Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus v. Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn v. Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn v. Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Telematikinfrastruktur: Gemeinsame Selbstverwaltung schafft Klarheit für Rollout

„Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, erklärte heute Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. „Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, getroffene Vereinbarung sieht in den Eckpunkten wie folgt aus: Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro. Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen. Zur Erklärung: Die Anbindung an das sichere Gesundheitsnetz erfordert ein neues Gerät, den Konnektor. Er verbindet die Praxis-IT-Systeme über einen Internetanschluss mit der Telematikinfrastruktur. Beim Konnektor handelt es sich um eine Art Router, allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. So müssen die Konnektoren von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Künftig keinen Vorsorgetermin mehr verpassen: Digitaler Assistent der BARMER erinnert Versicherte

Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Doch bei weitem nicht jeder Versicherte nimmt die kostenlosen Routine-Checks wahr. Ein neuer Service der BARMER hilft den Versicherten, dass sie keinen Termin mehr verpassen. So können sie ab sofort den Gesundheitsmanager als Teil der BARMER-Service-App nutzen, wenn sie im Mitgliederbereich „Meine BARMER“ angemeldet sind. „Der Gesundheitsmanager bietet dem Nutzer einen Überblick über alle anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für sich selbst und die Familie. Das ist eine enorme Erleichterung, zumal man den Manager so einrichten kann, dass er an jede anstehende Untersuchung erinnert“, sagt Dr. Regina Vetters, Abteilungsleiterin der Digitaleinheit BARMER.i. Besonders junge Mütter wünschten sich eine Übersicht aller Untersuchungen für sich und ihre Kinder, um das Familienmanagement zu erleichtern. Viele Versicherte gehen nicht regelmäßig zur Vorsorge Eine hilfreiche Stütze ist der Gesundheitsmanager auch vor dem Hintergrund, dass viele Versicherte Vorsorgeuntersuchungen nicht oder nur lückenhaft wahrnehmen. So sind nach dem aktuellen BARMER-Arztreport nur rund 40 Prozent der Frauen und etwa elf Prozent der Männer im Jahr 2016 zur Krebsfrüherkennung gegangen. Dabei übernehmen die Krankenkassen für Frauen ab 20 Jahren jährlich den Vorsorgetest gegen Brustkrebs und ab 30 Jahren gegen Gebärmutterhalskrebs. Für Männer ab 45 gibt es den Prostata-Check. Zudem bestehen Vorsorgetests für Haut- und Dickdarmkrebs für beide Geschlechter. „Je später Krankheiten wie Krebs erkannt werden, desto schwerer sind sie heilbar. Daher möchten wir unsere Versicherten ermuntern, den Gesundheitsmanager zu nutzen, damit keine Vorsorgeuntersuchung im Alltagsstress aus Versehen untergeht“, sagt Vetters. Mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen im Blick Der Gesundheitsmanager bietet einen Überblick über mehr als 30 Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen je nach Alter und Geschlecht der Versicherten übernehmen. Sie reichen von U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche über die Dentale Frühprävention bis hin zur Krebsvorsorge. Pressemitteilung der BARMER

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GKV-Positionspapier: Krankenkassen trotz Milliardenrücklagen im Sparwahn: Versicherte sollen Zeche zahlen

Mit dem heute vom Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapier „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ zeigt der GKV-Spitzenverband einmal mehr, dass den Krankenkassen trotz blendender Finanzlage jedes Mittel recht ist, um Ausgaben zu senken – auf Kosten ihrer Versicherten. Unter dem Deckmantel von Liberalisierung, Deregulierung und Flexibilisierung soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung zwischen Flensburg und Berchtesgaden mittel- und langfristig aufgegeben und durch eine ‚Medikamentenversorgung light‘ aus Hilfs- und Notmaßnahmen ersetzt werden. „Die Krankenkassen entwickeln sich immer mehr zu Sparkassen. Sie heimsen immer mehr Beiträge ein, bilden immer höhere Rücklagen und fordern dann auch noch Steuerzuschüsse“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Ihrer Pflicht zur Patientenversorgung kommen sie aber immer weniger nach. In Vertragsverhandlungen machen wir diese leidvolle Erfahrung mittlerweile ständig. Aber jetzt stellen die Kassen gleich noch das gesamte flächendeckende Arzneimittelversorgungssystem durch Apotheken in Frage. Das ist nicht nur patientenfeindlich, sondern auch völlig absurd, denn das System ist hocheffizient. Die Rund-um-die-Uhr-Arzneimittelversorgung durch 19.800 Apotheken und ihre 157.000 Beschäftigten hat 2017 nur noch 2,2 Prozent der GKV-Leistungsausgaben beansprucht. Das ist ein historischer Tiefstand“, so Becker. Allein für ihre Verwaltungsausgaben würden die Kassen mehr als doppelt so viel Geld ausgeben. Zum Hintergrund: Im Positionspapier des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zahlreiche Streichmaßnahmen aufgeführt: Das Leistungsspektrum von Apotheken abspecken, die Öffnungszeiten reduzieren, das Honorar für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten kürzen, aus dem auch die Beratung für verschreibungsfreie Medikamente mitfinanziert wird. Folgen für die Patienten wären ein schlechterer Zugang zu Medikamenten und höhere Preise bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Deutschland verfügt bislang über ein leistungsstarkes Arzneimittelversorgungssystem. Eckdaten dazu liefert das neue Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2018“, das heute im Vorfeld des Tags der Apotheke am 7. Juni veröffentlicht wird. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Behandlungsfehlerstatistik: Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung

