KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dabei wurde auch eine Lösung für die einmalig zu verhandelnde Konvergenzregelung gefunden. Das Honorar steigt in der Summe um rund 176 Millionen Euro. Davon entfallen gut 64 Millionen Euro auf den Konvergenzbetrag, also die basiswirksame Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Diese lange von den Niedergelassenen und der KV Nordrhein geforderte Anpassung wurde durch den im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) neu gefassten Paragrafen 87a Absatz 4a SGB V möglich und war Bestandteil der Verhandlungen für das Jahr 2017. „Die Verhandlungen waren schwierig und lang – das Ergebnis aber kann sich sehen lassen und ist eine gute Nachricht für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie die ambulante Versorgung in Nordrhein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Obwohl wir bei den Verhandlungen zur Konvergenz durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Beweispflicht einen strukturellen Nachteil zu kompensieren hatten, haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt.“ „Die zusätzlichen Mittel werden aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen verwendet, also beispielsweise in die Finanzierung förderungswürdiger Leistungen fließen“, betont Dr. med. Carsten König, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Die Erhöhung wird nicht über mehrere Jahre verteilt, sondern direkt ab 2017 in voller Höhe wirksam. Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, ist aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Wir investieren einen hohen Betrag in die Zukunftsfähigkeit, in den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung. Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Einigung zeigt, dass die nordrheinische Selbstverwaltung auch bei schwierigen Themen handlungsfähig ist.“ „Die Ersatzkassen bewerten das Ergebnis als einen guten Kompromiss“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW. „Wir erwarten, dass das zusätzliche Geld die medizinische Versorgung noch verbessert und damit den Versicherten zugutekommt.“ Inklusive des Konvergenz-Betrags beläuft sich die Steigerung der nordrheinischen Gesamtvergütung für das vergangene Jahr auf rund 120 Millionen Euro. Die Umsetzung der Bundesvorgabeninklusive der Anhebung des regionalen Punktwerts um 0,9 Prozent sowie die Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität und demographischer Entwicklung führen zu einem anteiligen Zuwachs von rund 48 Millionen Euro. Ebenfalls um 0,9 Prozent angehoben (etwa acht Millionen Euro) werden für 2017 die Mittel der extrabudgetären nach Punkten bewerteten EBM-Leistungen. Zudem wurde die Fortsetzung der Einzelleistungsvergütung (EGV),der Zuschläge beim Ambulanten Operieren und des Zentrumsvertrages sowie zahlreicher Sonderverträge in Nordrhein konsentiert. Die Verhandlungen für das Jahr 2018 summieren sich auf ein Plus von mehr als 56 Millionen Euro für die ambulante Versorgung. Die Steigerungen beim regionalen Punktwert, der Veränderungsrate sowie bei der EGV belaufen sich für dieses Jahr auf zusammen rund 55 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 1,5 Millionen zur rückwirkenden Vergütung des im Jahr 2015 nicht vorhersehbaren Anstiegs des ambulanten Behandlungsbedarfes. Die geltenden Vereinbarungen zu Einzelleistungsvergütung, den Zuschlägen beim Ambulanten Operieren und zum Zentrumsvertrag sowie die Sonderverträge werden uneingeschränkt weitergeführt. Pressemitteilung der KV Nordrhein

The post KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG: Schließung von Krankenhäusern führt zu Versorgungslücken für die Patienten

