BARMER-Umfrage zum Tag der Organspende

Zum Tag der Organspende am 2. Juni liefert eine aktuelle repräsentative Umfrage der BARMER spannende Informationen zur Steigerung der Organspendebereitschaft. Demnach sind 58 Prozent der 1.000 repräsentativ befragten BARMER-Versicherten für einen Wechsel von der derzeitig in Deutschland geltenden Entscheidungs- hin zu einer Widerspruchslösung. Damit wäre künftig Jeder automatisch Organspender, bis er ausdrücklich widerspricht. Zugleich zeigen die Antworten der im März 2018 befragten Versicherten, dass sich nach Informationskampagnen Wissen und Akzeptanz zur Organspende positiv verändern. Mehr Qualität in der Transplantationsmedizin „Es ist Aufgabe der Krankenkassen, über das Thema der Organspende intensiv und nachhaltig zu informieren. Jeder soll frei und gut informiert entscheiden können und diese Entscheidung auf dem Organspendeausweis dokumentieren“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Mit Kampagnen allein werde man dem wichtigen Thema jedoch nicht gerecht. Für mehr Vertrauen bedürfe es auch struktureller Veränderungen. Straub: „Wir brauchen strengere Qualitätsvorgaben für Transplantationszentren, etwa durch gesetzlich fixierte Mindestmengen für Transplantationen. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass Transplantationszentren und die nachversorgenden Praxen in der Fläche enger zusammenwirken.“ Mehr Menschen tragen Organspendeausweis Die Umfrage vergleicht unter anderem die Haltung zur Organspende im Jahr 2018 mit derjenigen zu Zeiten der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2017. Demnach ist seit April vergangenen Jahres die intensive Beschäftigung mit dem Thema um drei Prozentpunkte auf 26 Prozent, die Spendenbereitschaft um vier Punkte auf 34 Prozent und der Besitz eines ausgefüllten Ausweises um sechs Punkte auf 36 Prozent angestiegen. Die Werte stehen nun praktisch wieder auf dem Niveau, das nach der BARMER-Informationskampagne im Jahr 2015 schon einmal gemessen wurde. Mehr Ergebnisse der Umfrage und Grafiken unter www.barmer.de/p009567 Pressemitteilung Barmer

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KOM-LE: Für eine sichere Kommunikation unter Kollegen: gematik veröffentlicht Dokumentenpaket inklusive Zulassungsunterlagen und Feldtestkonzept

Um ihre Patienten optimal behandeln zu können, brauchen Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer alle für die Behandlung relevanten Informationen. Über die Fachanwendung „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) lassen sich künftig medizinische Dokumente ohne Medienbrüche schnell, zuverlässig und vor allem sicher untereinander austauschen – über alle Sektoren und Berufsgruppen hinweg. Die gematik hat das dafür erforderliche Dokumentenpaket, die Zulassungsunterlagen und das dazugehörige Feldtestkonzept veröffentlicht. Damit hat die gematik alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Industrie ihre Produkte entwickeln kann. „Mit KOM-LE haben wir bald eine Fachanwendung mit direktem Mehrwert für Leistungserbringer auf der Telematikinfrastruktur. KOM-LE wird den Praxisalltag aller an der Behandlung von Patienten Beteiligten erleichtern. Ich wünsche mir deshalb, dass die Industrie schnellstmöglich ihre Lösungen den Leistungserbringern anbietet“, betont gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer. Bei KOM-LE werden Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen. Auch stellen elektronische Signaturen sicher, dass die Inhalte unverfälscht sind und die Absenderinformation authentisch ist. Unbefugte können die Daten nicht einsehen. „Denn der Schutz der sensiblen Daten hat bei der von uns aufgebauten Telematikinfrastruktur und den dazugehörigen Fachanwendungen die höchste Priorität“, so Beyer. Auch Anbieter von KOM-LE müssen im Zulassungsverfahren nachweisen, dass sie – neben den technischen – auch die Anforderungen zur Sicherheit und zum Datenschutz erfüllen. Um Dokumente vertraulich versenden zu können, müssen sich Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer sowie Krankenhäuser bei einem entsprechenden KOM-LE-Anbieter registrieren – vorausgesetzt, dieser ist von der gematik zugelassen. Dafür benötigen Leistungserbringer ihren gültigen Heilberufsausweis. Medizinische Einrichtungen brauchen ihre gültige Institutionskarte. Nur registrierte Nutzer können untereinander kommunizieren. KOM-LE wird in das bestehende Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem integriert. Der Nutzer kann damit verschlüsselte Dokumente direkt aus dem System versenden und empfangen. Das Dokumentenpaket, das sämtliche Spezifikationen zu den medizinischen Anwendungen enthält, sowie die Zulassungsunterlagen inklusive Gebühren und Feldtestkonzept sind im gematik-Fachportal veröffentlicht. Pressemitteilung gematik

