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Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 27. April, begann mit einem Abschied: Nach über 20-jähriger Mitgliedschaft in der VV – zuletzt als deren stellvertretender Vorsitzender – wurde Dr. med. Ludger Wollring offiziell verabschiedet. Der 62-jährige Augenarzt aus Essen hat Ende 2017 seine Tätigkeit in selbstständiger Praxis beendet. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, dankte Wollring für sein berufspolitisches Engagement. „Sie waren eine wichtige Größe in der VV und in den Fachausschüssen. Nicht nur bei Ihrem Einsatz für die Notdienstreform haben Sie wichtige Vorarbeit geleistet. Sie werden eine Lücke hinterlassen.“ Zu Wollrings Nachfolger und damit zum neuen stellvertretenden VV-Vorsitzenden wurde ohne Gegenstimmen der Essener Chirurg und Phlebologe Fritz Stagge gewählt. Honorarverhandlungen in Nordrhein: Schiedsamt angerufen Im Bericht zur Lage informierte KVNO-Chef Bergmann die Delegierten über den aktuellen Stand der Honorarverhandlungen in Nordrhein. In den zurückliegenden Monaten sei an den zentralen Punkten, der einmaligen und basiswirksamen Anhebung des Vergütungsniveaus sowie der Veränderungsrate für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), keine Einigung mit den Kassen zu erzielen gewesen. „Wir haben uns entschlossen, das Schiedsamt anzurufen, das sich nun mit den für uns entscheidenden Fragen befassen wird“, sagte Bergmann. Ein Vorgespräch mit dem Schiedsamt-Vorsitzenden habe bereits stattgefunden. Auch auf die Beendigung der „Versorgungsstärkungsverträge“ in Nordrhein ging Bergmann ein und erneuerte seine Kritik an der Haltung der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern, die sich binnen weniger Monate diametral verändert hat. „Von dieser Entwicklung haben wir im Februar aus der ,Bild am Sonntag‘ erfahren“, merkte Bergmann an. Einstimmig verabschiedeten die VV-Delegierten eine Resolution, in der sie die fehlende Vertrags- und Rechtssicherheit beklagen und betonen, dass die aktuelle Entwicklung vor allem „jene Patientenkollektive schlechter stelle, die einer besonders intensiven und koordinierten ärztlichen Versorgung bedürfen.“ Die Delegierten fordern neue Verhandlungen zur Weiterentwicklung einer an die Morbidität angepassten Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung und eine extrabudgetäre Kompensation für die Mittel, die durch den Wegfall der Verträge für die ambulante Versorgung fehlen. Auch zu einem weiteren für die Niedergelassenen wichtigen Thema, dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI), setzte die VV ein deutliches Signal. Die Delegierten stimmten für einen Antrag, der die Politik auffordert, die verpflichtende Anbindung aller Praxen an die TI bis Ende 2018 und die entsprechenden Sanktionen auszusetzen. Den Niedergelassenen dürfe kein Kostenrisiko aufgebürdet werden und die Praxen nicht zum Versuchslabor für die Technik werden. Notdienst: Modellprojekt mit Rettungsdienst in Köln Weiteres Thema im Bericht des Vorstandsvorsitzenden war die Weiterentwicklung des ambulanten Notdienstes. Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Idee zur Einrichtung 24 Stunden geöffneter Portalpraxen an Krankenhäusern, die auch während der Sprechzeiten täglich geöffnet sind, bewertete Bergmann als illusorisch. „Wir haben im Rheinland 190 Akut-Krankenhäuser und bräuchten für eine tägliche Besetzung insgesamt mehr als 1000 Kolleginnen und Kollegen – das ist weder machbar noch notwendig“, so Bergmann. Positiv zu bewerten sei daher die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Kreis der Kliniken mit Beteiligung an der Notfallversorgung auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren, um so eine bessere Patientensteuerung zu etablieren. Als konkreten Beitrag zur besseren Patientensteuerung kündigte Bergmann ein Modellprojekt in Köln an, in dem die KV Nordrhein zusammen mit dem Rettungsdienst der Stadt eine standardisierte telefonischen Triage erproben wird. In dem von der Universität Duisburg-Essen begleiteten Projekt wird es je nach Gesundheitszustand der Anrufer eine Übergabe entweder zur Arztrufzentrale NRW (116117) oder an den Rettungsdienst (112) geben. Intensiv vorangetrieben wird laut Bergmann derzeit auch die operative Fortentwicklung des neuen Strukturfonds, den die VV im November 2017 beschlossen hatte. „Wir haben eine Systematik entwickelt, um eine Auswahl der potenziellen Förderregionen nach Dringlichkeit treffen zu können und planen mit den Krankenkassen, noch in diesem Jahr jeweils eine Million Euro für den Fonds bereitzustellen.