Es ist inakzeptabel, Technik in der Medizin nicht zu nutzen

„Es ist inakzeptabel, Technik in der Medizin nicht zu nutzen und damit zum Nachteil der Patienten auf die optimale Qualität sowie zum Nachteil der Mitarbeiter auf deren Entlastung zu verzichten.“ (Prof. Heinz Lohmann) Sehen Sie hier: http://www.ardmediathek.de/tv/alles-wissen/Falsches-Medikament-und-keiner-merkt-es/hr-fernsehen/Video?bcastId=3416170&documentId=44925320‬

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BQS-QUALITÄTSFORUM vergibt „Deutschen CHANGE Award“

13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS: BQS-QUALITÄTSFORUM vergibt „Deutschen CHANGE Award“ Die deutschen Krankenhäuser stehen unter erheblichem Veränderungsdruck. Nur wer sich auf die anwachsende, gesundheitspolitisch gewollte und auch von Patienten immer deutlicher geforderte Neuausrichtung der patientenzentrierten Versorgung einlässt, wird das Rennen um die Existenzerhaltung … Read more →

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Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016). „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“ Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neuer Verwaltungsrat führt stabile IKK BB an – Zehn neue Gesichter in der Selbstverwaltung

Im Jahr der Sozialwahlen 2017 meldet auch die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) personelle Veränderungen in der künftigen Selbstverwaltung: Am 08.07.2017 trat der neu gewählte IKK BB-Verwaltungsrat im Rahmen einer Klausurtagung der IKK-Selbstverwaltung in Potsdam am Templiner See zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Unter den 28 gewählten Vertretern, je 14 auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite, die in den kommenden Jahren die gesundheitspolitischen und strategischen Planungen und Entscheidungen der regionalen IKK BB begleiten werden, begrüßten die Teilnehmer auch neue Verwaltungsratsmitglieder, die die Kasse künftig unterstützen und mit frischen Ideen bereichern werden. Dies sind auf der Versichertenseite Holger Domröse, Nadine Epplen, Sören Hartmann, und Michael Manneck. In der Gruppe der Arbeitgeber kommen Gerd Bretschneider, Michael Gürtler, Constantin Rehlinger, Holger Schmädicke, Andreas Tietze und Robert Wüst hinzu. Zuvor wurden die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder für ihre langjährige Arbeit im Verwaltungsrat der IKK BB geehrt und feierlich verabschiedet. Als neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates führt künftig Anselm Lotz (53), Dipl.-Ing. und Mitglied des Vorstandes der Handwerkskammer Berlin die Arbeitgeberseite an; auf Arbeitnehmerseite übernimmt wieder Uwe Ledwig (55), Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung–Genuss-Gaststätten (NGG) Region Berlin-Brandenburg, den Vorsitz. Die laufende Amtsperiode verlängert sich auf den 30.09.2018, bevor ab 01.10.2018 turnusmäßig der Wechsel im Vorsitz stattfinden wird. Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin

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Ambulante Palliativversorgung: Nordrhein bleibt Vorreiter bei Betreuung von Schwerstkranken

