121. Deutscher Ärztetag – Fernbehandlung jetzt bundeseinheitlich regeln

Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das sogenannte Fernbehandlungsverbot zu lockern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Deutsche Ärztetag heute in Erfurt gefasst. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung. Mit der Fernbehandlung rücken Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Das fördert die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Jetzt muss eine bundesweit einheitliche Regelung die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren“, forderte Straub. Der Beschluss des Deutschen Ärztetages habe deutlich gezeigt, dass es der Ärzteschaft um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Kommunikation gehe und sie das Heft des Handelns auch bei der digitalen Behandlung nicht aus der Hand geben wolle. Bislang war es Ärzten in Deutschland berufsrechtlich untersagt, Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt zu behandeln. Lediglich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein galten andere Regelungen. Zeitgemäßer Kontakt zwischen Arzt und Patient Aus Sicht der BARMER dürfe es nun nicht länger bei unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bleiben, zumal Ärzte und Krankenkassen die technischen Systemanforderungen und die Vergütung von Videosprechstunden auf Bundesebene bereits geregelt und Rahmenbedingungen zur digitalen Versorgung von Patienten geschaffen hätten. Den Patienten wäre nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise in Schleswig-Holstein eine ärztliche Online-Beratung möglich sei und in Brandenburg nicht. Zudem biete eine Behandlung aus der Ferne auch Großstädtern sinnvolle Erleichterungen. „Bislang hat die BARMER mit Angeboten wie dem Teledoktor allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die Fernbehandlung ergänzt dieses Angebot. Sie ist sinnvoll und gut für die Patienten“, so Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages

Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen. Pressemitteilung bvitg e.V.

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Lockerung des Fernbehandlungsverbotes: AOK Nordost begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages

Die AOK Nordost begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Telemedizin und wird Online-Videosprechstunden im eigenen Ärztezentrum ausbauen. „Wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten – egal, wo diese leben –, dann führt aus Sicht der Gesundheitskasse kein Weg vorbei an der digitalen Transformation. Wir sehen uns als Vorreiter innovativer Versorgungslösungen, haben auf unserem bisherigen Weg aber auch die rechtlichen und organisatorischen Hürden in der Praxis erlebt. Diese gilt es abzubauen, damit wir digitale Innovationen vorantreiben können. Das Fernbehandlungsverbot ist nur eine Hürde auf dem Weg hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen, dessen Lockerung wir als AOK Nordost bereits seit Längerem fordern. Am Ende entscheidet jeder Patient ganz individuell und natürlich in Absprache mit dem Arzt, ob er einen persönlichen Arztbesuch dem Kontakt per Videokanal vorzieht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Trotz der bisherigen Einschränkungen hat die AOK Nordost im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Reihe innovativer digitaler und telemedizinischer Pro-gramme für ihre Versicherten auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Online- Videosprechstunde, die einige Arztpraxen und das Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost (www.cfg-berlin.de) bereits seit 2016 anbieten. Sollte die Berliner Ärztekammer den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes umsetzen, werden alle 18 Arztpraxen des CfG in Berlin Online-Videosprechstunden entsprechend der geänderten und genehmigten Berufsordnung der Landesärztekammer anbieten. Dazu kooperiert die AOK Nordost mit dem Berliner Internet-Unternehmen Patientus. Dieser Anbieter stellt die Online-Plattform zur Verfügung, über welche die CfG-Ärzte mit ihren Patienten in Kontakt treten können. Alles, was Versicherter und Arzt für die Online-Videosprechstunde benötigen, ist ein PC/Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser und einem Internetzugang sowie eine Webcam. Arzt und Patient treffen sich dann zu einem vorab festgelegten Termin im virtuellen Wartezimmer. Eine hohe Priorität hat dabei die Datensicherheit. Diese wird bei Patientus durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleistet. Bei der Verbindung sind keine Server zwischengeschaltet, von denen Daten abgerufen werden könnten. So haben weder Patientus noch die AOK Nordost Zugriff auf die abgehaltenen Online-Videosprechstunden. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Angelo Eggli zum 121. Deutschen Ärztetag: Künstliche Intelligenz verändert Arzt-Patienten-Beziehung radikal

«Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird die Arzt-Patienten-Beziehung radikal verändern. Denn medizinisches Wissen liegt heute digital vor und ist übers Internet in kürzester Zeit verfügbar: Medizinbücher, Journal-Artikel und wissenschaftliche Arbeiten bilden mit tausenden Patientenakten die Wissensbasis. Richtig verknüpft und analysiert können diese Daten Therapien verbessern, neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, Prozesse im Krankenhaus und in der Praxis optimieren. Das ist keine Zukunftsvision. Diese Entwicklung findet längst statt.» Pressemitteilung von Medi24.ch

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DKG zum Stand der Verhandlungen zu Personaluntergrenzen

Ungerechtfertigte Kritik am Verhandlungsstand Pflegepersonaluntergrenzen Zur gemeinsamen Erklärung von Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung der Personaluntergrenzen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Solange die Organisationen ein anderes Ziel verfolgen, als der Gesetzgeber mit den Personaluntergrenzen vorgegeben hat, kann eine Verständigung nicht erreicht werden. Die Forderung nach Personalvorgaben für eine bedarfsgerechte Pflege ist mit der gesetzlichen Vorgabe zur Einführung von Personaluntergrenzen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen nicht zu vereinbaren. Insofern läuft die Kritik der Organisationen an dem Beratungsstand der Selbstverwaltungspartner zur Vorbereitung der Personaluntergrenzen ins Leere. Die Selbstverwaltungspartner haben wichtige Entscheidungen zu den Erfassungs- und Nachweismodalitäten getroffen. Eine schicht- und tagesgenaue Erfassung des eingesetzten Personals und des Pflegebedarfs der Patienten für Sanktionierungen, die auf Tagesabweichung abstellen, wären ein bürokratischer Gau und hätten das Potenzial, die Krankenhausversorgung in Deutschland lahmzulegen. Denn bei unerwartet mehr Patienten oder auch unerwarteten Ausfällen beim Pflegepersonal müssten Patienten abgewiesen werden. Es gibt keinen Grund, Personalbesetzungsdaten über ca. 300 Millionen Schichten und Pflegebedarf von ca. 20 Millionen Patienten zu dokumentieren, für Prüfzwecke an die Krankenkassen zu leiten, um zu erwartende wenige Fälle von Personaluntergrenzen-Überschreitung zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund haben die Selbstverwaltungspartner den Einstieg über Monatsdurchschnittswerte vorgesehen. Diese sollen am Ende eines Quartals transparent gemacht werden. Zudem sollen die Tage angegeben werden, an denen die Personaluntergrenzen nicht erreicht wurden. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzliche Vorgabe hinaus, die Transparenz nach Ablauf des jeweiligen Budgetjahres fordert. Mit der Verständigung auf diese Anwendungsmodalitäten ist eine wichtige Hürde für den Start des Systems in 2019 genommen worden. Auch bestehen gute Aussichten, dass über die derzeit laufenden Erhebungen in den Krankenhäusern aus den tatsächlichen Personalbesetzungen bis Ende Juni entsprechende Untergrenzen für Tages- und Nachtschichten festgelegt werden können.“ Pressemitteilung Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden

Selbst wenn das sogenannte “Fernbehandlungsverbot” heute oder morgen fällt, verbleiben zahlreiche regulatorische Hürden für die Telemedizin. Für in Deutschland praktizierende Ärzte werden vor allem das Arzneimittelgesetz und die zur Anwendung kommende Vergütungsstruktur die Telemedizin vorerst weiter beschränken. Für aus dem Ausland betriebene Portale wie Fernarzt.com sind neben dem Arzneimittelgesetz auch das Heilmittelwerbegesetz weiterhin “Barrieren”.  Alle regulatorischen Aspekte sind unter dem folgenden Zitat ausgeführt. Eckhardt Weber, Betreiber von Fernarzt.com und Geschäftsführer der Startup-Plattform Heartbeat Labs: “Wir würden gerne sofort mit deutschen Ärzten und deutschen Apotheken zusammenarbeiten. Und wir finden es großartig, dass jetzt die ersten Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen werden. Aber es muss noch viel mehr passieren, bis wir unseren telemedizinischen Service von Deutschland aus anbieten können: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (generell) verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat sich die Ärztekammer beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf. Wir wollen zusammen mit allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem konstruktive Lösungen für diese Herausforderungen finden. Denn Telemedizin hat ein enormes Potential, die gesundheitliche Versorgung trotz Alterung der Gesellschaft und Landarztmangel effizienter und besser zu gestalten.” Seit einigen Jahren bieten mehrere Unternehmen deutschen Patienten telemedizinische Behandlungen über Umwege an: Das Portale Fernarzt.com arbeitet beispielsweise mit britischen (von der Quality Care Commission zertifizierten) Ärzten zusammen, die deutsche Patienten per Online-Fragebogen behandeln und gegebenenfalls das Rezept elektronisch an eine Versandapotheke im EU-Ausland elektronisch übermitteln (Im Falle von Fernarzt.com ist es eine Apotheke in den Niederlanden). Die Anbieter berufen sich dafür auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ausführlicher zu den verbleibenden Hürden für die Telemedizin in Deutschland § 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (Abgabeverbot bei Fernverschreibungen): “Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.” Im Februar 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Vergütung für Video-Sprechstunden geregelt (KBV), die daraufhin kontrovers diskutiert wurde. Dazu das Ärzteblatt: “Ein weiterer Grund für die schleppende Verbreitung der telemedizinischen Anwendung ist die aus Sicht vieler Ärzte unzureichende Vergütung. ‘Die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – aber nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat (…)’” § 9 Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung für Fernbehandlung:  “Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).” Die Musterberufsordnung für Ärzte sind “Empfehlungen” für die Berufsordnungen der Ärzte auf Landesebene. Mit den Zeilen 507/508 des Koalitionsvertrags setzt sich die große Koalition für ein generelles Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ein. Die Passage wird seitdem von unterschiedlichen Gesundheitspolitikern in Deutschland kontrovers diskutiert (DAZ). § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA: (bezüglich Krankschreibungen) “Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.” Pressemitteilung von heartbeat Labs GmbH

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AOK stellt versicherungstechnische Unterschiede zwischen Saisonarbeitern und obligatorischer Anschlussversicherung klar

Der AOK-Bundesverband verwahrt sich gegen Vorwürfe, wonach die AOKs bei unklaren Versichertenverhältnissen, sogenannten obligatorischen Anschlussversicherungen, Statistiken geschönt und sich ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verschafft haben. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch spricht in diesem Zusammenhang von irreführender Berichterstattung und stellt klar: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf. Schon seit Jahren stellt die AOK genau dies über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss konsequent rückwirkend bereinigt werden.“ Zugleich unterstreicht Litsch aber, dass die 305.000 Anschlussversicherten, die in der Statistik als AOK-Anteil ausgewiesen werden, eben nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter gehören. Sie setzten sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Litsch weiter: „Dass die AOKs diese Personengruppen zu einem überdurchschnittlichen Anteil versichert, ist kein Ausdruck von Schummelei, sondern schlichtweg von sozialpolitischer Verantwortung.“ Die Politik erwarte zu Recht, dass der Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sichergestellt wird. Litsch kritisiert in diesem Zusammenhang die jetzt geplante rückwirkende Bereinigung dieser Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll bzw. das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken. Die AOKs haben geltendes Recht umgesetzt. Ein neues Gesetz darf nicht einfach altes Recht außer Kraft setzen. Hier muss der Gesetzgeber für Verlässlichkeit sorgen“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Richtungsweisendes Telemedizin-Projekt: Per App zur strukturierten Behandlung von Atemwegserkrankungen

