halbjahr 2017

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Der Überschuss des 1. Quartals in Höhe von 612 Millionen Euro hat sich somit mehr als verdoppelt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Mitte 2017 – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die Kassenzahlen zeigen, dass die Verbesserungen, die wir etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig haben dieKrankenkassen mit 17,5 Milliarden Euro Finanzreserven weiterhin gute Spielräume, ihre Versicherten mit hochwertigen Leistungen bei attraktiven Beiträgen zu unterstützen. Das ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 116,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 115 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. Halbjahr einen Überschuss von 598 Millionen und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen.  Auf Basis der Finanzdaten des 1. Halbjahrs spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch in der zweiten Jahreshälfte ein deutliches Plus erzielen und sich die positive Finanzentwicklung der GKV bei weiterhin günstiger Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in diesem und auch im kommenden Jahr fortsetzt. Mitte Oktober wird sich der gemeinsame Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt mit der Aktualisierung der Finanzprognose für 2017 beschäftigen und erstmalig eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2018 erstellen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2018 festlegen.  Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten  Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im 1. Halbjahr nochmals deutlich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 650 Millionen Euro (1. Quartal: 361 Mio. Euro), die Ersatzkassen von 456 Millionen Euro (1. Quartal: 155 Mio. Euro), die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 111 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Mio. Euro), die Innungskrankenkassen (IKKen) von 93 Millionen Euro (1. Quartal 27 Mio. Euro) und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro (1. Quartal: 58 Mio. Euro). Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Ausgabenüberhang von 1 Million Euro (1. Quartal: -6 Mio. Euro).  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017. Mit einer äußerst günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Halbjahr von 4,7 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über der Ausgabenentwicklung der Krankenkassen. Deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung  Trotz Umsetzung wichtiger Verbesserungen, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, sank der absolute Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen im 1. Halbjahr 2017 auf 3,6 Prozent. In den Monaten Januar bis März lag der Ausgabenzuwachs noch bei 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2016 lag er noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,3 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Die Ausgabenentwicklung bleibt dabei sogar deutlich unter den Prognosen des Schätzerkreises, der im Oktober vergangenen Jahres mit einem absoluten Ausgabenzuwachs in einer Größenordnung von 4,9 Prozent gerechnet hatte. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. Halbjahr lediglich bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,7 Prozent (je Versicherten um 2,5 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 0,9 Prozent (je Versicherten um -0,3 Prozent). Zur Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten hat nach neueren Erkenntnissen auch der Umstand beigetragen, dass die Neuzugänge an Versicherten, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger sind, sondern auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen als gleichaltrige Bestandsversicherte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung moderat verlaufen.  Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Halbjahr 2017 absolut um 3,2 Prozent und um 2,0 Prozent je Versicherten gestiegen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind um rund 7,6 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 auf rund 1,95 Milliarden Euro gestiegen. Zu der moderaten Entwicklung hat auch ein erheblicher Rückgang der Ausgaben für innovative Arzneimittel bei Hepatitis C gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 beigetragen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Halbjahr 2017 um rund 5,1 Prozent (je Versicherten um rund 3,9 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um knapp 18 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,9 Prozent (je Versicherten 2,7 Prozent), beim Zahnersatz 1,0 Prozent (je Versicherten minus 0,2 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr bei Ärzten und Zahnärzten noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2017 absolut um 2,5 Prozent (je Versicherten um 1,3 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni rund 0,94 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen be
reits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Daten teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate […]

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SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren

Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen.  Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse

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Litsch: Sachverständigenrat setzt wichtige Signale in der Notfallversorgung

Die heute präsentierten Vorschläge des Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden muss“, sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit, oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. „Jetzt liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen, einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen können.“ Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolge. „Künftig müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen“, erklärt Litsch. „Solche zentralen Anlaufstellen könnten die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen überwinden.“ Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen. Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten Budgets geben. Litsch: „Ich warne davor, die Geburtsfehler der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen.“ In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: „Nimmt man das Konzept der sektorübergreifenden Notfallversorgung  ernst, so kann es auch nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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„echt unersetzlich…!?“ – Onlineberatung für Jugendliche mit Pflegeverantwortung geht an den Start

