IKK classic senkt Zusatzbeitragssatz zum 1. Mai 2018 – Selbstverwaltung braucht keine Aufforderungen aus der Politik

Die IKK classic wird zum 1. Mai 2018 ihren Zusatzbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte absenken. Darauf weist die Kasse mit Blick auf die jüngsten Aussagen des Bundesgesundheitsministers zur Möglichkeit von Beitragssenkungen in der GKV hin. „Die Entscheidung zur Anpassung des Beitragssatzes hat der Verwaltungsrat der IKK classic bereits im Dezember 2017 getroffen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Die Selbstverwaltung handelt bei der Bewertung finanzieller Spielräume zur Entlastung der Beitragszahler weitsichtig und mit Augenmaß und bedarf dazu nicht der Aufforderung durch die Politik.“ Die Beitragsentlastung zum 1. Mai 2018 kommt gut 3,3 Millionen Versicherten der IKK classic zu Gute. Pressemitteilung der IKK classic

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Europäische und deutsche Organisationen für Medikamentenschutz setzen Fristen für Systemnutzer

Der Aufbau des europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel läuft auf Hochtouren. Bereits ab 9. Februar 2019 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit Sicherheitsmerkmalen in den Verkehr gegeben werden. Apotheken müssen diese Sicherheitsmerkmale prüfen, bevor sie verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abgeben. Damit der Anschluss aller Marktbeteiligten pünktlich zum offiziellen Systemstart erfolgen kann, haben die European Medicines Verification Organisation (EMVO) und securPharm e.V. Fristen für die Anbindung an das Schutzsystem gegen gefälschte Arzneimittel für pharmazeutische Unternehmen bekannt gegeben. Bis spätestens Ende Juni 2018 müssen pharmazeutische Unternehmen mit der vertraglichen und technischen Anbindung an das Schutzsystem begonnen haben. Dies hatte die European Medicines Verification Organisation (EMVO) bereits im Januar angekündigt. Da noch längst nicht alle Unternehmen den verpflichtenden Vertrag mit dem Betreiber des EU-Hubs abgeschlossen haben, könne nur so gewährleistet werden, dass die vertragliche und technische Anbindung an das Schutzsystem bis zum Stichtag am 9. Februar 2019 abgeschlossen werden kann. Über den EU-Hub werden die Schutzsysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu einem EU-weiten Netzwerk verbunden, mit dem das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette verhindert werden soll. In Deutschland baut securPharm dieses Schutzsystem auf, mit der ACS PharmaProtect GmbH (www.pharmaprotect.de) als seinem Betreiber für das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie. Da sich in der Bundesrepublik bereits 228 Pharma-Unternehmen an das System angeschlossen haben, kann securPharm eine kürzere Frist als der europäische Betreiber setzen. Für Vertragsabschlüsse bis zum 30. September 2018 sichert securPharm über ACS PharmaProtect zu, dass beim Vorliegen aller vertraglichen und technischen Voraussetzungen der Systemzugang pünktlich zum 9. Februar 2019 erfolgen kann. Somit kann securPharm den Unternehmen noch bis vier Monate vor Umsetzungstermin eine pünktliche Anbindung zusagen. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittelpackungen dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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KKH: Arbeitgeber profitieren vom Gesundheitssystem