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WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen

Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH

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Unmittelbare Arzneimittelversorgung bleibt unverzichtbar

„Die beste Art der Gesundheitsversorgung ist und bleibt persönlich und unmittelbar – auch in den öffentlichen Apotheken. Daran ändert auch der Beschluss des Deutschen Ärztetags zum Fernbehandlungsverbot nichts“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Weil nach ausschließlicher Fernbehandlung auch nach Vorstellung der Bundesärztekammer keine Rezepte ausgestellt werden dürfen, ändert sich für Apotheken nichts. Darüber hinaus zeigt sich die Überlegenheit der unmittelbaren und persönlichen Versorgung durch wohnortnahe Apotheken auch im Alltag.“ Die wohnortnahen Apotheken kümmern sich auch um die Patienten, die nur über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügen. „Studien zeigen, dass viele Bundesbürger Schwierigkeiten damit haben, Gesundheitsinformationen gezielt zu erfassen und zum Bespiel zwischen Information und Werbung zu unterscheiden“, stellte Kiefer fest. „Wir Apotheker haben als Heilberufler die Aufgabe, uns um jeden einzelnen Patienten zu kümmern. Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest, dass manche Internetnutzer ihr Wissen überschätzen. Aber eine Google-Suche ersetzt nicht das Expertenwissen des Apothekers.“ In seiner Eröffnungsrede ging Kiefer auch auf das Missbrauchspotential von Arzneimitteln ein. „Medikamente haben Nutzen, aber auch Risiken und dürfen deshalb nur von Apothekern abgegeben werden. Medikamente – auch rezeptfreie wie zum Beispiel Schmerzmittel – unterscheiden sich damit von Konsumgütern. Auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriert: Der Mehrverbrauch von Arzneimitteln fördert nicht die allgemeine Gesundheit. Ich rege deshalb an, in Verbrauchermedien wie Fernsehen oder im Internet über ein Werbeverbot für rezeptfreie Arzneimittel mit Missbrauchspotential nachzudenken.“ Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfe zudem nicht aufgeweicht werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Kooperationen: vitabook holt Mondosano, Töchter & Söhne und PatientenverfügungPlus an Bord

