Atemnot, Angst, Aktivität: das BTF-Behandlungsmodell hilft nicht nur bei COPD (Teil 1)

  Atemnot ist ein häufiges und belastendes Symptom bei fortgeschrittenen chronischen Erkrankungen (wie COPD, Lungenfibrose, Lungenkrebs, pulmonaler Hypertonie, neuromuskulären Erkrankungen, Herzinsuffizienz). Die Zusammenhänge zwischen Schwere der Erkrankung und Schwere der Atemnot sind komplex und abhängig von zahlreichen Faktoren. Nicht nur die gestörte Lungenfunktion verursacht Atemnot – auch Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen beeinflussen die Erfahrung der […]

Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Forensik und duale Studentin – eine echte Herausforderung

Carina Kungel

Mein Name ist Carina Kungel und ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Eltville. Neben der Arbeit absolviere ich ein duales Studium, genauer gesagt, den Bachelor of Arts in Psychiatric Nursing. Wie mein Arbeitsalltag aussieht und was die besonderen Herausforderungen eines berufsbegleitenden Studiums sind, möchte ich nun erzählen. Die Arbeit […]

Blickrichtung Zukunft

Auftaktworkshop Digitalisierung

Auftaktworkshop „Digitalisierung“ in Gießen Mobile Dokumentation, elektronische Patientenakte, Telemedizin, E-Mental-Health, Telemonitoring, Videodolmetschen und E-Learning – um diese und weitere spannende Themen ging es Ende Juni beim Auftaktworkshop „Digitalisierung“. Digitalisierung im Gesundheitswesen Vitos möchte zukunftsfähig bleiben und seine Angebote weiterentwickeln. Im Zentrum steht dabei die Frage: Inwieweit beeinflusst die Digitalisierung das Geschäftsmodell und die zukünftigen Prozesse? […]

Ambulante Palliativversorgung: Nordrhein bleibt Vorreiter bei Betreuung von Schwerstkranken

