Der grüne Star und seine Folgen

Eine recht verbreitete Krankheit der Augen ist der sogenannte Grüne Star. Bekannt ist hier auch die medizinische Bezeichnung Glaukom. Dabei handelt es sich um diverse Krankheiten der Augen, die verschiedene Ursachen haben. Das Ergebnis ist aber immer ein Verlust der Nervenfasern. Besteht die Krankheit schon eine Zeit, so ist eine Aushöhlung des Sehnervenkopfes festzustellen. Dadurch … Der grüne Star und seine Folgen weiterlesen

Haarentfernung mit der IPL-Lampe

Bikinizone, Achseln, Beine, Gesicht: Samtweiche Haut ganz ohne Haarwuchs wird gewünscht. Methoden gibt es viele, doch welche ist nachhaltig wirksam und tut dabei nicht allzu weh? Eine neue Alternative zur Haarentfernung mit dem Laser ist die Behandlung mit Blitzlampen, auch IPL genannt. Die Abkürzung steht für Intensed Pulsed Light Ellippse System. Das Wirkungsprinzip ist dem … Haarentfernung mit der IPL-Lampe weiterlesen

Pedanios setzt auf die ganze Hanfblüte in der Medizin!

Der Berliner Arzneimittelhändler Pedanios setzt auf die steigende Nachfrage nach Cannabisblüten für medizinische Zwecke. „Die Hanfblüten bieten große Einsatzmöglichkeiten in der Medizin: Neben Tetrahydro-Cannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthält Cannabis je nach Sorte über achtzig andere Cannabinoide und eine Vielzahl anderer natürlicher Stoffe. Aber erst in Kombination entfalten sie eine jeweils eigene medizinische Wirkung, die für verschiedene Krankheiten und Patienten individuell einsetzbar sind“, erklärt Dr. Florian Holzapfel, Geschäftsführer der Pedanios GmbH. Der Berliner Arzneimittelhändler hat sich auf den Vertrieb von Medizinalhanf spezialisiert. Heilmittel mit langer Tradition Cannabis als Heilmittel hat eine lange Tradition: schon in der indischen, chinesischen und ayurvedischen Medizin, vor mehr als 5000 Jahren, vertrauten die Menschen auf die heilende Wirkung der Hanfpflanze. Und auch in der westlichen Medizin wurde Cannabis bis ins 20. Jahrhundert hinein angewandt, verlor dann aber an Bedeutung. Heute wird Cannabis wieder mehr als eine wichtige Arznei wahrgenommen, die unter anderem Schmerzen und Depressionen lindert, den Appetit anregt oder den Schlaf fördert. Die Wirkstoffe von medizinischen Hanfprodukten unterdrücken Brechreiz bei Chemotherapien, erweitern die Bronchien und hemmen Entzündungen. Auch zur Therapie von posttraumatischen Belastungsstörungen wird Cannabis mittlerweile erfolgreich eingesetzt. „Wissenschaftler auf der ganzen Welt haben das Potential der Cannabispflanze längst erkannt. In zahlreichen internationalen Studien untersuchen Forscher, welche Auswirkungen die einzelnen Wirkstoffe der Cannabispflanze auf die Behandlung verschiedener Krankheitsbilder haben“, informiert Patrick Hoffmann, Gründer der Pedanios GmbH. Die Mischung macht’s: für die ganze Kraft der Natur Für eine gezielte Behandlung können einzelne Wirkstoffe der Cannabispflanze wie THC (Tetrahydro-Cannabinol) oder CBD (Cannabidiol) extrahiert, synthetisiert und aufwendig in den Apotheken aufbereitet werden. Studien zeigen jedoch, dass die Substanzen in Kombination mit anderen Inhaltsstoffen des Cannabis oft besser wirken, als alleine. Die Forschung zu diesem sog. ‚entourage effect’ ist bereits in vollem Gange, und die Erweiterung der therapeutischen Möglichkeiten in der Behandlung sind anerkannt. Im Vergleich mit weiteren medizinischen Cannabisprodukten bieten Cannabisblüten ein breites Einsatzspektrum; die Blüten enthalten neben dem psychoaktiven Tetrahydro-Cannabinol (THC) auch Cannabidiol (CBD), ein Cannabinoid, das unter anderem entzündungshemmend, angstlösend, gegen Übelkeit und zudem erwiesenermaßen entkrampfend wirkt. Neuste Erkenntnisse zeigen darüber hinaus, dass auch weitere Cannabinoide im Zusammenspiel sowie nicht-cannabinoide Bestandteile der Hanfpflanze medizinisch wirken können. Bei der Therapie mit Hanfblüten können, anders als bei aufbereiteten Cannabisprodukten, alle diese Inhaltsstoffe in unterschiedlichen Kombinationen genutzt werden. Dafür müssen Hanfblüten nicht aufbereitet werden, sondern werden für den Verkauf lediglich getrocknet und verpackt. Erst in der Apotheke werden die Blüten potentiell gemäß Rezept verarbeitet und verpackt. Entgegen existierender Vorurteile kann medizinisches Cannabis ohne Tabakkonsum eingenommen werden, beispielsweise verordnen Ärzte die Verabreichung zur oralen Einnahme mit Inhalation über einen sog. Vaporisator (Verdampfer). „Hanfblüten sind ein natürliches und biologisches Heilmittel. Wir vertrauen auf die Kraft der ganzen Blüte. Das ist ein bisschen wie mit der echten Orange und der Vitamintablette: Für die ideale Vitamin C-Zufuhr vertraut man auch lieber dem Naturprodukt“, fasst Dr. Florian Holzapfel zusammen. Die Pedanios GmbH führt Cannabisblüten aus den Niederlanden und aus Kanada ein und vertreibt diese seit dem Jahr 2015 direkt an Apotheken und Labore in Deutschland und Europa. Dabei spezialisiert sie sich auf die Herstellung und den Vertrieb von natürlichen Cannabisblüten und ist der führende Anbieter in Deutschland für Cannabisblüten. Pressemitteilung der Pedanios GmbH

