In dieser Woche 156 Patientenkontakte (etliche indirekt via Mail, Fax oder Telefon) und 28 Terminausfälle. Vorläufig bin ich ausgebucht. Folgetermine habe ich bis auf Weiteres nicht im Angebot. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Virenschutz.
Virenschutz, Woche 6:
Weil ich Massenandrang zu den offenen Sprechstunden vermeiden wollte, habe ich neuen PatientInnen abgesagte Termine angeboten. Fazit: acht von zehn sind nicht erschienen (drei ohne Kommentar, drei haben kurzfristig, zwei nachträglich abgesagt). So geht das also nicht.
Jetzt gilt Maskenpflicht. Ich bin verwirrt. Während ein Ärztepräsident sagt, Atemschutzmasken könnten sogar gefährlich sein, fordert der Berufsverband Deutscher Internisten, zum Schutz des medizinischen Personals und der Patienten die Maskenpflicht auf Arztpraxen und Krankenhäuser ausnahmslos auszuweiten. Gibt es bei der Maskenfrage nicht irgendeine gesicherte Diskussionsgrundlage, auf die man sich einigen und auf deren Basis man Argumente pro und contra austauschen könnte?
Auf die Schnelle hab ich nur gefunden, dass nach Einführung der Maskenpflicht im Universitätsklinikum Münster in der infektionsepidemiologischen Nachverfolgung keine nosokomiale Person-zu-Person-Übertragung mehr festgestellt wurde. Immerhin.
Das BfArM hat auf seiner Seite unter “Medizinprodukte” ausführliche Informationen über Masken aller Art.
Eine Alltagsmaske kann helfen, die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des @bfarm_de, erklärt die unterschiedlichen Maskentypen. Weitere Informationen finden Sie zudem beim BfArM unter: https://t.co/YFbizwRoya pic.twitter.com/woQU6P32v1
— BMG (@BMG_Bund) April 21, 2020
Die gegenwärtige Unsicherheit ist nicht neu: gegen Mitte des 14. Jahrhunderts kam es zu einer “Massenpsychose der Völker”, wobei Scharen von Flagellanten die Lande durchzogen, “weil der schwarze Tod, die Pest, die Gemüter erschreckte”. Die „Volksheilige“ Therese Neumann von Konnersreuth und ihre Stigmata. Der Nervenarzt 1/2020
Die Stationen eines Holzweges:
Der CCC legte Anfang April zehn Prüfsteine für die Beurteilung von “Contact-Tracing-Apps” vor. Darin heißt es unter anderem: “Keine zentrale Entität, der vertraut werden muss” und “Kein Aufbau von zentralen Bewegungs- und Kontaktprofilen”.
Am 20.4.2020 stellte der CCC bei der “Corona-App” des RKI die Verletzung einiger “best practices” fest – zwar sei kein unmittelbarer direkter Zugriff auf die gesammelten Daten möglich, aber die Risiken seien auf Dauer nicht tragbar.
Und dann: das Gesundheitsministerium verfolgt bei der Entwicklung der geplanten Warn-App eine zentrale Speicherung der Nutzerdaten.
Am 24.4.2020 teilte der CCC daraufhin in einem offenen Brief mit:
Die Bundesregierung zieht ein Konzept für die geplante “Contact Tracing”-App vor, das eine zentrale Instanz beinhaltet. Damit ist sie auf dem Holzweg.
Ich war schon gespannt auf die nächsten Holzweg-Stationen, aber dann:
Bundesregierung denkt bei App um und setzt auf eine dezentrale Lösung.
Geht doch.
Soulfood: #CUCchallenge – Fightcovid CUC
Die ganze Playlist: Soulfood@youtube