NOVENTI Group gründet Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen und führt Apotheken-Rechenzentren unter einem Dach zusammen

Der Gesundheitsmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels – die NOVENTI Group reagiert auf die Herausforderungen in ihren Kernmärkten. Mit den Unternehmen ALG, SARZ und VSA ist die Unternehmensgruppe Marktführer im Bereich Apotheken-Abrechnungszentren und baut nun ihre Stärke aus: Die drei Apotheken-Abrechnungszentren werden künftig unter dem Dach der NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Damit entsteht mit 19 Milliarden Abrechnungsvolumen Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen. Die Apotheken-Rechenzentren ALG, SARZ und VSA sind mit mehr als 15 Mrd. Euro Abrechnungsvolumen schon heute ein wichtiger Finanzpartner für die Kunden der NOVENTI Group. Diese Position wird nun konsequent durch die Erweiterung des Angebots um zusätzliche Leistungen und Produkte rund um das Thema „Abrechnung und Finanzen“ gestärkt. Eine wichtige Voraussetzung für diesen Schritt ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist innerhalb der NOVENTI Group bereits heute bei der NOVENTI HealthCare GmbH und deren Marken azh, SRZH und zrk vorhanden. Mit der „neuen“ NOVENTI HealthCare GmbH entsteht somit der international bedeutendste Anbieter für Abrechnungsdienstleistungen in der Gesundheitsbranche mit mehr als 33.500 Kunden, rund 19 Mrd. Euro Transaktionsvolumen und 1.000 Mitarbeitern. NOVENTI-Geschäftsführer Dr. Hermann Sommer erläutert die Hintergründe der Entscheidung: „Mit der Zusammenführung unserer sehr erfolgreich agierenden Apotheken-Rechenzentren unterstreichen wir die herausragende Marktposition der gesamten NOVENTI Group als systemrelevanter Anbieter im Gesundheitsmarkt. Zusätzlich nutzen wir die sich jetzt ergebenden Chancen, um Prozesse und Standards für morgen zu gestalten. Die Verschmelzung der Unternehmen soll bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein. Damit kann die NOVENTI HealthCare GmbH innovative und neue Abrechnungsprodukte wie z. B. „sofortGeld“ an die Kunden im Apothekenmarkt auch breitflächig einführen.“ Die Geschäftsführung der neuen NOVENTI HealthCare GmbH wird aus Susanne Hausmann, Victor Castro, André Dietmann und Roman Schaal bestehen. Pressemitteilung der NOVENTI Healthcare GmbH

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Datenschutz-Grundverordnung: bvitg regt Diskurs über Gestaltungs- und Interpretationsspielräume an

Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einigen Punkten noch wichtigen Klärungsbedarf und bietet hierbei seine Unterstützung an. Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Deutschland wirksam, die einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Nutzung und Verwertung von personenbezogenen Daten im EU-Binnenmarkt schaffen soll. Aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln auf Landesebene sieht der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. jedoch weiterhin die Gefahr eines Datenschutz-Flickenteppichs. „Aktuell stehen Daten- und Auftragsverarbeiter im Gesundheitswesen zum Teil stark divergierenden Anforderungen der Landesdatenschutz- und Landeskrankenhausgesetzen gegenüber. So ist zum Beispiel die Erhebung und Verarbeitung in Krankenhäusern von besonders personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO in einigen Bundesländern auf den physischen Standort begrenzt. Aufgrund der föderalistischen Struktur des Datenschutzes und der unterschiedlichen Auslegung der Öffnungsklauseln entstehen den Herstellern von Gesundheits-IT somit ein erheblicher, finanzieller Mehraufwand“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V. „An dieser Stelle gilt es deshalb für eine deutschlandweite, einheitliche und dem Geist der europäischen Verordnung entsprechende Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung durch die Aufsichtsbehörden Sorge zu tragen.“ Derzeit befinden sich die Anpassungen der jeweiligen Landesgesetze noch im parlamentarischen Verfahren und werden erst kurz vorm Stichtag im Mai verabschiedet und in Kraft treten. Um das Sozialgesetzbuch zudem in Einklang mit der Verordnung zu bringen, ist das 2. Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz derzeit in Erarbeitung. Eine einheitliche Regelung zur Pseudonymisierung von Daten hält der Verband hier für zwingend notwendig, um Rechtssicherheit sowohl für die Auftragsdatenverarbeitung im ambulanten als auch stationären Bereich zu schaffen. „Die Erhebung-, Verarbeitung und der sektorenübergreifende Austausch personenbezogener Daten im Gesundheitswesen braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen der sowohl einen hohen Standard an Datenschutz als auch die Nutzbarkeit von Versorgungs- und Forschungsdaten gewährleistet“, so Sebastian Zilch. „Eine enge Zweckbindung und die Datensparsamkeit in Verbindung mit den hohen Verwaltungsauflagen verhindern die Datensouveränität, in der Bürger über die Verwendung ihrer Daten entscheiden. Die im Koalitionsvertrag berufene Datenethikkommission bietet hier eine Möglichkeit über die DSGVO hinaus neue und innovative Einwilligungsmodelle für Patienten im deutschen Datenschutz zu prüfen. Damit diese im Einklang mit dem administrativen Aufwand gebracht werden können und im Gesundheitssektor sinnvoll umgesetzt werden, bietet der bvitg durch seine Expertise stets den verantwortlichen Institutionen seine Unterstützung an.“ Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. und anderen Branchenverbänden, hat der bvitg praxisrelevante Lösungen in Form von Handlungsempfehlungen und Leitfäden für den Krankenhausbereich veröffentlicht, um bei der Umsetzung der DS-GVO zu unterstützen. Pressemitteilung des bvitg e.V.

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Gesundheit fängt mit Lesen an

Die Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband starten mit „HEAL – Health Literacy im Kontext von Alphabetisierung und Grundbildung“ ein neues Kooperationsprojekt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Schnittstellen von Gesundheits- und Schriftsprachkompetenz auszuloten und Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Denn mehr als 7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind funktionale Analphabeten und können Texte nicht oder nur schwer lesen. Das hat oft auch Folgen für die Gesundheit. Auf zwei Tagungen bündeln die Initiatoren gemeinsam mit Experten aus Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Medien ihr Wissen. Der Auftakt fand heute in Berlin zum Thema „Health Literacy“ statt, die kommende Veranstaltung im November nimmt „Food Literacy“ in den Blick. HEAL läuft bis April 2019 und wird im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Mit dem Projekt bauen Stiftung Lesen und der AOK-Bundesverband ihre Zusammenarbeit aus. Bereits seit 2011 engagiert sich die AOK beim Bundesweiten Vorlesetag. Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Lesen spielt in allen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Wenn Akteure der Lese- und Gesundheitsförderung über den eigenen Tellerrand hinausschauen, wird die Gesellschaft in beiden Bereichen profitieren. Wir danken dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die großzügige Förderung des innovativen Projekts.“ Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bestärkt: „Wer Beipackzettel nicht verstehen, Medikamenten nicht richtig dosieren oder Hygienevorschriften nicht befolgen kann, gefährdet sein körperliches Wohlbefinden. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch auch: Eine Verbesserung der Schriftsprachkompetenz aller Menschen in Deutschland wirkt sich positiv auf deren Gesundheit aus. Da die meisten Menschen im Krankheitsfall Ärzte oder Apotheker aufsuchen, sollten funktionale Analphabeten dort – innerhalb des Gesundheitssystems – geeignete Unterstützung erhalten.“ Thomas Bartelt, Mitarbeiter im Bundesministerium für Bildung und Forschung, betont: „Wer in der Lage ist, sich über Ernährung, Prävention und Behandlung zu informieren, lebt gesünder. HEAL schafft Voraussetzungen, damit es vielen Menschen besser gelingt, sich zu informieren. Daher fördert das Bundesbildungsministerium die Initiative der Stiftung Lesen und des AOK Bundesverbandes.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes und der Stiftung Lesen

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Entlassrezept: Mehr Klarheit für Apotheken bei Versorgung von Patienten nach Klinikaufenthalt