Vor zehn Jahren hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein damit begonnen, palliative Versorgungsstrukturen in ihrem Landesteil zu etablieren. Heute gibt es ein flächendeckendes Angebot für die häusliche Versorgung Schwerstkranker in Nordrhein – dank der Initiative der KV Nordrhein, ihrer Vertragspartner und des Engagements von niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Sie sind im Verbund mit Pflegefachkräften und Hospizdiensten der Garant dafür, dass Schwerstkranke, bei denen die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft sind, in der letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung qualifiziert betreut werden können. Ziel der Palliativversorgung ist es, die Lebensqualität des Patienten so lange wie möglich zu erhalten und seine Beschwerden zu lindern. Beispielhaft für Bundesgebiet Wie weit die Entwicklung der ambulanten Palliativversorgung vorangeschritten ist, bilanzierte die KV jetzt auf einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger mit dem Titel „Weil jeder Tag zählt – Gut versorgt am Lebensende.“ „Das ambulante Versorgungsangebot für Palliativpatienten in Nordrhein war und ist beispielgebend für das Bundesgebiet. Inzwischen ist eine koordinierte ambulante Palliativversorgung mit einem 24-stündigen Bereitschaftsdienst in nahezu allen Regionen Nordrheins möglich“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, zu Beginn der Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft. Bergmann betonte den Wert der ambulanten Palliativversorgung: „Wir wissen, dass die meisten schwerstkranken und sterbenden Menschen den Wunsch haben, ihre letzte Lebenszeit in der häuslichen Umgebung zu verbringen. Dabei steht nicht das medizinisch Machbare im Fokus, sondern der Wille des schwerstkranken Patienten.“ Voraussetzung dafür sei ein gut ausgebautes Palliativnetz mit Haus-, Fach- und Palliativärzten sowie mit Pflegefachkräften und ambulanten Hospizdiensten. Insgesamt wurden bis Ende 2016 bereits über 20.000 Patienten in Nordrhein palliativmedizinisch betreut, davon über 11.300 in der „Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV)“ und fast 9.300 in der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“, bei der unter anderem die Schmerztherapie eine besondere Rolle spielt. Insgesamt gibt es in Nordrhein bereits 830 Praxen, die an der ambulanten Palliativversorgung teilnehmen, fast 1900 fortgebildete Haus- und Fachärzte, davon 373 besonders qualifizierte „Palliativärzte (QPV)“, und 23 „Palliativ Care Teams“ für die SAPV. Anderes ärztliches Denken Auf der Infoveranstaltung standen neben den Berichten erfahrener Palliativkräfte die Fragen der Besucher im Mittelpunkt. Antworten gaben der Düsseldorfer Hausarzt und Palliativmediziner Dr. med. Claudius Löns, der Palliativmediziner und Chirurg Dr. med. Bernhard Mallmann sowie Pflegedienstleiter Claus Bunten, der wie Mallmann zum „Palliativ Care Team Düsseldorf“ gehört. Sie berichteten gemeinsam mit Bettina Kutzscher, Koordinatorin beim Hospizverein Düsseldorf-Nord, über die Behandlungsmöglichkeiten, machten die Strukturen innerhalb der Netzwerke verständlich und beantworteten zahlreiche Fragen – unter anderem zum Zugang in die Palliativversorgung, die in der Regel über den Hausarzt erfolgt. „Hinter der Palliativversorgung steckt viel Arbeit und ein hohes Maß an Qualifikation“, sagte Löns, der ein „anderes ärztliches Denken“ formulierte: „Die Palliativversorgung funktioniert nur auf Augenhöhe mit dem Patienten, der sich in der Nähe des Todes befindet. Es geht immer um die Frage, was der Patient noch von der Therapie hat – und ob er sie wünscht.“ Auch wenn klar sei, dass die Erkrankung zum Tod führt, gehe es in der Palliativversorgung um das Leben – und die Frage, wie man es am Ende gestaltet. Dr. med. Bernhard Mallmann bekräftigte, dass die meisten Schwerkranken zuhause bleiben möchten, wobei das „Zuhause“ auch ein Hospiz sein könne. „Im häuslichen Umfeld der Patienten findet idealerweise auch der erste Kontakt mit dem Team statt, da wir das Umfeld des Kranken kennen müssen“ – gerade bei Patienten, die keine Familie haben. Claus Bunten betonte die Vorteile der Palliative Care Teams gegenüber normalen Pflegediensten: „Die ,normale‘ Pflege erfolgt im Minutentakt, bei der Palliativ Care-Pflege kann ich die Zeit aufwenden, die für den Patienten sinnvoll ist. Dazu sind wir 24 Stunden lang jederzeit verfügbar.“ Bunten, seit 2007 im Palliativ Care Team Düsseldorf dabei, hat eine klare Entscheidung getroffen: „Ich möchte nur noch in der ambulanten Versorgung arbeiten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Mehr pflegende Hände ans Krankenbett – 600 Krankenhäuser profitieren von Fördergeldern der Krankenkassen