Zur Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht. Jeder Fehler, der entdeckt wird, wird aufgearbeitet und analysiert und soweit möglich Maßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung umgesetzt. Beispielsweise ist es Pflicht im Krankenhaus, einen Beauftragten für das Risikomanagement zu benennen und ein Fehlermeldesystem vorzuhalten. Die Mitarbeiter können über das Fehlermeldesystem anonym und sanktionsfrei Fehler melden. Diese werden transparent gemacht, um daraus zu lernen. Die rückläufigen Fehlerzahlen zeigen dies deutlich. Die heute vom MDK vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. Fest steht auch: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren verstärkt Fehlervermeidungs- und Risikominimierungsstrategien entwickelt, um in systematischer Form Fehler oder Risiken der Patientenversorgung zu verhindern. Ziel dabei ist es, Fehler durch strukturierte und kontrollierte Abläufe so weit wie möglich auszuschließen. Komponenten sind dabei die Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren. Unser Ziel ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. Und die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt dies auch. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Unsere Krankenhäuser haben einen hohen Sicherheitsstandard. Die Patienten können sich sicher fühlen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent

Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“ Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten. In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Neuer Rekord bei Apotheker-Fortbildungen

Im Jahr 2017 nahmen mehr Teilnehmer als je zuvor an Fortbildungen der Apothekerkammern und -verbände teil: Bei mehr als 3.300 Veranstaltungen konnten insgesamt rund 167.000 Teilnehmer verzeichnet werden. Das entspricht einem Zuwachs von 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese und weitere Zahlen rund um das Arzneimittelversorgungssystem werden morgen im Vorfeld des ‚Tags der Apotheke’ mit der Statistikbroschüre „Die Apotheke – Zahlen, Daten Fakten 2018“ veröffentlicht. „Der Fortbildungswille ist größer als je zuvor. Das ist erfreulich, denn das pharmazeutische Wissen wird täglich größer“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Apothekerinnen und Apotheker tragen ebenso wie andere Apothekenmitarbeiter eine große Verantwortung für die Arzneimittelversorgung und nehmen ihre Pflicht zur Fortbildung sehr ernst.“ Zunehmend werden Fernfortbildungen wie Online-Vorträge genutzt. Rund ein Drittel aller Teilnehmer nutzten entsprechende Angebote. Kiefer: „Gut angenommen werden auch die relativ neuen Fortbildungen zum Thema Medikationsmanagement. In diesem Bereich wollen die Apotheker in Zukunft mehr Aufgaben übernehmen und enger mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten.“ Aus dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesapothekerkammer boten 13 von 17 Apothekerkammern das Seminar „Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess“ an – entweder als eigenständige Veranstaltung oder im Rahmen eines kammereigenen Konzepts. Um die Kompetenzen der Apotheker bei der Durchführung von Medikationsanalysen bzw. für das Medikationsmanagement weiter zu stärken, haben viele Apothekerkammern zudem Fortbildungen mit engem thematischen Zusammenhang angeboten, z. B. zu den Themen „Arzneimittel-bezogene Probleme“, „Förderung der Therapietreue“ oder die Bearbeitung von Fallbeispielen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neue Arzneimittel bei Multipler Sklerose: Risikoreiche Hoffnungsträger