Eine neue vertragliche Regelung zwischen Apothekern und Krankenkassen schafft Abhilfe, um bislang offene Fragen bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern zu beantworten. Klarheit herrscht nun beispielsweise darüber, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. Auf entsprechende „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V“ haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit Wirkung seit dem 1. Mai 2018 geeinigt. Im Einzelnen heißt das, dass bei den rosa Rezepten mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ nun jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden kann. Apotheken können das für die Abrechnung wichtige Kennzeichen „4“ im Statusfeld auf dem Rezept selbständig ergänzen. Auch bei vielen anderen kleinen Korrekturen kann künftig auf eine Rücksprache mit Krankenhausärzten verzichtet werden, die wegen des Schichtbetriebs oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind. „Die Einführung des Entlassrezepts im vorigen Jahr war ein Schritt hin zu einer besseren Arzneimittelversorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden“, sagt Thomas Dittrich, Mitglied des Geschäftsführenden DAV-Vorstands. „Allerdings war das Instrument leider in einigen Punkten nicht wirklich alltagstauglich. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil zum Beispiel eine Ziffer auf dem Vordruck fehlt und der betreffende Arzt gerade telefonisch nicht erreichbar ist.“ Dittrich weiter: „In jüngster Zeit waren Verhandlungen mit den Krankenkassen oft schwierig. Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.“ Zum Hintergrund: Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sichert. Allerdings waren dabei formale Fragen offen geblieben. Neben dem Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband hat der DAV deshalb zum 1. Mai 2018 auch eine darüber hinausgehende Vereinbarung mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossen. Er sieht eine Friedenspflicht rückwirkend zum 1. Oktober 2017 vor, die Apotheker bei bestimmten Fehlern im Rezept vor Honorarstreichungen („Retaxationen“) schützen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“ Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann. Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“ Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Videosprechstunde Viomedi wurde in MEDICAL OFFICE integriert

Seit dem 1. April 2018 steht allen MEDICAL OFFICE-Anwendern die Funktion „Videosprechstunde“ zur Verfügung. „Bei der Integration der zertifizierten Videosprechstunde Viomedi haben wir besonderen Wert auf die nahtlose Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe der Arztpraxis gelegt“, erklärt INDAMED-Geschäftsführer Uwe Streit. Bereits bei Vergabe eines Termines in MEDICAL OFFICE kann dem Patienten ein Zugangscode für die Videosprechstunde ausgestellt werden, ohne die gewohnte Oberfläche verlassen zu müssen. Meldet sich der Patient später im virtuellen Wartezimmer der Videosprechstunde mit diesem Code an, erscheint automatisch ein Eintrag in der Warteliste von MEDICAL OFFICE. „Das heißt, der Arzt hat stets alle wartenden Patienten im Blick, egal ob diese in der Praxis oder vor der Kamera warten“, so Streit. Beim Aufruf eines online wartenden Patienten öffnet sich automatisch die Videosprechstunde und das Arzt-Patienten Gespräch kann beginnen. „Auf der conhIT vom 17.-19. April konnten wir unsere Lösung erstmals präsentieren“, so INDAMED-Vertriebsleiter Andreas Seiller. Die hohe Resonanz bestätige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Pressemitteilung von INDAMED

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AOK Nordost für Engagement in der Darmkrebsvorsorge ausgezeichnet