Insgesamt 600 Krankenhäuser haben im ersten Projektjahr vom Pflegestellen-Förderprogramm profitiert und wollen 1.600 zusätzliche Pflegestellen aufbauen. Finanziert werden diese zusätzlich Pflegenden in den Krankenhäusern durch Gelder der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen stellten in den ersten zwölf Monaten des Programms 52 Millionen Euro zur Verfügung, wie der aktuelle Projektbericht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium auflistet. Wie gut und vor allem wie nachhaltig das Programm tatsächlich wirkt, bleibt allerdings abzuwarten. Im Bericht heißt es dazu, dass etwa von einem Drittel der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bisher nicht bekannt ist, ob die Förderoptionen genutzt werden. Krankenhäuser können die Fördergelder für 2016 auch im Folgejahr abrufen. Ob die Mittel aus dem Förderprogramm sachgerecht verwendet und wirklich zusätzliche Pflegestellen entstanden sind, kann erst nachträglich festgestellt werden. Hierfür müssen die Krankenhäuser den Krankenkassen das Testat eines Jahresabschlussprüfers vorlegen. Für den aktuellen Bericht liegen diese Informationen noch nicht vor. Aussagen zu den tatsächlich geschaffenen zusätzlichen Pflegestellen sind daher erst in den Folgejahren möglich. Hintergrund: Mit dem aktuellen Pflegestellen-Förderprogramm sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern unterstützen. Von 2016 bis 2018 können Krankenhäuser damit neue Pflegestellen schaffen und Teilzeitstellen aufstocken. In den drei Förderjahren können Krankenhäuser bis zu 0,15 Prozent ihres Erlösbudgets zusätzlich erhalten, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Insgesamt stehen dafür bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel erhalten die Krankenhäuser über Zuschläge, die sie mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren. Das aktuelle Pflegestellen-Förderprogramm hat einen Vorläufer: Bereits von 2009 bis 2011 hatte der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den Aufbau von Pflegestellen in Krankenhäusern finanziell zu unterstützen. Von den ca. 1,1 Mrd. Euro der Kassen profitierten damals 1.100 Krankenhäuser und schufen 15.300 Pflegekräfte. Per Testat belegt sind jedoch nur 13.600 Stellen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gröhe: G20 setzen Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit