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktuell vorgestellten Pläne positiv: „Innerhalb kurzer Zeit nach der Amtseinführung liegt ein Referentenentwurf vor, der Versicherte spürbar entlasten soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob beim Thema Pflege oder jetzt die Wiedereinführung der Parität – Jens Spahn hat den Handlungsdruck in diesen Bereichen erkannt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Matz. Die KKH befürwortet den Vorschlag, Arbeitgeber zukünftig an der Finanzierung des Zusatzbeitrages zu beteiligen. Denn für die Rückkehr zur Parität hat sich die KKH seit Jahren stark gemacht: „Arbeitgeber sollten ein Interesse an einem gut funktionierenden Gesundheitssystem haben, denn sie profitieren von arbeitsfähigen, gesunden Beschäftigten“, erklärt Dr. Matz. Laut Gesetzentwurf soll der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zukünftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aufgeteilt werden. „Bei der Umsetzung ist es besonders wichtig, ein Modell zu finden, das eine Einflussnahme der Arbeitgeber auf den Kassenwettbewerb ausschließt. Versicherte sollten weiterhin ihre Krankenkasse frei wählen können“, mahnt Dr. Matz. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass dieses Vorhaben einen hohen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber mit sich bringt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Arbeitgeber die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der 110 Kassen in Deutschland verwalten müssten. Diese sogenannte „Arbeitgeberneutralität“ hätte den Vorteil, dass die Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für die Arbeitgeber keine Rolle spielt und die Versicherten trotzdem entlastet würden. Pressemitteilung der KKH, Hannover

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KV Nordrhein plädiert für flächendeckende und integrative geriatrische Versorgung

 Der demografische Wandel kommt nicht – er ist schon da: Knapp zwei Millionen Menschen in Nordrhein sind 65 Jahre und älter, das sind bereits 21 Prozent der Bevölkerung. 640.000 Pflegebedürftige zählt die Statistik in Nordrhein-Westfalen, Tendenz steigend. In Anbetracht  dieser Zahlen wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung – erst recht bei tendenziell schwindenden oder schon heute fehlenden Ressourcen bei Ärzten und Pflegepersonal. „Angesichts der zunehmenden Schieflage zwischen Versorgern und zu Versorgenden brauchen wir eine integrative und interdisziplinäre, vor allem aber flächendeckende geriatrische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW), der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein am 21. April im Haus der Ärzteschaft. Hausärzte versorgen geriatrisch Angesichts von 95 spezialisierten Geriatern, aber rund 5500 ebenfalls geriatrisch tätigen Hausärzten in Nordrhein sei klar, dass die Versorgung in der Fläche erfolge – „zusammen mit den Fachärzten und spezialisierten geriatrischen Kompetenzzentren“, sagte Bergmann. Eine entsprechende Zusammenarbeit existiere bereits und werde durch aktuelle Modellprojekte und Arbeitsgruppen intensiviert. „Eine enge Zusammenarbeit kann dabei in formal etablierten, aber auch informellen Netzen organisiert werden, die Patienten in allen Landesteilen versorgen“, betonte Bergmann. Wichtig sei auch ein sicherer Austausch von Informationen über Sektorengrenzen hinweg, um beispielsweise eine elektronische Fallakte nutzen zu können. „Das Modellprojekt in Aachen zeigt, welches Potenzial darin steckt, aber entscheidend ist, solche Projekte in die Regelversorgung zu bringen. Dazu waren die Krankenkassen bisher leider nicht bereit.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an die Kostenträger, über neue Strukturen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch dauerhaft zu finanzieren – die monetären Ressourcen dafür seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Laumann warb für ein Denken in „nativen Versorgungsregionen“ wie Stadtteilen und Quartieren, in denen die sektorenübergreifende Versorgung schon heute häufig informell funktioniere, „weil sich die Akteure kennen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ) wehrt sich gegen die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen

Jedes Kind in Deutschland wird vor Eintritt in die Grundschule gründlich auf seine Schulfähigkeit und Schulbereitschaft untersucht. Dabei werden speziell Gesundheits- und Entwicklungsrisiken erfasst und ärztlich bewertet, die den Schulalltag beeinflussen könnten und insbesondere eine Beratung von Eltern und Schule erfordern. Bei Bedarf leitet der Arzt oder die Ärztin das Kind weiter an niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte oder Fördereinrichtungen. Die Schuleingangsuntersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte der Gesundheitsämter durch. Doch nun gibt es Pläne, die Schuleingangsuntersuchungen nur noch durch Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte protestiert gegen dieses Vorhaben auf das Schärfste. Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ nennt die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen einen Skandal: „Schuleingangsuntersuchungen sind wichtige Vorsorgeuntersuchungen mit dem Fokus Schule. Wie alle Vorsorgen müssen sie von erfahrenen Kinder- und Jugendärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt werden. Aus Spargründen damit nur Assistenzpersonal zu betrauen, ist fahrlässig und gefährlich. Assistenzpersonal kann Kinder wiegen oder messen und auch einige festgelegte Untersuchungsteile durchführen, auf keinen Fall aber den Gesundheits- und Entwicklungszustand von Kindern sozialpädiatrisch fachgerecht befunden und anschließend beurteilen, ob das Kind beispielsweise noch vor Schuleintritt Förderung oder auch bestimmte Maßnahmen in der Schule benötigt oder gesundheitliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Beratung der Eltern und der aufnehmenden Schule in Kenntnis der Möglichkeiten vor Ort steht im Vordergrund. Wegen ihrer Gründlichkeit und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist die Schuleingangsuntersuchung seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Alle Kinder sollen zum Schulstart die gleichen Chancen bekommen. Wir sind uns sicher, dass kein Vater, keine Mutter in Deutschland zulassen wird, dass in Zukunft Assistenzpersonal diese – mit Blick auf die Schule, den „Arbeitsplatz von Kindern“ – so wichtige Untersuchung ihrer Kinder alleine durchführt∞ sowenig wie jemand auf die Idee käme, eine Kinder-Vorsorgeuntersuchung ohne Arzt haben zu wollen. Und dies nur, weil Länder und Kommunen sparen wollen.“ Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ)

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Referentenentwurf zum Beitragsentlastungsgesetz – BARMER-Chef Straub: Alle Versicherten müssen von Beitragsentlastungen profitieren

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der GKV-Versicherten erklärt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub: Angesichts der hohen GKV-Rücklage erscheint es verständlich, dass der Bundesgesundheitsminister die Versicherten finanziell entlasten will. Umso dringlicher ist es, zeitnah eine Reform des Morbi-RSA anzugehen, um für die Zukunft eine Fehlverteilung von Beitragsmitteln zu verhindern. Denn dieser Webfehler im Morbi-RSA führt dazu, dass einzelne Kassen sehr hohe Rücklagen anhäufen können. Wir brauchen rasch die Weiterentwicklung des Morbi-RSA, damit die Beitragsgelder der GKV-Mitglieder in Zukunft wieder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Patienten und Patientinnen benötigt werden. Pressemitteilung der BARMER

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Europäische Impfwoche: Leichter Anstieg der Impfungen gegen Masern noch nicht ausreichend

In Deutschland werden zwar wieder mehr Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft, doch der leichte Anstieg reicht noch nicht aus, um die gesamte Bevölkerung vollständig gegen eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Welt zu schützen. Im Jahr 2017 wurden 2,0 Mio. Impfdosen im Wert von 130 Mio. Euro von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer kleinen und großen Patienten abgegeben (inkl. Kombinationsimpfstoffe mit Mumps, Röteln und Windpocken). Das ist zwar mehr als im Jahr 2016 (1,9 Mio. Impfdosen für 122 Mio. Euro), aber immer noch weniger als im Jahr 2015 (2,3 Mio. Impfdosen für 142 Mio. Euro). Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) vor Beginn der diesjährigen Europäischen Impfwoche, die vom 23. bis 29. April 2018 stattfindet. „Jede einzelne Impfung zählt für die Gesundheit eines Menschen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Bei Kinderkrankheiten wie Masern sind nicht nur in ärmeren Teilen der Welt, sondern selbst in Deutschland die Durchimpfungsraten längst noch nicht ausreichend und müssen deshalb weiter erhöht werden.“ Arnold weiter: „Wer seine Kinder und sich selbst gegen Masern und andere Krankheiten impfen lässt, schützt seine Familie und letztlich auch die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Lokale Masernausbrüche entfalten offenbar meist nur eine kurzfristige positive Wirkung auf die Impfbereitschaft. Unser aller Ziel muss es jedoch sein, eine dauerhaft hohe Impfquote in allen Altersgruppen zu erreichen. Masern sind leider keine harmlose Kinderkrankheit. In einigen Fällen kommt es zu ernsten Komplikationen mit Hirnschäden oder sogar zu Todesfällen.“ Arnold: „Die Apotheken stehen als Partner für Informationsangebote zum Impfen bereit.“ In Deutschland gehören Schutzimpfungen gegen Masern und andere Infektionskrankheiten seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden Kinder insgesamt zweimal – je einmal im Alter von 11 bis 14 Monaten und im Alter von 15 bis 23 Monaten – gegen Masern geimpft. Bei unklarem Impfstatus wird Erwachsenen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, eine einmalige Impfung von der STIKO empfohlen. Sofern mindestens 95 Prozent der Bevölkerung über eine ausreichende Immunität gegen die Masern verfügen und damit ein Herdenschutz ausgebildet wird, gelten Masern als eliminiert. Da diese Quote in Deutschland unterschritten wird, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu lokalen und regionalen Ausbrüchen von Masern-Infektionen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Konzept Notfallstufen: Längere Wege für Rettungswagen