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Projekt zu Prävention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in Pflegeeinrichtungen geht an den Start

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit startet der AOK-Bundesverband ein Pilotprojekt, um qualitätsgesicherte Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in Pflegeeinrichtungen zu schaffen und die Gesundheitskompetenz der Bewohner und Beschäftigten zu erhöhen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 800.000 Pflegebedürftige werden heute von mehr als 730.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen versorgt. Damit sie möglichst lange selbstbestimmt leben können, müssen wir sie bestmöglich unterstützen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Pflegekräfte, die tagtäglich ihr Bestes für andere geben, selbst gesund bleiben. Mit dem Präventionsgesetz haben wir dafür die Voraussetzungen geschaffen. Ich freue mich über das neue AOK-Pilotprojekt, das die Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen umfassend und nachhaltig in den Blick nimmt.“ „Das Thema Prävention in der Pflege muss noch stark ausgebaut werden“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Denn der Druck in der professionellen Pflege ist überdurchschnittlich hoch. So ist der Krankenstand in den vergangenen vier Jahren in den Pflegeberufen um 0,6 Prozent auf 6,7 Prozent gestiegen. Damit liegt er nicht nur 1,4 Prozentpunkte über dem bundesweiten Wert, sondern ist auch um 0,2 Prozentpunkte schneller gestiegen als im Durchschnitt. Deswegen ist es wichtig, das Gesundheitspotential von Menschen in Pflegeheimen zu erkennen, zu fördern und zu stärken. Das entlastet auch das Pflegepersonal.“ Ziel des Projekts ist es, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu entwickeln und umzusetzen. Dabei wird besonders darauf geachtet, wie wirksam und nachhaltig die Maßnahmen tatsächlich sind. Dazu wird ein Qualitätssicherungskonzept erstellt. Das Projekt verfolgt außerdem die Ziele, die Gesundheitskompetenz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften zu stärken und die betriebliche Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln. Denn gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen beeinflussen das Wohlergehen der Beschäftigten und können dadurch auch die Betreuung der Pflegebedürftigen noch weiter verbessern. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit für vier Jahre gefördert. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Forschungsprojekt wird durch einen Beirat unterstützt, dem Vertreter von Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Kranken- und Pflegekassen angehören sollen. Mit diesem Vorhaben baut die AOK-Gesundheitskasse ihr bereits hohes Engagement im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebenswelten aus. Nach vorläufigem Rechnungsergebnis lagen die Präventionsausgaben pro AOK-Versichertem im Jahr 2016 insgesamt bei 7,36 Euro und damit über der gesetzlichen Vorgabe. Weiterführende Informationen finden Sie auf http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017.html und auf www.aok-bv.de. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums und des AOK-Bundesverbandes

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Gesundheitsbewusstsein seit 2008 im Bundesschnitt kaum verändert, aber regional sehr unterschiedlich