Alleine in Berlin pflegen, unterstützen oder begleiten schätzungsweise 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre chronisch kranken oder behinderten Eltern, Großeltern oder Geschwister. Die Rolle dieser Minderjährigen in der familialen Pflege wird in Deutschland allerdings kaum beachtet. Sie helfen bei der Mobilisation, der Nahrungsaufnahme, der Körper- und Intimpflege und leisten emotionale Unterstützung. Sie erledigen Haushaltstätigkeiten, Einkäufe und Besorgungen und kümmern sich um jüngere Geschwister. Für die meisten ist diese Rolle selbstverständlich. Es gehört für sie zum Familienalltag dazu. Wissenschaftliche Studien belegen allerdings auch, dass mit dieser Pflegeverantwortung auch negative Auswirkungen auf die Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklung mit einhergehen kann. Bundesweit einmalig bietet seit heute die neue Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ von „Pflege in Not“ Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung an. Zusätzlich zur Onlineinformation und zur persönlichen und telefonischen Beratung bietet die Onlineberatung krankheitsübergreifend und anonym Hilfestellungen für Betroffene an. Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kolat: „Kinder und Jugendliche, die ihre Angehörigen pflegen, übernehmen schon sehr früh in ihrem Leben große Verantwortung und stehen unter großem Druck – auch und gerade emotional. Diese Gruppe von pflegenden Angehörigen stand bisher nicht im Focus. Das wollen wir in Berlin ändern. Sie benötigen dringend Hilfe und Unterstützung, damit nicht aufgrund ihres Engagements für andere, nachteilige Folgen für ihren eigenen Lebensweg entstehen. Dabei hilft ab jetzt die Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ und ich freue mich sehr, dass wir in Berlin damit bundesweit die ersten sind und hoffe, dass andere Bundesländer diesem guten Beispiel folgen!“ Gabriele Tammen-Parr (Pflege in Not): „Von der Öffentlichkeit bisher völlig unbeachtet, pflegen und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre kranken und behinderten Angehörigen zu Hause. Manche von Ihnen übernehmen regelmäßig Aufgaben bei der Pflege, einige davon sogar als allein verantwortliche Pflegeperson. Sie sind teilweise mit hohen psychischen und körperlichen Anforderungen konfrontiert. Wir wollen mit unserer Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ pflegende Kinder und Jugendliche unterstützen, die täglich in den Familien Enormes leisten.“ Dr. Katharina Graffmann-Weschke (AOK Pflege Akademie): „Vor rund zwei Jahren haben wir gemeinsam in Berlin begonnen, beteiligte Akteure aus dem Gesundheitsbereich, Schule, Senatsverwaltungen, Universitäten, Pflegestützpunkte und andere durch Dialogforen auf das Thema aufmerksam zu machen. Ziel war und ist es, Unterstützungsmöglichkeiten zu sammeln und neue zu entwickeln. Aufbauend auf unserer langjährigen Zusammenarbeit freuen wir uns sehr, ein Angebot für diese online affine Zielgruppe zur Verfügung stellen zu können.“ Benjamin Salzmann (echt unersetzlich…!?): „Das Internet ist für Jugendliche bei solch schambesetzen Themen ein sehr guter Zugangsweg. Durch die Anonymität der Onlineberatung fühlen sich betroffene Jugendliche wohler, schwierige Themen wie Überlastung, Scham und Ängste anzusprechen. Auch bieten wir die Möglichkeit, trotzdem jederzeit auch eine intensive, persönliche Beratung zu nutzen und wir geben ihnen die Möglichkeit, in Kontakt zu anderen betroffene Jugendlichen zu kommen.“ Die Onlineberatung und Informationsseite „echt unersetzlich…!?“ ist erreichbar unter: www.echt-unersetzlich.de – Informationen gibt es auch unter www.facebook.com/echtunersetzlich Pressemitteilung der AOK Nordost