Die medizinische Versorgung von Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen soll besser werden. Dieses Ziel verfolgen das MedTech-Unternehmen vitabook und der Landesverband der Pneumologen in Baden-Württemberg mit einer sogenannten Pneumo-App. Die App soll zudem helfen, Lücken in der ländlichen Versorgung zu schließen. Unterstützt wird das Projekt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den Krankenkassen, dem Sozialministerium und dem Ministerium zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie vom Gesundheitsnetz Süd. Etwa 700.000 Menschen in Baden-Württemberg leiden unter Asthma bronchiale, ca. 1 Million Menschen sind an COPD erkrankt – zwei Volkskrankheiten, mit oft chronischem Verlauf, deren Häufigkeit zunimmt. Eine erfolgreiche Behandlung dieser beiden Krankheiten ist nur möglich, wenn neben der exakten und zeitnahen Abklärung des Befundes ein langfristiger Behandlungsplan entwickelt und der Patient kontinuierlich begleitet wird. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg ebenso wie in fast allen anderen Regionen Deutschlands viel zu wenig Pneumologen, die diese enge Begleitung und Kontrolle gewährleisten können. Mit 0,6 Lungenfachärzten pro 100.000 Einwohner ist die Bundesrepublik das Land mit der schlechtesten pneumologischen Abdeckung in der Europäischen Union. Zum Vergleich: In Griechenland kommen auf 100.000 Einwohner 13,2 Lungen-Spezialisten. Schon heute haben viele pneumologische Praxen in Deutschland Einzugsgebiete von 100 Kilometern und mehr. Neue Patienten warten Monate auf einen Abklärungstermin, gleiches gilt für Menschen, deren Zustand eigentlich regelmäßig kontrolliert werden müsste. Hinzu kommen weite Wege zum Facharzt. „Wir stehen vor der Herausforderung, die pneumologische Versorgung gerade in einem ländlich geprägten Bundesland wie Baden-Württemberg neu zu durchdenken und zu organisieren“, erklärt Dr. med. Michael Barczok, Vorstandsmitglied im Berufsverband der Pneumologen Baden-Württemberg. „Die Digitalisierung eröffnet uns hier ganz neue Möglichkeiten. Gerade bei Asthma und COPD bietet die Telemedizin aufgrund der sehr klaren und eindeutigen Krankheitsbilder enorme Potenziale.“ Medizinische Versorgung neu gedacht In einem ersten Schritt beteiligen sich ca. 20 Pneumologen an dem Projekt, das am 1. Juli dieses Jahres starten soll. Nach der Diagnose erstellen sie gemeinsam mit dem Patienten im vitabook-Konto einen konkreten Behandlungsplan. Der Patient wird über die elektronische Gesundheitsakte regelmäßig daran erinnert, seine Medikamente einzunehmen und sich an die Therapie zu halten. Er kann selbsterhobene Messungen und andere Daten im vitabook-Konto ergänzen und seinem Pneumologen online zur Ansicht zur Verfügung stellen. Auch Hausarzt und Apotheker vor Ort lassen sich besser in die Therapie einbeziehen. Die Behandelnden sind in der Lage, jederzeit den Verlauf der Erkrankung zu analysieren und schnell auf etwaige Probleme zu reagieren, ohne dass der Patient immer persönlich vorstellig werden muss. Dem Facharzt bleibt somit mehr Zeit für abklärungsbedürftige Neupatienten, der Patient spart Zeit und Wege, der Hausarzt vor Ort ist in den Behandlungsprozess involviert. „Das mag wenig revolutionär klingen, in der Medizin ist eine solch strukturierte Behandlung aber ein Novum“, sagt Pneumologe Barczok. „Sie erspart dem Patienten zum einen viel Leid. Zum anderen reduzieren sich die Wartezeiten in den Praxen und das Gesundheitswesen spart Kosten.“ So können zum Beispiel Asthmaanfälle bei Pollenallergikern mit einem gezielten Behandlungsplan vermieden werden, wenn der Patient rechtzeitig vor der Pollensaison mit der individuell vereinbarten Therapie beginnt. „Die breite Unterstützung für das Projekt in Baden-Württemberg durch Ministerien, Kassen und Kassenärztliche Vereinigung sowie dem Gesundheitsnetz Süd belegt, welche Bedeutung ihm beigemessen wird“, sagt Markus Bönig, CEO von vitabook. „Die Digitalisierung bietet dem Gesundheitswesen enorme Chancen, die wir nutzen sollten. Die Pneumo-App ist dafür ein Beispiel. Wir entwickeln die elektronische Gesundheitsakte zum ganz persönlichen Gesundheitsassistenten und bieten individuelle Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten.“ Pressemitteilung der vitabook GmbH

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Bevölkerung will digitale Gesundheitsakte und Therapie-Apps. Verpassen Ärzte, Apotheker und Kassen den Zug?