“ Positive Zwischenbilanzen im Bereich Labor und bei Praxisnetzen Dr. med Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVNO, wollte seinen Berichtsteil „als kleines Resümee“ des ersten Amtsjahres des Vorstands verstanden wissen – und verwies auf Fortschritte auf vielen Ebenen. Zum Beispiel bei der Förderung von Praxisnetzen, ein Thema, das in Nordrhein lange „geschlummert“ habe. Inzwischen seien ein Netzbeirat gegründet und die Förderrichtlinien der KVNO angepasst worden – ein Ziel sei es, mit den Netzen gezielt die Versorgung zum Beispiel in Pflegeheimen und im ländlichen Raum zu verbessern. König informierte auch über die Laborreform. Auf Bundesebene seien für Juli Gespräche der beteiligten Verbände zum Thema „Diagnostische Pfade“ geplant, zudem habe der Bewertungsausschuss eine künftig extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen der HLA-Antikörperdiagnostik sowie der Antibiotika-Therapie beschlossen. Der von der VV eingerichtete Laborausschuss unterzieht derzeit die kostenintensivsten Laborparameter in Nordrhein einer intensiven Prüfung. Eine Weiterentwicklung bestehender Versorgungsmodelle strebt die KVNO im Bereich der allgemeinen (AAPV) und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SPAV) an. „Es ist unser Ziel, das Niveau der Palliativversorgung in Nordrhein zu erhalten. Wir wollen die AAPV-Verträge mit den Ersatz- und Primärkassen vereinen und dabei die extrabudgetären Leistungen beibehalten. Bei der SAPV ginge es in den Gesprächen mit den Kostenträgern vor allem um die Frage der künftigen Vertragsgestaltung. Die KVNO müsse Vertragspartner bleiben, betonte König. Weiterentwicklung der DMP „Erfreuliche Neuigkeiten“ konnte König auch aus dem Bereich der Disease-Management-Programmen (DMP) berichten, wo vor wenigen Tagen vom G-BA das neue „DMP Herzinsuffizienz“ beschlossen wurde. Auch das DMP-Brustkrebs wird laut König ab Herbst einer „kompletten Renaissance“ unterzogen. Ziel sei es, insbesondere die engmaschige Nachsorge und die Therapietreue der Patientinnen zu verbessern. Eine weitere Anpassung kündigte der KVNO-Vize für 2019 auch beim DMP Asthma an. Dabei sollen auch Kinder ab dem zweiten Lebensjahr laut GBA-Beschluss ins DMP aufgenommen werden. Abschließend widmete sich König dem neu gegründeten „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin“ in Nordrhein, das im Juli des vergangenen Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat, und dem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Im Rahmen der bisherigen Seminartage wurden bereits rund 200 Teilnehmer auf die Niederlassung vorbereitet. „Wir waren mit unseren Experten aus dem Haus an jedem Seminartag vor Ort und haben individuelle Beratungen angeboten“, berichtete König. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Einem Zahnarzt wurde in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm untersagt, seine Praxis mit der Bezeichnung Praxisklinik zu bewerben (OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2018, I-4 U 161/17). In erster Instanz hatte das Landgericht Essen die Klage, die von der … Weiterlesen →
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Das SG Marburg hat die restriktive Genehmigungspraxis der meisten KZVen in Bezug auf die Genehmigung von zahnärztliche Vorbereitungsassistentinnen in MVZs für rechtswidrig erklärt! In einem zahnmedizinischen MVZ kann demnach mehr als ein ganztags beschäftigter Vorbereitungsassistent angestellt werden. Das SG Marburg har klargestellt, dass kein Grund … Weiterlesen →
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Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, BVMed – Bundesverband Medizintechnologie. Der BVMed spricht sich für neue Zugangswege für digitale und telemedizinische Anwendungen aus und schlägt als zusätzlichen Versorgungsbereich „Digitale Medizin“ vor. Dafür sind besondere Evaluationen erforderlich, die den Besonderheiten von Digital Health entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Telemonitoring in der […]