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Patienten rücken stärker in den Mittelpunkt

Patienten rücken stärker in den Mittelpunkt – HSH Nordbank-Gesundheitsstudie auf dem 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS „Der aktuelle Wandel in der Gesundheitswirtschaft rückt den Patienten stärker in den Mittelpunkt und baut so das Silodenken ab“, beschreibt Thomas Miller, Executive Director Research der HSH … Read more →

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Kliniken sind Garant der Notfallversorgung

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zu den heutigen Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Notfallversorgung: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die KBV ihre Unzulänglichkeiten bei der Notfallversorgung ideenreich abarbeiten möchte. Allerdings ist die Einschätzung der KBV falsch, dass die Patienten in das Krankenhaus gehen würden, obwohl ihnen ein Arzt im Bereitschaftsdienst effektiver helfen würde. Richtig ist vielmehr, dass die Patienten in die Kliniken kommen, weil ihnen hier effektiv geholfen werden kann. Die Kliniken haben tief gefächerte diagnostische Möglichkeiten und modernste medizintechnische Ausstattungen. Sie sind aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeit auch in der Fläche jederzeit präsent. Ohne die jährlich rund 20 Millionen ambulanten Behandlungsfälle der Krankenhäuser wäre die Versorgung schon heute nicht mehr aufrecht zu erhalten. Auch der neueste Vorschlag der KBV, dass nicht-medizinische Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – an der Krankenhauspforte entscheiden sollen, ob der Patient in die KV-Notfallstelle oder die Krankenhaus-Notfallambulanz gesteuert wird, muss a priori als nicht besonders weiterführend bezeichnet werden. Die Beurteilung medizinischer Notfälle sollte auch in Zukunft unter Arztvorbehalt stehen. Zudem muss gelten: Doppelvorhaltung am Ort des Krankenhauses kann nicht das Hauptziel sein.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung e.V.

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Solide Finanzentwicklung – BARMER-Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf

Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der Verwaltungsrat der BARMER von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Das Präsidium der BARMER-Selbstverwaltung wies auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse hin, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Ziel sei, dass die 9,4 Millionen Versicherten der BARMER auch im kommenden Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren. Beschließen werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat der Kasse, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird. Mitglieder sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue „Mitgliederparlament“ abzugeben. Wichtige Herausforderungen gemeistert „Wir sind sehr froh, dass wir dem neuen Verwaltungsrat ein gut geordnetes Haus hinterlassen werden“, erklärten die drei Mitglieder des BARMER-Verwaltungsratspräsidiums Bernd Heinemann, Ulrike Hauffe und Dirk Wiethölter. Dazu zählten neben der positiven Finanzentwicklung unter anderem ein tiefgreifend restrukturiertes Unternehmen und eine erfolgreich bewältigte Fusion. Zum 1. Januar 2017 hatten sich die BARMER GEK und Deutsche BKK zur BARMER zusammengeschlossen. „Die neue BARMER ist gut gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.“ Sozialwahl bei der BARMER läuft Die Selbstverwaltung der BARMER sei nicht nur für die Festlegung der Beitragssätze verantwortlich. Sie sei das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen der Kasse fälle. Unter anderem wähle sie den Vorstand, beschließe den Haushalt und entscheide die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen der BARMER. Jedes der 7,5 Millionen wahlberechtigten Mitglieder sollte deshalb sein Recht auf Sozialwahl wahrnehmen, weil es damit die Ausrichtung seiner Kasse mitbestimme. Anfang September seien die entsprechenden Wahlunterlagen den Wahlberechtigten per Post zugesandt worden. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/sozialwahl   www.sozialwahl.de Pressemitteilung der BARMER

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