Wechsel beim bvitg: Sebastian Zilch neuer Geschäftsführer des Verbandes

Sebastian Zilch übernimmt die Geschäftsführung des bvitg e. V. und der bvitg Service GmbH. Er folgt damit auf Ekkehard Mittelstaedt, der den Verband in den vergangenen Jahren vertrat. Sebastian Zilch war zuvor bereits als Bereichsleiter von „Politik und Kommunikation“ im bvitg tätig.  Nach sechs Jahren an der Spitze des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. hat Ekkehard Mittelstaedt seine Tätigkeit als Geschäftsführer des bvitg e.V. und der bvitg Service GmbH (BSG) im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Vorstand des bvitg sowie den Gesellschaftern der BSG beendet. „In den vergangenen Jahren hat Ekkehard Mittelstaedt den Verband in seiner Bedeutung für das Gesundheitswesen und seiner Sichtbarkeit in der politischen und breiten Öffentlichkeit enorm vorangebracht und so zu zahlreichen Erfolgen des bvitg einen wesentlichen Beitrag geleistet. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für seine Arbeit und sein Engagement für den bvitg und unsere Servicegesellschaft. Im Namen des gesamten Verbandes wünschen wir ihm auf seinem weiteren Lebensweg beruflich und privat viel Erfolg“, so Matthias Meierhofer, Vorstandsvorsitzender des bvitg. Der Geschäftsführung sowohl des bvitg e.V. als auch der bvitg Service GmbH übernimmt ab sofort Sebastian Zilch, der zuvor bereits seit drei Jahren im Verband als Bereichsleiter Politik und Kommunikation tätig war. Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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Cannabisblüten im März rund 500-mal von Apotheken abgegeben

Seit dem 10. März dürfen Apotheken medizinisch notwendige Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten abgeben. Im März verordneten Ärzte auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten in Rezepturen. „Die Auswertung nach den ersten drei Wochen zeigt: Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. „Wir ziehen aus Datenschutzgründen keinen Rückschluss auf die Anzahl der Patienten, die in Apotheken Cannabis erhalten. Die verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht“, sagt Kiefer. „Sicher ist aber: Cannabis ist kein ‚Allheilmittel‘. Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung.“ Das DAPI wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Im gesamten Monat März 2017 wurden zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten rund 3.100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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BGM: AOK Bayern berät mehr als 3200 Unternehmen

Das Angebot der AOK Bayern in der betrieblichen Gesundheitsförderung stößt auf großes Interesse: Mehr als 3.200 Unternehmen im Freistaat hat die AOK Bayern 2016 mit insgesamt 8.760 Gesundheitsaktivitäten unterstützt. „Dies entspricht einem Zuwachs von gut zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr“, so Hubertus Räde, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Bundesweit begleitete Bayerns größte Krankenkasse mehr als jedes fünfte Projekt im betrieblichen Gesundheitsmanagement der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders gefragt waren bei den Unternehmen Gesundheitsberichte sowie Angebote zur Bewegungsförderung, Stressbewältigung und gesunden Ernährung. Projekte zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) führte die AOK Bayern 2016 bei gut 960 Unternehmen durch – ein Plus von elf Prozent. Ziel ist es dabei, auf Basis einer Bedarfsanalyse spezifische Gesundheitsaktivitäten für den Betrieb zu entwickeln. Dazu gehören beispielsweise verbesserte Arbeitsabläufe oder individuelle Gesundheitskurse. „Knapp die Hälfte der Maßnahmen wurde in kleineren und mittleren Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern durchgeführt“, so Räde. Jedes dritte Unternehmen gehörte zum verarbeitenden Gewerbe. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Gemeinsame Pressemitteilung: Projekt GESUND! macht Menschen mit Lernschwierigkeiten zu „Gesundheitsforschern“