Vor zehn Jahren hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein damit begonnen, palliative Versorgungsstrukturen in ihrem Landesteil zu etablieren. Heute gibt es ein flächendeckendes Angebot für die häusliche Versorgung Schwerstkranker in Nordrhein – dank der Initiative der KV Nordrhein, ihrer Vertragspartner und des Engagements von niedergelassenen Haus- und Fachärzten. Sie sind im Verbund mit Pflegefachkräften und Hospizdiensten der Garant dafür, dass Schwerstkranke, bei denen die medizinischen Möglichkeiten zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft sind, in der letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung qualifiziert betreut werden können. Ziel der Palliativversorgung ist es, die Lebensqualität des Patienten so lange wie möglich zu erhalten und seine Beschwerden zu lindern. Beispielhaft für Bundesgebiet Wie weit die Entwicklung der ambulanten Palliativversorgung vorangeschritten ist, bilanzierte die KV jetzt auf einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger mit dem Titel „Weil jeder Tag zählt – Gut versorgt am Lebensende.“ „Das ambulante Versorgungsangebot für Palliativpatienten in Nordrhein war und ist beispielgebend für das Bundesgebiet. Inzwischen ist eine koordinierte ambulante Palliativversorgung mit einem 24-stündigen Bereitschaftsdienst in nahezu allen Regionen Nordrheins möglich“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, zu Beginn der Veranstaltung im Haus der Ärzteschaft. Bergmann betonte den Wert der ambulanten Palliativversorgung: „Wir wissen, dass die meisten schwerstkranken und sterbenden Menschen den Wunsch haben, ihre letzte Lebenszeit in der häuslichen Umgebung zu verbringen. Dabei steht nicht das medizinisch Machbare im Fokus, sondern der Wille des schwerstkranken Patienten.“ Voraussetzung dafür sei ein gut ausgebautes Palliativnetz mit Haus-, Fach- und Palliativärzten sowie mit Pflegefachkräften und ambulanten Hospizdiensten. Insgesamt wurden bis Ende 2016 bereits über 20.000 Patienten in Nordrhein palliativmedizinisch betreut, davon über 11.300 in der „Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV)“ und fast 9.300 in der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)“, bei der unter anderem die Schmerztherapie eine besondere Rolle spielt. Insgesamt gibt es in Nordrhein bereits 830 Praxen, die an der ambulanten Palliativversorgung teilnehmen, fast 1900 fortgebildete Haus- und Fachärzte, davon 373 besonders qualifizierte „Palliativärzte (QPV)“, und 23 „Palliativ Care Teams“ für die SAPV. Anderes ärztliches Denken Auf der Infoveranstaltung standen neben den Berichten erfahrener Palliativkräfte die Fragen der Besucher im Mittelpunkt. Antworten gaben der Düsseldorfer Hausarzt und Palliativmediziner Dr. med. Claudius Löns, der Palliativmediziner und Chirurg Dr. med. Bernhard Mallmann sowie Pflegedienstleiter Claus Bunten, der wie Mallmann zum „Palliativ Care Team Düsseldorf“ gehört. Sie berichteten gemeinsam mit Bettina Kutzscher, Koordinatorin beim Hospizverein Düsseldorf-Nord, über die Behandlungsmöglichkeiten, machten die Strukturen innerhalb der Netzwerke verständlich und beantworteten zahlreiche Fragen – unter anderem zum Zugang in die Palliativversorgung, die in der Regel über den Hausarzt erfolgt. „Hinter der Palliativversorgung steckt viel Arbeit und ein hohes Maß an Qualifikation“, sagte Löns, der ein „anderes ärztliches Denken“ formulierte: „Die Palliativversorgung funktioniert nur auf Augenhöhe mit dem Patienten, der sich in der Nähe des Todes befindet. Es geht immer um die Frage, was der Patient noch von der Therapie hat – und ob er sie wünscht.“ Auch wenn klar sei, dass die Erkrankung zum Tod führt, gehe es in der Palliativversorgung um das Leben – und die Frage, wie man es am Ende gestaltet. Dr. med. Bernhard Mallmann bekräftigte, dass die meisten Schwerkranken zuhause bleiben möchten, wobei das „Zuhause“ auch ein Hospiz sein könne. „Im häuslichen Umfeld der Patienten findet idealerweise auch der erste Kontakt mit dem Team statt, da wir das Umfeld des Kranken kennen müssen“ – gerade bei Patienten, die keine Familie haben. Claus Bunten betonte die Vorteile der Palliative Care Teams gegenüber normalen Pflegediensten: „Die ,normale‘ Pflege erfolgt im Minutentakt, bei der Palliativ Care-Pflege kann ich die Zeit aufwenden, die für den Patienten sinnvoll ist. Dazu sind wir 24 Stunden lang jederzeit verfügbar.“ Bunten, seit 2007 im Palliativ Care Team Düsseldorf dabei, hat eine klare Entscheidung getroffen: „Ich möchte nur noch in der ambulanten Versorgung arbeiten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Ein Garten für unsere ältesten Patienten

Gerontogarten

Eröffnungsfeier des Gerontogartens der Vitos Klinik Eichberg Am 31. Mai war es endlich so weit: gemeinsam mit zahlreichen Gästen feierten wir die offizielle Eröffnung des Gerontogartens der gerontopsychiatrischen Station der Vitos Klinik Eichberg. Neben Geschäftsführung, Klinikleitung und Kollegen vom Standort Eichberg nahmen Patienten mit ihren Angehörigen sowie Fachkollegen an unserer Feier teil. Zudem durften wir […]