Die AOK Nordost hat für ihre Aufklärungsarbeit zur Darmkrebsvorsorge den diesjährigen Felix Burda Award in der Kategorie „Engagement des Jahres“ erhalten. Die Preise der renommierten Auszeichnung wurden am gestrigen Abend in Berlin überreicht. „Der Felix Burda Award ist eine besondere Auszeichnung, die wir als Bestätigung unserer Initiativen rund um die Themen Vorsorge und Darmkrebsprävention verstehen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, nach der Preisverleihung. „Gerade weil die Erkrankung auch immer jüngere Menschen trifft, geben wir unseren Versicherten die Möglichkeit, früher als üblich zur Vorsorge zu gehen. Jeder Einzelne sollte diese Untersuchung in Anspruch nehmen, denn rechtzeitig erkannt ist Darmkrebs gut heilbar.“ Daniela Teichert, Mitglied der Geschäftsleitung und Beauftragte des Vorstandes der AOK Nordost, freute sich am gestrigen Abend über die Auszeichnung. „Als AOK Nordost werden wir unsere Versicherten und die Menschen in der Nordost-Region auch weiterhin auf besondere Art zu Gesundheitsthemen ansprechen. Die Aufklärungskampagne #hosenrunter ist ein gutes Beispiel dafür, dass Krankenkassen dies auch auf humorvolle Weise und auf ungewöhnliche Wegen schaffen können.“ Gesundheitskasse hat Vorsorgealter für die Darmkrebsprävention gesenkt Die AOK Nordost unterstützt seit vielen Jahren Initiativen zur Krebsvorsorge, unter anderem auch zur Darmkrebsprävention. Mit der Aktion #hosenrunter nimmt sie speziell Männer ins Visier, um über wichtige gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zu informieren. Dies ist vor allem auch beim Thema Darmkrebs wichtig: Denn das vermeintlich starke Geschlecht erkrankt einerseits häufiger und früher als Frauen an Darmkrebs, nimmt andererseits aber Vorsorgeangebote nur zögerlich an. Zugleich hat die AOK Nordost als erste gesetzliche Krankenkasse im vergangenen Herbst das Alter für die präventive Darmkrebsvorsorge deutlich gesenkt – auf 40 Jahre für Männer und auf 45 Jahre für Frauen. Bisher liegt das gesetzliche Vorsorgealter bei 55 Jahren. Ab 19. Mai wird die AOK Nordost ihre Aufklärungsarbeit in Sachen Darmkrebs fortsetzen und in Strausberg (Märkisch-Oderland) eine Info-Tour zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung durch Brandenburg starten. Gemeinsam mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist die AOK ab August zudem auch wieder im nördlichen Bundesland unterwegs. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Kassen der Länder sind gut gefüllt – Länder müssen den Investitionsverpflichtungen gerecht werden

Bund, Länder und Kommunen können bis zum Jahr 2022 mit 63,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen rechnen. Diese Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung machen deutlich, dass auch genug Spielraum für investives Handeln auf allen Ebenen vorhanden ist. „Bevor jetzt die Einnahmen in neue Projekte fließen, müssen nun erst einmal die Verpflichtungen bedient werden, die es seit Jahren gibt. Hier gilt, dass die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich gerecht werden. Jährlich fehlen rund 3 Milliarden Euro, um in die bauliche, aber auch technische Infrastruktur der Krankenhäuser investieren zu können. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und ohne die Bereitstellung von Investitionsmitteln werden die Länder dauerhaft diesem Auftrag nicht gerecht“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Ebenso wie gute Schulen und Verkehrsinfrastruktur erwartet die Bevölkerung Krankenhäuser auf dem modernsten medizinischen und baulichen Standard. Dies liegt in der Verantwortung der Bundesländer“, so Gaß weiter. Wer langfristig eine patientenorientierte Krankenhausbehandlung ermöglichen möchte, muss eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten. Die Ansprüche der Patienten an moderne Strukturen, Technik auf dem aktuellen Stand und neueste Versorgungsformen steigen. Zugleich braucht es auch moderne Strukturen, um die Arbeit für Pflegekräfte und Ärzte attraktiv zu gestalten. Dafür benötigen die Kliniken die Investitionsmittel. Die Fakten zur Investitionsmisere der Krankenhäuser sind bekannt: Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung der Länder von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Investitionslücke von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. „Mit den vorliegenden Zahlen zu den Steuereinnahmen 2022 haben die Länder keine Ausreden mehr, ihren Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen. Zudem verfügen sie über den Spielraum, um mit einem mehrjährigen Sonderprogramm Digitalisierung von 1 Milliarde Euro pro Jahr einen wesentlichen Anstoß für die Kliniken zu leisten“, so Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Fernbehandlungsverbot: Schweizer Telemedizin-Pionier Medi24 bereitet Markteintritt in Deutschland vor

