Über 93 Prozent der Baden-Württemberger wollen Hausarzt als Lotsen

Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen.  Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag eine Änderung im §291d SGB V beschlossen, die besagt, dass in IT-Systeme, die in der ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zur Anwendung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, standardisierte Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren sind. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist nun in § 291d Absatz 6 eine verpflichtende Umsetzung der Schnittstellen mit einer Frist von zwei Jahren vorgesehen, über die der Bundesrat am 7. Juli abstimmen soll. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme der Schnittstellenspezifikationen in das Interoperabilitätsverzeichnis nach §291e SGB V. Die geänderten Regelungen betreffen dabei neben PVS- und KIS-Systemen nun auch elektronische Programme für Infektionsschutzmeldungen sowie solche für die Verordnung von Arzneimitteln. Als Industrieverband der Softwarehersteller im Gesundheitsbereich begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich alle Aktivitäten zur Schaffung von Datenportabilität und Interoperabilität. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es für die Datenübernahme bei Systemwechsel zumindest im ambulanten Bereich seit Jahren bewährte Standards gibt: „Dies ist die Prozessbeschreibung „bvitg-transfer“ in Kombination mit dem etablierten Datenaustauschstandard „xBDT“. Der xBDT definiert weit mehr übertragbare Daten als nur die Teilmenge der Informationen aus der (kassen)-vertragsärztlichen Versorgung und garantiert deshalb über den Gesetzesauftrag hinaus eine alle Versorgungsbereiche umfassende Datenkonvertierung bei einem Systemwechsel. Mit Blick auf die Gesetzgebung hoffen wir dabei, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf diese bewährten Standards setzen und gleichzeitig auf die Definition neuer Schnittstellen verzichten wird,“ so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Vorstandes des bvitg. Zudem gilt es zu beachten, dass für die verpflichtende Integration der Schnittstellen in jede Installation der  Praxisverwaltungssysteme und deren laufende Pflege Aufwendungen für alle Nutzer entstehen werden. „Bisher wurden die Kosten der permanent zu pflegenden Datenübernahmeschnittstellen im Einzelfall von jenen Praxen getragen, die eine Datenübernahme wünschten. Mit der gesetzlichen Regelung der verpflichtenden Integration in alle Installationen werden diese Kosten zukünftig auch von allen Praxen zu tragen sein – unabhängig davon, ob sie diese überhaupt nutzen möchten,“ erläutert Jens Naumann, stellvertretender Vorsitzender des bvitg. „Wir hoffen sehr, dass den Ärzten diese Mehraufwendungen durch entsprechende Honoraranpassungen erstattet werden.“ Des Weiteren ist die Vielschichtigkeit in der Umsetzung nicht zu unterschätzen: Neben dem niedergelassenen Bereich sind gemäß Gesetzesvorgabe Regelungen auch für den stationären Bereich zu treffen, in dem die Herausforderung auf Grund der Komplexität der Systemlandschaft und damit verbundener Datenarten nochmals herausfordernder ist. „Hier muss sowohl an die Daten in den KIS-Systemen selbst sowie in RIS- bzw. PACS-Systemen gedacht werden – und an die vielen unterschiedlichen Fachbereiche und Kliniken mit jeweils eigenen Anforderungen; von der Rettungsstelle über OPs und Intensivstation bis hin zur stationären Pflege. Deshalb sollten die Schnittstellen hier für die systemneutrale Archivierung und Datenübertragung auf internationale offene Standards wie beispielsweise HL7 und IHE ansetzen, um hier den Aufwand zu verringern und der Komplexität des Datenbestands gerecht zu werden. Im Gegensatz zur ambulanten Welt kann hier in Deutschland auf keinen in der Praxis bewährten Standard Bezug genommen werden. Hier ist Basisarbeit nötig, für die der bvitg seine Unterstützung anbietet “, erklärt Matthias Meierhofer.

