Mehr als jeder vierte Bürger geht nicht zum Zahnarzt

Viele Erwachsene in Deutschland scheuen offensichtlich eine zahnärztliche Behandlung. So haben mehr als 28 Prozent der gesetzlich Versicherten im Jahr 2015 keinen Dentisten aufgesucht. Das geht aus Analysen der BARMER mit Blick auf den Tag der Zahngesundheit am 25. September hervor. „Stetige Vorsorge legt den Grundstein für eine langanhaltende Zahngesundheit. Jeder Versicherte sollte daher mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt gehen. Andernfalls riskiert man irreversible Erkrankungen wie zum Beispiel Parodontose, die zum Zahnverlust führen kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Ostdeutsche gehen eher zum Zahnarzt Im regionalen Vergleich gehen vor allem die Saarländer nicht zum Dentisten. Hier nahmen im Jahr 2015 nur 65,1 Prozent einen Zahnarzttermin wahr. Ähnlich sah es in Bremen (67,5 Prozent), Hamburg (68,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (68,6 Prozent) aus. Die Thüringer nehmen hingegen die Spitzenposition ein. Hier waren es 77,9 Prozent, die zum Zahnarzt gegangen sind, gefolgt von den Bürgern aus Sachsen (77,7 Prozent), Sachsen-Anhalt (76,4 Prozent), Brandenburg (76,1 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (75,4 Prozent). Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen. Schon bei ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch sollte man zum Zahnarzt gehen“, sagt Straub. Denn aus einer Zahnfleischentzündung könne ohne Behandlung rasch eine Parodontitis werden. „Es gibt kaum eine Krankheit, die sich so leicht vermeiden lässt wie eine Parodontitis. Vereinfacht gesagt lautet die Formel, keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“, sagt Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Stiftung Gesundheitswissen beruft Expertenbeirat

Die Stiftung Gesundheitswissen hat ihren Expertenbeirat berufen. Das Beratungsgremium ist thematisch breit besetzt und reflektiert den umfassenden Arbeitsansatz der Stiftung bei der Erstellung von laienverständlichen Gesundheitsinformationen: So umfasst der neue Beirat neben ausgewiesener Fachexpertise zur evidenzbasierten Medizin (EbM) und Methodologie auch angesehene Vertreter der Medizinethik, der Gesundheitswissenschaften und Gesundheitsbildung, der Kommunikationswissenschaften sowie unterschiedlicher medizinischer Disziplinen. „Für unseren Expertenbeirat konnten wir in den vergangenen Monaten renommierte Persönlichkeiten aus der Wissenschaft gewinnen“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, und ergänzt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darüber, dass die Stiftung solche hochkarätige Unterstützung erhält.“ Der Beirat berät den Vorstand bei inhaltlichen und methodischen Fragen und trägt mit seinem Fachwissen und externen Impulsen dazu bei, die Qualität der Stiftungsarbeit kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten. „So kann es gelingen, dass der interne Blick auf Problemstellungen und Lösungsansätze bei wichtigen Zukunftsthemen durch externe Perspektiven reflektiert wird,“ erklärt Suhr. Zum hochkarätig besetzten Expertengremium der Stiftung Gesundheitswissen gehören: Prof. Gerd Antes, Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums, Prof. Eva Baumann, Professorin für Kommunikationswissenschaft am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Leiterin des Hanover Center for Health Communication, Prof. Marie-Luise Dierks, Leiterin des Forschungsschwerpunktes „Patientenorientierung und Gesundheitsbildung“ an der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health, Fakultät angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Dr. med. Dagmar Lühmann, Forschungskoordinatorin des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Doris Schaeffer, Professorin für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld, Prof. Martin Scherer, Direktor des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; Vizepräsident der DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin), Prof. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Institutsvorständin Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung, Medizinische Universität Graz (Österreich), Prof. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin, Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Medizinischen Fakultät und Direktorin des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) der Universität zu Köln. Zudem ist vorgesehen, im Expertenbeirat die Patienten- und Verbraucherperspektive durch weitere Berufungen zu stärken. Interessenkonfliktbeauftragte berufen Eine weitere Neuerung: Neben der Verabschiedung eines umfangreichen Compliance-Regelwerks hat die Stiftung Gesundheitswissen die Ärztin Dr. Christiane Fischer als Interessenkonfliktbeauftragte berufen. Sie wird die Stiftung künftig bei Fragen der Unabhängigkeit, Compliance und Vermeidung von Interessenkonflikten beraten. „Bei der Erarbeitung von Gesundheitsinformationen sehe ich den Umgang mit Interessenkonflikten allgemein als ein wichtiges Thema an“, erläutert Suhr. Deshalb setzte die Stiftung Gesundheitswissen mit der Berufung von Dr. Fischer auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit. Experten, die sich an der Erstellung von Gesundheitsinformationen beteiligen, sind angehalten, ihre Beziehungen (beispielsweise zur Industrie) offenzulegen. Die Ärztin Fischer ist Geschäftsführerin von MEZIS e.V. und ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet sozialethischer Herausforderungen im Gesundheitswesen. Seit dem Jahr 2012 ist sie Mitglied im Deutschen Ethikrat. Pressemitteilung der Stiftung Gesundheitswissen

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Honorare für niedergelassene Ärzte steigen

Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf: Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro. Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet. Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“. Nach der heutigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Glücklich sein – alles eine Frage der Übung?