Zu dem Gutachten „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Beitrag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung „So zocken Krankenhäuser bei Patienten ab“ erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Hier findet ein unverantwortliches Schlechtreden der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter statt. Weder die aus statistischen Zahlen abgeleiteten Vermutungen der Bertelsmann Stiftung über nicht notwendige Leistungen, noch die im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF behaupteten Überkapazitäten lassen solche unqualifizierten Bewertungen der Leistungen der Krankenhäuser zu. Tatsache ist, dass wir in Deutschland ein gutes stationäres Versorgungssystem haben, das die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu relativ günstigen Kosten gewährleistet. Die Fallkosten in den deutschen Krankenhäusern sind deutlich niedriger als in vielen Ländern mit ähnlich qualifizierten Krankenhausversorgungssystemen. Tatsache ist ebenso, dass in immer mehr medizinischen Versorgungsbereichen und in immer mehr Regionen eher Engpässe als Überkapazitäten im Krankenhausbereich existieren. Das ist im Frühjahr als durch die Grippewelle hundertfach Patienten auf den Gängen versorgt werden mussten ebenso deutlich geworden wie die zunehmenden Meldungen über Zugangsprobleme zu Geburtsabteilungen. Gerade im ländlichen Raum sind die Krankenhäuser zunehmend in der Verantwortung auch für die ambulante Versorgung und die Notfallversorgung der Bevölkerung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kommen dort ihrem Sicherstellungsauftrag längst nicht mehr nach. Die Propagandisten einer hochgradigen Zentralisierung der stationären Versorgungsstrukturen verkennen den hohen Stellenwert der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Das Beispiel der dänischen Zentrierung ist lediglich gut für den Beweis, dass viele Milliarden Euro an Investitionen auch im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind. Diese müssten aus den Steuerhaushalten, wie es das Gesetz vorsieht, aufgebracht werden. Wenn die Bundesländer die im Gesetz vorgesehene Investitionsmittelbereitstellung weiterhin nicht gewährleisten können, dann muss die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch Bundesmittel beendet werden. Hier und nicht bei den Krankenhäusern sind die Defizite festzustellen – darauf sollte sich der Beirat beim BMF dann auch konzentrieren, statt den Refrain von der durch Fakten nicht belegten These der Über- und Fehlversorgung neu anzustimmen. In keiner Weise besser würde die Versorgung über Selektivverträge in den Händen der Krankenkassen. Medizinische Daseinsvorsorge muss politisch verantwortet bleiben. Es wäre eine Bankrotterklärung der Politik, diese zentrale Verantwortung auf die Krankenkassen zu übertragen. Wer auf Zentralisierung und Selektivverträge setzt, riskiert große Versorgungslücken und Wartelisten für die Patienten, wie wir sie aus anderen Ländern kennen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post DKG: Schließung von Krankenhäusern führt zu Versorgungslücken für die Patienten appeared first on Healthcare Netzwerk.

BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet

Eltern, die keinen Kinder- und Jugendarzt mehr für ihr Kind finden oder die monatelang auf einen Untersuchungstermin warten müssen – längst keine Seltenheit mehr auf dem Land und auch in Städten. In Deutschland herrscht inzwischen deutlich spürbar ein Kinder- und Jugendärztemangel. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) appelliert daher an die Gesundheitsminister der Länder, endlich die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wenn sich ab morgen in Düsseldorf die Gesundheitsminister der Länder in Düsseldorf treffen, muss das Thema „Kinder- und Jugendärztemangel“ ganz oben auf die Agenda! Viel zu lange hat die Politik untätig zugeschaut, wie immer weniger Kinder- und Jugendärzte immer mehr Kinder und Jugendliche versorgen. Die Fakten: Wir haben erfreulicherweise seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der Geburtenrate. Allein 2016 wurden 776.883 Kinder in Deutschland geboren, 18,7 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Krankheiten, die früher in der Kinderklinik behandelt wurden, werden heute ambulant behandelt. Wir versorgen immer mehr chronisch kranke Kinder und Jugendliche und eine wachsende Zahl von Patienten mit sozial bedingten Entwicklungsstörungen. Auch das System der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wird immer umfangreicher. Die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte hat mit diesen Entwicklungen nicht Schritt gehalten – ein Fehler der starren Bedarfsplanung. Wir haben also zu wenig Kinder- und Jugendärzte. Unser Berufsstand ist zudem überaltert: Derzeit verabschiedet sich ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand und in den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in Rente gehen. Wo sich überhaupt noch Nachfolger finden, sind diese nicht mehr bereit, 60 Wochenstunden und mehr zu arbeiten. Wie die Politik die Pädiatrie zukunftsfest machen kann Wir brauchen eine neue, bessere und flexiblere Bedarfsplanung. Kinder- und Jugendarztpraxen müssen dort sein, wo Eltern sie brauchen, vor allem in den dicht besiedelten Großstadtvierteln oder auch auf dem Land. Wo es zu wenige Kassensitze gibt, müssen mit neuen Budgets neue Sitze geschaffen werden! Wir brauchen eine Aufhebung der starren Budgetgrenzen. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, mehr zu arbeiten, müssen dafür auch entsprechende Honorare bekommen! Wir brauchen außerdem auch mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss ebenfalls entsprechend vergütet werden. Im Studium: Wir brauchen deutlich mehr Ausbildung in Pädiatrie. Kinder- und Jugendheilkunde als Teil der Primary Care muss genau wie Allgemeinmedizin zu vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“werden. In der Weiterbildung: Wir brauchen auch wie bei den Allgemeinärzten die finanzielle Förderung der Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen. Hierzu hat der BVKJ ein Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern bereits übersendet. Wir bitten die Gesundheitsminister dringend: Nutzen Sie Ihre Konferenz in Düsseldorf, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft zu sichern, denn unsere Kinder und Jugendlichen warten nicht mit dem Aufwachsen und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten heute schon am Limit.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

