Geburtshilfe braucht effektive Sicherstellungszuschläge

„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum. Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland. So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum. Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Zehn Jahre AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg

Auf den 8. Mai 2008 datiert der Aufbruch in eine völlig neue qualitätsgesicherte gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg. An diesem Tag besiegelten AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg den bundesweit ersten freien Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese vertrauensvolle Partnerschaft trägt von Jahr zu Jahr mehr Früchte. Mittlerweile profitieren 4.000 Haus- und Kinderärzte von besseren Arbeitsbedingungen durch Honorierung ohne Budgetierung sowie einer einfachen Abrechnung, was insbesondere mehr Zeit für die sprechende Medizin lässt. 1,55 Millionen einge-schriebene Versicherte, davon 60 Prozent mit chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen, werden besser versorgt, wie die Evaluation der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg bestätigen. Auch ansonsten ist die HZV als alternative Regelversorgung zukunftsweisend, etwa durch die schnellere Terminvergabe in den seit 2010 sukzessive angeschlossenen Facharztverträgen oder bei Antworten auf den Hausärztemangel. HZV-Praxen stehen für team- und arbeitsteilig orientierte Strukturen, sind für den Ärztenachwuchs nachweislich attraktiver und wirken somit dem Hausärzteschwund entgegen. Die „Gesellschaft des langen Lebens“ mit weiterer Zunahme chronischer Erkrankungen und Multimorbidität geht mit dem Trend zu einer ausgeprägten Spezialisierung der Medizin einher. Für die Patientinnen und Patienten fehlt es an der notwendigen Abstimmung ihrer Behandlung. Dem Hausarzt als qualifiziertem „Rundum-Versorger“ vor Ort kommt daher eine zentrale Aufgabe zu. Er behandelt nicht nur alle Patientinnen und Patienten mit vielen unterschiedlichen gesundheitlichen Problemen, sondern steht als Koordinator im engen Austausch mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen. Der sich auch bereits vor zehn Jahren angesichts starrer Budgetierung, zunehmenden Honorarverlusten und fehlender Anerkennung abzeichnende Hausärztemangel ist mittlerweile in aller Munde. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erinnert sich: „Allen Beteiligten war damals klar, dass das Versorgungssystem dringend eine wettbewerbliche Frischzellenkur der tradierten Strukturen benötigte. Dessen zentralistisches Einheitssystem hatte sich bei zudem immer mehr bürokratischen Vorgaben total festgefahren. Wir sehen heute, dass wir trotz anfangs massiver Gegenwehr der Altstrukturen durch Verbindlichkeit und Strukturierung für über 1,5 Millionen AOK-versicherte Patientinnen und Patienten im Land eine nachweislich bessere Versorgung auf freiwilliger Basis ermöglichen.“ Die HZV steht für einen Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung. Den teilnehmenden Versicherten der AOK Baden-Württemberg bietet sie die Sicherheit des für sie jederzeit Verantwortung übernehmenden Hausarztes bei qualitätsorientierter und besser koordinierter Versorgung. Basis sind vertragliche Kriterien, wie eine durch Leitlinien gestützte Diagnostik und Therapie, verbindliche Qualitätszirkel unter den teilnehmenden Ärzten und eine rationale Pharmakotherapie. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und Teilnehmer der ersten Stunde kann das bestätigen: „Die HZV ist die wichtigste Errungenschaft für die Hausärzte. Die leistungsgerechte Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Budgetierung sichert die wirtschaftliche Zukunft unserer Praxen und bietet Planungssicherheit, zum Beispiel für die Anstellung von angestellten Ärzten. Und die HZV steht auch für moderne, teamorientierte Praxisstrukturen. Die Erfahrungen belegen, dass die Weiterführung von HZV-Praxen eindeutig besser gelingt als in reinen KV-Praxen.” Rund 2.200 Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) entlasten landesweit die Ärzte unter anderem durch Routinehausbesuche und spielen so eine zentrale Rolle bei einer zeitgemäßen Patientenversorgung. Zur alternativen Regelversorgung gehören mittlerweile sechs erfolgreich laufende Facharztverträge für neun Facharztgruppen mit über 1.900 teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, erklärt dazu: „Die Kombination aus Hausarzt- und Facharztverträgen ist wegen der Zunahme älterer und versorgungsintensiver Patienten zunehmend wichtiger. Dazu bedarf es insbesondere verbindlich geregelter Schnittstellen, was systembedingt in der KV-Regelversorgung nicht funktionieren kann.“ Innovativ sind die Vertragspartner in vielen Bereichen unterwegs. „Durch unsere eigene Gestaltungsautonomie in den Haus- und Facharztverträgen wollen wir gemeinsam auch die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzen. Hohe Priorität hat dabei, die strukturierte Zusammenarbeit der an den Verträgen teilnehmenden Praxen auf eine jederzeit sichere, elektronisch vernetzte Basis zu stellen“, so AOK-Chef Hermann. Im Herbst werden die aktuellen Ergebnisse der mittlerweile vierten Evaluationsrunde veröffentlicht. Der HZV-Vertrag wird seit Beginn durch eine unabhängige Versorgungsforschung der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg begleitet. Sie überprüft die alternative Regelversorgung im direkten Vergleich mit der bekannten Regelversorgung und identifiziert Anhaltspunkte zur weiteren Entwicklung der Verträge. Damit sind die HZV- und Facharztverträge auch Vorbild in punkto Transparenz und Zukunftsorientierung. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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AOK Bayern: Fünf Millionen Euro für Selbsthilfe

