Private Krankenversicherung sichert über 300.000 Arbeitsplätze

Die Gesundheitswirtschaft gehört mit einem Anteil von 15,9 % der Beschäftigten zu den größten Branchen der deutschen Wirtschaft. Gesetzliche Änderungen im Gesundheitssystem betreffen damit viele Millionen Menschen existenziell. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist in diesem System eine unverzichtbare Größe. Allein in der ambulanten Versorgung verantworten Privatversicherte rund 25 % der Umsätze. Gäbe es die Privatpatienten nicht, würden der ambulanten medizinischen Infrastruktur in Bayern 1,1 Mrd. Euro entzogen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland plädiert auch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. für eine starke PKV in der Dualität der Systeme. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Der Systemwettbewerb fördert Wahlfreiheit und Innovation. Außerdem stabilisiert er die Lohnzusatzkosten. Die Private Krankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens.“  Anlässlich des heute stattfindenden PKV-Wirtschaftstages von PKV Verband und vbw in München hat das WifOR-Institut (Darmstadt), das die Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung für das Bundeswirtschaftsministerium erstellt, Ergebnisse seiner Studien zur wirtschaftlichen Bedeutung der PKV vorgestellt. Die Studien zeigen, dass der PKV direkt, indirekt und induziert rund 37,3 Mrd. Euro an Bruttowertschöpfung in Deutschland zuzurechnen sind. Die WifOR-Studien ermöglichen auch Rückschlüsse über die Auswirkungen einer rot-rot-grünen Bürgerversicherung. Am Standort Deutschland würde in einer Einheitsversicherung eine Bruttowertschöpfung von 13,4 Mrd. Euro entfallen. Davon betroffen wären rund 300.000 Erwerbstätige, die diese Bruttowertschöpfung zum Beispiel in der ambulanten und stationären Versorgung erwirtschaften. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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INDAMED plant Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE

Der Softwarehersteller INDAMED kündigt die Integration der Videosprechstunde in MEDICAL OFFICE an. Die Umsetzung will das Unternehmen für die Anwender gemeinsam mit TerMed „von der Terminvergabe bis zur Durchführung der Videosprechstunde denkbar einfach gestalten“, betont das Unternehmen. Sobald der Patient am Tag der Behandlung das virtuelle Wartezimmer betreten hat, wird dies in der MEDICAL OFFICE-Tagesliste angezeigt. Aus der Liste heraus kann der Arzt nun den Patienten in das “virtuelle Behandlungszimmer” ziehen und die Videosprechstunde beginnen. INDAMED hebt hervor, dass „wir mit MEDICAL OFFICE ein modernes System mit neuesten Technologien anbieten. So können unsere Anwender eine zukunftsorientierte Patientenbetreuung gewährleisten.” Seit dem 1. April 2017 kann die Videosprechstunde als neue telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden: die EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 01450 (4,21 Euro) für einen Technikzuschlag und die GOP 01439 (9,27 Euro) für den Videokontakt – sofern keine Versichertenpauschale angesetzt wurde. Die kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Vergütungsregelung geeinigt und eine entsprechende Anpassung des EBM beschlossen. Zugutekommen soll die Videosprechstunde beispielsweise Patienten mit Mobilitätsproblemen und Ärzten, für die einige längere Anfahrten zu Hausbesuchen entfallen könnten. „Für uns ist das Aufgabe und Verpflichtung gegenüber unseren Anwendern, ihnen möglichst zeitnah eine entsprechende Funktion für unsere Praxissoftware MEDICAL OFFICE anzubieten“, heißt es bei INDAMED. Wann genau die neue Funktion umgesetzt ist, lässt das Unternehmen noch offen, betont aber, „die Arbeiten laufen auf Hochtouren“. Weitere Informationen: www.medical-office.de | www.termed.de    

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Berliner Mendelssohn-Palais verkauft