Die Deutschen in Ihrer Mehrheit wollen eine Online-Patientenakte, auch wenn sie mit dem Begriff selbst nichts anfangen können. So eines der Ergebnisse des 7. EPatient-Survey von Dr. Alexander Schachinger (EPatient RSD GmbH), mit 9700 Befragten die größte thematische Online-Befragung im deutschsprachigen Raum. 58 Prozent der Befragten können anfänglich mit dem Begriff Online-Gesundheitsakte nichts anfangen, auf die Frage, ob sie digital jederzeit auf ihre Krankheitsdaten zugreifen wollen, antworten jedoch 73 Prozent mit Ja. Ebenfalls wollen die Befragten ihren Arzt als Lotsen für digitale Versorgungslösungen und ihre eigenen Daten mit ihm teilen. Kurz vor der Debatte der Deutschen Ärzteschaft über die Online-Sprechstunde auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt ist damit klar: Die Deutschen wollen mehr digitale Gesundheitsanwendungen. Ärzte, Kliniken und Krankenkassen sollten diesen Vertrauensvorsprung, den sie noch vor Apple und Google haben auch nutzen. Vier von fünf Befragten wollen Online-Empfehlungen vom Arzt oder ihre Patientendaten digital mit ihm teilen, darauf folgen Kliniken und Krankenkassen. Zum Vergleich: Nur 5 Prozent vertrauen Apple oder Google als Speicherort für Patientendaten. “Der letzte Aufruf an das Deutsche Gesundheitssystem, nicht nur über eHealth zu reden, sondern den Vertrauensvorsprung tatsächlich zu nutzen und Lösungen in der Versorgung zu integrieren.”, so der eHealth-Forscher Dr. Schachinger, Geschäftsführer der EPatient RSD GmbH. Online-Welt und ärztliche Versorgung sind heute in der Regel nicht miteinander verknüpft. Der Patient wird derzeit noch vom Arzt und vom Gesundheitssystem in der Online-Welt alleine gelassen. Entsprechend steigt die Zahlungsbereitschaft in bestimmten Zielgruppen für digitale Lösungen auf dem Selbstzahlermarkt seit wenigen Jahren deutlich an. Circa zwei von drei Bürgern, so die Befragungsergebnisse, fehlt allerdings umgekehrt die digitale Kompetenz mit Therapie-Apps umzugehen. Auch hier wünschen sie sich von ihren Versorgern Hilfestellung. Der nunmehr 7. EPatient Survey 2018, umgesetzt von Dr. Alexander Schachinger (EPatient RSD GmbH), ist die größte jährlich stattfindende Online-Befragung zum „Patient im Netz“. Hierzu wurden dieses Frühjahr 9.700 Gesundheits-Surfer in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Unterstützung führender Krankenkassen, Gesundheitsportalen, Patientenorganisationen und Startups befragt. Pressemitteilung der EPatient RSD GmbH