Zu den gesundheitspolitischen Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer sowie der Europäischen Union (G20) erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Ergebnisse des G20-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft sind ein Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit. Mit dem Bekenntnis zu einer engen Zusammenarbeit im Kampf gegen grenzüberschreitende Gesundheitskrisen und gefährliche Krankheitserreger setzen die G20 ein starkes Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für die Gesundheit weltweit: Dazu gehört eine starke und ausreichend finanzierte Weltgesundheitsorganisation, die Unterstützung beim Aufbau belastbarer Gesundheitswesen vor Ort, eine bessere Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes bei Mensch, Tier und in der Umwelt und verstärkte Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung neuer Impfstoffe und Arzneimittel.“ Mit ihrer gemeinsamen Abschlusserklärung „Eine vernetzte Welt gestalten“ unterstreichen die Staats- und Regierungschefs der G20 die wichtigen Ergebnisse des G20-Gesundheitsministertreffens, das auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende Mai in Berlin stattgefunden hat. Die G20 Staats- und Regierungschefs verweisen auf die Krisensimulationsübung der G20-Gesundheitsminister und betonen die Notwendigkeit einer weiteren engen internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen. Sie rufen die Vereinten Nationen auf, der globalen Gesundheit auf der politischen Tagesordnung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die G20 unterstützen die starke Rolle der WHO bei der Bekämpfung von Gesundheitskrisen und beim Aufbau von Hilfsmaßnahmen. Dazu gehören auch die weitere Umsetzung der eingeleiteten WHO-Reformen und eine hinreichende und nachhaltige finanzielle Ausstattung der WHO. Um besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, sollen zudem internationale Programme zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln vorangetrieben werden, wie etwa die Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge (CEPI), die von Deutschland gefördert wird. Die G20 Staats- und Regierungschef heben die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften hervor. Die Ausrottung der Kinderlähmung weltweit wird als gemeinsames Ziel genannt. Antibiotika-Resistenzen stellen eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit der Menschen weltweit, aber auch für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung von Staaten dar. Um der Ausbreitung von Resistenzen bei Menschen, Tieren und in der Umwelt zu begegnen, haben die G20 vereinbart, bis Ende 2018 Nationale Aktionspläne zu erarbeiten und deren Umsetzung auf einen guten Weg gebracht zu haben. Zudem soll der Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin auf therapeutische Zwecke begrenzt werden. Um den verantwortungsvollen Einsatz in allen Bereichen zu fördern sprechen sich die G20-Staats- und Regierungschefs für eine Verschreibungspflicht von Antibiotika aus. Gleichzeitig soll die Infektionsprävention und -kontrolle gestärkt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit geschärft und das Verständnis für das Thema Antibiotika in der Umwelt verbessert werden. Die G20 verpflichten sich dazu, den Zugang zu erschwinglichen hochwertigen Antibiotika, Impfstoffen und Diagnostika zu fördern sowie die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzutreiben, um gefährliche Krankheitserreger und insbesondere auch die Tuberkulose zu bekämpfen. Um die Wirkung bestehender und neuer Initiativen in antimikrobieller Grundlagenforschung und klinischer Forschung sowie der Produktentwicklung zu erhöhen, rufen die G20 zu einer neuen internationalen Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf. Zudem sollen in Zusammenarbeit mit einschlägigen Experten, etwa der OECD und der WHO, Möglichkeiten für Marktanreize geprüft werden, um die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzubringen. Die globale Gesundheit ist ein Schwerpunkt der deutschen G20-Präsidentschaft. Damit unterstreicht Deutschland unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel einmal mehr, dass die globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes geworden ist. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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AOK-Chef Hermann: Grenzen der Pflege aufbrechen