The post BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zu Knieprothesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Es gibt kaum einen Bereich der operativen Leistungen, der so intensiv zwischen behandelnden Ärzten und Patienten geklärt wird, wie die Endoprothetik. Hier greift ein Mehraugenprinzip. Zudem besteht immer die Möglichkeit, Zweitmeinungen einzuholen. Patienten mit Knieproblemen haben in der Regel einen langen Leidensweg hinter sich, ehe operiert wird. Statistische Auswertungen greifen hier zu kurz. Entscheidend ist die individuelle Situation der Patienten. Denn der Wunsch nach Mobilität und Schmerzfreiheit nimmt in unserer Gesellschaft weiter zu. Anhand statistischer Werte wird mit dieser Studie aber auch versucht, den Anschein einer stationären Überversorgung zu erwecken. Die pauschale Verdächtigung, die Krankenhäuser würden aus nichtmedizinischen Gründen Patienten operieren, hat keine Grundlage. Analysen auf Makroebene helfen nicht weiter und verkennen die Realität. Frau Dr. Mohn hat Recht, statistisch ist das nicht zu erklären. Nur der Blick in die Krankenakte hilft weiter. Die Krankenhäuser helfen Patienten, die Statistik hilft nicht.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post DKG zur Studie der Bertelsmann Stiftung: Statistiken greifen zu kurz appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen

Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten. Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ So habe die AOK mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte. Versorgungssicherheit braucht Transparenz Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, ist Hermann sicher. „Darüber hinaus sind die Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.“ Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor. Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden. Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das seinen Grund auch in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

The post AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG zum Fachkräftemangel und Investitionsstau in den Psychiatrien

Der Fachkräftemangel bildet mittlerweile auch in der stationären Psychiatrie eine zentrale Herausforderung. Dies ist das Ergebnis des aktuellen „Psychiatrie Barometers“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), einer jährlich durchgeführten Repräsentativbefragung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser und Fachabteilungen in Deutschland. Aktuell haben 45 Prozent der Einrichtungen Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu besetzen. Im Ärztlichen Dienst sind es sogar 63 Prozent. Besonders dramatisch ist die Situation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier konnte in den betroffenen Einrichtungen jede fünfte Arztstelle nicht besetzt werden. „Das Problem des Fachkräftemangels nimmt damit auch in der Psychiatrie besorgniserregende Ausmaße an. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Erarbeitung einer Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Mindestanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik, sind die flankierenden Erhebungen des DKI zur Ist-Situation äußerst hilfreich und bei der Entwicklung der Mindestvorgaben zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zwingend zu berücksichtigen. Objektive Stellenbesetzungsunmöglichkeiten müssen akzeptiert werden, sonst kollabiert die Versorgung“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Zudem kommen laut DKI-Studie die Bundesländer ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Vorhaltung der psychiatrischen Fachkrankenhäuser nicht ausreichend nach. Nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen wird hier aus öffentlichen Fördermitteln bestritten. Die andere Hälfte müssen die psychiatrischen Fachkrankenhäuser aus Eigenmitteln aufbringen. Die Erlöse der Kliniken reichen aber nicht aus, um den Investitionsbedarf zu decken. Drei von vier Psychiatrien in Deutschland sind deswegen nicht ausreichend investitionsfähig. Der DKG-Präsident machte deutlich, dass die Länder den Bedarf der Kliniken an Investitionsmitteln decken müssten. Gaß: „Die psychiatrischen Krankenhäuser brauchen ausreichende Investitionsmittel, um Qualität und Sicherheit der stationären Patientenversorgung weiterentwickeln zu können. In der Psychiatrie haben wir zum Teil eine lange Verweildauer, das konkrete Umfeld ist deshalb für diese Patienten von besonderer Bedeutung, auch für den angestrebten positiven Behandlungsverlauf.“ Die Ergebnisse des Psychiatrie Barometers 2018 beruhen auf der schriftlichen Repräsentativbefragung von psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie den Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen. Der aktuelle „Psychiatrie Barometer“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ist als Anlage beigefügt. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post DKG zum Fachkräftemangel und Investitionsstau in den Psychiatrien appeared first on Healthcare Netzwerk.