Das historische Mendelssohn-Palais in der Jägerstraße in Berlin-Mitte ist an die Immobiliengesellschaft HGHI Holding GmbH verkauft worden. Damit ist das weltweite Bieterverfahren erfolgreich beendet. „Wir freuen uns, dass das Deutsche Apothekerhaus so ein großes Interesse im Markt gefunden hat und nun in die Hände eines neuen Eigentümers gegeben wird“, sagt Dr. Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Bieterverfahren ist reibungslos verlaufen, und auch der Vertragsabschluss mit einem marktgerechten Preis konnte zügig umgesetzt werden. Die Schlüsselübergabe ist bereits am vergangenen Freitag erfolgt.“ Bis zum Jahr 2016 hatte die ABDA das Mendelssohn-Palais vierzehn Jahre lang als Verbandssitz und Geschäftsstelle genutzt, bevor wegen des wachsenden Raumbedarfs ein Standortwechsel unvermeidlich wurde. Das Gebäude wurde zwischen 1891 und 1893 nach den Plänen der Architekten Schmieden und Speer für das Bankhaus Mendelssohn & Co. errichtet. Es befindet sich In direkter Nähe zum Gendarmenmarkt und liegt damit mitten im Herzen Berlins. In dieser exklusiven Umgebung gehört es zu den wenigen verbliebenen, originalgetreu erhaltenen historischen Gebäuden. Vorübergehend hat die ABDA-Geschäftsstelle nun ihren Sitz Unter den Linden, während zugleich ein Neubau in der Heidestraße entsteht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden.  Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst  Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände

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Im Zeichen der Bundestagswahl: „Zahlen, Daten und Fakten“-Broschüre 2017 des IKK e.V.

Rechtzeitig zum Beginn des Bundestagswahlkampfs hat der IKK e.V., die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf der Bundesebene, seine Broschüre „Zahlen, Daten und Fakten“ neu aufgelegt. Der 56-seitige Sammelband basiert auf den Daten aus dem Jahr 2016. „Mit unserer nunmehr zum achten Mal erscheinenden Zahlen, Daten und Fakten-Broschüre liefern wir eine fundierte und verlässliche Datenquelle im Gesundheitswesen. Ziel ist, das Gesundheitswesen transparenter zu machen“, sagt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. Sie richtet sich an Akteure des Gesundheitswesens, Politik- oder Medienvertreter sowie Interessierte der Branche. In diesem Jahr steht die Broschüre ganz im Zeichen der Bundestagswahl. Beleuchtet und mit Daten fundiert werden die wichtigen gesundheitspolitischen Themenbereiche Finanzierung und ambulante/stationäre Versorgungsstrukturen, aber auch das Thema Digitalisierung. Zum Schwerpunktthema sagt Geschäftsführer Hohnl: „Die Innungskrankenkassen haben bereits Ende 2016 ihre Forderungen an eine nachhaltige und solidarische Gesundheitspolitik in der 19. Legislaturperiode formuliert. Die Positionen zum Thema Selbstverwaltung, Finanzierung und Morbi-RSA sowie Innovationen/Digitalisierung können hier noch einmal nachgelesen werden.“ Für die neue Bundesregierung stelle sich die Frage der Finanzierung. Hohnl hierzu: „Vor allem die Reform des Morbi-RSA, der dringend transparenter, unbürokratischer und manipulationssicherer gestaltet werden und Präventionsanreize setzen muss, steht auf der Agenda.“ Pressemitteilung des IKK e.V.

