Über Fortbildungen und Fortbildungen
„Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen.“ Rettungsdienstgesetz NRW, §5, Abs. 5 Anhand dieses Paragraphen ist zu erklären, dass jedes Jahr sich in NRW etliche … Weiterlesen →