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Der demografische Wandel kommt nicht – er ist schon da: Knapp zwei Millionen Menschen in Nordrhein sind 65 Jahre und älter, das sind bereits 21 Prozent der Bevölkerung. 640.000 Pflegebedürftige zählt die Statistik in Nordrhein-Westfalen, Tendenz steigend. In Anbetracht dieser Zahlen wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung – erst recht bei tendenziell schwindenden oder schon heute fehlenden Ressourcen bei Ärzten und Pflegepersonal. „Angesichts der zunehmenden Schieflage zwischen Versorgern und zu Versorgenden brauchen wir eine integrative und interdisziplinäre, vor allem aber flächendeckende geriatrische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW), der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein am 21. April im Haus der Ärzteschaft. Hausärzte versorgen geriatrisch Angesichts von 95 spezialisierten Geriatern, aber rund 5500 ebenfalls geriatrisch tätigen Hausärzten in Nordrhein sei klar, dass die Versorgung in der Fläche erfolge – „zusammen mit den Fachärzten und spezialisierten geriatrischen Kompetenzzentren“, sagte Bergmann. Eine entsprechende Zusammenarbeit existiere bereits und werde durch aktuelle Modellprojekte und Arbeitsgruppen intensiviert. „Eine enge Zusammenarbeit kann dabei in formal etablierten, aber auch informellen Netzen organisiert werden, die Patienten in allen Landesteilen versorgen“, betonte Bergmann. Wichtig sei auch ein sicherer Austausch von Informationen über Sektorengrenzen hinweg, um beispielsweise eine elektronische Fallakte nutzen zu können. „Das Modellprojekt in Aachen zeigt, welches Potenzial darin steckt, aber entscheidend ist, solche Projekte in die Regelversorgung zu bringen. Dazu waren die Krankenkassen bisher leider nicht bereit.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an die Kostenträger, über neue Strukturen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch dauerhaft zu finanzieren – die monetären Ressourcen dafür seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Laumann warb für ein Denken in „nativen Versorgungsregionen“ wie Stadtteilen und Quartieren, in denen die sektorenübergreifende Versorgung schon heute häufig informell funktioniere, „weil sich die Akteure kennen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Jedes Kind in Deutschland wird vor Eintritt in die Grundschule gründlich auf seine Schulfähigkeit und Schulbereitschaft untersucht. Dabei werden speziell Gesundheits- und Entwicklungsrisiken erfasst und ärztlich bewertet, die den Schulalltag beeinflussen könnten und insbesondere eine Beratung von Eltern und Schule erfordern. Bei Bedarf leitet der Arzt oder die Ärztin das Kind weiter an niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte oder Fördereinrichtungen. Die Schuleingangsuntersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte der Gesundheitsämter durch. Doch nun gibt es Pläne, die Schuleingangsuntersuchungen nur noch durch Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte protestiert gegen dieses Vorhaben auf das Schärfste. Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ nennt die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen einen Skandal: „Schuleingangsuntersuchungen sind wichtige Vorsorgeuntersuchungen mit dem Fokus Schule. Wie alle Vorsorgen müssen sie von erfahrenen Kinder- und Jugendärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt werden. Aus Spargründen damit nur Assistenzpersonal zu betrauen, ist fahrlässig und gefährlich. Assistenzpersonal kann Kinder wiegen oder messen und auch einige festgelegte Untersuchungsteile durchführen, auf keinen Fall aber den Gesundheits- und Entwicklungszustand von Kindern sozialpädiatrisch fachgerecht befunden und anschließend beurteilen, ob das Kind beispielsweise noch vor Schuleintritt Förderung oder auch bestimmte Maßnahmen in der Schule benötigt oder gesundheitliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Beratung der Eltern und der aufnehmenden Schule in Kenntnis der Möglichkeiten vor Ort steht im Vordergrund. Wegen ihrer Gründlichkeit und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist die Schuleingangsuntersuchung seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Alle Kinder sollen zum Schulstart die gleichen Chancen bekommen. Wir sind uns sicher, dass kein Vater, keine Mutter in Deutschland zulassen wird, dass in Zukunft Assistenzpersonal diese – mit Blick auf die Schule, den „Arbeitsplatz von Kindern“ – so wichtige Untersuchung ihrer Kinder alleine durchführt∞ sowenig wie jemand auf die Idee käme, eine Kinder-Vorsorgeuntersuchung ohne Arzt haben zu wollen. Und dies nur, weil Länder und Kommunen sparen wollen.“ Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ)
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