Psychopharmaka – Fluch oder Segen?

Medikamente Psychiatrie

Neues Buch soll rationalen und verantwortungsbewussten Umgang mit Psychopharmaka fördern Psychopharmaka sind fester Bestandteil des psychiatrischen Klinikalltags. Doch sie sind auch oft Grund für Ängste und Verunsicherungen. Patienten fürchten sich vor Abhängigkeit oder Wesensveränderungen. Auch viele Behandler haben noch Unsicherheiten in Bezug auf den Einsatz, die Wirkungsweisen und die Wechselwirkungen der zahlreichen auf dem Markt […]

Vorstand und Delegierte der KV Nordrhein votieren für Zurückhaltung bei Einstieg in Telematik-Infrastruktur

Bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 23. Juni, nahmen die aktuellen Entwicklungen bei der Telematik-Infrastruktur und beim bevorstehenden Online-Rollout großen Raum ein. Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband kürzlich auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt haben, sollen sich die Praxen bis Ende 2018 mit der für die Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur (TI) erforderliche Technik ausstatten. Aber: „Gespräche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Bundesministerium für Gesundheit über eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Juli 2019 laufen bereits“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der ursprüngliche Zeitplan wird nicht einzuhalten sein – schon deshalb, weil die Industrie derzeit keinen zertifizierten Konnektor ausliefern kann. Wir hoffen, dass die notwendigen IT-Komponenten ab dem dritten Quartal erhältlich sind und empfehlen unseren Mitgliedern daher, kein ,Windhundrennen‘ zu starten und den Praxis-Einstieg in die TI mit kühlem Kopf zu gestalten“, sagte Bergmann. Die KV Nordrhein versorgt ihre Mitglieder mit umfangreichen Informationen zum Thema – unter anderem auf der heute aktivierten Webseite www.online-rollout.de, auf der sie kontinuierlich über die weiteren Schritte informieren wird. „Service und Kommunikation sind uns bei dieser komplexen Thematik besonders wichtig“, so Bergmann. Aufwertung der psychotherapeutischen Vergütung Weiteres Thema in seinem Bericht waren aktuelle Entscheidungen der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Die zur Wochenmitte durch den Bewertungsausschuss vorgenommene Entscheidung, die Vergütung für die neuen Psychotherapie-Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung rückwirkend zum 1. April zu erhöhen, bewertete Bergmann als eine aus Sicht der KVNO ausgesprochen positive Entscheidung. An den entscheidenden Beratungen des Bewertungsausschusses war Bergmann direkt beteiligt. Ausbau der Weiterbildungsförderung Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, informierte die Delegierten über verstärkte Aktivitäten bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung – unter anderem über die Arbeit an einer neuen „Sicherstellungs-Richtlinie“, zusammen mit den Beratenden Fachausschüssen der KVNO, und die Bildung einer „Task Force“ für zentrale Sicherstellungsfragen. Bereits ab Juli wird die fachärztliche Förderung der Weiterbildung um die Fachbereiche der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Hautärzte und der ärztlichen Psychotherapeuten erweitert. Bei der Reform der Bedarfsplanung im Ruhrgebiet warnte König vor einem sofortigen Wegfall der bestehenden Sonderregelungen – die KVNO plädiert für eine schrittweise Angleichung der hausärztlichen Arztdichte an das Bundesniveau nach einer zehnjährigen Übergangsphase. Abwarten bei NRW-Gesundheitspolitik Auch das aktuelle politische Geschehen in Nordrhein-Westfalen war ein Thema auf der VV, insbesondere die gesundheitspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung von CDU und FDP. König begrüßte explizit die geplante Förderung zur Männergesundheit – „das ist mehr als sinnvoll.“ Gespannt sei er auf die genannten „Strukturveränderungen“ bei den Krankenhäusern – ansonsten gelte es, abzuwarten, wie die „Schlagworte“ im Vertrag mit Leben gefüllt werden, so König. Bildung eines HVM-Ausschusses Auf Antrag des Hauptausschusses beschlossen die Delegierten die Einrichtung eines HVM-Ausschusses, der sich künftig aus fünf Mitgliedern des Hauptausschusses der KVNO sowie jeweils einem in der VV gewählten Mitglied aus den hausärztlichen, fachärztlichen, psychotherapeutischen und aus dem Versorgungsbereich der ermächtigten und angestellten Ärzte bestehen wird. Der Ausschuss soll den Vorstand in allen Fragen der Honorierung der Vertragsärzte beraten. Einen Antrag zur Einrichtung eines Arbeitsausschusses zur Laborreform, mit der die strukturelle Unterfinanzierung dieses Bereichs beendet werden soll, überwiesen die Delegierten an den Vorstand. Pressemitteilung der KV Nordrhein

The post Vorstand und Delegierte der KV Nordrhein votieren für Zurückhaltung bei Einstieg in Telematik-Infrastruktur appeared first on Healthcare Netzwerk.

Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen

Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute in Berlin die von ihm in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES Instituts vorgestellt. Die Studie zeigt insbesondere, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt. Nach Ansicht von Staatssekretär Laumann sind diese Unterschiede größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt. So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich, indem der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent). Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erinnert Staatssekretär Laumann die Krankenkassen an ihre gesetzlichen Pflichten, denen sie bei allen Leistungsbereichen nachkommen müssten: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen. Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert daher u. a. mehr Transparenz von ihnen. „Vor allem müssen die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden. Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, sagt Laumann. Er wiederholt zudem seine Forderung, dass Patienten bei Leistungsanträgen nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Neue Studie zur Bewilligung von Leistungsanträgen: Staatssekretär Laumann kritisiert gravierende Unterschiede zwischen Leistungsbereichen und Krankenkassen appeared first on Healthcare Netzwerk.

„Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf

Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD),den „Monitor Patientenberatung 2016“ der UPD vor. Auf der Basis von rund 94.000 Beratungen im Jahr 2016 macht dieser sehr deutlich, auf welche Probleme und Herausforderungen die Patienten im deutschen Gesundheitssystem stoßen. Besondere Beratungsschwerpunkte zeigen sich dabei unter anderem beim Krankengeld, bei Behandlungsfehlern, bei der Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), beim Einsichtsrecht in die Patientenakte und bei zahnmedizinischen Leistungen. Zum Thema Krankengeld suchten Patienten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Mal Rat bei der UPD. Diese hat dabei insbesondere zwei Problemlagen identifiziert: Erstens bestehe nach wie vor ein Risiko, den Krankengeldanspruch zu verlieren, weil es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko sei nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern oftmals nicht bewusst. Daher müssten die Krankenkassen zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden. Die zweite Problemlage zeige sich bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dessen Arbeit werde hier als wenig patientenorientiert empfunden. Die UPD empfiehlt daher eine sorgfältigere Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Bei psychischen Erkrankungen müsse diese sogar verpflichtend sein. Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden. Was die Rolle des MDK anbelangt: Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden. Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden.“ Auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler suchten Patienten im vergangenen Jahr vergleichsweise häufig Rat bei der UPD – und zwar fast 4.700 Mal. Dabei stellt die UPD unter anderem fest, dass es Ratsuchende als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt. „Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten: Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen“, sagt Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund erneuert Laumann seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast: „Bisher müssen Betroffene zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen. Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“ Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen. Wir brauchen eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“, sagt Laumann. Knapp 1.600 Mal wandten sich Bürger an die UPD, um sich über das Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dabei sei immer wieder geschildert worden, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen. Nach Ansicht von Laumann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir können das Problem zugleich damit lösen, indem wir die Digitalisierung weiter vorantreiben: In Zukunft muss jeder Patient, wenn er es denn will, automatisch Einsicht in die Krankenunterlagen bekommen – eben dadurch, dass er sie jeweils aktuell auf seiner elektronischen Gesundheitskarte hat.“ „Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Der „Monitor Patientenberatung 2016“ sowie die Unterlagen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sind im Internet sowohl auf der Seite des Patientenbeauftragten (www.patientenbeauftragter.de) als auch auf der Seite der UPD (www.patientenberatung.de) abrufbar. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post „Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf appeared first on Healthcare Netzwerk.

Zufriedenheit der Deutschen mit ihren Krankenversicherungen erreicht Rekordwerte

Anlässlich der Jahrestagung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) erklärt der Vorsitzende Uwe Laue: „Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Das zeigen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen – das belegt auch die sehr große Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer medizinischen Versorgung. Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Instituts für Demosko­pie Allensbach (1.057 Befragte) im Auftrag des PKV-Verbandes zeigt: 86 Prozent der gesetzlich Versicherten bewerten das Gesundheitssystem und die Gesundheitsversorgung in Deutschland als gut oder sogar sehr gut. Bei Privatversicherten sind es 91 Prozent. Die Zufriedenheit mit der eigenen Versicherung ist sogar noch höher: Als zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer Krankenversicherung äußerten sich 90 Prozent der gesetzlich Versicherten und 92 Prozent der Privatversicherten. Die Bürger wissen: In Deutschland profitieren alle Patienten von kurzen Wartezeiten, freier Arztwahl und einer schnellen Teil­habe am medizinischen Fortschritt. Das belegt auch ein neuer Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach haben in Deutschland alle Menschen einen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten in Europa. Diese hervorragenden Ergebnisse sind kein Zufall, sondern Folge des Miteinanders von Gesetzlicher und Privater Kranken­versicherung. Ihr Wettbewerb führt zu innovativen Lösungen und verbessert die Versorgung.“ Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.

The post Zufriedenheit der Deutschen mit ihren Krankenversicherungen erreicht Rekordwerte appeared first on Healthcare Netzwerk.

Lexikon der Psychopneumologie – B wie BODE-Index

  COPD-Patienten stellen – im Gegensatz zu Patienten mit Lungenkrebs – seltener ausdrücklich die Frage, wie lange sie mit der Krankheit überleben können. Genaue Aussagen zur Prognose sind schwierig, da sie von vielen Faktoren abhängt. Der BODE-Index ist derzeit eine der zuverlässigsten Formeln für die Lebenserwartung eines COPD-Patienten.   Wie lassen sich Überlebenswahrscheinlichkeiten bei COPD […]

Vom Lauffieber gepackt

JPMCC 2017 Frankfurt

Vitos bei der J. P. Morgan Corporate Challenge 2017 Es ist nun schon das zweite Mal, dass ich bei der J.P. Morgan Corporate Challenge dabei war. Die Vorfreude war entsprechend groß, schließlich wusste ich, was uns erwartet. Wir wurden dieses Jahr sogar positiv überrascht. Es war wieder eine rundum gelungene Veranstaltung. Ein viertel Jahrhundert J. […]

Knapp zwei Jahrzehnte Integrierte Versorgung bei der KNAPPSCHAFT– vom Modellprojekt zum Vorzeigemodell?

Ein Beitrag von Bettina am Orde, Geschäftsführerin KNAPPSCHAFT. Gibt man bei Google die Begriffe „Integrierte Versorgung“ ein, landet man schnell bei einem Artikel, der diese als „Idee einer neuen sektorenübergreifenden Versorgungsform im Gesundheitswesen“ beschreibt,  die „eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser)“ fördert, „um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und […]