Die Bedeutung der Telemedizin zeigt sich in den Fallzahlen: allein Medi24 berät täglich bis zu 5‘000 Patienten aus der ganzen Schweiz per Telefon. Neben allgemeinen medizinischen Fragen und Empfehlungen zur Behandlung gehören Konsultationen im Akutfall zu den Dienstleistungen des Telemedizin-Unternehmens. Medi24 agiert zudem als Notfall- und Praxistelefon für Schweizer Ärztenetzwerke und Spitäler. Seit Gründung im Jahre 1999 hat Medi24 bereits über 4,5 Millionen telemedizinische Konsultationen zugunsten von Patientinnen und Patienten erbracht. Telemedizin für Deutschland Das bewährte, computergestützte Triagesystem und der Aufbau der Organisation stoßen im Ausland auf sehr großes Interesse: „Medi24 wurde bereits in der Vergangenheit regelmäßig eingeladen, in Deutschland über Telemedizin und den Aufbau eines entsprechenden Angebotes zu sprechen“, erklärt Angelo Eggli, CEO bei Medi24. „Mit der Lockerung des Fernbehandlungsverbot wird die Telemedizin rasch Verbreitung finden. Wir verzeichnen seit einiger Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Krankenversicherern, die unsere Erfahrung nutzen möchten“, fährt Eggli fort. In der Schweiz übernimmt Medi24 für zahlreiche bedeutende Krankenkassen die telemedizinischen Konsultationen. Über diese Krankenversicherer und verschiedene Ärztenetze haben mehr als 3.5 Millionen Personen Zugang zu medizinischer Beratung rund um die Uhr. Ähnliche Geschäftsmodelle sind für Deutschland ebenfalls denkbar und Medi24 kann mit seinem in mehreren Sprachen angebotenen Dienstleistungen schnell in einen größeren Markt expandieren. „Mit unserer Datenbank, die mit Informationen aus zahlreichen Ländern gespeist wird, sind wir in der Lage, kompetent außerhalb der Schweiz telemedizinisch zu beraten“, sagt Angelo Eggli. „Als Tochtergesellschaft der Allianz Partners Gruppe können wir in Deutschland zudem auf die hiesigen Erfahrungswerte zugreifen und sehr schnell für Kunden aktiv werden“, fasst Eggli die Vorteile von Medi24 als Telemedizin-Anbieter zusammen. „Medi24 ist vorbereitet, um nach dem positiven Entscheid am Deutschen Ärztetag seine Kapazitäten schnell hochzufahren“, führt Angelo Eggli aus. Pressemitteilung von Medi24.ch

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Macht Pflege krank? Pflegende sind öfter chronisch krank, jeder Fünfte leidet unter Depressionen