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Kinderimpfungen: Kleiner Pieks, großer Aufklärungsbedarf

Krankheiten verbreiten sich spielend leicht, besonders schnell geht das in der Kita. Deshalb fordern sowohl in Berlin als auch in Sachsen-Anhalt Träger von Kindertagesstätten, Ärztevereinigungen und auch die Politik eine Impfpflicht ab dem Kleinkindalter einzuführen. Eine aktuelle Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK* gibt zum Thema Impfen bei Kindern interessante Einblicke und zeigt: Fast jeder Zweite unter den befragten Eltern fühlt sich über offizielle Impfempfehlungen für Kinder nicht ausreichend informiert. Die Umfrage belegt aber auch: Der Großteil deutscher Eltern (39 Prozent) lässt sich von offiziellen Impfempfehlungen in ihren Einstellungen zum Impfen nicht beeinflussen, 11 Prozent fühlen sich von ihnen sogar verunsichert. Großer Informations- und Beratungsbedarf „Das Thema Impfen wird zurzeit intensiv diskutiert. Dennoch mangelt es einem großen Teil der deutschen Eltern an Informationen, wenn es um die Frage geht, welche Impfungen für Kinder empfohlen werden“, erklärt Lydia Bodner, Vorsorge-Expertin bei der SBK. So geben 42 Prozent der befragten Eltern an, sich über Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen nicht ausreichend informiert zu fühlen.Bei Eltern mit drei Kindern unter 18 zeigt sich ein noch stärkerer Trend – in dieser Elterngruppe sehen 47 Prozent Informationslücken. Interessant ist auch ein Blick auf das Alter der Eltern: Zwischen 25 und 44 Jahren, einem Alter, in dem Eltern tendenziell eher Kleinkinder haben, ist der Mangel an Information mit ebenfalls 47 Prozent am höchsten. Jeder neunte Elternteil (11 Prozent) fühlt sich zudem durch offizielle Empfehlungen sogar verunsichert. „Gerade diejenigen Eltern, die sich aufgrund vieler Impfempfehlungen verunsichert fühlen, benötigen eine individuelle Aufklärung und Beratung. Wir wollen allen Sorgeberechtigten die Unterstützung bieten, die sie brauchen, um die für ihr Kind beste Entscheidung zu treffen. Daher prüfen wir die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO regelmäßig und beraten verunsicherte Eltern dabei, was für die Gesundheit ihres Kindes empfohlen wird“, erklärt Bodner. Klare Positionen 39 Prozent der im Auftrag der SBK befragten Eltern geben an, dass Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen für Kinder keinen Einfluss auf ihre Einstellung zum Thema haben. „Jeder siebte Elternteil war sich bisher jedoch über Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen gar nicht bewusst“, stellt Lydia Bodner fest und ergänzt: „Das unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit persönlicher Beratung.“ Ständige Impfkommission (STIKO) Um Kinder und auch die Gesamtbevölkerung bestmöglich vor Krankheitswellen zu schützen, veröffentlicht die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, mindestens einmal im Jahr aktuelle Empfehlungen zu Impfintervallen und -quoten basierend auf dem aktuellen Stand der Forschung. Dadurch sollen der Impfschutz schon ab dem Kleinkindalter gewährleistet und Krankheitserreger wie Masern oder Röteln eliminiert werden. *Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2041 Personen zwischen dem 31.03.2017 und 03.04.2017 teilnahmen, davon 481 Personen mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse

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Selbstverständlich!

Reha-Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen Am 22. März 2017 hat die Vitos Reha Kassel Eröffnung gefeiert. Rehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist nun fester Bestandteil der Angebote in der Region – wohnortnah, ambulant, mittendrin. Selbstverständlich. Selbstverständlich? Die Geschichte von Frau Soma Frau Soma sitzt in ihrem Büro und trinkt noch einen Tee. Gerade […]

Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor

Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf.   So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“   Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden.  Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Innovationsfonds fördert erneut zahlreiche Projekte mit AOK-Beteiligung