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der G-BA hatte den Auftrag, Unterfinanzierungen im Fallpauschalensystem, die sich aufgrund personeller und medizinisch-technischer Vorhaltungen ergeben können, zu identifizieren und über die Festlegung von Versorgungsstufen zu formulieren. Auf dieser Grundlage sollen in weiteren Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen Zu- und Abschläge im Fallpauschalensystem neu entwickelt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben diesen Auftrag zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Berechtigung von Kliniken, stationär behandlungsbedürftige Notfallpatienten aufzunehmen, durchzusetzen. Die Anforderungen würden dazu führen, dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden. Bis zu 700 Kliniken von ca. 1.700 Akut-Kliniken könnten den Status als Notfallkrankenhaus verlieren. Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen. Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten zur Krankenhausbehandlung davon abhängig sein soll, ob eine Kassenärztliche Vereinigung dem Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen zugesprochen hat. Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum (Basismedizin) hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln. Die Krankenhäuser verweigern sich nicht, Normen und Standards für die stationäre Versorgung gemeinsam mit den Krankenkassen und im G-BA festzulegen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Es ist auch notwendig, im Fallpauschalensystem Anpassungen vorzunehmen, damit aufwendige Vorhaltungen besser abgebildet werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn die Krankenkassen solche gesetzlichen Vorgaben zum Anlass nehmen, ihre Vorstellungen einer Krankenhauskapazitätsvorhaltung durchsetzen zu wollen, bei denen die Versorgungssicherheit der Bürger mit Sicherheit nicht im Mittelpunkt steht. Es ist auch nicht zu verantworten, wenn solche restriktiven Vorgaben ohne abgesicherte Auswirkungsanalysen und ohne ausreichende Übergangszeiträume eingeführt werden. Würde in Deutschland tatsächlich eine so große Zahl der Kliniken an der stationären Notfallversorgung nicht mehr teilnehmen können, würde die Not vieler Notfallpatienten größer werden, als sie vielerorts heute schon ist, weil sich die Wegezeiten der Rettungsfahrzeuge bis zur Klinik verlängern.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Hebammen-Mangel: Startup Kinderheldin ist auf dem Weg in die gesetzlichen Krankenkassen