Das MedTech-Unternehmen vitabook, einer der Pioniere für elektronische Gesundheitsakten (eGA), hat sein Netzwerk mit Mondosano, Töchter & Söhne und PatientenverfügungPlus ausgebaut. Ziel ist es, den vitabook-Nutzern weitere individualisierte Lösungen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Online-Gesundheitskonto bietet vitabook seit Jahren eine elektronische Gesundheitsakte, in der sämtliche persönlichen Gesundheitsdaten wie Befunde, Laborberichte und vieles mehr digital gespeichert werden. Der Patient hat so seinen Gesundheitsstatus ständig selbst im Blick und kann seinen Ärzten bei Bedarf alle relevanten Informationen online zur Ansicht weiterreichen. Darüber hinaus erleichtern unterschiedliche Unterstützungsangebote den Umgang mit Erkrankungen. Diesen Bereich baut vitabook konsequent aus. „Unsere User sollen bei vitabook passgenaue Lösungen für ihre ganz individuellen Bedürfnisse finden. Wir verstehen uns als persönlicher Gesundheitsassistent“, so CEO Markus Bönig. Drei Kooperationen – drei neue Lösungen Mondosano: neue Behandlungsmethoden im Blick Durch die Zusammenarbeit mit Mondosano werden vitabook-Nutzer künftig auf neue Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen von klinischen Studien hingewiesen. „Viele Patienten sind an Informationen über den Fortschritt der klinischen Forschung interessiert und schätzen die Möglichkeit, an entsprechenden Studien teilzunehmen. Dadurch bekommen Betroffene die Chance, direkt von den neusten Erkenntnissen zu profitieren“, sagt Bönig. Gleichzeitig suchen Forschungseinrichtungen und forschende Pharma-Unternehmen Teilnehmer für klinische Studien. Mondosano hat zu diesem Zweck eine umfangreiche Datenbank erstellt, die interessierten Patienten einen sicheren und einfachen Zugang zu klinischen Studien ermöglicht. „Dabei werden unsere User lediglich informiert und auf die Teilnahme an möglicherweise passenden Studien aufmerksam gemacht“, betont der vitabook-Geschäftsführer. „Erst wenn der Patient sich entscheidet, an einer Studie teilzunehmen, leiten wir ihn anonym an Mondosano weiter.“ Töchter & Söhne/curendo.de: Hilfe für pflegende Angehörige Die Kooperation mit Töchter & Söhne richtet sich an pflegende Angehörige. Töchter & Söhne bietet ihnen auf curendo.de qualifizierte Online-Schulungen, die helfen, den Pflege-Alltag zu erleichtern. vitabook empfiehlt pflegenden Angehörigen diese digitale Hilfeleistung von Töchter & Söhne in dem vitabook-Gesundheitskonto, mit dem sie zum Beispiel auch Folgerezepte, Medikamente und Hilfsmittel einfach online anfordern können. Für die Zukunft ist ein Ausbau der Kooperation durch ein Single-Sign-On bei curendo.de mit dem vitabook-Account geplant. PatientenverfügungPlus: Vorsorgedokumente einfach und schnell erstellen Alle erforderlichen, personalisierten Vorsorgedokumente für Unfall oder schwere Krankheit in einem Paket kann man sich online über das Vorsorgeportal PatientenverfügungPlus besorgen. Ein intelligenter Fragebogen leitet einfach, verständlich und mit ausführlichen Erklärungen durch den Erstellungsprozess. Die anwaltlich und ärztlich entwickelten Dokumente sind sofort ohne notarielle Beglaubigung wirksam. „Jeder weiß heute, wie wichtig es ist, Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, sagt Markus Bönig. „Trotzdem schieben viele dieses Thema vor sich her, weil sie die zahlreichen, schwer verständlichen Dokumente scheuen, nicht wissen, was genau sie benötigen oder ihnen die Notarkosten zu hoch sind. Darum stellen wir unseren Nutzern durch die Kooperation mit PatientenverfügungPlus nun ein Tool zur Verfügung, mit dem jeder schnell und unkompliziert die notwendigen Schritte erledigen kann.“ Pressemitteilung der vitabook GmbH

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DKG zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege: Probleme der Krankenhäuser werden verstanden

Zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft: „Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert. Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermöglicht es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken. Damit wird, unabhängig von Fallpauschalenerlösen, der Personalaufbau gefördert. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten wird das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben. Das mit dem Eckpunktepapier angekündigte Gesetz muss tatsächlich sicherstellen, dass die zusätzlichen Pflegekräfte auch nach der für 2020 angekündigten grundsätzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung dauerhaft finanziert werden. Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung, die Vergütung von Pflegepersonalkosten auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der damit verbundenen Kosten zu regeln. Damit werden zukünftig wieder die Verantwortlichen in den Krankenhäusern bestimmen, wieviel Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung im Interesse der Patienten in den deutschen Kliniken. Problematisch bewerten wir die Ankündigung der Regierungskoalition, die Tarifsteigerungen nur im Bereich der Pflege voll zu vergüten. Auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müssen und werden in vollem Umfang tarifgerecht entlohnt. Deshalb müssen für den gesamten Personalbestand der Krankenhäuser Tarifkostensteigerungen voll ausgeglichen werden. Es ist nicht vermittelbar weshalb zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden weiterhin unter einen Rationalisierungsdruck gestellt werden. Hier muss das Prinzip „Gleiches Recht für Alle“ gelten. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Finanzierung im Investitionsbereich über den Krankenhausstrukturfond mit 1 Mrd. ? jährlich fortgesetzt wird und die Digitalisierungsinvestitionen mit umfasst. Ebenfalls positiv ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung im Bereich der Pflegearbeit nunmehr eine krankenhausspezifische Ausprägung erhält.“ Pressemitteilung DKG