Am heutigen Montag informiert sich Ingrid Fischbach, neue Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, während eines ihrer ersten Termine im neuen Amt bei der AOK Baden-Württemberg über den aktuellen Umsetzungsstand der Pflegereform PSG II. „Wir wissen, dass eine sorgfältige Information und Aufklärung durch die Pflegekassen unverzichtbar sind, damit die Verbesserungen der Pflegereform bei den Betroffenen Wirkung entfalten können“, so die Pflegebevollmächtigte und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit. „Daher haben wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II auch den Pflegekassen die notwendige Zeit gegeben, diese Herausforderungen meistern zu können.“ Diesen Herausforderungen trage die AOK Baden-Württemberg in besonderer Weise Rechnung. Gastgeber Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zieht ein erstes positives Fazit der Pflegereform: „Die Situation der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen hat sich seit dem Start der Neuen Pflege im Januar 2017 spürbar verbessert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zuhause gepflegt werden.“ Weiteren Handlungsbedarf sieht er allerdings im stationären Bereich. Vor allem die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege sowie zwischen Pflege und Rehabilitation müssten im Interesse der Versicherten deutlich flexibler gestaltet werden, so der Chef der größten Kranken- und Pflegekasse im Südwesten weiter. „Wir wollen die Pflegeheime und damit unsere Versicherten als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen zurück in die Mitte der Gesellschaft holen“, umreißt Hermann das Ziel. Wie dies konkret aussehen könne, zeigten praxisnahe Projekte wie ORBIT oder das „stambulante“ Modell in der BeneVit-Einrichtung in Wyhl am Kaiserstuhl, über die sich auch die neue Pflegebevollmächtigte Fischbach bei ihrem Besuch in Stuttgart informieren ließ. Das Projekt ORBIT, das die AOK Baden-Württemberg mit dem Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg seit 2014 umsetzt, basiert auf der Idee der aktivierenden Pflege, die die vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten der zu Pflegenden durch ihre Einbeziehung in den Pflegealltag erhalten will. Ergänzt wird die aktivierende Pflege durch verschiedene auf den konkreten Bedarf des einzelnen abgestimmte Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie, die die Pflegekräfte nach Abschluss der Therapie in den Pflegealltag übernehmen. Im Ergebnis kann diese rehabilitative Pflege die Mobilität, Selbstständigkeit und damit die Lebensqualität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt verbessern. „Damit Modelle wie ORBIT zur Regel werden, muss die neue Bundesregierung rehabilitative Elemente in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen“, fordert Hermann. Dass sich die Lebensqualität durch die Verschmelzung von stationärem Wohnen und ambulanten Wahlleistungen steigern lässt, zeigt sich im Modellprojekt in Wyhl am Kaiserstuhl, das der Heimbetreiber BeneVit gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg umsetzt. Dort gestalten die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv den Tagesablauf mit und beteiligen sich – je nach individuellen Fähigkeiten – an den anfallenden Hausarbeiten wie dem Zubereiten der Mahlzeiten oder dem Zusammenfalten der Wäsche. Laut der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch die Duale Hochschule Stuttgart hat sich bei 34 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der Gesundheitszustand seit Projektstart verbessert, bei 45 Prozent blieb er zumindest stabil. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Gesetze und Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat heute fünf Gesetzen und drei Verordnungen, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend verantwortlich ist, zugestimmt. Damit hat das BMG in der laufenden 18. Wahlperiode 28 Gesetze und bisher rund 40 Verordnungen zum Abschluss gebracht. Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)  Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht. Das Schulgeld wird grundsätzlich abgeschafft. Eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es ein Pflegestudium geben. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegeberufereformgesetz   Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten  Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich werden die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit. Das elektronische Melde- und Informationssystem soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Die Meldepflichten bei Häufungen von Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Die Leitung einer Kita wird verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung nicht vorgelegt haben. Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden. Beim Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Das BMG kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen, dass Personen, die nach Deutschland einreisen und wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, ein ärztliches Zeugnis darüber vorweisen müssen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte solcher Krankheiten vorliegen. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Die wichtige Rolle des Robert Koch-Instituts im Bereich des internationalen Gesundheitsschutzes wird gesetzlich verankert. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung spätestens bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für solche Krankenhausbereiche festzulegen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung zustande kommen, wird das BMG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 durch eine Rechtsverordnung ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Der Pflegezuschlag, den Krankenhäuser seit diesem Jahr zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung erhalten, wird ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro mit den Mitteln des Pflegestellen-Förderprogramms auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/EpiMod-Gesetz   Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen  Für Personen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, wird ein Auskunftsanspruch festgelegt. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information wird ein bundesweites zentrales Samenspenderregister geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Umfassende Regelungen, wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege, gewährleisten einen hohen Datenschutzstandard. Durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen. Damit wird der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Auch Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes durch heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Abstammung zu erfahren. Hierfür werden die entsprechenden Einrichtungen verpflichtet, noch vorhandene personenbezogene Angaben des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende insgesamt 110 Jahre aufzubewahren. Das Gesetz tritt 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter:  www.bundesgesundheitsministerium.de/Samenspenderregister Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften  Die Mittel für die finanziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ werden auf Dauer gesichert. Ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das Gesetz enthält zudem fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem werden gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten können Ärzte künftig darüber hinaus pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des Datenschutzes übermitteln. Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung verschärft das Gesetz die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, die vertraglich vereinbarte Personalaus
stattung im stationären Bereich und die zu Grunde gelegte Bezahlung des Pflegepersonals sicherzustellen. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit dem Gesetz zudem Details zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zum gesetzlichen Auftrag des G-BA zur Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für den Krankenhausbereich, zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, zu Saisonarbeitnehmern in der verpflichtenden Anschlussversicherung, zu Darlehensaufnahmen von Eigeneinrichtungen der Krankenkassen und zur Wählbarkeit in die Verwaltungsräte der Krankenkassen geregelt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter  www.bundesgesundheitsministerium.de/Gesetz-Blut-Gewebezubereitungen Gesetz zur Ratifikation des Protokolls zur […]