„Seit 2008 hat sich das Gesundheitsbewusstsein der Deutschen in der bundesweiten Betrachtung kaum verändert. Aber es gibt große regionale Unterschiede und Veränderungen: In Hamburg und Schleswig-Holstein trinken doppelt so viele Menschen täglich Alkohol wie in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen wird am häufigsten und in Hessen am wenigsten geraucht. Die Brandenburger bewegen sich weniger, die Norddeutschen sind am sportlichsten“, sagte heute Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Damit fasst er die Ergebnisse einer repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände anlässlich des ‚Tags der Apotheke‘ am 7. Juni 2017 zusammen. Das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft hat dafür telefonisch 3415 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt. Die Ergebnisse wurden mit einer weitgehend identischen Umfrage aus dem Jahr 2008 verglichen. Die wichtigsten Aspekte der Prävention sind für die Bundesbürger weitgehend unverändert geblieben: 87 % aller Befragten gaben an, sich regelmäßig zu bewegen (Mehrfachnennungen möglich), 84% setzen auf gesunde Ernährung. Fast ebenso viele nennen ‚wenig Alkohol‘ (81%), Stressreduktion (74%) und Nichtrauchen (65%). Abgeschlagen ist der Besuch von Präventionskursen (17 %). Deutlich zeigen sich aber regionale Unterschiede und Veränderungen: ·         Rauchen: Nach wie vor raucht jeder vierte Bundesbürger (28%). Am meisten gequalmt wird in Nordrhein-Westfalen (33 %). In Hessen waren die Anti-Raucher-Kampagnen am erfolgreichsten: Hier reduzierte sich der Anteil der Raucher von 31 % im Jahr 2008 auf aktuell 22 %. Gegenläufig ist hingegen der Trend in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Hier rauchen heute mehr Menschen als früher (2008: 22 %, 2017: 33%) ·         Alkohol: Bundesweit gaben 10 % der Befragten an, täglich oder fast täglich Alkohol zu trinken. In Schleswig-Holstein und Hamburg schauen 18 % so tief ins Glas. In Thüringen sind es hingegen nur 8 %. ·         Bewegung: Ein Viertel der Bundesbürger (26 %) gibt an, täglich oder fast täglich mindestens eine halbe Stunde Sport zu treiben. Am meisten Bewegung haben die Hamburger und Schleswig-Holsteiner (31 %). In Brandenburg sind es dagegen nur 19 %. Schmidt: „Insgesamt haben wir ein großes Gesundheitsbewusstsein in Deutschland. Aber wir verzeichnen keine dynamischen Verbesserungen. Ich glaube, wir könnten das ändern, wenn wir das Potenzial der Apotheken in der Vorsorge stärker nutzen würden. Sie sind flächendeckend vor Ort und haben jedes Jahr über eine Milliarde niedrigschwellige Patientenkontakte. Damit lässt sich gute Aufklärungsarbeit leisten.“ Die Umfrageergebnisse unterstreichen das. Jeder vierte Bundesbürger wünscht sich danach mehr Präventionsangebote von Apothekern. Besonders gefragt sind dabei Angebote zu Ernährung, Bewegung und zum richtigen Umgang mit Medikamenten. Drei von vier Befragten (74%), die sich mehr Vorsorgeangebote von Apotheken wünschen, sind auch bereit, dafür zu bezahlen. So gut wie alle (94 %) wünschen sich aber eine Finanzierung der Vorsorgeangebote durch die Krankenkassen. Schmidt: „Wir können mehr tun, wenn die Rahmenbedingungen für Präventionsleistungen der Apotheken besser werden. Erstens brauchen wir eine saubere Rechtsgrundlage für Dienstleistungsverträge zwischen Apotheken und Krankenkassen im SGB V. Zweitens gehören Apotheken als Leistungserbringer in den ‚Leitfaden Prävention‘ der Krankenkassen. Und drittens muss die Vergütung von Präventionsleistungen geregelt werden. Die übergeordnete Raison muss natürlich bleiben, die Apotheken in der Fläche zu halten. Das wird nur gelingen, wenn die Politik die Folgen des EuGH-Urteils vom letzten Herbst konsequent bearbeitet und destruktiven Wettbewerbsformen Einhalt gebietet.“ Schmidt schätzt das Vorsorgepotenzial der Apotheken auch deshalb hoch ein, weil die Umfrage hohe Vertrauens- und Zustimmungswerte in der Bevölkerung zeige: “Die Zufriedenheit mit dem Apothekensystem ist deutlich gestiegen. Im Jahr 2008 bewerteten 59 % der Bundesbürger das Apothekensystem mit ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘. Mittlerweile liegt dieser Wert bei 73 %.“ Besonders ausgeprägt sei der Imagegewinn bei Menschen bis 29 Jahren. Hier steigerte sich die Zustimmung von 55 % auf 79 %. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider Ehrenmitglieder des BDPK

In der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2017 wurden Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider nach langjähriger Tätigkeit als Vizepräsidenten des BDPK zu Ehrenmitgliedern ernannt. Beide gehörten seit 2006 zum BDPK-Vorstand. Dr. Ulrich Wandschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH war seit dem erster Vizepräsident. Dr. Michael Philippi, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der SANA-Kliniken AG hatte seit 2013 das Amt des 2. Vizepräsidenten inne und war seit 2012 Vorsitzender des Fachausschusses Krankenhäuser.   Dr. Katharina Nebel M. Sc., Präsidentin des BDPK, dankte Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider für ihr enormes Engagement im Bundesverband Deutscher Privatkliniken: „Beide haben als wichtige Impulsgeber über viele Jahre das Wirken des BDPK mitbestimmt und vorangetrieben. Wir freuen uns, dass sie die Arbeit des Verbandes als Mentoren weiterhin mitbegleiten werden.“ Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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Grünes Licht für den Online-Produktivbetrieb – Zugelassene Produkte ab Herbst 2017 auf dem Markt verfügbar

