vesta: Interoperabilitätsverzeichnis der gematik ist online

esta, das Interoperabilitätsverzeichnis der gematik, ist heute mit www.vesta-gematik.de fristgerecht an den Start gegangen. In der ersten Ausbaustufe können Akteure aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen online über die Website des Verzeichnisses Anträge zur Aufnahme eines IT-Standards stellen. Im Auftrag des Gesetzgebers schafft die gematik mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta das zentrale Verzeichnis für technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für das deutsche Gesundheitswesen. „Der Produktivstart des Interoperabilitätsverzeichnisses vesta ist ein weiterer wichtiger Schritt, um einheitliche IT-Standards im Gesundheitswesen in Deutschland voranzutreiben und damit die dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen zu verbessern“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. Der gesetzliche Auftrag an die gematik zum Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals ist im § 291e SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) festgeschrieben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einreichen eines Antrags zur Aufnahme eines IT-Standards in vesta regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung. Weitere Informationen finden Sie unter www.vesta-gematik.de Pressemitteilung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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Selbstverwalter Christian Zahn im Amt als Präsident der AIM bestätigt

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Christian Zahn, ist am 29. Juni 2017 in Antwerpen von dem Vorstand der Association Internationale de la Mutualité (AIM) als Präsident der AIM wiedergewählt worden. Die AIM mit Sitz in Brüssel ist ein Zusammenschluss von 59 Verbänden von Krankenversicherungsträgern aus 30 verschiedenen Ländern, darunter auch dem vdek, die nach den Grundsätzen der Solidarität und Gemeinnützigkeit ausgerichtet sind und mehr als 230 Millionen Menschen soziale Absicherung gegen Krankheit und andere Risiken bietet. Der am 4. Juni 1948 in Hamburg geborene Selbstverwalter engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der AIM. Seit Juni 2014 leitet er die Geschicke der AIM, zuvor war er drei Jahre lang AIM-Vizepräsident mit Zuständigkeit für Europa. Für ihn ist eine Organisation wie die AIM in einer globalisierten Welt unverzichtbar: „Solidarität ist eine zwingende Voraussetzung für den Zusammenhalt in Europa und trägt zu Frieden und mehr Gerechtigkeit bei. Solidarität ist auch der Markenkern für die Gesundheitssysteme, die wir hier vertreten. Ohne Solidarität könnte sich die Mehrheit der Bevölkerung keine umfassende Krankenversorgung leisten.“ Solidarität stellt Zahn auch in den Mittelpunkt der anhaltenden Flüchtlingskrise, die es gemeinschaftlich zu bewältigen gelte. „Angesichts der vielen Menschen, die auf der Flucht sind vor Krieg und Hunger und die in ihrem Heimatland keine Perspektive für eine bessere Zukunft haben, kann die Antwort auf dieses Elend nur Solidarität sein. Und zwar Solidarität mit den Ländern, in denen Krieg und Elend herrscht.“ Terrorismus und Krieg förderten die Spaltung und helfen nicht, die Herausforderungen zu meistern. Sorge bereitet ihm der in Europa erstarkende Rechtspopulismus. Der Brexit sei eine enttäuschende Entwicklung gewesen mit Blick auf den Zusammenhalt der Länder. Und auch wenn der Populismus durch rechts im Vereinigten Königreich, in Frankreich und den Niederlanden in den vergangenen Wahlen in seine Schranken gewiesen werden konnte, dürfe man nicht über den Einfluss populistischer Parteien hinwegsehen. „Ihr Wachstum sollte auch ein Weckruf für uns sein“, betont Zahn. Umso wichtiger sei es, sich weiterhin für ein gemeinsames Europa einzusetzen. Pressemitteilung des vdek

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Stabübergabe im Amt des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung: Ingrid Fischbach als Nachfolgerin von Karl-Josef Laumann vorgeschlagen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird dem Kabinett vorschlagen, die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie zur Bevollmächtigten für Pflege zu ernennen. Sie wird damit die Aufgaben von Staatssekretär Karl-Josef Laumann übernehmen, der in die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wechselt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich danke Karl-Josef Laumann für seine herausragende Arbeit und seinen entschlossenen Einsatz als Patientenbeauftragter und Pflegevollmächtiger der Bundesregierung. Zusammen haben wir in den letzten Jahren viele Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige erreicht, insbesondere bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Ich wünsche ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt. Zugleich freue ich mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene und überzeugende Nachfolgerin gefunden ist, die diese wichtige Arbeit zum Nutzen der Patienten und pflegedürftigen Menschen fortsetzen wird.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Geusndheit

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Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall