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Junge Pflegende brauchen mehr Unterstützung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die regelmäßig pflegebedürftige Geschwister, Eltern oder Großeltern betreuen, brauchen mehr öffentliche Wahrnehmung, vor allem aber mehr Unterstützungsangebote im Alltag. Darauf einigten sich die Teilnehmer des von der AOK Nordost organisierten Fachtages „Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung“, der am heutigen Montag in Berlin stattfand. Mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin, tauschten sich intensiv zum Thema Junge Pflegende aus. Zu wenig Angebote für Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung Rund fünf Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland sind regelmäßig in die Pflege von Angehörigen eingebunden. Sie helfen beim Anziehen, beim Kochen und Essen sowie auch bei der Medikamenteneinnahme oder beim Versorgen von Wunden. Die physischen und psychischen Herausforderungen im Pflegealltag machen diese Kinder und Jugendlichen zwar oft reifer, selbstständiger und familienorientierter. Gleichzeitig aber haben sie weniger Freizeit und zeigen in der Schule, der Ausbildung und an der Universität im Durchschnitt schlechtere Leistungen und können sich weniger konzentrieren. Zwar gibt es schon vorbildliche Hilfsangebote wie „Echt unersetzlich“, eine kostenlose Online-Beratung für junge Pflegende, und praktische Arbeitshilfen für Fachkräfte in der Pflege und Bildung durch von der Europäischen Union geförderte das EPYC-Projekt. Zum 1. Januar 2018 startete das Projekt „Pausentaste“ des Bundesfamilienministeriums. Doch während für Erwachsene, die Angehörige pflegen, mittlerweile auf ein breites Unterstützungs- und Betreuungsangebot zurückgreifen können, besteht bei Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung noch Nachholbedarf. Gemeinsames Positionspapier vorgestellt In einem auf dem Fachtag vorgestellten Positionspapier der Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin, der Fachstelle für pflegende Angehörige Berlin, der Beratungsstelle „Pflege in Not“, der Interessenvertretung „Wir pflegen“, der Pflegestützpunkte Berlin und der AOK Pflege Akademie der AOK Nordost wurden Maßnahmen vorgestellt, die zu einer Verbesserung der Situation von jungen Pflegenden beitragen. So geht es darum, Verantwortliche in Schulen und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Jugendhilfe für dieses Thema stärker zu sensibilisieren. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und ambulante Pflegedienste sollen auf die Situation von jungen Pflegenden aufmerksam gemacht werden. Daneben sollen bestehende Entlastungsangebote gebündelt und leichter zugänglich gemacht und Möglichkeiten der Selbsthilfe bekannter gemacht werden. Statements: Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einer meiner Leitsätze ist: Wir kümmern uns um die Kümmerer. Kinder und Jugendliche, die pflegen, sind ganz besondere Kümmerer. Sie brauchen Entlastung und Hilfe. Für sie haben wir das Projekt ‚Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe‘ mit der Website www.pausentaste.de gestartet. Hier können sie per Telefon oder E-Mail vertraulich ihre Gedanken, Sorgen und Ängste loswerden, hier können sie Rat einholen und Erfahrungen austauschen. Pflegende Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie nicht allein sind.“ Dilek Kolat, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin: „In Berlin pflegen 11.500 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren ihre Angehörigen. Sie müssen wir unterstützen, und deshalb haben wir in Berlin das Thema frühzeitig aufgegriffen. So ging 2017 die Website www.echt-unersetzlich.de an den Start, die Kindern und Jugendlichen eine anonyme Online-Beratung bietet. Wir haben im Landeshaushalt weitere Mittel für die Beratungsstelle eingestellt. In diesem Jahr wird die Berliner Strategie zur Unterstützung pflegender Angehöriger aufgelegt. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen hat darin einen festen Platz.“ Daniela Teichert, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost: „Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Angehörige pflegen, stehen jeden Tag vor einer besonderen Herausforderung. Wir freuen uns, dass wir mit dem Fachtag in Berlin die Experten und Verantwortlichen zusammen bringen konnten, um so stärker auf die Situation und Bedürfnisse junger Pflegender aufmerksam zu machen und gleichzeitig bestehende und neue Unterstützungsmöglichkeiten zu diskutieren.“ Benjamin Salzmann, Fachstelle für pflegende Angehörige, Diakonisches Werk Berlin-Stadtmitte e.V. und Projektleiter EPYC: „Unterstützung für junge pflegende Angehörige kann nur funktionieren, wenn wir auch LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und Pflegekräfte sensibilisieren. Ihnen kommt eine wichtige Rolle zu: Sie können mit geschultem Wissen Betroffene erkennen und ihnen Hilfe zukommen lassen. Denn die wenigsten Jugendlichen würden von sich aus Hilfe suchen – selbst bei großer Belastung.“ Pressemitteilung der AOK Nordost

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