Kinder- und Jugendärzte zur HPV-Impfung für Jungen: „Ein wichtiger Schritt für mehr Gesundheit!“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert seit Langem die HPV-Impfung für Jungen. Nun hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut beschlossen, die HPV-Impfung künftig auch Jungen zu empfehlen. Dr. Hermann Josef Kahl, BVKJ-Präventionsexperte und Bundespressesprecher: „Die Impfempfehlung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Andere Länder praktizieren die Impfung für Jungen schon länger und schützen damit Jungen und Mädchen bzw. Frauen und Männer gleichermaßen vor HPV-assoziierten Erkrankungen. Humane Papillomviren (HPV) verursachen Krebserkrankungen wie etwa Gebärmutterhalskrebs, aber auch Krebserkrankungen der Vulva, Scheide, Penis, After, Mund, Rachen und Kehlkopf. Sie verursachen ebenfalls häufig Anogenitalwarzen. Diese sind zwar gutartig, aber unangenehm, hochansteckend und häufig wiederkehrend. Trotz intensiver Aufklärungsarbeit werden in Deutschland nur circa ein Drittel aller Mädchen im empfohlenen Zeitraum von neun bis 14 Jahren gegen HPV geimpft. Mit 17 Jahren sind aktuell nur 45 Prozent der Mädchen komplett gegen HPV geimpft. Damit ist ein guter Herdenschutz nicht zu gewährleisten. Die nun erweiterte STIKO-Empfehlung auf eine geschlechtsneutrale HPV-Impfung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass mehr Menschen gegen HPV geimpft und damit geschützt werden; auch der Herdenschutz wird damit verbessert. Mädchen und Jungen sollen nach Inkrafttreten dieser Empfehlung künftig zwischen neun und 14 Jahren geimpft werden, das Nachholen von verpassten Impfungen soll spätestens bis zum 18. Geburtstag  erfolgen. Mit Veröffentlichung spätestens im Epidemiologischen Bulletin 34/2018 Ende August wird die neue STIKO-Empfehlung offiziell. Danach hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) drei Monate Zeit, die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie zu prüfen. Diese regelt die Kostenübernahme von Impfungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Im Fall der HPV-Impfung wird sie erwartet, denn der G-BA folgt üblicherweise den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Eltern, die ihre Jungen jetzt schon impfen lassen wollen, haben die Möglichkeit dazu. Kinder- und Jugendärzte sind kompetente Impfärzte, die altersgerecht aufklären und impfen. Viele haben spezielle Sprechstunden für Jugendliche außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wegen der Kostenübernahme sollten gesetzlich versicherte Eltern aber zuvor mit ihrer Kasse sprechen.“ Pressemitteilung BVKJ

The post Kinder- und Jugendärzte zur HPV-Impfung für Jungen: „Ein wichtiger Schritt für mehr Gesundheit!“ appeared first on Healthcare Netzwerk.