Gröhe: G20 setzen Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit

Zu den gesundheitspolitischen Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer sowie der Europäischen Union (G20) erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Ergebnisse des G20-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft sind ein Meilenstein zur Stärkung der globalen Gesundheit. Mit dem Bekenntnis zu einer engen Zusammenarbeit im Kampf gegen grenzüberschreitende Gesundheitskrisen und gefährliche Krankheitserreger setzen die G20 ein starkes Zeichen der gemeinsamen Verantwortung für die Gesundheit weltweit: Dazu gehört eine starke und ausreichend finanzierte Weltgesundheitsorganisation, die Unterstützung beim Aufbau belastbarer Gesundheitswesen vor Ort, eine bessere Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes bei Mensch, Tier und in der Umwelt und verstärkte Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung neuer Impfstoffe und Arzneimittel.“ Mit ihrer gemeinsamen Abschlusserklärung „Eine vernetzte Welt gestalten“ unterstreichen die Staats- und Regierungschefs der G20 die wichtigen Ergebnisse des G20-Gesundheitsministertreffens, das auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende Mai in Berlin stattgefunden hat. Die G20 Staats- und Regierungschefs verweisen auf die Krisensimulationsübung der G20-Gesundheitsminister und betonen die Notwendigkeit einer weiteren engen internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen. Sie rufen die Vereinten Nationen auf, der globalen Gesundheit auf der politischen Tagesordnung auch in Zukunft einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die G20 unterstützen die starke Rolle der WHO bei der Bekämpfung von Gesundheitskrisen und beim Aufbau von Hilfsmaßnahmen. Dazu gehören auch die weitere Umsetzung der eingeleiteten WHO-Reformen und eine hinreichende und nachhaltige finanzielle Ausstattung der WHO. Um besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, sollen zudem internationale Programme zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln vorangetrieben werden, wie etwa die Koalition für Innovationen in der Epidemievorsorge (CEPI), die von Deutschland gefördert wird. Die G20 Staats- und Regierungschef heben die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der internationalen Gesundheitsvorschriften hervor. Die Ausrottung der Kinderlähmung weltweit wird als gemeinsames Ziel genannt. Antibiotika-Resistenzen stellen eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit der Menschen weltweit, aber auch für die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung von Staaten dar. Um der Ausbreitung von Resistenzen bei Menschen, Tieren und in der Umwelt zu begegnen, haben die G20 vereinbart, bis Ende 2018 Nationale Aktionspläne zu erarbeiten und deren Umsetzung auf einen guten Weg gebracht zu haben. Zudem soll der Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin auf therapeutische Zwecke begrenzt werden. Um den verantwortungsvollen Einsatz in allen Bereichen zu fördern sprechen sich die G20-Staats- und Regierungschefs für eine Verschreibungspflicht von Antibiotika aus. Gleichzeitig soll die Infektionsprävention und -kontrolle gestärkt, das Bewusstsein der Öffentlichkeit geschärft und das Verständnis für das Thema Antibiotika in der Umwelt verbessert werden. Die G20 verpflichten sich dazu, den Zugang zu erschwinglichen hochwertigen Antibiotika, Impfstoffen und Diagnostika zu fördern sowie die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzutreiben, um gefährliche Krankheitserreger und insbesondere auch die Tuberkulose zu bekämpfen. Um die Wirkung bestehender und neuer Initiativen in antimikrobieller Grundlagenforschung und klinischer Forschung sowie der Produktentwicklung zu erhöhen, rufen die G20 zu einer neuen internationalen Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika auf. Zudem sollen in Zusammenarbeit mit einschlägigen Experten, etwa der OECD und der WHO, Möglichkeiten für Marktanreize geprüft werden, um die Forschung und Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten voranzubringen. Die globale Gesundheit ist ein Schwerpunkt der deutschen G20-Präsidentschaft. Damit unterstreicht Deutschland unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel einmal mehr, dass die globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes geworden ist. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gesetze und Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat heute fünf Gesetzen und drei Verordnungen, für die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend verantwortlich ist, zugestimmt. Damit hat das BMG in der laufenden 18. Wahlperiode 28 Gesetze und bisher rund 40 Verordnungen zum Abschluss gebracht. Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz) (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)  Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht. Das Schulgeld wird grundsätzlich abgeschafft. Eine Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es ein Pflegestudium geben. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Pflegeberufereformgesetz   Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten  Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich werden die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit. Das elektronische Melde- und Informationssystem soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Die Meldepflichten bei Häufungen von Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Die Leitung einer Kita wird verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn die Eltern den erforderlichen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung nicht vorgelegt haben. Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden. Beim Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Das BMG kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen, dass Personen, die nach Deutschland einreisen und wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte schwerwiegende übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, ein ärztliches Zeugnis darüber vorweisen müssen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte solcher Krankheiten vorliegen. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Die wichtige Rolle des Robert Koch-Instituts im Bereich des internationalen Gesundheitsschutzes wird gesetzlich verankert. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung spätestens bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für solche Krankenhausbereiche festzulegen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung zustande kommen, wird das BMG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 durch eine Rechtsverordnung ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Der Pflegezuschlag, den Krankenhäuser seit diesem Jahr zur Förderung einer guten pflegerischen Versorgung erhalten, wird ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro mit den Mitteln des Pflegestellen-Förderprogramms auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/EpiMod-Gesetz   Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen  Für Personen, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, wird ein Auskunftsanspruch festgelegt. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information wird ein bundesweites zentrales Samenspenderregister geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Umfassende Regelungen, wie die Zweckbindung der Verwendung der personenbezogenen Daten und die klar geregelten Übermittlungswege, gewährleisten einen hohen Datenschutzstandard. Durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen. Damit wird der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Auch Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes durch heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, erhalten die Möglichkeit, ihre Abstammung zu erfahren. Hierfür werden die entsprechenden Einrichtungen verpflichtet, noch vorhandene personenbezogene Angaben des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende insgesamt 110 Jahre aufzubewahren. Das Gesetz tritt 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter:  www.bundesgesundheitsministerium.de/Samenspenderregister Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften  Die Mittel für die finanziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ werden auf Dauer gesichert. Ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das Gesetz enthält zudem fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem werden gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten können Ärzte künftig darüber hinaus pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des Datenschutzes übermitteln. Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung verschärft das Gesetz die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, die vertraglich vereinbarte Personalaus
stattung im stationären Bereich und die zu Grunde gelegte Bezahlung des Pflegepersonals sicherzustellen. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden mit dem Gesetz zudem Details zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), zum gesetzlichen Auftrag des G-BA zur Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für den Krankenhausbereich, zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, zu Saisonarbeitnehmern in der verpflichtenden Anschlussversicherung, zu Darlehensaufnahmen von Eigeneinrichtungen der Krankenkassen und zur Wählbarkeit in die Verwaltungsräte der Krankenkassen geregelt. Das Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen unter  www.bundesgesundheitsministerium.de/Gesetz-Blut-Gewebezubereitungen Gesetz zur Ratifikation des Protokolls zur […]