Die AOK Bayern fördert die Selbsthilfe im Freistaat in diesem Jahr mit fast fünf Millionen Euro. Das sind über zwei Millionen Euro mehr als noch vor fünf Jahren. Dabei steht die regionale Selbsthilfe im Fokus. „Uns liegt besonders die direkte Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen vor Ort am Herzen“, so Harold Engel, zuständiger Ressortdirektor bei der AOK Bayern. Zusätzlich zur Unterstützung vor Ort werden noch Selbsthilfekontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe gefördert. Die bayerischen Selbsthilfegruppen sind gerade für chronisch kranke Menschen wichtige Anlaufstellen. Betroffene können hier ihre Erfahrungen austauschen und ihre Erkrankung damit oftmals leichter bewältigen. Neben der finanziellen Unterstützung kann die AOK Bayern auch Räume vor Ort für Treffen zur Verfügung stellen. Zudem unterstützt sie Betroffene mit dem AOK-Selbsthilfenavigator, beispielsweise bei der Suche nach einer geeigneten Selbsthilfegruppe. Im Selbsthilfenavigator lassen sich Selbsthilfegruppen nach Krankheitsbildern und nach Regionen suchen oder Veranstaltungen recherchieren (www.selbsthilfe-navigator.de). Pressemitteilung der AOK Bayern

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Neue Patienten-App hilft bei Medikamentenauswahl

Eine neue Smartphone-App erkennt unerwünschte Inhaltsstoffe in Medikamenten und hilft Patienten bei der Auswahl passender Präparate. Davon profitieren in Deutschland allein mehr als zwölf Millionen Menschen mit Lactoseintoleranz, die nun einfach und schnell lactosefreie Präparate finden können. WhatsIn My Meds richtet sich aber auch an Allergiker, an vegane und muslimische Patienten und an Leistungssportler, die auf bestimmte Inhaltsstoffe in Medikamenten verzichten wollen. Maximilian Wilke, Apotheker aus Berlin und Gründer von WhatsIn My Meds erklärt den Mehrwert der App: „Patienten haben nun erstmals die Möglichkeit, sich gezielt über Inhaltsstoffe eines Medikamentes zu informieren – ganz gleich, ob es sich um ein rezeptfreies Hustenmittel handelt oder den Blutdrucksenker auf Rezept. Enthält ein Präparat unerwünschte Stoffe, erkennt WhatsIn diese und findet Alternativen.“ Nach der Auswahl eines individuellen Profils können Nutzer bei WhatsIn entweder den Namen eines Arzneimittels eingeben oder aus mehr als hundert verschiedenen Anwendungsgebieten wählen. WhatsIn zeigt dann automatisch Medikamente, die der Profilauswahl entsprechen und keine unerwünschten Inhaltsstoffe enthalten. Auch das Abscannen mit der Smartphone- Kamera ist möglich, um zu prüfen, welche Stoffe ein Arzneimittel enthält. WhatsIn My Meds ist ab sofort für iPhone und Android verfügbar. Die App ist zunächst kostenlos erhältlich. In einigen Monaten ist eine Bezahlversion mit zusätzlichen Features geplant. Download und weitere Informationen unter www.whatsinmymeds.de Pressemitteilung der vitalfunktion GmbH