Menschen mit Lernschwierigkeiten werden bis zu dreimal häufiger krank als Menschen ohne Behinderungen – oft mit schwerem Verlauf und längerer Krankheitsdauer. Um ihre Gesundheitschancen zu erhöhen, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) eine neue Broschüre herausgegeben. Die Publikation stellt die Ergebnisse des KHSB-Forschungsprojektes GESUND! vor und gibt Werkstätten für behinderte Menschen Materialien an die Hand, mit denen sie das gesundheitsfördernde Verhalten ihrer Beschäftigten mit Lernschwierigkeiten anregen können. Die Inhalte der Broschüre lassen sich auch auf andere Bereiche der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen übertragen. Beim Projekt GESUND! wurden Beschäftigte mit Lernschwierigkeiten einer Berliner Werkstatt in einem Kurs zu „Gesundheitsforschern“ ausgebildet und so an die Gesundheitsförderung herangeführt. Anhand von Themen wie Bewegung, Ernährung, „Umgang mit Krisen“, „Arztgespräche“ und „Das Herz“ lernten sie, selbstbestimmt Einfluss auf ihre eigene Gesundheit zu nehmen. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, würdigte das Projekt und die vdek-Publikation: „Das Projekt GESUND! macht Menschen mit Lernschwierigkeiten zu handelnden Experten in eigener Sache und bindet sie direkt in die Gesundheitsförderung ein. Das ist eine Herangehensweise, die genau dem Motto der Behindertenrechtskonvention entspricht: ‚Nicht über uns ohne uns‘. Ich hoffe, dass die Broschüre dazu beiträgt, die Inhalte des Lichtenberger Projektes auf viele andere Einrichtungen zu übertragen.“ Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende, erklärte: „Die Ersatzkassen und der vdek setzen sich dafür ein, dass Gesundheitsförderung und Prävention auch bei den Menschen ankommen, die davon oft nur schwer erreicht werden. Seit über 30 Jahren engagieren wir uns z. B. im Rahmen der Selbsthilfeförderung für Menschen mit Behinderungen. Das innovative Konzept der KHSB zielt auf eine Gruppe, für die es noch wenige entsprechende Angebote gibt. Das hat uns überzeugt. Mit unserer Broschüre wollen wir einen Beitrag zur Verbreitung dieses Konzepts leisten. Wir hoffen, damit zur Gesundheit möglichst vieler Menschen beizutragen.“ Prof. Dr. Reinhard Burtscher, Leiter des Projektes GESUND! an der KHSB, sagte: „Unsere Wirkungsanalyse zeigt, dass es gelungen ist, eine forschende Haltung bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu befördern. Es wurde das individuelle Interesse geweckt, sich mit Gesundheitsfragen in verschiedenen Lebensbereichen auseinanderzusetzen. Alle Beteiligten entwickelten mit viel Neugierde und Spaß am Lernen ihr Gesundheitsbewusstsein und ihre Gesundheitskompetenz weiter.“ Die kostenlose Praxishilfe „Gesundheitsförderung mit Menschen mit Lernschwierigkeiten“ umfasst rund 170 Seiten und enthält u. a. umfangreiche Lernmaterialien für den „Gesundheitsforscher“-Kurs. Das Heft ist zum Teil in einfacher Sprache verfasst. Ab Mitte Juni 2017 wird es bundesweit an 730 Werkstätten für Menschen mit Behinderung verschickt. Die Broschüre sowie zusätzliche Online-Lernmaterialien gibt es ebenfalls kostenfrei zum Download auf der Website des vdek unter www.vdek.com/projektgesund. Das Projekt GESUND! wird vom vdek und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Es ist Teil des Forschungsverbundes für gesunde Kommunen (PartKommPlus). Gemeinsame Pressemitteilungdes des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

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Mit digitaler Gesundheit an die Spitze – Minister Wanka und Gröhe treiben Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter kraftvoll voran