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Muster-Auftragsverarbeitungs-Vertrag für das Gesundheitswesen auf die Datenschutz-Grundverordnung angepasst

Im Rahmen einer Zusammenarbeit haben fünf Verbände aus dem Gesundheitswesen gemeinsam die bisherigen Empfehlungen zur Datenverarbeitung im Auftrag an die aktuellen, durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung veränderten rechtlichen Anforderungen angepasst. Zusätzlich wurde ein Hinweis-Papier zum Umgang mit bereits bestehenden Datenverarbeitungs-Verträgen erstellt.  Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 24. Mai 2016 und deren Wirksamwerden am 25. Mai 2018 gelten ab diesem Datum hinsichtlich der Auftragsverarbeitung (AV) die Regelungen der DS-GVO unmittelbar in Deutschland. Diese lösen die nationalen Regelungen für die Datenverarbeitung im Auftrag ab. Auch die Anforderungen an die datenschutzrechtlichen Inhalte von Auftragsverarbeitungs-Verträgen (AV-Verträgen) wurden im Rahmen der DS-GVO festgelegt. Diese entsprechen weitestgehend dem jetzigen deutschen Recht, jedoch gibt es Abweichungen, die bei zukünftigen Vertragsabschlüssen zu beachten sind. Beispielsweise werden neben begrifflichen Änderungen die Anforderungen an die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, an die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie an die Unterstützung des Auftraggebers (neu „Verantwortlichen“) durch den Auftragnehmer (neu „Auftragsverarbeiter“) geändert bzw. spezifiziert. „Die Regelungen der DS-GVO gelten nicht nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sondern auch für alle schon vorhandenen und noch laufenden Verträge. Das bedeutet, dass die verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, wie Arztpraxen und Krankenhäuser, die Verträge, die sie mit ihren Dienstleistern abgeschlossen haben, auf ihre Konformität mit den Anforderungen der DS-GVO überprüfen sollten und gegebenenfalls die Verträge abändern müssen. In diesem Kontext fungieren die Leistungserbringer als Dateninhaber und müssen sich im Klaren sein, dass sie bei Nicht-Einhaltung der datenschutzrechtlichen Standards unbeschränkt haftbar gemacht werden können. Deshalb haben wir uns gemeinsam mit DKG, BvD, GMDS und GDD zusammengesetzt und eine Hilfestellung für unsere Kunden erarbeitet“, erläutert Katrin Keller, zuständiger Vorstand für Datenschutz und IT-Sicherheit im bvitg. Für ihr umfassendes Werk haben die Verbände hierzu einen kommentierten Muster-AV-Vertrag entworfen, der auf die besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht: „Der Mustervertrag hilft den Datenschutzbeauftragten aller beteiligten Unternehmen – in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei IT-Herstellern – eine rechtssichere Datenverarbeitung zu bewerkstelligen“, erklärt Nikolaus Schrenk, Vorstand des BvD. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum begrüßt die gemeinsam erarbeitete Fassung: „Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung“, so Baum. Für die Krankenhäuser sei der aktualisierte Mustervertrag eine große Hilfestellung, um das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen so weit wie möglich sicher und praxisgerecht umzusetzen. Den Muster-Vertragstext finden Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv-vertrag.php Alles rund um den Umgang mit Altverträgen erhalten Sie unter: http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/adv_altvertraege.php Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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