Die Mehrfachbelastung pflegender Angehöriger durch Pflege, Beruf und Familie geht auf Kosten der Gesundheit. Die Angehörigen Pflegebedürftiger haben höhere Gesundheitskosten und sind öfter beim Arzt – chronischer Schmerz und Depression spielen dabei eine große Rolle, zeigt eine Analyse der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Für die Analyse hat die SBK die Daten von 2.239 pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Neun von zehn der Pflegenden sind weiblich, zwei Drittel (66 Prozent) sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Die Analyse zeigt, dass mit Blick auf chronische und schwerwiegende Krankheiten pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte sind (plus 25 Prozent). Die Anzahl einzelner Diagnosen liegt um bis zu 100 Prozent höher, wie bei Depressionen und chronischem Schmerz. Pflegende Angehörige gehen insgesamt öfter zum Arzt oder benötigen eine intensivere Behandlung und Betreuung durch ambulante Mediziner. Höhere Krankheitskosten, aber deutlich weniger stationäre Behandlung Obwohl sie insgesamt häufiger unter chronischen und schwerwiegenden Krankheiten leiden, sind die Angehörigen von Pflegebedürftigen jedoch nicht öfter oder länger im Krankenhaus, wie ein Vergleich der Ausgaben für stationäre Behandlung aufzeigt. Besonders deutlich zeigt sich dieses Verhältnis bei pflegenden Angehörigen im Alter zwischen 61 und 70 Jahren: Hier liegen die Gesamtausgaben für stationäre Behandlung bei den Pflegenden rund 50 Prozent unter dem Durchschnitt. Die ambulanten Kosten liegen jedoch sieben Prozent höher als bei Personen, die nicht pflegen. Der Verdacht, dass Pflegende aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten, liegt somit nahe. Die betroffenen Pflegepersonen leiden außerdem vermehrt unter Krankheiten wie Depressionen oder chronischem Schmerz: 20 Prozent der pflegenden Angehörigen sind von einer Depression betroffen, also jeder Fünfte. Bei den übrigen Personen sind es nur zehn Prozent oder jeder Zehnte. Damit kommt die Depression unter pflegenden Angehörigen doppelt so häufig vor wie im Durchschnitt. Mehr Entlastung für pflegende Angehörige nötig Es ist richtig und gut, dass die Bundesregierung den Pflegeberuf stärken will und mehr Pflegekräfte einstellen möchte. Neben professionellen Pflegekräften pflegen aber außerdem viele Menschen ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen zuhause. „Auch Angehörige müssen gestärkt und unterstützt werden, wenn sie Eltern oder Geschwister zuhause pflegen. Wenn jemand ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause versorgt, darf er dafür nicht mit seiner Gesundheit bezahlen. Darüber hinaus gibt es gerade in ländlichen Gegenden zu wenige Angebote und unzureichende Pflegemöglichkeiten durch Pflegedienste. Die Pflegeleistungen, die in der häuslichen Pflege als Unterstützung dienen, sollten daher dringend ausgebaut werden“, fordert Sandra Deike, für den Bereich Pflege bei der SBK verantwortlich. Zur Analyse: Die Daten von 2.239 nicht erwerbsmäßig pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren wurden mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Die meisten dieser mehr als 2.000 Pflegepersonen pflegen Familienangehörige, nur in Einzelfällen kümmern sie sich um Personen, mit denen sie nicht verwandt sind. Verglichen wurden die durchschnittliche Zahl festgestellter Diagnosen sowie die Leistungsausgaben je Versichertem. Die Höhe der Leistungsausgaben lässt Rückschlüsse auf Dauer und Intensität von Erkrankung und Therapie zu. Die Ausgaben lassen sich in nicht stationäre (Arzt, Arzneimittel) und stationäre (Krankenhaus) unterteilen. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 91 Prozent der untersuchten pflegenden Angehörigen sind weiblich. Die meisten pflegenden Angehörigen sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Zwei Drittel (66 Prozent) aller untersuchten Pflegepersonen gehören dieser Altersgruppe an. Mit Blick auf die Zahl der chronischen und schwerwiegenden Krankheiten pro Person sind pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte: Im Schnitt liegt die Zahl dieser Diagnosen bei den Pflegenden um 25 Prozent höher. Die Zahl der an Depression und/oder chronischem Schmerz leidenden pflegenden Angehörigen ist sogar doppelt so hoch wie bei nicht Pflegenden. Die gesamten Leistungsausgaben für pflegende Angehörige liegen pro Person 8 Prozent über dem Durchschnitt. Der Schwerpunkt der Leistungsausgaben liegt bei den pflegenden Angehörigen auf den Kosten für ambulante Behandlung, diese betragen 32 Prozent mehr als bei Personen, die nicht pflegen. Die Aufwendungen für stationäre Krankenhausbehandlungen liegen hingegen deutlich unter denen von Personen, die nicht pflegen: hier gibt die SBK nicht ein Drittel mehr, sondern 12 Prozent weniger pro pflegendem Angehörigen aus. Erstes Fazit Die Analyse unserer Versichertendaten ersetzt keine wissenschaftliche Studie, aber bereits diese Zahlen weisen deutlich auf eine bestehende Problematik für pflegende Angehörige hin. Sie werfen wichtige Fragen auf: Pflegende Angehörige sind kränker als der Durchschnitt der Versicherten. Der Schluss liegt nahe, dass dies auf die hohe Mehrfachbelastung durch Pflege, Beruf und Familie zurückzuführen ist. Die Pflegenden brauchen mehr ärztliche Betreuung, lassen sich aber nicht häufiger im Krankenhaus behandeln. Wahrscheinlicher, als dass sie mehr ambulant kurierbare Erkrankungen wie Erkältungen oder Rückenschmerzen haben, ist die Vermutung, dass sie aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten. Pflegende leiden unter dieser Belastung körperlich wie seelisch. Politik und Gesellschaft müssen also an ganzheitlichen Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige arbeiten. Pressemitteilung SBK

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