Die Gesellschafter der gematik haben gestern die Freigabe für den Online-Produktivbetrieb erteilt. Das ist das Signal für die Industrie, ihre Geräte für das europaweit größte Telematikprojekt auf Grundlage der bereitgestellten Kriterien zu finalisieren. Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren für die zentral und dezentral betriebenen Produkte und Dienste etabliert. Basierend darauf entwickelt die Industrie Produkte wie den Konnektor und das E-Health-Kartenterminal, die die sichere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte gewährleisten. Bevor die Geräte eingesetzt werden dürfen, müssen diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und anschließend von der gematik zugelassen werden. Voraussichtlich ab Herbst 2017 werden die ersten zugelassenen Produkte auf dem Markt verfügbar sein. Die Einführung der Telematikinfrastruktur beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) inklusive eines sicheren Internetservices (SIS) sowie bereits bestehender Onlineanwendungen. Die Erfahrungen aus der Erprobung werden dabei einfließen. Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten online überprüft und – wenn nötig – aktualisiert. Eine Eingabe per Hand ist nicht mehr nötig. Im zweiten Schritt kommen die Qualifizierte Elektronische Signatur, mit der Ärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können, und die gesicherte elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern hinzu. Pressemitteilung der gematik GmbH

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G-BA: 16 Reformvorschläge

Die von der Stiftung Münch im September 2016 eingesetzte Reformkommission hat heute ihre Vorschläge zu einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Das 16 Punkte umfassende Papier zielt darauf ab, die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans des deutschen Gesundheitssystems stärker am Gemeinwohl auszurichten und die medizinische Versorgung besser für dringend benötigte Innovationen zu öffnen. Demnach wird das Plenum des G-BA neu organisiert: weiterhin gehören ihm 15 ehrenamtliche Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten an, allerdings ohne Stimmrecht. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen wird von drei auf neun erhöht und deren Stellung deutlich gestärkt. Sie werden für die Dauer von neun Jahren gewählt (sechs von den Trägerorganisationen (DKG, KBV, KZBV, GKV) und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages). Dies stärkt die Gemeinwohlorientierung und die demokratische Legitimation, ohne das bewährte System der Selbstverwaltung aufzugeben. Um Innovationen zu fördern, sollen zudem verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte geschaffen und die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation in Streitfällen durch eine unabhängige Methodenschiedsstelle beurteilt werden. „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten,“ betont Professor Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission. Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Neuordnung des beschlussfassenden Plenums, dem bislang 13 stimmberechtigte Personen angehören: drei hauptamtliche, unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte); Patientenvertreter haben im Plenum lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt. Die institutionalisierte Berücksichtigung der Interessen von Patienten, Innovatoren und anderen sowie die demokratische Legitimation wird im reformierten G-BA dadurch verbessert werden, dass drei der Unparteiischen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden; die anderen sechs werden von den Trägerorganisationen DKG, KBV, KZBV, GKV gewählt. Neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Karenzzeit der hauptamtlichen und unparteiischen Plenumsmitglieder plädiert die Reformkommission für eine ähnlich modifizierte Besetzung der Unterausschüsse des G-BA. Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen. Schließlich regen die Mitglieder der Reformkommission an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen und für Streitfälle eine unabhängige Methodenschiedsstelle einzurichten. „Das führt zu mehr Objektivität und Transparenz und stellt sicher, dass sich die Entscheidungen des G-BA an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren“, sagt Kommissionsmitglied Professor Stephan Hartmann. „Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagt Professor Justus Haucap, der sowohl der Reformkommission angehörte als auch die vorangegangene Studie verantwortete. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden, argumentieren die Mitglieder der Kommission. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken. Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger: „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten.“ Die Reformkommission G-BA wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören der Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und der Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) an sowie der Wissenschaftstheoretiker Prof. Dr. Stephan Hartmann (LMU München). Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen legitime Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten. Die Studie spricht vom „Kuhhandel“ innerhalb des herrschenden Systems zwischen Krankenkassen einerseits und etablierten Leistungserbringern andererseits zu Lasten außenstehender Dritter wie Patienten und neuer Wettbewerber, die nicht oder nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden seien. Auch die demokratische Legitimation des G-BA wird von vielen Seiten und seit vielen Jahren zunehmend kritisch beurteilt. Pressemitteilung der Stiftung Münch

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Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt

Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein

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BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen

Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: •    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. •    Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. •    Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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