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Vollständige Refinanzierung von neuen Pflegestellen wichtiges Signal

Zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, jede neu eingerichtete Pflegestelle in Krankenhäusern zukünftig zu 100 Prozent durch die Krankenkassen refinanzieren zu lassen, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Wir begrüßen die Ankündigung des Ministers, den Pflegepersonalaufbau in Krankenhäusern konsequent anzugehen. Dies bedeutet die Fortsetzung des Pflegeförderprogramms unter verbesserten Rahmenbedingungen ohne Limitierung und wäre zugleich ein erster Teilschritt zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entkoppelung der Finanzierung des Pflegepersonals von den Fallpauschalen. Ebenso wichtig und dringend sind die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für die Refinanzierung des Personalbestandes der Krankenhäuser (1,2 Millionen Beschäftigte). Notwendig ist, dass ein vollständiger Tarifausgleich noch für das Jahr 2018 gesetzlich wirksam wird. Ansonsten führen die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zu weiteren Unterfinanzierungen in den Krankenhäusern. Auch für die komplette Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen entwickelt die DKG ein Konzept.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert Rechtssicherheit für Verträge

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 27. April, begann mit einem Abschied: Nach über 20-jähriger Mitgliedschaft in der VV – zuletzt als deren stellvertretender Vorsitzender – wurde Dr. med. Ludger Wollring offiziell verabschiedet. Der 62-jährige Augenarzt aus Essen hat Ende 2017 seine Tätigkeit in selbstständiger Praxis beendet. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, dankte Wollring für sein berufspolitisches Engagement. „Sie waren eine wichtige Größe in der VV und in den Fachausschüssen. Nicht nur bei Ihrem Einsatz für die Notdienstreform haben Sie wichtige Vorarbeit geleistet. Sie werden eine Lücke hinterlassen.“ Zu Wollrings Nachfolger und damit zum neuen stellvertretenden VV-Vorsitzenden wurde ohne Gegenstimmen der Essener Chirurg und Phlebologe Fritz Stagge gewählt. Honorarverhandlungen in Nordrhein: Schiedsamt angerufen Im Bericht zur Lage informierte KVNO-Chef Bergmann die Delegierten über den aktuellen Stand der Honorarverhandlungen in Nordrhein. In den zurückliegenden Monaten sei an den zentralen Punkten, der einmaligen und basiswirksamen Anhebung des Vergütungsniveaus sowie der Veränderungsrate für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), keine Einigung mit den Kassen zu erzielen gewesen. „Wir haben uns entschlossen, das Schiedsamt anzurufen, das sich nun mit den für uns entscheidenden Fragen befassen wird“, sagte Bergmann. Ein Vorgespräch mit dem Schiedsamt-Vorsitzenden habe bereits stattgefunden. Auch auf die Beendigung der „Versorgungsstärkungsverträge“ in Nordrhein ging Bergmann ein und erneuerte seine Kritik an der Haltung der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern, die sich binnen weniger Monate diametral verändert hat. „Von dieser Entwicklung haben wir im Februar aus der ,Bild am Sonntag‘ erfahren“, merkte Bergmann an. Einstimmig verabschiedeten die VV-Delegierten eine Resolution, in der sie die fehlende Vertrags- und Rechtssicherheit beklagen und betonen, dass die aktuelle Entwicklung vor allem „jene Patientenkollektive schlechter stelle, die einer besonders intensiven und koordinierten ärztlichen Versorgung bedürfen.“ Die Delegierten fordern neue Verhandlungen zur Weiterentwicklung einer an die Morbidität angepassten Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung und eine extrabudgetäre Kompensation für die Mittel, die durch den Wegfall der Verträge für die ambulante Versorgung fehlen. Auch zu einem weiteren für die Niedergelassenen wichtigen Thema, dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI), setzte die VV ein deutliches Signal. Die Delegierten stimmten für einen Antrag, der die Politik auffordert, die verpflichtende Anbindung aller Praxen an die TI bis Ende 2018 und die entsprechenden Sanktionen auszusetzen. Den Niedergelassenen dürfe kein Kostenrisiko aufgebürdet werden und die Praxen nicht zum Versuchslabor für die Technik werden. Notdienst: Modellprojekt mit Rettungsdienst in Köln Weiteres Thema im Bericht des Vorstandsvorsitzenden war die Weiterentwicklung des ambulanten Notdienstes. Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Idee zur Einrichtung 24 Stunden geöffneter Portalpraxen an Krankenhäusern, die auch während der Sprechzeiten täglich geöffnet sind, bewertete Bergmann als illusorisch. „Wir haben im Rheinland 190 Akut-Krankenhäuser und bräuchten für eine tägliche Besetzung insgesamt mehr als 1000 Kolleginnen und Kollegen – das ist weder machbar noch notwendig“, so Bergmann. Positiv zu bewerten sei daher die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Kreis der Kliniken mit Beteiligung an der Notfallversorgung auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren, um so eine bessere Patientensteuerung zu etablieren. Als konkreten Beitrag zur besseren Patientensteuerung kündigte Bergmann ein Modellprojekt in Köln an, in dem die KV Nordrhein zusammen mit dem Rettungsdienst der Stadt eine standardisierte telefonischen Triage erproben wird. In dem von der Universität Duisburg-Essen begleiteten Projekt wird es je nach Gesundheitszustand der Anrufer eine Übergabe entweder zur Arztrufzentrale NRW (116117) oder an den Rettungsdienst (112) geben. Intensiv vorangetrieben wird laut Bergmann derzeit auch die operative Fortentwicklung des neuen Strukturfonds, den die VV im November 2017 beschlossen hatte. „Wir haben eine Systematik entwickelt, um eine Auswahl der potenziellen Förderregionen nach Dringlichkeit treffen zu können und planen mit den Krankenkassen, noch in diesem Jahr jeweils eine Million Euro für den Fonds bereitzustellen.“ Positive Zwischenbilanzen im Bereich Labor und bei Praxisnetzen Dr. med Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVNO, wollte seinen Berichtsteil „als kleines Resümee“ des ersten Amtsjahres des Vorstands verstanden wissen – und verwies auf Fortschritte auf vielen Ebenen. Zum Beispiel bei der Förderung von Praxisnetzen, ein Thema, das in Nordrhein lange „geschlummert“ habe. Inzwischen seien ein Netzbeirat gegründet und die Förderrichtlinien der KVNO angepasst worden – ein Ziel sei es, mit den Netzen gezielt die Versorgung zum Beispiel in Pflegeheimen und im ländlichen Raum zu verbessern. König informierte auch über die Laborreform. Auf Bundesebene seien für Juli Gespräche der beteiligten Verbände zum Thema „Diagnostische Pfade“ geplant, zudem habe der Bewertungsausschuss eine künftig extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen der HLA-Antikörperdiagnostik sowie der Antibiotika-Therapie beschlossen. Der von der VV eingerichtete Laborausschuss unterzieht derzeit die kostenintensivsten Laborparameter in Nordrhein einer intensiven Prüfung. Eine Weiterentwicklung bestehender Versorgungsmodelle strebt die KVNO im Bereich der allgemeinen (AAPV) und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SPAV) an. „Es ist unser Ziel, das Niveau der Palliativversorgung in Nordrhein zu erhalten. Wir wollen die AAPV-Verträge mit den Ersatz- und Primärkassen vereinen und dabei die extrabudgetären Leistungen beibehalten. Bei der SAPV ginge es in den Gesprächen mit den Kostenträgern vor allem um die Frage der künftigen Vertragsgestaltung. Die KVNO müsse Vertragspartner bleiben, betonte König. Weiterentwicklung der DMP „Erfreuliche Neuigkeiten“ konnte König auch aus dem Bereich der Disease-Management-Programmen (DMP) berichten, wo vor wenigen Tagen vom G-BA das neue „DMP Herzinsuffizienz“ beschlossen wurde. Auch das DMP-Brustkrebs wird laut König ab Herbst einer „kompletten Renaissance“ unterzogen. Ziel sei es, insbesondere die engmaschige Nachsorge und die Therapietreue der Patientinnen zu verbessern. Eine weitere Anpassung kündigte der KVNO-Vize für 2019 auch beim DMP Asthma an. Dabei sollen auch Kinder ab dem zweiten Lebensjahr laut GBA-Beschluss ins DMP aufgenommen werden. Abschließend widmete sich König dem neu gegründeten „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin“ in Nordrhein, das im Juli des vergangenen Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat, und dem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Im Rahmen der bisherigen Seminartage wurden bereits rund 200 Teilnehmer auf die Niederlassung vorbereitet. „Wir waren mit unseren Experten aus dem Haus an jedem Seminartag vor Ort und haben individuelle Beratungen angeboten“, berichtete König. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Erfolg der Arzneimittelrabattverträge: Stabilere Versorgung, mehr Anbietervielfalt und geringere Preise