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Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOK vereinfacht den Datenaustausch für Patienten und Ärzte

Gesundheitsinformationen selbstbestimmt immer und überall dort zur Verfügung zu haben, wo Patienten es möchten – um dieses Ziel für ihre 25 Millionen Versicherten zu realisieren, entwickelt die AOK derzeit ein digitales Gesundheitsnetzwerk. Im ersten Schritt wird es eine digitale Patientenakte geben, über die die AOK Nordost auf dem Hauptstadtkongress in Berlin informiert. Damit wird es für AOK-Versicherte ganz einfach, beispielsweise den Entlassbrief des Krankenhauses an den Hausarzt zu übermitteln oder Informationen über Diagnosen an den behandelnden Facharzt weiterzuleiten. Bislang ist all das für Patienten und Ärzte nur mit hohem Aufwand möglich. Das Gesundheitsnetzwerk basiert auf innovativen, internationalen IT-, Sicherheits- und Datenschutz-Standards. Es wurde Anfang 2017 unter Federführung der AOK Nordost und unter Beteiligung der AOKs PLUS, Bayern und Baden-Württemberg sowie des AOK-Bundesverbandes gestartet und soll schrittweise weiter ausgerollt werden. In der weiteren Entwicklung sollen Versicherte die Möglichkeit zur bequemen Online-Terminbuchung bei allen teilnehmenden Akteuren erhalten. Auch die Daten aus Wearables und Apps sollen auf Wunsch einfließen können. Das Besondere am Gesundheitsnetzwerk der AOK ist, dass die Gesundheitsinformationen nicht zentral gespeichert werden, sondern bei demjenigen bleiben, der sie erhoben hat. „Mit dem Gesundheitsnetzwerk der AOK bleibt jeder Patient zu jeder Zeit Herr über seine Daten. Das stärkt die Patienten und vereinfacht die Behandlung auch für die Ärzte. Außerdem bietet unsere Plattform durch ihre dezentrale Struktur weniger Angriffsfläche für Datendiebstahl“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. So erfasst der behandelnde Arzt relevante Behandlungsdaten wie gewohnt, der Patient kann diese im Rahmen des Gesundheitsnetzwerkes aber ebenfalls einsehen und außerdem darüber entscheiden, für welche anderen Ärzte er seine Daten frei gibt. Darüber hinaus können Patienten sehen, welcher Arzt oder welches Krankenhaus wann welche medizinischen Informationen eingestellt oder gesehen haben. All diese Möglichkeiten helfen dem Patienten beim souveränen Umgang mit seinen Gesundheitsdaten. Zugleich haben Krankenhäuser und andere Akteure im Gesundheitswesen die Möglichkeit auf Behandlungsdaten zurückzugreifen. So können zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden werden oder Anschlussbehandlungen nach einem Krankenhausaufenthalt schneller erfolgen. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Pflege wird Digital

Pflege wird Digital – Initiative Gesundheitswirtschaft stellt Positionspapier vor „Pflege 4.0: Patientenorientierte Versorgung durch digitale Prozesse“. Das Positionspapier der Initiative Gesundheitswirtschaft (IGW), wurde heute auf dem Hauptstadtkongress für Gesundheit und Medizin in Berlin von Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann vorgestellt. Es … Read more →

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vdek: Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes zu finanziellen Unterschieden der Kassen sind falsch

Die Behauptung des AOK-Vorstandsvorsitzenden, die finanziellen Unterschiede der Kassen erklärten sich vor allem über die Ausgabenseite, ist falsch. Das belegen die Zahlen eindeutig. Die Über- und Unterdeckungen haben sich in den letzten Jahren rasant auseinanderentwickelt. So haben die AOKen ihre Überdeckungen von 139 Millionen Euro in 2010 Jahr für Jahr auf über 1 Milliarde Euro im Jahr 2015 steigern können. Die Ersatzkassen mussten mit Unterdeckungen von 129 Millionen Euro bis auf 644 Millionen Euro im Jahr 2015 leben. Auf Versicherte umgerechnet heißt das: Im Jahre 2015 hat die AOK pro Versichertem 41 Euro mehr bekommen, als sie für dessen Versorgung eigentlich benötigt hätte. Die Ersatzkassen erhielten dagegen 24 Euro zu wenig. Insgesamt standen den Ersatzkassen 2015 also 65 Euro weniger als den AOKen pro Versichertem für die Versorgung zur Verfügung. Diese Zahlen zeigen deutlich: Faire Wettbewerbsbedingungen sehen anders aus. Diese Zahlen also immer noch mit einem besonders guten Management zu begründen, ist ein hilfloser Versuch die nachweisbaren Unterschiede zu rechtfertigen. Pressemitteilung des vdek

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vesta: Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis veröffentlicht

