Der grüne Star und seine Folgen

Eine recht verbreitete Krankheit der Augen ist der sogenannte Grüne Star. Bekannt ist hier auch die medizinische Bezeichnung Glaukom. Dabei handelt es sich um diverse Krankheiten der Augen, die verschiedene Ursachen haben. Das Ergebnis ist aber immer ein Verlust der Nervenfasern. Besteht die Krankheit schon eine Zeit, so ist eine Aushöhlung des Sehnervenkopfes festzustellen. Dadurch … Der grüne Star und seine Folgen weiterlesen

Erster Eintrag im „Lexikon der Psychopneumologie“

  Mit dem Relaunch startet ein neues Angebot von „Sauerstoff und Sinn“ – das „Lexikon der Psychopneumologie“. In loser Folge erscheinen Einträge zu wichtigen Schlüsselbegriffen der Pneumologie und ihren Bezügen zum Thema „Lunge und Psyche“. Nach und nach soll eine allgemeinverständliche Einführung für Interessierte entstehen, die eine alphabetische Suche nach häufig benutzten Fachausdrücken und Abkürzungen […]

Projekt zu Prävention in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in Pflegeeinrichtungen geht an den Start

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit startet der AOK-Bundesverband ein Pilotprojekt, um qualitätsgesicherte Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in Pflegeeinrichtungen zu schaffen und die Gesundheitskompetenz der Bewohner und Beschäftigten zu erhöhen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 800.000 Pflegebedürftige werden heute von mehr als 730.000 Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen versorgt. Damit sie möglichst lange selbstbestimmt leben können, müssen wir sie bestmöglich unterstützen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Pflegekräfte, die tagtäglich ihr Bestes für andere geben, selbst gesund bleiben. Mit dem Präventionsgesetz haben wir dafür die Voraussetzungen geschaffen. Ich freue mich über das neue AOK-Pilotprojekt, das die Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen umfassend und nachhaltig in den Blick nimmt.“ „Das Thema Prävention in der Pflege muss noch stark ausgebaut werden“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Denn der Druck in der professionellen Pflege ist überdurchschnittlich hoch. So ist der Krankenstand in den vergangenen vier Jahren in den Pflegeberufen um 0,6 Prozent auf 6,7 Prozent gestiegen. Damit liegt er nicht nur 1,4 Prozentpunkte über dem bundesweiten Wert, sondern ist auch um 0,2 Prozentpunkte schneller gestiegen als im Durchschnitt. Deswegen ist es wichtig, das Gesundheitspotential von Menschen in Pflegeheimen zu erkennen, zu fördern und zu stärken. Das entlastet auch das Pflegepersonal.“ Ziel des Projekts ist es, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu entwickeln und umzusetzen. Dabei wird besonders darauf geachtet, wie wirksam und nachhaltig die Maßnahmen tatsächlich sind. Dazu wird ein Qualitätssicherungskonzept erstellt. Das Projekt verfolgt außerdem die Ziele, die Gesundheitskompetenz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften zu stärken und die betriebliche Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln. Denn gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen beeinflussen das Wohlergehen der Beschäftigten und können dadurch auch die Betreuung der Pflegebedürftigen noch weiter verbessern. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit für vier Jahre gefördert. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Forschungsprojekt wird durch einen Beirat unterstützt, dem Vertreter von Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Kranken- und Pflegekassen angehören sollen. Mit diesem Vorhaben baut die AOK-Gesundheitskasse ihr bereits hohes Engagement im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebenswelten aus. Nach vorläufigem Rechnungsergebnis lagen die Präventionsausgaben pro AOK-Versichertem im Jahr 2016 insgesamt bei 7,36 Euro und damit über der gesetzlichen Vorgabe. Weiterführende Informationen finden Sie auf http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017.html und auf www.aok-bv.de. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums und des AOK-Bundesverbandes

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Ein bisschen wie bei Dr. House

Mein Job als Assistenzärztin der Vitos Klinik für Neurologie Weilmünster Mein Name ist Paula Strohbach und ich bin Assistenzärztin in der Vitos Klinik für Neurologie Weilmünster. Ich arbeite sehr gerne im Team und nach einem harten Tag lässt mich ein einfaches „Danke“ von Patienten oder deren Angehörigen lächelnd nach Hause gehen. Was meinen Job so […]

Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider Ehrenmitglieder des BDPK

In der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2017 wurden Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider nach langjähriger Tätigkeit als Vizepräsidenten des BDPK zu Ehrenmitgliedern ernannt. Beide gehörten seit 2006 zum BDPK-Vorstand. Dr. Ulrich Wandschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH war seit dem erster Vizepräsident. Dr. Michael Philippi, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der SANA-Kliniken AG hatte seit 2013 das Amt des 2. Vizepräsidenten inne und war seit 2012 Vorsitzender des Fachausschusses Krankenhäuser.   Dr. Katharina Nebel M. Sc., Präsidentin des BDPK, dankte Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider für ihr enormes Engagement im Bundesverband Deutscher Privatkliniken: „Beide haben als wichtige Impulsgeber über viele Jahre das Wirken des BDPK mitbestimmt und vorangetrieben. Wir freuen uns, dass sie die Arbeit des Verbandes als Mentoren weiterhin mitbegleiten werden.“ Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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G-BA: 16 Reformvorschläge