Wie wirken sich Arzneimittelrabattverträge auf die Therapietreue von Patienten aus? Welche ökonomische Bedeutung haben diese Verträge? Und welche Folgen haben sie für die Anbieterstruktur der pharmazeutischen Hersteller? Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat diese Fragen empirisch überprüft. Die Bilanz fällt überaus positiv aus. „Durch die Arzneimittelrabattverträge können unnötige Medikamentenwechsel vermieden und die Anbietervielfalt im generikafähigen Markt erhöht werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Außerdem konnten über die Verträge die Listenpreise für Arzneimittel 2017 um vier Milliarden Euro reduziert werden. Demnach sorgen Arzneimittelrabattverträge im generikafähigen Markt dafür, dass Patienten stabiler versorgt werden: 2016 haben 85 Prozent der Patienten, die einen Wirkstoff über einen längeren Zeitraum einnehmen müssen, ihr Medikament dauerhaft von demselben Hersteller erhalten. „Rabattverträge tragen dazu bei, unnötige Medikamentenwechsel zu vermeiden. Das wirkt sich positiv auf die Therapietreue und somit den Erfolg der Therapie aus“, erklärt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Für seine Analyse hat das WIdO die mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profile von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen untersucht. Demnach erhielten 2006, dem Jahr vor der Einführung der Rabattverträge, nur 74 Prozent der Patienten ihr Arzneimittel dauerhaft vom selben Anbieter. „Der Anteil der Patienten ohne Medikamentenwechsel ist zwischen 2006 und 2016 um 15 Prozent gestiegen“, so Schröder. „Ein Medikamentenwechsel erfolgt heute in der Regel nur dann, wenn Arzt und Patient dies für notwendig erachten.“ Höhere Herstellervielfalt bei Generika Um eine mögliche Veränderung der Anbieterstruktur zu untersuchen, hat das WIdO die Verteilung der Umsätze auf die verschiedenen Arzneimittelhersteller im Jahr 2006 der aktuellen Umsatzkonzentration im generikafähigen Markt gegenübergestellt. Die Analyse zeigt, dass sich der Vertragswettbewerb auch mit Blick auf die Vielfalt der am Markt teilnehmenden Generika-Hersteller gelohnt hat. Zeigte sich bereits im Jahr 2006 eine insgesamt niedrige Marktkonzentration, so ist diese 2017 noch weiter gesunken: Der für die Messung der Marktkonzentration etablierte Herfindahl-Hirschman-Index hat sich von 478 auf 298 reduziert. Dieser Index wird unter anderem vom Statistischen Bundesamt und der Europäischen Kommission zur Beobachtung der Marktkonzentration herangezogen. Gemäß der Europäischen Kommission kennzeichnet ein Wert unterhalb von 1000 eine niedrige Marktkonzentration, ein Wert bis 1800 eine mittlere Konzentration und Werte oberhalb 1800 eine starke Marktkonzentration. „Daraus kann man eine Tendenz zu einer abnehmenden Marktkonzentration im Generikamarkt ablesen“, so Helmut Schröder. Das lässt auch den Umkehrschluss zu, dass die Nutzung von Rabattverträgen mit einem steigenden Anbieterwettbewerb im Generikamarkt einhergeht und damit die Vielfalt fördert. Die Pharmaindustrie bringt den Aspekt der Marktkonzentration immer wieder als Argument gegen Rabattverträge ins Spiel. Sie befürchtet, dass diese Verträge durch einen stärkeren Kostendruck zur Bildung von Oligopolen und damit letztlich zu einer Konzentration des Marktes führen. Als Folge würden nur noch wenige Hersteller überleben, von denen dann eine gewisse Marktmacht ausgehe. Diese Befürchtungen werden von der WIdO-Analyse widerlegt. Hohe Produktvielfalt, geringere Preise 2017 wurden bei den insgesamt 2.439 verordneten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Durchschnitt mehr als 18 verschiedene Produkte angeboten, zu einem Umsatz von 37,2 Milliarden Euro. Auf den Markt der generikafähigen Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes von mehreren Herstellern angeboten werden können, entfielen über 50 Prozent des Gesamtumsatzes. Bei den Generika standen im Schnitt sogar 27 verschiedene Produkte zur Verfügung, bei einzelnen generikafähigen Wirkstoffen wurden sogar über 500 wirkstoffgleiche Alternativen angeboten. Insbesondere in diesem Marktsegment können die gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2007 die Produktvielfalt nutzen, indem sie für die Versorgung ihrer Versicherten zu einzelnen Wirkstoffen Rabatte verhandeln und entsprechende Verträge mit den Arzneimittelherstellern eingehen. Entsprechend intensiv wird der vom Gesetzgeber gewünschte Vertragswettbewerb von Gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern genutzt. 2017 konnten die Krankenkassen ihre Arzneimittelausgaben mithilfe der Rabattverträge um insgesamt vier Milliarden Euro senken. „Durch die preiswertere Versorgung mit Generika können die frei werdenden finanziellen Mittel für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten genutzt werden, und das ohne jeglichen Qualitätsverlust“, so Schröder. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK Bayern: Psychische Erkrankungen bei Arbeitnehmern deutlich gestiegen