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Lebensbedrohliche Lungenerkrankungen: Zigarettenverzicht minimiert Risiko

Beinahe jeder zwanzigste Deutsche leidet unter der chronisch obstruktiven Lungenkrankheit (COPD). Ein Großteil von ihnen war oder ist Raucher, und die giftigen Dämpfe von Zigaretten und Tabak verstärken die Erkrankung. Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai macht Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der BARMER, auf die schleichende Gefahr aufmerksam: „Die Lungenkrankheit COPD ist heimtückisch und im schlimmsten Fall tödlich. Größter Risikofaktor ist das Rauchen. Eine Rauchentwöhnung fällt vielen schwer, ist aber dringend zu empfehlen.“ Mit dem Online-Programm SQUIN („Smoke, Quit, Win“) helfe die BARMER werdenden Nichtrauchern, COPD und Co. vorzubeugen. Rauchfrei dank Online-Unterstützung „Eine chronisch obstruktive Lungenkrankheit beginnt mit einem scheinbar harmlosen Husten, der mit der Zeit chronisch und zunehmend von Auswurf und Atemnot begleitet wird. Das hat Folgen für den ganzen Körper. Die Erkrankung beeinflusst auch den Stoffwechsel, die Muskeln und Knochen sowie das Herz-Kreislauf-System“, sagt die Medizinerin. Den besonders gefährdeten Rauchern biete die BARMER mit SQUIN ein Onlineprogramm, das sie in eine Zukunft ohne Zigarette begleite. „Ein Trainer von SQUIN bereitet in mehreren Sitzungen die Teilnehmer zunächst auf die rauchfreie Zeit vor. Dann unterstützt er die werdenden Nichtraucher mit Tipps und Tricks beim Durchhalten und hält für Not- und Rückfälle Übungen parat, um mögliche Krisen besonders in der Anfangszeit zu überstehen“, so Marschall. Nikotinsucht ist schnell überwunden Die Medizinerin macht künftigen Nichtrauchern Mut. „Die körperliche Abhängigkeit vom Nikotin ist rasch überwunden. Schon nach ein paar Tagen hat sich der Körper wieder an ein Leben ohne die Droge gewöhnt. Der Rest ist Kopfsache“, so Marschall. Wer sich dann ein paar potenziell gewonnene Lebensjahre und das viele gesparte Geld vor Augen führe, werde auch künftig heikle Momente der Versuchung überstehen. Mehr Infos zu SQUIN: www.barmer.de/g100340 Pressemitteilung der Barmer

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Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung

Zum 15. Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 Euro dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) und den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Johannes Böhme für seine Reportage „Sorgenkinder“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung (SZ), mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Steffi Brand für ihre in der Augsburger Allgemeinen publizierten Serie „Unser Essen“. Den dritten Platz belegte Katharina Eichinger mit ihrer Reportage „Organspende – banges Warten zwischen Tod und Hoffnung“, erschienen in der Mittelbayerischen Zeitung. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Moritz Aisslinger für seinen Beitrag „Kann er Gedanken lesen?“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Ralf Fischer für die Sendung „Trisomie 21 – wer überlebt die Diagnostik?“, produziert vom BR. Den Hörfunkpreis erhielt Niklas Schenk für sein Feature „Die doppelte Krise – Junge Erwachsene mit Krebs“, ebenfalls ausgestrahlt vom BR. Der Online-Preis wurde Eva Anna Achinger und Alexander Krützfeldt zugesprochen für ihre multimediale Darstellung „Ausnahmezustand in deutschen Gefängnissen“, eingestellt bei der SZ, dem BR und CORRECTIV. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit rund 200 Autoren und etwa 230 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. Vor allem in Zeiten, in denen mit sogenannten alternativen Fakten versucht werde, Falschbehauptungen in Politik und Medien salonfähig zu machen, „sind seriöse und journalistisch hochwertige Beiträge wie die vorgelegten Einreichungen die beste Art, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen“, gab Dr. Irmgard Stippler bei ihrer Begrüßung die einhellige Meinung der Jury wider. Neben der Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern gehören dem Gremium, zusammengesetzt aus Initiatoren, Politikern und Medienvertretern, an: die Leiterin der DJS, Henriette Löwisch, Katia Murmann von den NJB, die ehemalige bayerische Gesundheits- und Sozialministerin Christa Stewens (CSU), Kathrin Sonnenholzner (SPD), Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag, Ulrich Leiner von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler), Mercedes Riederer, ehemalige Hörfunk-Chefredakteurin beim BR, Anja Miller, Leiterin der Rundschau und Nachrichten TV des BR, sowie Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Internationale Startup Kohorte präsentiert Neuentwicklungen für die Kardiologie bei Philips

Hamburg – Sechs Startups präsentierten am so genannten Breakthrough Day ihre klinischen Innovationen vor der Philips Geschäftsleitung, Fachpublikum und möglichen Investoren. Im Rahmen des Philips HealthWorks Startup Program wurden sie aus 300 internationalen Startups ausgewählt, um den 12-wöchigen Health Accelerator Kardiologie zu durchlaufen. Begleitet wurden die Gründer-Teams von Philips Experten aus allen Fachbereichen, Kliniken und Gesundheitsexperten. Ziel des Programms ist es, neue Lösungen für das Gesundheitswesen zu entwickeln und diese bis zur Marktreife voranzutreiben. „Ich bin unfassbar stolz, dass wir hier gleich sechs bahnbrechende Lösungen für das Gesundheitswesen präsentieren können“, strahlt Dr. Peter Vorländer, HealthWorks Innovation Lead bei Philips und Leiter der Kohorte in Deutschland. „Schon in dem aufwändigen Auswahlverfahren hat sich deutlich gezeigt, auf welch hohem Niveau sich das Programm bewegt. Alle Beteiligten kommen aus renommierten Kliniken und Forschungseinrichtungen und haben das Entwicklungspotenzial ihrer Lösungen erkannt. Aber auch den Handlungsbedarf, ihre Innovationen noch weiter zu entwickeln und fertig zu stellen – und diesen Weg gehen sie gemeinsam mit Philips.“ Innovationen aus dem klinischen Alltag Die Lösungen der Startups sind vielfältig. Ein Tool sorgt für die Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit. Ein Projekt befasst sich mit der Entwicklung einer Software zur präzisen Vorhersage eines plötzlichen Herzstillstands, ein anderes mit der automatischen Regulierung des Blutzuckerspiegels bei Intensiv-Patienten. Auch neue Hardware wird vorgestellt: Durch eine einfache Plug-and-Play-Lösung ist es erstmals möglich, das Herz eines ungeborenen Kindes in einem Magnetresonanztomographen (MRT) darzustellen, um Fehlbildungen frühzeitig erkennen und therapieren zu können. „Die HealthWorks Kohorte ist für uns ein Glücksfall. Gerade von Philips als einem der etabliertesten Anbieter für MRT-Systeme ins Visier und unter die Fittiche genommen zu werden, zeigt uns, dass wir mit unserer Entwicklung offensichtlich ein relevantes Segment im Markt adressieren“, beschreibt Dr. Fabian Kording, Gründer und Geschäftsführer von northh medical, die Situation für das junge Unternehmen. „Wenn wir jetzt in der Abschlusspräsentation erfolgreich pitchen, erhoffen wir uns natürlich etwas – warum nicht eine Zusammenarbeit oder ein Invest eines der größten Medizintechnik-Anbieter der Welt?“, so Kording weiter. Mehrwert für beide Seiten Die Gesundheitsversorgung steht vor komplexen Herausforderungen: Verschiebung des Krankheitsspektrums aufgrund des demographischen Wandels, steigender Kostendruck, Fachkräftemangel. Angesichts dieser Entwicklungen lauten die zentralen Fragen im Gesundheitswesen: Wie können wir wirtschaftlicher arbeiten, die Kosten senken und gleichzeitig die Qualität der medizinischen Versorgung erhalten oder sogar verbessern? Um diesem Wandel zu begegnen, erfordert es dynamische Partnerschaften zwischen großen Unternehmen und Startups. Im Philips HealthWorks Startup Program arbeiten die weltweit besten Innovatoren im Bereich der Gesundheitstechnologie zusammen. Das Programm bietet jungen Unternehmern einen konkurrenzlosen Zugang zu führenden globalen Gesundheitstechnologieanbietern. Die Unterstützung reicht von maßgeschneiderten Finanzmitteln bis hin zu einem hervorragenden Netzwerk aus Experten, Investoren und Partnern im Gesundheitswesen, globalen Innovationszentren und einer erstklassigen Technologieplattform. Als einziges Unternehmen in der Welt, das sowohl im Bereich der persönlichen Gesundheit als auch im Bereich der professionellen Gesundheitsversorgung tätig ist, führt Philips den Wandel an. Basierend auf mehr als 125 Jahren bahnbrechender Innovationen entwickeln wir vernetzte Lösungen, um die Versorgung unserer wachsenden Weltbevölkerung radikal zu verbessern. Über Philips HealthWorks https://www.healthworks.philips.com/pages/Hamburg_Cardiology_2018/ Pressemitteilung von Philips