AOK Nordost geehrt für exzellente Ausbildung

Die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) hat die AOK Nordost als einen der besten Berliner Ausbildungsbetriebe ausgezeichnet. Seit vielen Jahren engagiert sich die Gesundheitskasse sehr stark in der Ausbildung junger Menschen und investiert in ihre Azubis in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Auszeichnung ehren die IHK und die Handwerkskammer (HWK) Berlin jährlich den Einsatz Berliner Unternehmen für die Ausbildung. Bewertet werden unter anderem Angebote vor, während und nach der Ausbildung sowie die Ausbildungsquote und spezielle Fördermaßnahmen. „Die Auszeichnung ist für uns Freude und Ansporn zugleich, uns stetig weiterzuentwickeln“, sagt Doris Hoffmann, Ausbildungsleiterin bei der AOK Nordost. „Wir investieren Jahr für Jahr in eine qualifizierte Ausbildung. Denn unser Ziel ist es, dass die Azubis von heute unsere qualifizierten Mitarbeiter von morgen werden.“ Aktuell sind 183 Auszubildende bei der AOK Nordost beschäftigt. Ihnen bietet die Gesundheitskasse eine abwechslungsreiche, qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung. So gehören das AOK-Junior-Servicecenter und der azubi-extraservice in Berlin-Tegel, in dem die Auszubildenden weitgehend selbstständig die Kunden beraten, schon seit Jahren zum festen Bestandteil der Ausbildung. Vom 22. bis 24 Juni wird sich die Gesundheitskasse daher auch wieder in der Hauptstadt bei der Jugendmesse „YOU“ präsentieren. Vor Ort informieren dann AOK-Azubis und duale Studenten gemeinsam mit AOK-Mitarbeitern über den Ausbildungsberuf des Sozialversicherungsfachangestellten und die Möglichkeiten des dualen Studiums bei der AOK. Ein Kurzinterview mit den AOK-Auszubildenden Dana-Vanessa Lipinski (21) und Ismail Cengiz (23)finden Sie unter folgendem Link: https://nordost.aok.de/inhalt/aok-nordost-geehrt-fuer-exzellente-ausbildung/ Pressemitteilung AOK Nordost

The post AOK Nordost geehrt für exzellente Ausbildung appeared first on Healthcare Netzwerk.

BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge

Die BARMER hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September 2018 ausläuft. „Mit den neuen Rabattverträgen für Generika setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Gleichzeitig sind sie ein hervorragendes Instrument, die Ausgaben sinnvoll zu steuern. Beides kommt den Versicherten zu Gute“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Größter Teil der Verträge im Mehrpartnermodell Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen (72 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Pressemitteilung BARMER

The post BARMER bezuschlagt Arzneimittelrabattverträge appeared first on Healthcare Netzwerk.

Bundessieg „bunt statt blau“: Berliner Schülerin gewinnt Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