Anlässlich des Digital-Gipfels der Bundesregierung legen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, weitere konkrete Maßnahmen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vor. Damit setzen sie den mit dem E-Health-Gesetz und der Medizininformatik-Initiative eingeschlagenen Weg fort. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka: „Mit Hilfe der Digitalisierung kann die personalisierte Medizin Realität werden. Dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen. Digitale Produkte und Anwendungen in der Gesundheitsversorgung, aber auch die Gesundheitsforschung schaffen mit wachsender Geschwindigkeit immer mehr Daten. Diese Datenmengen müssen zusammengebracht und ausgewertet werden – dann können sie uns helfen,  Krankheiten besser zu verstehen und zu behandeln. Unser Ziel ist ein lernendes, digital vernetztes Gesundheitssystem, in dem stets die richtige Person die richtige Information zur richtigen Zeit hat. Mit dem Start der Medizininformatik-Initiative haben wir einen großen Schritt in diese Richtung getan.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nach mehr als 10 Jahren ist mit dem E-Health-Gesetz endlich Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens gekommen. Die Videosprechstunde, die telemedizinische Befundbeurteilung bei Röntgenaufnahmen, der elektronische Arztbrief oder der Medikationsplan bringen greifbare Vorteile für die Patientinnen und Patienten. Dieser Weg muss konsequent fortgesetzt werden. Als nächste Schritte stehen die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte, das Patientenfach und die Einbindung mobiler Anwendungen an. Mit dem Start eines sicheren Datennetzes im Gesundheitswesen haben wir einen Meilenstein geschafft. Jetzt muss es darum gehen, große Datenmengen zum Wohle der Patienten zu nutzen, um Krankheiten wie Alzheimer und Krebs in Zukunft besser verstehen und gezielt bekämpfen zu können. Die bereits im E-Health-Gesetz angelegte Öffnung der Telematik-Infrastruktur für die Forschung wird uns dabei unterstützen.“ Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben werden Bundesforschungsministerin Johanna Wanka und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eine Dialog-Plattform Digitale Gesundheit gründen, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen aus Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Wirtschaft die Nutzung von Technologien zur Bereitstellung und Auswertung großer Datenmengen (Big-Data) für die Patientenversorgung voranzutreiben, die Einführung von elektronischen Patientenakten vorantreiben, die helfen die Forschung und Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern, verstärkt Projekte fördern, die die Möglichkeiten des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen aufzeigen und helfen, z.B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen weitere Durchbrüche zu erzielen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist auch Thema des diesjährigen Digital-Gipfels der Bundesregierung, der  unter dem Motto „Vernetzt besser Leben“ am 12. und 13. Juni 2017 in der Metropolregion Rhein-Neckar stattfindet. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesundheitspolitische Positionen des BDPK im Wahljahr 2017

Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände sprechen sich für einen ordnungspolitischen Rahmen aus, der Wettbewerb, Flexibilität und Dynamik in der medizinischen Leistungserbringung weiterhin möglich macht und stärkt. Somit lässt sich auch in Zukunft eine verlässliche, leistungsfähige und bezahlbare Gesundheitsversorgung der bundesdeutschen Bevölkerung in Städten, Landkreisen und Kommunen gewährleisten. Wettbewerb fordert alle an der medizinischen Versorgung Beteiligten heraus, sich um die Erbringung qualitativ hochwertiger medizinischer Leistungen zu bemühen und diese innovativ weiterzuentwickeln. Dringenden Handlungsbedarf für die kommende Legislaturperiode sieht der BDPK in einem umfänglichen Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Reha-Kliniken, denn Patienten wie auch Mitarbeiter haben einen Anspruch auf eine moderne Infrastruktur, zukunftsfähige Medizintechnik und die Möglichkeiten von E-Health. Angesichts knapper Ressourcen und einer zunehmend älter und kränker werdenden Bevölkerung arbeiten private Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken effizient und stellen eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen besonders in strukturschwachen Regionen sicher. Mit der Übernahme unternehmerischer Verantwortung sichern Kliniken in privater Trägerschaft anspruchsvolle Arbeitsplätze in einem wichtigen deutschen Wirtschaftszweig. Das Gesundheitspolitische Positionspapier des BDPK für das Wahljahr 2017 ist unter www.bdpk.de nachzulesen. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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BKK-Landesverband NORDWEST und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein erhalten „dfg Award®“ für innovativen Antibiotika-Vertrag