Die gematik hat die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Die von der gematik erstellte Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt den Aufbau und Betrieb des Interoperabilitätsverzeichnisses und des dazugehörigen Informationsportals. Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta, das ab dem 30. Juni 2017 online bereit steht, soll die im Gesundheitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen verbessert werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im § 291e SGB V verankert. Pressemitteilung der gematik GmbH

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Hermann Gröhe: Pflege ist eine Mannschaftsleistung – Abschluss der Regionaldialoge Pflege in Berlin

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ruft anlässlich des heutigen Abschlusses der „Regionaldialoge Pflege“ Verbände, Pflegedienstleister, Kassen und Beratungsstellen dazu auf, die guten Gespräche für eine persönliche Pflegeberatung auf kommunaler Ebene fortzusetzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt! Seit fast sechs Monaten gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dass der Übergang so gut geklappt hat, ist dem besonderen Einsatz der vielen Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und dem guten Austausch aller Beteiligten vor Ort zu verdanken. Die Erfahrungen und die gute Zusammenarbeit der Beratungsstellen und Pflegedienste, der Verbände und Einrichtungen brauchen wir auch in Zukunft. Ich möchte alle Beteiligten ermutigen, den engen Austausch vor Ort weiterzuführen, für eine persönliche Pflegeberatung und eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen. Wir werden den Austausch in den Kommunen auch in den kommenden Monaten weiter unterstützen.“ Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Gesundheit die Regionaldialoge Pflege ins Leben gerufen. In drei Dialogrunden in insgesamt zehn Metropolregionen waren Praktiker aus der Pflege und der Pflegeberatung aufgerufen, gemeinsam über die Umsetzung der Pflegereform und eine Beratung nach Maß zu beraten. Seit Anfang 2016 haben Praktikerinnen und Praktiker der Pflege, aber auch pflegende Angehörige und natürlich Pflegebedürftige selbst darüber gesprochen, wie die Neuerungen am besten umzusetzen sind und was vor Ort verändert werden muss, damit die Gesetze ihre Wirkung bei den Betroffenen entfalten können. An den insgesamt 30 Dialogen nahmen etwa 650 Akteure aus Verbänden, Pflegekassen, Beratungsstellen, Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten teil. Mit den drei vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetzen wurde in dieser Wahlperiode die Pflege in Deutschland von Grund auf erneuert: Mit umfangreichen Leistungsverbesserungen, einem neuen Begutachtungsinstrument und dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben Pflegebedürftige einen besseren und gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen, die sie in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung stärken. Zudem werden pflegende Angehörigen durch die Pflegestärkungsgesetze stärker unterstützt und die Situation der Pflegekräfte verbessert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Berliner Gesundheitspreis 2017 prämiert fünf Projekte zum Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“

