EBM-Reform 2013: Die Ziffer Inanspruchnahme zur “Unzeit” 03030 / 04030
Als Hausarzt bzw. praktischer Arzt mit eigener Praxis wissen Sie, dass sich Erkrankungen oder Verletzungen von Patienten an keine geregelte Tageszeit oder an bestimmte Wochentage halten. Wenn Sie bzw. Ihre Leistungen also von einem Ihrer Patienten am Wochenende oder spätnachts in Anspruch genommen werden, kam bisher die GO-Nr. 03130/04130 bei der Abrechnung zum Einsatz. Diese Ziffer wurde nun geändert und findet sich in der neuen EBM Reform unter der GO-Nr. 03030 bzw. 04030 wieder. Aufgrund der geringeren Bewertung ist allerdings zu hinterfragen, ob sich dieser Einsatz für einen Hausarzt in Zukunft noch lohnen wird.