8.000 Künstler bei DAK-Kampagne zum Thema Alkoholmissbrauch – Drogenbeauftragte und Emre Kavás ehren Preisträger 2018 Kunst gegen Komasaufen: Eine Berliner Abiturientin gewinnt den Kreativwettbewerb „bunt statt blau“ 2018. Im Frühjahr hatten bundesweit rund 8.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und Plakate gegen Alkoholmissbrauch entworfen. Jetzt ehrten die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler, DAK-Vorstandsmitglied Thomas Bodmer und Sänger Emree Kavás die Sieger im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Mit dem Bild eines durch Alkohol gezeichneten Gesichts gewann die 17-Jährige Nina Mitzschke aus Berlin den Hauptpreis von 500 Euro. Der zweite Platz ging nach Baden-Württemberg, der dritte nach Hessen. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt eine 13-Jährige aus Bayern, den Sonderpreis „Instagram“ eine 16-Jährige aus Nordrhein-Westfalen. „Die Siegerplakate zeigen, was gerade junge Menschen aufs Spiel setzen, wenn sie sich dem Risiko des Rauschtrinkens aussetzen“ sagte Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit, bei der Siegerehrung. Farbe bekennen gegen Alkoholmissbrauch „Bei „bunt statt blau“ zeigen die Kids dem Alkoholmissbrauch die rote Karte““, betonte die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler. „Es ist jedes Jahr faszinierend, mit welcher Begeisterung und Kreativität die jungen Leute sich mit dem Thema beschäftigen. Sie wissen um die gravierenden Folgen und zeigen das ganz klar in ihren Werken!“ Die Bundessiegerin Nina Mitzschke lässt auf ihrem Plakat aus einem fotografierten Flachmann blaue Farbe wie Alkohol über ein Mädchengesicht fließen. „Mit meinem Plakat versuche ich die Botschaft von ‘bunt statt blau‘ möglichst zugänglich zu verpacken“, erklärte die junge Berlinerin ihr Siegerbild. „Die Spur, welche der Alkohol hinterlässt, färbt auf die Frau ab und taucht ihr Leben in ein tiefes Blau.“ 22.133 Jugendliche mit Alkoholvergiftung Die Auswirkungen von zu viel Alkohol sind auf den Körper eines Jugendlichen deutlich stärker als bei einem Erwachsenen: Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts werden Mädchen und Jungen im Teenager-Alter schneller betrunken. Gleichzeitig wird der Alkohol langsamer abgebaut, da das dafür verantwortliche Enzym in der Entwicklungsphase noch in geringerer Menge vorhanden ist. „Alkohol wirkt auf junge Menschen schneller, stärker und länger als auf Erwachsene. Deshalb ist das Komasaufen bei Jugendlichen eine gefährliche Tatsache“, erklärte DAK-Vorstandsmitglied Bodmer. „2016 kamen 22.133 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.“ Wirksamkeit von „bunt statt blau“ Im Kampf gegen das Rauschtrinken hat die Präventionskampagne der DAK-Gesundheit und der Bundesdrogenbeauftragten eine doppelte Stoßrichtungen: Zum einen schärfen die teilnehmenden Mädchen und Jungen im kreativen Prozess ihre eigene Risikowahrnehmung: Laut einer Begleitstudie des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel praktizieren sie durchschnittlich wesentlich seltener Rauschtrinken als Schülerinnen und Schüler ohne Teilnahme. Gleichzeitig entstehen im Kreativwettbewerb Plakate, die besonders für Altersgenossen eindrucksvoll sind. Nach einer Online-Studie des IFT-Nord zeigen die „bunt-statt-blau“-Plakate eine sensibilisierende Wirkung, die sich durch traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete Warnhinweise nicht erzielen lässt. Entsprechend lobte der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung 2017 „bunt statt blau“ als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt die Kampagne „bunt statt blau“ als Schirmherrin: „Es ist immer wieder eine große Freude, bei „bunt statt blau“ dabei sein zu dürfen. Prävention kommt immer dann gut an, wenn die Kids selbst aktiv sein können und keine Moralpredigt gehalten bekommen.“ Sänger und Politikerin gegen Rauschtrinken Neben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem DAK-Vorstandschef und den Experten vom IFT-Nord, gehörte 2018 erstmals der Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás der Bundesjury an. Er war auf der Siegerehrung mit einem Medley seiner beiden Erfolgstiteln „Kopf Hoch“ und „Baby“ auf der Bühne. „Ich bin begeistert, dass ‚bunt statt blau‘ in diesem Jahr die Marke von 8.000 Teilnehmern geknackt hat. Allen, die mitgemacht haben, ist klar, dass man eine Menge Spaß haben kann, ohne sich bewusstlos zu saufen“, betonte der Newcomer. „Ich habe in den Bildern so viele tolle Alternativen gesehen. Das ist wichtig, denn Botschaften haben nur eine Chance bei jungen Leuten durchzudringen, wenn sie was Positives enthalten und keinesfalls nur Ängste schüren.“ Wanderausstellung der Siegerplakate Die besten Plakate aus allen 16 Bundesländern sind im Internet zu sehen unter www.dak.de/buntstattblau. Außerdem werden die Bilder nach den Sommerferien in einer bundesweiten Wanderausstellung in Schulen gezeigt. Die Kampagne „bunt statt blau“ ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, mit der die DAK-Gesundheit bereits seit dreizehn Jahren Schüler, Lehrkräfte und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt. Der Plakatwettbewerb wird auch 2019 wieder stattfinden und dann sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Gemeinsame Pressemitteilen DAK und Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

The post Bundessieg „bunt statt blau“: Berliner Schülerin gewinnt Plakatwettbewerb gegen Komasaufen appeared first on Healthcare Netzwerk.