Offener Brief an den Bundespräsidenten, von Wolfgang Wodarg

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die Geheimnisse unserer Patienten zu schützen.
Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.

Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut – die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.

 Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden.

Es fällt auf, das unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung legitimiert werden soll.

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2019 Spahns Digitalgesetz: Mit Vollgas gegen Datenschutz und Bürgerrechte

Pressemitteilung Freie Ärzteschaft e.V. 4.11.2019

Mit seinem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) attackiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn massiv den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger. „Was Spahn gerade im Schweinsgalopp und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt durch den Bundestag bringen will, ist ein Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Montag in Hamburg. „Wir fordern die Bundestagsabgeordneten daher auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne der Bürger dem Gesetz nicht zuzustimmen. Patientendaten bedürfen eines besonderen Schutzes.“

Am kommenden Donnerstag steht das DVG zur Abstimmung im Bundestag. Mit dem Gesetz will Spahn den Weg frei machen für die größte Sammlung von Patientendaten in Deutschland. Das Einverständnis der Bürger hat er dafür nicht vorgesehen. Lüder betont: „Das Gesetz bricht damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also ein Grundrecht. Das heißt: Jeder Bürger darf laut unserer Verfassung selbst entscheiden, was mit seinen Daten passiert.“ Dem DVG zufolge sollen aber die Daten – etwa Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort – von 73 Millionen gesetzlich Versicherten ungefragt, ohne Widerspruchsmöglichkeit und Löschfristen für die Forschung verwendet werden können. Das verstoße auch gegen die Datenschutzgrundverordnung.

 

 

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Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten:Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten!

Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten! 

Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) zuzustimmen. 

Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der Krankenkassen über das Informationssystem Versor­gungs­­­­­­daten (Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e Sozialge­setz­buch V) aufbereitet. Nun sollen in einem Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im Forschungs­zentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden. 

Die beiden zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen, dass die Sicherheit bei einer zentralen Speicherung von sensiblen Daten weder technisch noch organisatorisch zu gewährleisten ist und schreiben: „Eine zentrale Datei von Gesundheitsdaten öffnet der Überwachung, der Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung bestimmter Risikogruppen Tür und Tor. Der politische und wirtschaftliche Missbrauch solcher Daten muss immer befürchtet und mitbedacht werden.“

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Deutsches Arztportal: Umfrage: Ein Viertel der Ärzte will keine Wirkstoffverordnungen ausstellen

Wirkstoffverordnungen würden Apothekern in vielen Fällen das Leben leichter machen, weil sie sich so manche Rücksprache mit dem Arzt ersparen könnten. Es gibt dann nämlich keinen Preisanker. Deswegen … Lesen Sie weiter auf: Deutsches Arztportal: Umfrage: Ein Viertel der Ärzte will keine Wirkstoffverordnungen ausstellen Quelle: DAZonline Titelbild/Grafik by DAZonline | Deutsche Apotheker Zeitung

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Kostenlose Informationsbroschüren: Kosmetik

Normale Kosmetik ruft bei immer mehr Menschen Allergien hervor. Bei betroffenen Menschen bewirkt Kosmetik genau das Gegenteil wofür man es eigentlich einsetzen wollte. Es verschönert uns nicht, sondern lässt bei Allergikern, Hautreizungen und  sogar Ekzeme entstehen. Sie haben die Möglichkeit dieses kostenlose Material im PDF-Format direkt aus unserer Übersicht einzusehen oder beim Herausgeber anzufordern. Klicken […]

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