Bayerns Arbeitnehmer leiden immer häufiger unter psychischen Erkrankungen. So stieg ihr Anteil am Krankenstand seit 2009 von 8,0 Prozent auf 10,9 Prozent (2017). Dies entspricht einem Zuwachs von gut 36 Prozent. Auch die durchschnittliche Dauer einer Krankmeldung aufgrund einer psychischen Erkrankung kletterte in diesem Zeitraum von 21,8 auf 26,2 Tage. Insgesamt verzeichnete die AOK Bayern im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg beim Krankenstand auf 4,7 Prozent (Vorjahr: 4,6 Prozent). Damit fehlte jeder der mehr als 2,5 Millionen erwerbstätigen AOK-Versicherten im Durchschnitt 17 Tage im Betrieb. Dies zeigt die aktuelle Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten für 2017. Bei den psychischen Erkrankungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den zehn größten bayerischen Städten: Während in München 10,9 Krankmeldungen je 100 erwerbstätige AOK-Mitglieder registriert wurden, waren es in Bayerns zweitgrößter Stadt Nürnberg 12,1 Fälle. Noch höhere Werte gab es in Erlangen (12,2 Fälle) und Fürth (12,6 Fälle). Den niedrigsten Anteil verzeichneten Regensburg und Ingolstadt mit jeweils 10,3 Krankmeldungen je 100 Mitglieder. Damit schneidet der Süden deutlich besser ab als der Norden Bayerns. Auffällig ist auch: Seit 2009 sind psychische Erkrankungen bei Arbeitnehmern in Nordbayern weitaus stärker gestiegen als in Südbayern. So hatten Würzburg und Bayreuth 2009 mit 7,3 und 7,4 Krankmeldungen je 100 Mitglieder die niedrigsten Werte unter den zehn größten Städten in Bayern. Im vergangenen Jahr gehörten Würzburg (11,5 Fälle) und Bayreuth (11,7 Fälle) dagegen zu den Spitzenreitern. Mögliche Ursache für diese Entwicklung: Ein höherer Altersdurchschnitt der Erwerbstätigen in Nordbayern. Ein deutliches Nord-Süd-Gefälle gibt es nicht nur bei den psychischen Erkrankungen. Insgesamt meldeten sich Arbeitnehmer in Südbayern seltener krank als in Nordbayern. Den niedrigsten Krankenstand wiesen 2017 die Landkreise München und Starnberg aus (jeweils 3,7 Prozent). Die höchsten Werte verzeichnete Kronach (6,0 Prozent) gefolgt von den Landkreisen Coburg, Rhön-Grabfeld und Haßberge (jeweils 5,8 Prozent). Die AOK Bayern unterstützte 2017 mehr als 2.800 Unternehmen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Sie stemmte damit jedes sechste BGF-Projekt der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Um den wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, bietet die AOK Bayern verstärkt BGF-Aktivitäten zu den Themen Stressbewältigung und Gesundes Führen. Rund 500 Trainings für Beschäftigte und mehr als 100 Workshops für Führungskräfte hat die AOK Bayern dazu im vergangenen Jahr veranstaltet. Pressemitteilung AOK Bayern