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Ein Jahr Pflegestärkungsgesetz II: Deutlich mehr Menschen erhalten Pflegeleistungen

Deutlich mehr Menschen können seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im vergangenen Jahr gab es bei der AOK Bayern zusätzlich für rund 25.000 Versicherte erstmals Leistungen von der Pflegekasse. In den Jahren zuvor erhielten jährlich etwa 3.200 Versicherte erstmals Pflegeleistungen. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Letztlich gehe es darum, pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und damit länger eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Mit den erweiterten Leistungen haben sich auch die Ausgaben deutlich erhöht. Lag der Haushalt der Pflegekasse der AOK Bayern 2016 noch bei knapp 1,9 Milliarden Euro, so erhöhte er sich 2017 auf über 2,3 Milliarden Euro. Die Steigerung liegt bei fast 25 Prozent. Insgesamt erhalten über 200.000 Versicherte Leistungen von der Pflegeversicherung. „Ohne Angehörige wäre die Pflege in unserem Land nicht sicherzustellen“, so Stippler. Die soziale Absicherung der Pflegepersonen sei deshalb wichtig. „Besonders die verbesserten Leistungen für die Absicherung im Alter sind mehr als gerecht“, so die AOK-Chefin. Die Pflegekasse der AOK Bayern zahlte 2017 für etwa 43.200 Pflegepersonen mehr als 146 Millionen Euro Beiträge zur Rentenversicherung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. 2016 überwies die AOK Bayern knapp 68 Millionen Euro an die Rentenversicherung. Ausgebaut hat die Pflegekasse der AOK im Freistaat auch ihr bayernweites Netz an Pflegeberaterinnen und -beratern. Waren zum Start des PSG II noch 52 Pflegeberater im Einsatz, so sind es jetzt 73. Die AOK-Pflegeberater unterstützen pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen schon zu Beginn der Pflege auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne für die Pflegebedürftigen und informieren pflegende Angehörige über Entlastungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung vorsieht. Hinweis zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa weil er selbst erkrankt oder in Urlaub fahren will, kann laut AOK Bayern durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse entlastet werden. Informationen zur Kurzzeit-, Ersatz- und Tagespflege sowie zu weiteren Angeboten für pflegende Angehörige gibt es unter: https://bayern.aok.de/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige/ Pressemitteilung der AOK Bayern

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