Das Hebammen-Startup Kinderheldin arbeitet an einem Pilotprojekt zur Versorgung der gesetzlich versicherten Kunden der Hanseatischen Krankenkasse. Das Projekt geht aus dem bundesweiten Wettbewerb “Healthy Hub” hervor, das fünf gesetzliche Krankenkassen mit fünf digitalen Gesundheitsstartups zusammenbringt. Verläuft das Pilotprojekt erfolgreich, “locken Anschlussverträge” mit allen teilnehmenden Kassen, die zusammen insgesamt drei Millionen Versicherte versorgen. Mit fast 800.000 Geburten kamen 2016 in Deutschland so viele Kinder zur Welt wie seit 20 Jahren nicht mehr (Statista), während die Zahl der in Vollzeit arbeitenden Hebammen stark zurückgeht (Hebammenverband). Immer wieder berichten Medien über den Versorgungsengpass: Am Montag titelte beispielsweise die Berliner Zeitung: “Katastrophale Lage: Hebammen-Mangel in Berlin führt zu dramatischen Szenen.” Kinderheldin will das bestehende Versorgungssystem entlasten und eine zusätzliche Alternative bieten. Per Chat oder per Telefon beraten erfahrene Hebammen werdende Mütter und Eltern von kleinen Kindern – auch abends und am Wochenende, wenn andere Hilfe oft schlecht verfügbar ist. Mitgründer und Geschäftsführer Fabian Müller erklärt, warum die Initiative Healthy Hub für Startups wie seines so bedeutsam ist: “Viele innovative Gesundheitsstartups bekommen niemals die Chance zu zeigen, ob sie tatsächlich die Versorgung verbessern oder langfristig Kosten einsparen, weil ihnen das Geld ausgeht. Denn auf dem herkömmlichen Weg kann es schnell über fünf Jahre dauern, um in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zu kommen. Stattdessen probieren viele Startups den Weg über Selbstzahler zu gehen, aber auch das ist schwierig: Patienten zahlen nicht gerne, es herrscht oft ein gewisses Gratisgefühl, weil auf bestehenden medizinischen Dienstleistungen kein Preis draufsteht.” Healthy Hub ist eine gemeinsame Initiative der BIG direkt gesund, IKK Südwest, Mhplus Betriebskrankenkasse, SBK Siemens Betriebskrankenkasse und der HEK Hanseatischen Krankenkasse. In der ersten Runde des Wettbewerbs haben sich 77 Startups beworben. Die Jungunternehmen haben bis zum 5. Dezember ihre Bewerbungen eingereicht und eine erste Auswahl davon hat im März ihr Unternehmen in einem Pitch vor einer Jury der teilnehmenden Kassen präsentiert. Gestern wurden die fünf Gewinner bekannt gegeben: Neben Kinderheldin waren darunter auch Preventicus zur Schlaganfallprävention, Selfapy zur psychologische Beratung, die App Yas zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens und die App Pelvina Beckenbodentraining. Über KinderheldinKinderheldin ist ein Online-Beratungsservice für werdende Mütter und Eltern von Babys. An sieben Tagen in der Woche beantworten ausgebildete Hebammen per Live-Chat oder persönlichem Telefonat alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Säuglingsalter. Kinderheldin wurde von Dr. Paul Hadrossek und Fabian Müller zusammen mit der Hebamme Christiane Hammerl entwickelt und ist im Oktober 2017 live gegangen. Das Unternehmen ist in Berlin ansässig und wird von Heartbeat Labs – die Startup-Plattform für digitale Gesundheit – unterstützt.  Pressemitteilung der Kinderheldin GmbH

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Andreas Westerfellhaus wird neuer Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat heute Andreas Westerfellhaus auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum neuen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege bestellt. Er wird seine Tätigkeit voraussichtlich Mitte April 2018 aufnehmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege braucht eine starke und glaubwürdige Stimme! Dafür steht Andreas Westerfellhaus. Durch seine langjährige Tätigkeit in der Pflege und in der Berufspolitik hat er sich den Ruf eines leidenschaftlichen Verfechters für die Pflege erworben. Ich bin sicher, dass Andreas Westerfellhaus den Interessen der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch als neuer Pflegebevollmächtigter in der Politik engagiert Gehör verschaffen wird. Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“ Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Andreas Westerfellhaus (61) ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Er ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt. Von 2001 bis 2008 war er Vizepräsident und von 2009 bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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