Wie man dem Gehirn das positive Denken beibringt Glücklich sein – will das nicht jeder? Doch was bedeutet Glück überhaupt? Und warum haben wir manchmal das Gefühl, dass das Streben nach Glück nicht zum Ziel führt, uns sogar unglücklich macht? Eins vorweg: Glück kann kein Dauerzustand sein. Kein Mensch ist immer glücklich. Doch wir können […]

Hermann Gröhe: „Jeder kann zum Lebensretter werden“

Vom 18. bis 24. September 2017 findet unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Woche der Wiederbelebung statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „10.000 Menschen könnten in Deutschland jedes Jahr gerettet werden, wenn Angehörige oder Passanten bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden. Aber viele trauen sich nicht, aus Angst etwas falsch zu machen. Wir brauchen deshalb ein gemeinsames entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen in Schulen, Vereinen, Betrieben, Behörden, in der Medizin und den Hilfsorganisationen, um klarzumachen: Wiederbelebung ist kinderleicht – wichtig ist, überhaupt zu handeln! Dann kann jeder zum Lebensretter werden. Damit alle Schulen in Deutschland Wiederbelebung in den Unterricht aufnehmen, wollen wir die Schulen mit einem Ausbildungskonzept für Lehrer unterstützen, das im Rahmen unseres ‘Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung‘ ausgearbeitet werden soll.“ Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Jährlich erleiden mindestens 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, dann zählt jede Minute. Denn das Gehirn beginnt nach nur drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff, Schaden zu erleiden. Daher ist ein sofortiges Eingreifen (überlebens-)wichtig. Eine Herzdruckmassage ist einfach durchzuführen. Im Ernstfall handeln nach dem Motto ‚Prüfen. Rufen. Drücken‘: Bewusstsein und Atmung kontrollieren, Notruf 112 wählen und mit dem Drücken auf den Brustkorb umgehend beginnen. Bei der Laienreanimation kann man nichts falsch machen – außer nicht zu helfen.“ In bis zu 45 Prozent der Fälle sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Familienangehörige oder Passanten zugegen. Wenn mehr Menschen im Notfall unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen – dadurch könnten rund 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben daher 2016 das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen über die Laienreanimation zu informieren und die Laienreanimationsquote in Deutschland dadurch von derzeit 37 Prozent bis 2020 auf mindestens 50 Prozent zu steigern. Wichtig ist es dabei, an vielen Stellen anzusetzen, dazu zählen auch die Schulen. Deshalb wird das NAWIB die Schulen dabei unterstützen, Wiederbelebung fest im Unterricht zu verankern. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hatte den Bundesländern bereits in seiner 395. Sitzung im Jahr 2014 empfohlen, ab der Jahrgangsstufe 7 zwei Unterrichtsstunden pro Jahr dem Thema Wiederbelebung zu widmen und die Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen. Mehrere Bundesländer haben diese Empfehlung bereits umgesetzt, andere müssen noch nachziehen. Oftmals fehlt es aber an einem Ausbildungskonzept für Lehrer. Daher ist geplant, im Rahmen des „Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ ein solches Ausbildungskonzept zu entwickeln. Das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ist ein Zusammenschluss von bislang 13 Fachgesellschaften, Verbänden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC), das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Zu den laufenden und geplanten Aktivitäten des NAWIB zählt eine bundesweite Informationskampagne mit zahlreichen öffentliche Veranstaltungen in Schulen, Behörden, Betrieben und Vereinen, um über Wiederbelebung aufzuklären. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Woche der Demenz – Hermann Gröhe und Dr. Katarina Barley: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung

Unter dem Motto „Demenz. Die Vielfalt im Blick“ findet vom 18. bis 24. September deutschlandweit zum dritten Mal die Woche der Demenz unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley statt. Mit der Woche der Demenz will die Allianz für Menschen mit Demenz Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“ Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“ Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland. Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat. Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!

Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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adesso erhält Großauftrag: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergibt Etat für die Entwicklung einer neuen Branchensoftware

Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste in Deutschland (MDK-Gemeinschaft) hat ein von der adesso AG angeführtes Konsortium mit der Entwicklung einer neuen Branchensoftware beauftragt. Konsortialpartner ist das Unternehmen HBSN AG. Das Volumen des Großprojektes beläuft sich auf insgesamt rund 21 Millionen Euro und beinhaltet auch einen Wartungsvertrag über acht Jahre. Die neue Software wird die 15 Medizinischen Dienste dabei unterstützen, ihren Beratungsauftrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zu erfüllen. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sind medizinische und pflegefachliche Beratungs- und Gutachterdienste. Im gesetzlichen Auftrag unterstützen und beraten sie die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen. Die MDK sind moderne und unabhängige Dienstleistungsunternehmen, die sich mit mehr als 7.500 Mitarbeitern für Sicherheit, Verlässlichkeit und Qualität in der Gesundheitsversorgung einsetzen. Typische Aufgaben der MDK-Gemeinschaft sind beispielsweise die Prüfung von Krankenhausrechnungen, von medizinischen Verordnungen und Reha-Leistungen sowie die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mit Zuordnung von Pflegegraden. Dazu kommunizieren die Medizinischen Dienste in den Bundesländern mit ihren Auftraggebern, den gesetzlichen Krankenkassen, sowie mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherten. Für ihre Aufgaben nutzen die Medizinischen Dienste derzeit einzeln oder in Kooperation unterschiedliche IT-Systeme. Gleichzeitig nehmen aber die Anforderungen in Hinsicht auf Datenschutz, Reaktionsfähigkeit, Arbeitsteilung und Dienstleistungshomogenität immer mehr zu. Vor diesem Hintergrund haben sich die Medizinischen Dienste entschieden, eine gemeinsame Branchensoftware zu entwickeln und zu betreiben. Dazu wurde eigens eine IT-Einheit, die MDK-IT GmbH, gegründet und damit beauftragt, die Entwicklung sowie den Einsatz der gemeinsamen Branchenlösung zu initiieren und zu steuern. Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens erhielt das Konsortium aus adesso AG und HBSN AG den Zuschlag für die Softwareentwicklung. Das angebotene Konzept eines flexiblen und modular aufgebauten Systems konnte in allen Aspekten überzeugen. Die HBSN AG unterstützt adesso als Subunternehmer und bringt neben fachlicher und technischer Expertise auch ihre Erfahrungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Informationssicherheit in die Partnerschaft ein. Madeleine Apitz ist Geschäftsführerin der MDK-IT GmbH und freut sich auf die Zusammenarbeit: „Der Lösungsansatz ist sehr innovativ und deckt alle Anforderungen ab. Beide Unternehmen haben ihre profunde Branchenkenntnis bereits in diversen Projekten im Gesundheitswesen unter Beweis gestellt.“ Tatsächlich ist adesso aufgrund seiner Technologie- und Branchenkenntnis für das Projekt bestens gewappnet. Dazu Andreas Hitzbleck, Leiter des Geschäftsbereiches Health bei adesso: „Wir kennen uns im Gesundheitswesen gut aus – sowohl fachlich als auch technologisch. Wir setzen bei diesem Projekt modernste Technologien ein und haben eine Softwarearchitektur konzipiert, mit der die Entstehung monolithischer Strukturen von vornherein verhindert wird.“ Das Konzept zur Umsetzung der MDK-Branchenlösung kombiniert modernste, Java-basierte Technologien mit State-of-the-Art Open-Source-Lösungsbausteinen. Die Lösung selber wird in Form unabhängiger Teilsysteme, sogenannter Self Contained Systems (SCS), entwickelt. Andreas Hitzbleck, Leiter des Bereiches Health bei der adesso AG Copyright: adesso AG Das System wird stufenweise entwickelt und produktiv genommen. Bereits Ende 2018 soll das erste Modul in Produktion gehen. Der Projektabschluss ist für Ende 2021 vorgesehen.

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Litsch: Sachverständigenrat setzt wichtige Signale in der Notfallversorgung

Die heute präsentierten Vorschläge des Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden muss“, sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit, oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. „Jetzt liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen, einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen können.“ Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolge. „Künftig müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen“, erklärt Litsch. „Solche zentralen Anlaufstellen könnten die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen überwinden.“ Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen. Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten Budgets geben. Litsch: „Ich warne davor, die Geburtsfehler der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen.“ In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: „Nimmt man das Konzept der sektorübergreifenden Notfallversorgung  ernst, so kann es auch nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen

Nachdem die Verbände der Hebammen und der GKV-Spitzenverband sich über die Honorarentwicklung und strukturelle Fragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität nicht verständigen konnten, hatte der GKV-Spitzenverband die zuständige Schiedsstelle bereits im Februar 2017 angerufen. Diese hat gestern unter Vorsitz von Herrn Professor Papier einem im Juli 2017 erarbeiteten gemeinsamen Schiedsantrag des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e.V. und des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Die zentralen Punkte der Einigung sind: Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar. Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten. Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen. Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent. Besserer Betreuungsschlüssel kommt Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die individuelle Betreuung der werdenden Mütter stehen. Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut. Berufshaftpflichtversicherung Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflicht¬versicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen- steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Bisherige Honoraranpassungen Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben. Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen: Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren. Bisherige Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €). Neue Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €). Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent. Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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