Mit der zweiten Entscheidung des Innovationsausschusses für den Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ werden zehn Projekte mit AOK-Beteiligung gefördert. Ihre Bandbreite reicht von der geriatrischen Versorgung bis hin zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen. „Gute Versorgung findet vor Ort statt. Deshalb wundert es nicht, dass die AOK bei den vom Innovationsfonds unterstützten Projekten erneut stark vertreten ist. Die sehr unterschiedlichen Ideen eint, dass sie sektorale Grenzen überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit schaffen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Ein Schwerpunkt des zweiten Durchgangs der neuen Versorgungsformen ist die geriatrische Versorgung. Ausgewählt wurde beispielsweise ein Projekt der AOK Nordost, das mit interdisziplinär tätigen Teams aus Ärzten, Apothekern, Pflegefachkräften und geriatrischen Pharmazeuten die Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten verbessern soll. Auf multiprofessionelle Teams setzt auch ein Projekt für eine bessere ärztliche Versorgung in stationären Pflegeheimen, bei dem die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mitwirkt. Die AOK Bayern unterstützt ein Interventionsprogramm mit dem Krankenhauswiedereinweisungen älterer, multimorbider Patienten vermieden werden sollen. Die AOK Rheinland/Hamburg beteiligt sich an zwei Projekten zur Betreuung krebskranker Patientinnen und Patienten. Dabei geht es im ersten Modell um die individuelle, psychoonkologische Unterstützung von Krebspatienten innerhalb des ersten Jahres nach der Diagnose. Ein weiteres Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die erfolgreich eine Krebserkrankung überstanden haben und bei denen Spätfolgen der Erkrankung vorgebeugt werden soll. Krebserkrankungen stehen auch im Fokus eines Projekts, an dem die AOK Bayern beteiligt ist. Durch risikoangepasste Früherkennungsmaßnahmen sollen Patienten zwischen 25 und 50 identifiziert werden, die ein höheres familiäres Risiko für Darmkrebs haben. Als weiteres Themenfeld hatte der Innovationsausschuss die Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und die Förderung der Gesundheitskompetenz gesetzt. Hier konnte sich ein Projekt unter Beteiligung der AOK NordWest und der AOK Hessen behaupten, das Menschen mit einem erhöhten Risiko für Diabetes mellitus Typ 2 frühzeitig gesundheitsrelevante Informationen vermitteln will. Dadurch soll die Entwicklung des Diabetes verhindert bzw. verzögert werden. Im Themenfeld „Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen“ wird ein Projekt gefördert, das mit der Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg die Kommunikationsfähigkeit von Patienten stärkt, die nicht sprechen können und auf Maßnahmen der unterstützenden Kommunikation angewiesen sind. Zu den weiteren vom Innovationsausschuss ausgewählten Projekten mit AOK-Beteiligung gehört zum Beispiel ein sektorenübergreifendes Versorgungsmodell zum Einweisungs- und Entlassmanagement, das die AOK Baden-Württemberg  im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung etablieren möchte, um Versorgungslücken und Informationsbrüche zu vermeiden. Ein Care- und Casemanagement steht auch im Mittelpunkt eines Projekts aus Ostwestfalen-Lippe, an dem die AOK NordWest beteiligt ist. Es richtet sich gezielt an Schlaganfallpatienten und soll ebenfalls die Versorgung über Sektorengrenzen hinweg verbessern. Die Mittel des Innovationsfonds speisen sich vollständig aus Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidungen der zweiten Förderwelle hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss im März getroffen. Von den 107 Projektanträgen mit einem Gesamtfördervolumen von 485 Millionen Euro werden 26 Projekte gefördert. Dafür steht die Hälfte der für 2017 insgesamt für „neue Versorgungsformen“ zur Verfügung stehenden Summe von 225 Millionen Euro bereit. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Psychiatrie auf Niederländisch

Die Studiengruppe des Bachelor-Studienganges Psychiatric Nursing auf Bildungsreise Unsere Studiengruppe des Bachelor-Studienganges Psychiatric Nursing reiste dieses Jahr gemeinsam in die Niederlande. Ziel war es, Einblick in die Arbeitsweise von niederländischen Psychiatrien zu erhalten. Wir besuchten die Vincent-van-Gogh-Klinik in Venray, die Universität in Nimwegen und die Forensik Woenselse Poort in Eindhoven. Wir waren sehr gespannt auf […]