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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“

Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG

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DAV-Vorsitzender Becker: Ordnungspolitische Stabilität fördert digitale Innovation bei Arzneimittelversorgung

Um Innovationen in der Arzneimittelversorgung zu fördern, brauchen Deutschlands Apotheken mehr Planungssicherheit und klare ordnungspolitische Eckpfeiler. „Zu diesen Eckpfeilern gehören die Apothekenpflicht für rezeptfreie Medikamente, das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken und der einheitliche Abgabepreis für verordnete Arzneimittel“, sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), im Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 55. DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam vor mehr als 300 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft und Medien. In Bezug auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot des Versandhandels mit verordneten Medikamenten mahnte Becker zur Eile: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu befassen und ein Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten.“ Die Durchsetzung der Arzneimittelpreisverordnung gegen ausländische Versandhändler sei ein Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, deren Sicherung die Regierung versprochen habe, so Becker. Auf einem stabilen ordnungspolitischen Fundament könnten Apotheken auch ihre digitale Innovationskraft besser ausspielen: „Die Apotheken arbeiten im Back-Office schon lange digital. Aber auch im Patientenkontakt wird die Digitalisierung zukünftig eine noch größere Rolle spielen“, sagte der DAV-Vorsitzende. Bundeseinheitlich, diskriminierungsfrei und kassenübergreifend müsse die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, damit alle Patienten davon einen Nutzen haben. Für Becker ist die Konsequenz: „Wir stehen zur gematik und wir stehen zur dazugehörigen Telematik-Infrastruktur. Wir bekennen uns zum E-Rezept und zur E-Patientenakte. Unregulierten Wildwuchs, bei dem E-Rezepte gezielt fehlgesteuert werden und die Datensicherheit auf wackeligen Füssen steht, lehnen wir ab.“ In einem weiteren E-Health-Gesetz sollten laut Becker insbesondere das Medikationsmanagement fortentwickelt und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden: „Die Einführung eines qualitätsgesicherten, honorierten und abgestuften Systems von Medikationsanalyse und -management würde die deutschlandweite Sicherheit in der Arzneimitteltherapie stärken.“ Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-wirtschaftsforum.de Pressemitteilung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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