Der Berliner Gesundheitspreis 2017 wird an fünf Projekte verliehen, die sich für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen oder ihnen eine berufliche Perspektive im Gesundheitswesen eröffnen. Insgesamt gab es 80 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet für den mit 50.000 Euro dotierten Preis, der vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost vergeben wird. In diesem Jahr widmete sich der Wettbewerb dem Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“. Bei der feierlichen Verleihung am 19. Juni in Berlin werden auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, Preise überreichen. Menschen mit Migrationshintergrund profitieren oft nicht in gleichem Maße von der Gesundheitsversorgung wie die übrige Bevölkerung. Sie finden sich weniger gut in unseren Versorgungsstrukturen zurecht, haben Verständigungsschwierigkeiten und wissen weniger über das Leistungsangebot. Der Berliner Gesundheitspreis zeichnet deshalb in der Kategorie I Projekte aus, die sich dafür einsetzen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. In der Kategorie II geht es um Projekte, die dabei helfen, beruflich im Gesundheitswesen Fuß zu fassen. Ein erfolgreicher beruflicher Einstieg ist ein Schlüsselfaktor für die Integration sowie die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren. Das ist sowohl für die Patienten als auch für das Gesundheitswesen ein großer Gewinn. Den ersten Platz der Kategorie I mit einem Preisgeld von 15.000 Euro erhält der Berliner Verein Medizin Hilft e.V., der unter dem Motto „Medizin für alle“ seit 2014 ehrenamtlich tätig ist. Mittlerweile engagieren sich hier rund 120 Ärzte, Pflegekräfte sowie viele weitere Helfer. Sie kümmern sich beispielsweise um die Erstversorgung von Geflüchteten, behandeln Menschen ohne Krankenschein und bieten Informationsveranstaltungen zu gesundheitsbewusstem Verhalten an. „Wir haben in Deutschland eine sehr gute Gesundheitsversorgung. Aber gerade wenn Menschen neu in unser Land kommen, ist es für sie nicht immer einfach, sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden. Die Mitstreiter des Vereins ‚Medizin Hilft‘ ermöglichen Menschen den Zugang zu medizinischen Versorgungsangeboten und beraten, wenn Angst und Unsicherheit, Verständigungsprobleme, oder ein unklarer Versicherungsstatus den Weg dorthin erschweren. Das ist gelebte Mitmenschlichkeit“, lobt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Projekt. Mehr Informationen:www.medizin-hilft.org – Kontakt: Dorothea Herlemann, Mobil: 0176 / 631 518 37, E-Mail: herlemann@medizin-hilft.org Den zweiten Platz der Kategorie I und ein Preisgeld von 10.000 Euro gibt es für den Berliner Selbsthilfeverein InterAktiv e.V., der Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sowie ihre Familien bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten unterstützt und Begegnungsräume für sie schafft. Über die eigene Arbeit hinaus verleiht der Verein den betroffenen Familien auch politisch eine Stimme. „InterAktiv e.V. kümmert sich um Menschen, die in zweifacher Hinsicht einen erschwerten Zugang zu unserem Gesundheitswesen haben. Damit leistet der Verein einen äußerst wichtigen Beitrag zur Integration und zur Inklusion und schließt eine Lücke, die anderweitig nicht gefüllt wird“, sagt Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin. Mehr Informationen:www.interaktiv-berlin.de – Kontakt: Pinar Can, Telefon: 030/ 49088585, E-Mail: p.can@interaktiv-berlin.de In der Kategorie II teilen sich zwei Projekte den ersten Platz und erhalten jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro. Eines dieser Projekte ist der Berliner Verein Alkawakibi e.V., der vor allem syrischen Ärztinnen und Ärzten beim Berufseinstieg in Deutschland hilft. Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, betont: „Um in einem fremden Land anzukommen, braucht es mehr als das Erlernen einer neuen Sprache. Dazu gehört auch die Chance, seine beruflichen Fähigkeiten einzubringen. Die Berliner Ärztinnen und Ärzte bei Alkawakibi helfen ihren Kolleginnen und Kollegen aus Syrien genau dabei: Sie begleiten und unterstützen sie auf ihrem mitunter langen und nicht einfachen Weg in ein neues Leben mit einer fremden Sprache und neuen beruflichen Anforderungen. Ich freue mich, dass dieser beeindruckende ehrenamtliche Einsatz heute belohnt wird.“ Mehr Informationen:www.alkawakibi.org – Kontakt: Dr. Rainer Katterbach, E-Mail: rkatterbach@web.de sowie Dr. Susanne Amberger, E-Mail: amberger@alkawakibi.org Der andere Gewinner der Kategorie II ist die Klinikum Itzehoe Akademie mit ihrem Projekt „Vielfalt macht erfolgreich! Bildung und Integration im Klinikum Itzehoe“. In diesem zweijährigen Programm erwerben Migranten neben Sprach- und Kulturkenntnissen vor allem Wissen aus den Bereichen Pflege, Medizin und Labor. In seiner Laudatio sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dazu: „Der Berliner Gesundheitspreis kürt immer auch Projekte, die als Vorbild für Nachahmer geeignet sind. Das Klinikum Itzehoe ist so ein beeindruckendes Beispiel, denn es zeigt, wie geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive in Deutschland geboten werden kann.“ Mehr Informationen:www.klinikum-itzehoe.de – Kontakt: Regine Kracht, Mobil: 0172 / 5436855, E-Mail: r.kracht@kh-itzehoe.de Der dritte Platz der Kategorie II geht an den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. für sein Projekt „Mütter mit Migrationshintergrund in Pflegeberufe“, der für seine Leistungen 5.000 Euro erhält. Die überwiegend alleinerziehenden Mütter, die vom Bonner Verein den Pflegeberuf vermittelt bekommen, stammen aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen und erhalten eine Ausbildung, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. „In einer Gesellschaft, die immer älter wird, brauchen wir gut qualifizierte und motivierte Pflegekräfte. Alleinerziehenden Müttern den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern und die Ausbildung auf ihre Bedürfnisse auszurichten, ist ein sehr beachtenswerter Ansatz und hilft uns allen, den Frauen und unserer Gesellschaft als Ganzes“, gratuliert Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Mehr Informationen:www.fachseminar-altenpflege-bonn.de – Kontakt: Shilan Fendi, Telefon: 0228 / 965454-0, E-Mail: fendi@bv-pg.de sowie Birgit Schierbaum, E-Mail: schierbaum@bv-pg.de und Edith Kühnle, E-Mail: kuehnle@bv-pg.de Alle Informationen zum „Berliner Gesundheitspreis“ auf www.berliner-gesundheitspreis.de. Der Preis wird seit 1995 alle zwei Jahre vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ausgeschrieben. Er widmet sich jeweils einem ausgewählten Thema, das eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hat und soll dazu beitragen, vorbildliche Initiativen sowie Projekte bekannt zu machen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige, hochkarätig besetzte Jury mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Praxis. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost

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Litsch: „Finanzielle Unterschiede der Kassen erklären sich vor allem über Ausgabenseite“

Der AOK-Gemeinschaft wendet sich gegen Darstellungen der Ersatzkassen, BKKen und IKKen, wonach die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen auf Verzerrungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zurückzuführen seien. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, stellt klar: „Die Finanzergebnisse und finanzielle Stabilität des AOK-Systems erklären sich nicht über die Einnahme-, sondern über die Ausgabenseite. Seit 2010 entwickeln sich unsere Leistungsausgaben kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt. Ihm gegenüber belaufen sich die Minderausgaben der AOKs von 2009 bis 2016  auf mehr als drei Milliarden Euro. Allein 2016 haben die AOKs deshalb 1,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als die Konkurrenz. Bevor also die Wettbewerber über angebliche Ungereimtheiten im Morbi-RSA und eine Bevorteilung der AOKs bei den Zuweisungen protestieren, sollten sie erst einmal erklären, warum ihre eigenen Steigerungsraten bei den Leistungsausgaben dauerhaft über dem Durchschnitt liegen.“ „Der Morbi-RSA hat nicht das Ziel, die Geschäftsergebnisse der Krankenkassen auszugleichen“, so Litsch. Seine Aufgabe sei es hingegen, Solidarität und Wettbewerb miteinander zu vereinbaren. Damit leiste er einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen, was aktuell bereits gut funktioniere. Der Morbi-RSA werde nicht dadurch besser, dass man ihn in Bezug auf diese zentrale Funktion wieder verschlechtere. Litsch verweist darauf, dass die Spanne der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung heute bei 1,5 Prozentpunkten liege, vor Einführung des Morbi-RSA dagegen bei über fünf Prozentpunkten. „Bei allen Kassenarten gibt es Kassen mit unterdurchschnittlichen und überdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen. Weder die Verknüpfung mit dem Morbi-RSA noch die Betrachtung nach Kassenarten taugen als Erklärungsansätze, stattdessen führen sie in die Irre.“ Gleichzeitig betont der Chef des AOK-Bundesverbandes, dass sich die AOK-Gemeinschaft seit langem für eine unabhängige Gesamtevaluation des Morbi-RSA stark gemacht habe und die jetzige Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes vorbehaltlos unterstütze. „Dessen Ergebnisse sollten wir jetzt aber abwarten und keine Schnellschüsse produzieren. Danach kann die Politik mit Augenmaß entscheiden, welche Reformschritte notwendig sind.“ Auch die konkreten Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetztes (HHVG) für den Umgang mit ambulanten Diagnosen unterstützt die AOK-Gemeinschaft ausdrücklich. Damit werde die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA weiter gestärkt, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Vorstände der elf AOKs und des AOK-Bundesverbandes zur Umsetzung des HHVG. Darin wird klargestellt, dass eine Einflussnahme auf die Kodierung und insbesondere die Zahlung von Vergütungen allein für die Kodierung von Diagnosen ausgeschlossen sind. Zugleich plädiert die AOK-Gemeinschaft dafür, zeitnah verbindliche Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung einzuführen und verbindlich in der Praxissoftware zu implementieren. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes

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