Die von der Stiftung Münch im September 2016 eingesetzte Reformkommission hat heute ihre Vorschläge zu einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Das 16 Punkte umfassende Papier zielt darauf ab, die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans des deutschen Gesundheitssystems stärker am Gemeinwohl auszurichten und die medizinische Versorgung besser für dringend benötigte Innovationen zu öffnen. Demnach wird das Plenum des G-BA neu organisiert: weiterhin gehören ihm 15 ehrenamtliche Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten an, allerdings ohne Stimmrecht. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen wird von drei auf neun erhöht und deren Stellung deutlich gestärkt. Sie werden für die Dauer von neun Jahren gewählt (sechs von den Trägerorganisationen (DKG, KBV, KZBV, GKV) und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages). Dies stärkt die Gemeinwohlorientierung und die demokratische Legitimation, ohne das bewährte System der Selbstverwaltung aufzugeben. Um Innovationen zu fördern, sollen zudem verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte geschaffen und die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation in Streitfällen durch eine unabhängige Methodenschiedsstelle beurteilt werden. „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten,“ betont Professor Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission. Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Neuordnung des beschlussfassenden Plenums, dem bislang 13 stimmberechtigte Personen angehören: drei hauptamtliche, unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte); Patientenvertreter haben im Plenum lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt. Die institutionalisierte Berücksichtigung der Interessen von Patienten, Innovatoren und anderen sowie die demokratische Legitimation wird im reformierten G-BA dadurch verbessert werden, dass drei der Unparteiischen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden; die anderen sechs werden von den Trägerorganisationen DKG, KBV, KZBV, GKV gewählt. Neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Karenzzeit der hauptamtlichen und unparteiischen Plenumsmitglieder plädiert die Reformkommission für eine ähnlich modifizierte Besetzung der Unterausschüsse des G-BA. Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen. Schließlich regen die Mitglieder der Reformkommission an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen und für Streitfälle eine unabhängige Methodenschiedsstelle einzurichten. „Das führt zu mehr Objektivität und Transparenz und stellt sicher, dass sich die Entscheidungen des G-BA an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren“, sagt Kommissionsmitglied Professor Stephan Hartmann. „Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagt Professor Justus Haucap, der sowohl der Reformkommission angehörte als auch die vorangegangene Studie verantwortete. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden, argumentieren die Mitglieder der Kommission. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken. Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger: „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten.“ Die Reformkommission G-BA wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören der Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und der Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) an sowie der Wissenschaftstheoretiker Prof. Dr. Stephan Hartmann (LMU München). Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen legitime Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten. Die Studie spricht vom „Kuhhandel“ innerhalb des herrschenden Systems zwischen Krankenkassen einerseits und etablierten Leistungserbringern andererseits zu Lasten außenstehender Dritter wie Patienten und neuer Wettbewerber, die nicht oder nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden seien. Auch die demokratische Legitimation des G-BA wird von vielen Seiten und seit vielen Jahren zunehmend kritisch beurteilt. Pressemitteilung der Stiftung Münch

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MDS-Zahlen bestätigen: Behandlungsfehler seltene Ereignisse

Die heute vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind: 3.564 bestätigte Fälle benennt der MDS für 2016 – davon 2.585 im Krankenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr (4.064) ist die Zahl deutlich gesunken. „Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 19 Millionen stationäre und rund 20 Millionen ambulante Fälle im Krankenhaus behandelt werden. „Unser Ziel ist die stetige Verbesserung. Deshalb werden Fehlermeldesysteme in allen Krankenhäusern installiert, um aktiv aus den Fehlern zu lernen“, so Baum. Es ist aber auch festzustellen, dass die Kliniken Vorreiter in Sachen Transparenz und Qualität sind. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bescheinigen, dass 99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen gute Qualität haben. „Patientensicherheit und konsequentes Fehlermanagement haben in unseren Krankenhäusern allerhöchsten Stellenwert“, resümiert Baum. Die Krankenhäuser stellen sich aktiv der Diskussion um Qualität der Versorgung und auch über Fehler. „Es wäre aber auch angezeigt, dass die Kostenträger die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen (40.000.000 Behandlungen zu 2.585 Fehler, weniger als 0,01 Prozent) und damit nicht Verunsicherung betreiben, zumal die Quote rückläufig ist. Wir sollten alle zur Versachlichung der Debatte beitragen. Denn wichtig für jeden Kranken ist das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der medizinischen Versorgung“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht

Forensik Sicherheit

Was passiert, wenn ein Patient aus dem Maßregelvollzug ausbricht oder entweicht? In forensischen Kliniken gibt es hohe bauliche und technische Sicherheitsstandards. Dennoch kann es passieren, dass ein Patient ausbricht oder entweicht . Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Ausbruch und einer Entweichung? Und welche Schritte werden eingeleitet, sollte einer dieser Fälle eintreten? Ausbruch […]