Für die Idee und das Umsetzen eines Strukturvertrags zur Reduzierung von Antibiotika-Verschreibungen durch Schnelltests und Antibiogramme sind der BKK-Landesverband NORDWEST (BKK-LV NW) und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) jetzt mit dem dfg Award® 2017 ausgezeichnet worden. Sie belegten den ersten Platz in der Kategorie „Herausragende Innovation in der Versorgung der Patienten“. Den so genannten „Oscar“ der Gesundheitsbranche gibt es bereits seit 2009, er wird jährlich an Unternehmen und Verbände für innovative Leistungen und Angebote verliehen. Manfred Puppel, Vorstand des BKK-Landesverbandes NORDWEST, freut sich über den Award: „Wir wollen zum Thema Antibiotika-Verordnungen nicht nur Missstände aufzeigen, sondern auch Verantwortung übernehmen und Lösungswege aufzeigen.“ Auch KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann betrachtet die Auszeichnung als Verpflichtung: „Der Vertrag soll uns Erkenntnisse darüber vermitteln, inwiefern sich der Einsatz von Antibiotika durch häufigere Vorab-Tests indikationsgerechter gestalten lässt. Die Ergebnisse dieses Projekts können in etwaige weitere Vereinbarungen und Verträge einfließen.“ Mit dem deutschlandweit bisher einmaligen Vertrag schaffen der BKK-LV NW und die KVNO Anreize für Vertragsärztinnen und -ärzte, bei Behandlungen vor dem Einsatz von Antibiotika durch Wirksamkeitstests festzustellen, ob überhaupt eine Antibiotika-Therapie nötig und sinnvoll ist – und wenn ja, welche. Zu diesem Zweck wird die Erstattung diagnostischer Verfahren verbessert und der höhere Beratungsaufwand des Arztes honoriert. Als Modellregionen sind dafür die Ruhrgebietsstädte Essen und Duisburg ausgewählt worden. Der Vertrag sieht speziell den Einsatz von Antigen-Schnelltests bei Rachenentzündungen sowie von Empfindlichkeitsprüfungen (Antibiogrammen) bei Harnwegs- und Wundinfektionen vor. Den Impuls zum Vertrag gaben Untersuchungen des BKK-Landesverbandes NORDWEST, die darauf hinweisen, dass eine erhebliche Zahl von Antibiotika-Verordnungen überflüssig ist. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund möglicher Nebenwirkungen, sondern auch angesichts der Entwicklung von Resistenzen, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen können, bedenklich. Der neue Vertrag soll deshalb dazu führen, dass Antibiotika aufgrund der Wirksamkeitstests seltener für Erkrankungen verordnet werden, für die sie nicht notwendig oder von vornherein unwirksam sind, beispielsweise bei einem einfachen Erkältungsschnupfen. Gemeinsame Pressemitteilung des BKK-Landesverband NORDWEST und der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein

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Finanzielle Bedeutung der PKV für das deutsche Gesundheitswesen ist erneut gewachsen

Die zusätzlichen Finanzmittel im deutschen Gesundheitssystem, die nur deshalb entstehen, weil für Privatpatienten die Kosten nach anderen Bedingungen erstattet werden als für gesetzlich Versicherte, sind erneut gestiegen. Der so genannte Mehrumsatz der Privatversicherten lag nach neusten Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) im Jahr 2015 bei 12,63 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Plus von 180 Mio. Euro bzw. 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Seit 2006 hat der Mehrumsatz damit um fast 30 Prozent zugenommen. Der Mehrumsatz beruht auf der Vielzahl von Begrenzungs- und Steuerungsinstrumenten, die bei der Versorgung von GKV-Versicherten angesetzt werden, während die PKV derartige Mechanismen nicht kennt. Der Mehrumsatz ermöglicht den Ärzten, Krankenhäusern oder Physiotherapeuten in medizinisches Fachpersonal, fortschrittliche Behandlungsmethoden und eine moderne Praxisinfrastruktur zu investieren. Die Studie unterstreicht damit die weiter zunehmende Bedeutung der Privatversicherten für die medizinische Infrastruktur. Fast die Hälfte des Mehrumsatzes (6,1 Mrd. Euro) entfiel auf die ambulante ärztliche Versorgung. Dies bedeutet im Schnitt für jede ambulante Arztpraxis durchschnittlich 50.200 Euro Mehreinahmen im Jahr. Privatversicherte, die 11 % der Gesamtbevölkerung bilden, stellen somit 23,5 % der Praxiseinnahmen aller niedergelassenen Ärzte. Die WIP-Studie verdeutlicht darüber hinaus, dass es den PKV-Unternehmen erneut gelungen ist, das Ausgabenwachstum niedriger zu halten als in der GKV. Die Leistungsausgaben der PKV stiegen im Jahr 2015 um 3,3 %, in der GKV um 3,9 %. Die WIP-Studie „Mehrumsatz und Leistungsausgaben in der PKV – Jahresbericht 2017“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV

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Physiotherapeutische Blankoverordnung der IKK BB ist ein Erfolgsmodell

Zusammen mit dem Verband für Physikalische Therapie (VPT) führte die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) von 2011 bis 2016 einen regionalen Modellversuch für Menschen durch, die Physiotherapie benötigen. Auf Basis der ärztlichen Diagnose erhob hier der Physiotherapeut eigenständig am Patienten den genauen Befund und bestimmte selbst, welches Heilmittel, wie oft und in welchen Abständen zum Einsatz kommen sollte. Die teilnehmenden Versicherten der IKK BB profitierten so von einer individueller planbaren Behandlung ihrer Beschwerden. Die Auswertungen der mehrjährigen Erprobungsphase durch Studienleiterin Prof. Jutta Räbiger von der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH) sind abgeschlossen. Ihren gemeinsamen Abschlussbericht werden die Projektverantwortlichen bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Physiotherapeuten am 16. und 17. Juni  in Bremen der Öffentlichkeit vorstellen. Der erfolgreiche regionale Modellversuch sendet wichtige Impulse an die Politik und die Leistungserbringer im Heilmittelbereich: IKK BB-Vorstand Enrico Kreutz dazu: „Das Modell der physiotherapeutischen Befunderhebung ist für uns ein Wegbereiter für die zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Arzt und Therapeut. Das Thema „Blankoverordnung – Direktzugang“ ist in der Politik angekommen. Gestützt auf die Ergebnisse weiterer Modellversuche sollten Heilmittelerbringer künftig zum Vorteil der Patienten direkter in die Versorgung eingebunden werden.“ Barbara Michalski vom VPT Berlin-Brandenburg ergänzt: „Der VPT konnte in konstruktiver Zusammenarbeit mit der IKK-BB 2011 ein Modellvorhaben zur verbesserten und fachlich kompetenteren Versorgung der Versicherten auf den Weg bringen. Die Ergebnisse werden im Juni 2017 veröffentlicht. Die Politik hat erkannt, dass die Berufe der Physiotherapie eine sehr hohe Qualifikation vorweisen und die Notwendigkeit nach mehr Autonomie durch die Blankoverordnung im Sinne einer besseren Patientenversorgung so schnell als möglich in die Regelversorgung übernommen werden sollte. Und Prof. Jutta Räbiger von der ASH stellt vorab fest: „Das Projekt von IKK BB und VPT wurde von der Alice Salomon Hochschule Berlin unabhängig wissenschaftlich begleitet. Kurz vor Veröffentlichung der Ergebnisse steht bereits fest: Für die Patienten ist die Behandlung per Blanko-Verordnung ein Gewinn. Sie schätzen den Behandlungserfolg höher ein als im bisherigen System und fühlen sich in Ziele und Ablauf der Behandlung besser einbezogen. Das sollte die Fachwelt aufhorchen lassen.“ Pressemitteilung der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB)  

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Das Peters-Plus-Syndrom

Eine extrem seltene Erkrankung der Augen ist das Peters-Plus-System, dass lediglich 20 Mal bisher dokumentiert werden konnte. Auch Krause-Kivlin-Syndrom genannt, handelt es sich um eine Entwicklungsstörung, die unter anderem den vorderen Augenabschnitt betrifft. Verursacht wird diese Veränderung durch eine Mutation eines Gens mit Namen Beta-1,3 Glactosyltransferase. Die Symptome weißen zunächst auf eine Peterssche Anomalie hin, … Das Peters-Plus-Syndrom weiterlesen