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Vernetzung im Labor von morgen – Industrieverband SPECTARIS evaluiert universelle Schnittstellenstandards und Datenformate

Auf der gemeinsamen Suche nach einer Lösung für die Vernetzung und die Kommunikation von Laborgeräten kamen die Mitglieder des SPECTARIS-Fachverbandes Analysen-, Bio- und Labortechnik am 14. Juni 2017 bereits zum dritten Mal in Berlin zusammen. Die Vision der sogenannten „Projektgruppe Schnittstellen“ ist die vereinfachte Integration verschiedener Geräte von unterschiedlichen Herstellern in zentrale Monitoring- und Steuerungssysteme der Kunden. Zur Standortbestimmung jedes einzelnen Unternehmens und der Projektgruppe führte SPECTARIS eine Umfrage zu den Anforderungen der Laborgeräteindustrie unter seinen Mitgliedern durch. Als Ziele einer Vernetzung gaben die Teilnehmer hauptsächlich die Kommunikation mit anderen Geräten, die Datenarchivierung und Dokumentation sowie das Anstoßen und Monitoring von automatisierten Prozessen an. Zum Status Quo setzen die Hersteller zum Großteil auf altgediente Standards wie die in Branchenkreisen bekannten „RS-232“ oder „4-20mA“. „USB“ und „Ethernet“ finden bereits jetzt, aber auch in der Planung für zukünftige Schnittstellen, häufig Anwendung. Für Neuentwicklungen hat der Standard „RS-232“, dem Ergebnis der Umfrage nach, ausgedient. Der Planungshorizont für den Einsatz neuer Schnittstellen bewegt sich mehrheitlich im Korridor von einem bis drei Jahren. Eine automatisierte Laborinfrastruktur setzt sich zumeist aus vielen hochspezialisierten Komponenten und Modulen unterschiedlicher Hersteller zusammen. Die Möglichkeit der Vernetzung dieser Einheiten wird zunehmend wichtiger und ist damit für die Hersteller von Laborgeräten essenziell für eine gute Positionierung auf dem Markt. SPECTARIS organisiert aus diesem Grund regelmäßige Treffen, um gemeinsam eine gute Lösung für die Laborindustrie zu finden. Ein erster Schritt dabei war, sich ein genaueres Bild über bereits existierende Lösungen in der Industrie wie „OPC Unified Architecture“ und „SiLA“ zu machen sowie Industrie 4.0-Überlegungen und Lösungen aus anderen Branchen einzubeziehen. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach zur neuen Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach in das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen. Sie übernimmt das Amt von Karl-Josef Laumann, der in Nordrhein-Westfalen zum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ernannt worden ist. Die 60-jährige Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und ist seit fast 20 Jahren Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag. Fischbach wird die neue Aufgabe mit viel Erfahrung und Leidenschaft angehen: „Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten ist eine wichtige und spannende Aufgabe. Aufgrund meiner Erfahrungen in den unterschiedlichen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken. Wir brauchen informierte Patienten und dafür vor allem mehr Transparenz in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung. Selbstverständlich muss der gesetzlich verankerte Leistungszugang für alle gesichert sein: Es kann nicht sein, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren nicht so wie vom Gesetzgeber gewollt genehmigt, sondern viel zu häufig abgelehnt werden. Die kürzlich veröffentlichte IGES-Studie zu den Leistungsbewilligungen und Leistungsablehnungen durch die Krankenkassen hat erschreckenderweise gezeigt, dass 72 Prozent der Mütter und Väter mit ihrem Widerspruch erfolgreich waren. Der Großteil der Anträge wird also zunächst einmal abgelehnt, obwohl der Anspruch berechtigt ist. Dies gilt ebenso bei der Verordnung von Rehabilitation für ältere Menschen. Frühzeitige Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Eindeutig ausbaufähig sind Reha-Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Pflegebedürftigkeitsbegutachtung. Derzeit bekommen hier nur zwei von 100 Pflegebedürftigen eine Empfehlung für Rehabilitation. Erstaunlich ist, dass laut der bereits erwähnten IGES-Studie die Krankenkassen bis zu zwei Drittel aller Reha-Anträge erst nach Widerspruch genehmigen. Hinzu kommt, dass jeder in der Lage sein muss, seinen Anspruch auf Reha oder andere Gesundheitsleistungen ohne fremde Hilfe durchzusetzen – unabhängig von Bildung oder individueller Gesundheitskompetenz. Deshalb möchte ich in einer Studie die Tätigkeit von Lotsen untersuchen lassen, die bestimmte Patienten durch unser kompliziertes Gesundheitssystem begleiten. Wir sollten überlegen, wie solche Patientenlotsen für bestimmte Personengruppen fest im GKV-System verankert werden können. Auch macht mir die Heilmittelversorgung zunehmend große Sorgen. Denn vielerorts werden in Deutschland nicht nur Fachärzte und Pflegekräfte knapp, sondern auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. In meinem Heimatland NRW kommen auf einen Physiotherapeuten schon rund zweieinhalb Stellenangebote. Und die Schülerzahlen für einige Heilmittelberufe gehen deutlich zurück. Damit Patienten auch künftig gut versorgt sind, sollten wir die Gesundheitsfachberufe dringend attraktiver machen und aufwerten. Heilmitteltherapeuten sind keine Handlanger, sondern qualifizierte Fachkräfte, die fair bezahlt werden und mit Ärzten auf Augenhöhe arbeiten müssen.“ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ich freue mich, dass mit Ingrid Fischbach eine erfahrene Gesundheits- und Sozialpolitikerin die wichtige Aufgabe der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigen übernimmt und die gemeinsam erreichten Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige weiter kraftvoll vorantreiben wird. Mit Ingrid Fischbach erhalten die Patienten, Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine starke Stimme. Karl-Josef Laumann danke ich für seine herausragende Arbeit in den letzten Jahren.“ Der bisherige Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, begrüßt die Ernennung von Fischbach ebenfalls: „Ich wünsche Ingrid Fischbach viel Freude und vor allem Durchsetzungskraft in diesem wichtigen Amt für die Belange der Patienten und Pflegebedürftigen. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, aber es gibt an vielen Stellen unseres Gesundheitssystems noch Luft nach oben, wenn man das Ziel, dass die Patienten in unserem Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen sollen, wirklich umsetzen möchte.“ Fischbach, 1957 in Wanne-Eickel geboren, ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2001 bis 2005 war sie stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2005 bis 2009 Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 2007 bis 2009 war sie Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 2009 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Fischbach ist verheiratet und hat eine Tochter. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.patientenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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