„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Lieferengpässe: Höhere Transparenz kann Patientenversorgung verbessern

Eine höhere Transparenz in der Lieferkette kann maßgeblich dazu beitragen, dass aus Lieferengpässen einzelner Medikamente keine Versorgungsengpässe für ganze Patientengruppen entstehen. Dieses Fazit zieht Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), anlässlich der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Untersuchung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Die Studie der Arzneimittelkommission zeigt, dass Lieferengpässe auch lebenswichtige Antibiotika betreffen“, sagt Becker: „Die Studie belegt auch, dass Apotheken großen Mehraufwand treiben, um Versorgungsengpässe möglichst zu verhindern und die Therapietreue der Patienten sicherzustellen. Aber die Situation wird zusehends problematisch. Mehr Transparenz in der Lieferkette sowie Rabattverträge der Krankenkassen mit mindestens zwei pharmazeutischen Herstellern pro Wirkstoff könnten helfen.“ Von den 482 öffentlichen Apotheken gaben mehr als 20 Prozent an, innerhalb der vergangenen drei Monate öfter als 15 Mal Arzneimittelengpässe erlebt zu haben, die gesundheitliche Folgen für Patienten hatten oder gehabt haben könnten. Mehr als 50 Prozent gaben an, dass sie infolge eines Engpasses einen Arzneistoff zweiter Wahl oder eine für den Patienten weniger geeignete Darreichungsform abgeben mussten. In den öffentlichen Apotheken waren von Lieferengpässen vor allem Herz-Kreislauf-Mittel, Schmerzmittel und Antidiabetika betroffen, in den Krankenhausapotheken vornehmlich Antibiotika. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Verwaltungsrat kritisiert Eingriff des Gesundheitsausschusses in Personalentscheidung

„Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kann die Ablehnung seines einstimmig beschlossenen Personalvorschlages für die Besetzung der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nachvollziehen und hält diese Entscheidung für falsch. Die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprechen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen und damit einem wesentlichen und wichtigen Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung“, so der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in einer heute beschlossenen Erklärung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Online-Selbsthilfeprogramm unterstützt bei Depressionen

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Störungen. Im Jahr 2015 gingen mehr als 540.000 Versicherte der AOK Bayern wegen Depressionen zum Arzt. Das entsprach fast zwölf Prozent der Versicherten. Zusätzlich zur medizinischen Behandlung bietet das interaktive Online-Selbsthilfeprogramm „moodgym“ Unterstützung. Es hilft Betroffenen, aber auch Gesunden bei der Vorbeugung und Linderung depressiver Symptome. Nutzer lernen negative Gedankenmuster zu erkennen und zu verändern, so dass sie besser mit belastenden Situationen umgehen können. Australische Wissenschaftler haben „moodgym“ basierend auf der kognitiven Verhaltenstherapie entwickelt. Die AOK hat die deutsche Version gefördert. Sie stammt vom Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health der Universität Leipzig. Das Trainingsprogramm besteht aus insgesamt fünf Bausteinen. Die Nutzung ist anonym und kostenfrei. Weltweit haben sich mehr als 1,1 Millionen Menschen für „moodgym“ registriert. Für die deutsche Version registrieren sich monatlich bis zu 3.000 Nutzer. Pressemitteilung der AOK Bayern

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BARMER-Arzneimittelrabattverträge: Zuschläge für die zehnte Tranche vergeben

Die BARMER hat die Zuschläge für die zehnte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Bezuschlagt wurden 137 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 150 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro. „Die Rabattverträge mit Generikaherstellern sind für die Krankenkassen bewährte Instrumente, um die Versorgungsqualität zu verbessern und gleichzeitig die Ausgaben zu steuern“, betont BARMER-Vorstand Dr. Mani Rafii. Kombination von Mehr- und Einpartnermodell Die jetzt bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter Wirkstoffe gegen Schmerzen und zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Diabetes. Neben exklusiven Verträgen setzt die BARMER weiter verstärkt auf das Mehrpartnermodell. Bei 121 Losen (81 Prozent) kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 29 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. „Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies entsprechende Verordnungsalternativen und verbessert damit auch die Therapietreue der Patienten“, so Rafii. Für neun Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Insgesamt hat die BARMER derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert. Die neuen Verträge gelten ab 1. Oktober 2017 und enden am 30. September 2019. Pressemitteilung der BARMER

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Modellprojekt PRIMA zur Erprobung des Medikationsplans abgeschlossen

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Solide Finanzen bleiben Zukunftsaufgabe

„Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben dafür gesorgt, dass die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt weiterhin gut ist. Das ist ein gutes Signal für die Solidargemeinschaft der 71 Millionen gesetzlich Versicherten. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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