Berlin. Nahezu die Hälfte aller Arzneimittelverordnungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten mit Multipler Sklerose (MS) entfielen 2017 auf Wirkstoffe, deren Sicherheitsrisiken nicht ausreichend bekannt sind. So musste im März 2018 der Wirkstoff Daclizumab weltweit vom Markt genommen werden. Nur eines der seit 2011 neu zugelassenen MS-Therapeutika konnte seinen Zusatznutzen für eine spezielle Form der MS belegen. „Nebenwirkungen könnten besser erkannt werden, wenn neue Arzneimittel mit nicht abschätzbaren Sicherheitsrisiken nur unter besonderen Auflagen verordnet werden dürfen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). „Neue MS-Arzneimittel sollten deshalb nur in qualifizierten Kliniken oder Schwerpunktpraxen angewendet werden. So könnten schwerwiegende, zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bekannte Nebenwirkungen schneller identifiziert werden.“ Multiple Sklerose ist in Deutschland die häufigste neurologische Erkrankung im jungen Erwachsenenalter und wird meist im Alter zwischen 20 und 40 Jahren diagnostiziert. Es handelt sich um eine Autoimmunerkrankung, bei der das Nervensystem durch meist schubförmig verlaufende entzündliche Reaktionen angegriffen wird und die dadurch hervorgerufenen bleibenden neurologischen Schäden zu körperlicher Behinderung führen. 1998 sind mit Interferon beta-1a und -1b erstmals krankheitsmodifizierende Arzneimittel zur schubprophylaktischen Behandlung der Multiplen Sklerose auf den Markt gebracht worden. Kurz darauf wurde das Präparat Copaxone© mit dem Wirkstoff Glatirameracetat zugelassen. Wirksamkeit und Langzeitsicherheit dieser drei Wirkstoffe sind mittlerweile gut erforscht. Darüber hinaus steht eine Vielzahl an neueren Wirkstoffen zur Verfügung, die die Schubrate der Erkrankung beeinflussen können. Die 31,45 Millionen verordneten Tagesdosen aller MS-Wirkstoffe zusammen reichen rein rechnerisch aus, um insgesamt knapp 86.000 GKV-Versicherte dauerhaft medikamentös zu versorgen. Neue Wirkstoffe mit unklaren Risiken Alle sieben Immuntherapeutika, die seit 2011 den MS-Markt betreten haben, können die Schubfrequenz beeinflussen. Doch bei ihnen fehlen Studien darüber, inwieweit sie tatsächlich das Fortschreiten der Erkrankung aufhalten können. Ebenso gibt es keine vergleichenden Beurteilungen dieser Mittel untereinander. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zeigen jedoch: Nur das Arzneimittel Gilenya© mit dem Wirkstoff Fingolimod verfügt für eine spezielle Form der MS über einen geringen Zusatznutzen. Dennoch entfielen knapp die Hälfte der verordneten Tagesdosen an krankheitsmodifizierenden Arzneimitteln für MS-Patienten im Jahr 2017 (15,2 Mio. DDD) auf diese sieben neuen Arzneimittel. Dabei ist deren Nebenwirkungsprofil mit zum Teil lebensbedrohlichen Risiken noch gar nicht einschätzbar: Allein für das Arzneimittel Gilenya© mit dem Wirkstoff Fingolimod sind seit Markteintritt sieben Rote-Hand-Briefe vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschickt worden. Damit werden Ärzte und Apotheker insbesondere über neu erkannte Arzneimittelrisiken informiert. Für den Wirkstoff Dimethylfumarat (Tecfidera) stellte der G-BA nicht nur im Rahmen der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen wegen fehlender Daten gegenüber Beta-Interferonen und Glatirameracetat fest. Rote-Hand-Briefe zu der unter Dimethylfumarat beobachteten, schwerwiegenden Nebenwirkung progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) veranlassten den G-BA, engmaschige Kontrollen zur Risikominimierung einzufordern. Für den Wirkstoff Cladribin ist diese Nebenwirkung ebenfalls beschrieben. Im März 2018 musste das US-amerikanische Biotechnologieunternehmen Biogen das Arzneimittel Zinbryta© mit dem Wirkstoff Daclizumab sogar weltweit vom Markt nehmen: Die Gründe waren erhebliche Sicherheitsprobleme nach Meldungen über schwere entzündliche Erkrankungen des Gehirns (Enzephalitis und Meningoenzephalitis). Zuvor waren bereits tödlich verlaufende Leberschädigungen des Mittels bekannt geworden. 2017 wurden knapp 660.000 Tagesdosen in der Therapie eingesetzt: Rein rechnerisch wurden damit insgesamt ca. 1.800 GKV-Versicherte dauerhaft medikamentös versorgt und nach heutigem Erkenntnisstand unnötigen Risiken ausgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass MS-Patienten immer noch einer lebenslangen Therapie bedürfen, müssen die zum Teil besonders schweren Nebenwirkungen immunologisch wirksamer neuer Arzneimittel besonders beachtet werden. Schröder: „Angesichts dieser Ergebnisse sollte darüber nachgedacht werden, das aktuelle Meldesystem über unerwünschte Arzneimittelwirkungen für neue Arzneimittel zu erweitern.“ Denn diese verursachen Schäden für die Patienten, die mit sinkender Lebensqualität und steigenden Behandlungskosten bezahlt werden. Wie auch für neue onkologische Arzneimittel mitunter gefordert, sollten neue krankheitsmodifizierende MS-Arzneimittel nur in qualifizierten Kliniken oder Schwerpunktpraxen angewendet werden. So könnten schwerwiegende nicht bekannte Arzneimittelwirkungen schneller identifiziert und die Daten für eine optimale Risikominimierung einfacher zusammengeführt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf www.wido.de. Am 30. Mai ist Welt MS Tag: www.dmsg.de. Pressemitteilung WIdO

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