Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder. Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in EU-Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

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Forensik im Fokus

Austausch forschender und praktizierender Forensiker beim Internationalen Symposium Forensische Psychiatrie Von der Neurobiologie der Gewalt über die Fehlerkultur im Maßregelvollzug bis zur Sexualstraftäterbehandlung: Der Stand der Wissenschaft auf dem breiten Feld der forensischen Psychiatrie wurde während eines zweitägigen Symposiums in der Kongresshalle in Gießen präsentiert. Das Institut für forensische Psychiatrie Haina e.V. veranstaltete die Tagung. […]

Mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten Menschen in seelischer Not helfen – Förderbekanntmachung „Suizidprävention“ veröffentlicht

Mit bis zu 3,5 Millionen Euro wird das Bundesministerium für Gesundheit künftig Projekte für Aufklärung und Forschung zur Suizidprävention fördern. Bis zum 23. Juni 2017 können sich Projektträger ab sofort bewerben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 10.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr durch Selbsttötung. Fachleute gehen davon aus, dass sogar zehn Mal so viele Menschen versuchen, sich das Leben zu nehmen. Wir wollen Menschen in seelischer Not mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten helfen. Deshalb fördern wir für die nächsten drei Jahre Forschungs- und Modellprojekte zur Verhinderung von Selbsttötungen.“ Die Mehrzahl der Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen geht auf eine psychosoziale Krise zurück oder ist die Folge einer psychischen Erkrankung. Die Risikogruppen und deren Beweggründe sind dabei so unterschiedlich, dass es vielfältiger und passgenauer Hilfsangebote bedarf. Daher müssen Präventionsangebote auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen und möglichst auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein. Die Verhinderung von Selbsttötungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben beitragen. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, auf Menschen in psychischen Krisen zuzugehen, Hilfe anzubieten und ihnen nicht mit Vorurteilen zu begegnen. Daher sollen befristet bis zum Jahr 2020 Forschungsprojekte zur Suizidprävention mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3,5 Millionen Euro gefördert werden. Damit sollen bestehende Hilfs- und Beratungskonzepte wissenschaftlich ausgewertet werden. Außerdem sollen neue Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen dazu beitragen, ein Bewusstsein im sozialen Umfeld von Risikogruppen zu schaffen und die Beteiligten in der Suizidprävention besser zu vernetzen. Die veröffentlichte Bekanntmachung finden Sie unter: http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2017/04/1925710.html?nn=4641482&type=0&searchResult=true&templateQueryString=Suizidpr%C3%A4vention Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Europäische Impfwoche: Weniger Impfungen gegen Masern in Deutschland im Jahr 2016

In Deutschland werden wieder weniger Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft. Im Jahr 2016 wurden nur noch 1,9 Mio. Impfdosen im Wert von 122 Mio. Euro von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer kleinen und großen Patienten abgegeben (inkl. Kombinationsimpfstoffe mit Mumps, Röteln und Windpocken). Das entspricht einem Rückgang von mengenmäßig -18 Prozent und wertmäßig -14 Prozent. Nach einer breiten öffentlichen Impfdebatte infolge eines Masernausbruchs vor zwei Jahren in Berlin war dagegen im Jahr 2015 ein 49-prozentiger Umsatzanstieg auf 142 Mio. Euro sowie ein 46-prozentiger Absatzanstieg auf 2,3 Mio. Impfdosen zu verzeichnen gewesen. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) zu Beginn der diesjährigen Europäischen Impfwoche, die unter dem Motto „Impfungen wirken“ steht. „Jede Impfung zählt, denn ‚Impfungen wirken’ jederzeit und überall“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Durchimpfungsraten bei Kinderkrankheiten wie Masern sind auch in Deutschland längst noch nicht ausreichend und müssen deshalb weiter erhöht werden. Wer sich gegen Masern und andere Kinderkrankheiten impfen lässt, schützt sich selbst, seine Familie und letztlich auch die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Der Masernausbruch vor zwei Jahren hatte offenbar nur eine kurzfristige positive Wirkung auf die Impfbereitschaft. Ziel muss es jedoch sein, eine dauerhaft hohe Impfquote in allen Altersgruppen zu erreichen.“ Arnold weiter: „Die Apotheken stehen jederzeit als lokale Partner für Informationsangebote zum Impfen bereit.“ Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für Impfstoffe (inkl. MwSt.) aus. Sie werden in der Regel als Sprechstundenbedarf auf einem rosa Rezept verordnet. Viele Schutzimpfungen, wie z.B. gegen Masern, gehören seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der GKV. Bei Grippeimpfungen erfolgt die Kostenübernahme derweil nur für Risikogruppen wie z.B. Schwangere oder Senioren, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) benannt werden. Reiseimpfungen werden von einigen Kassen als Satzungsleistung bezahlt. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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AOK zur Europäische Impfwoche: Schutzimpfungen retten Leben

Schutzimpfungen retten Leben: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) können jährlich zwei bis drei Millionen Todesfälle aufgrund von Impfungen gegen Masern, Keuchhusten, Tetanus und Diphtherie vermieden werden. Mit der Europäischen Impfwoche vom 24. bis 30. April unter dem Motto „Impfungen wirken“ will die WHO über die Risiken von Impflücken aufklären. Besonders in dieser Woche sollten Patienten gezielt ihren Haus- bzw. Facharzt zum Thema Schutzimpfungen ansprechen. Diese Ärzte sind erster Ansprechpartner und erkennen schnell, ob Impflücken bestehen. Dazu ist es erforderlich, die Versichertenkarte und das gelbe Impfbuch mit in die Arztpraxis zu nehmen. Sofern das Impfbuch verlegt oder verloren wurde, erhalten AOK-Versicherte dort kostenfrei ein neues. Exklusiv für Versicherte der AOK Nordost hat auch das Centrum für Gesundheit der AOK Nordost, Müllerstraße 143, Berlin-Wedding, www.cfg-berlin.dedas Thema Impfen während der Europäischen Impfwoche zum Fokusthema gemacht. Neben einer Impfberatung können Versicherte hier vor Ort direkt im Anschluss an die Beratung eine Schutzimpfung erhalten. Die AOK Nordost hält  neben den üblichen Schutzimpfungen für ihre Versicherten zusätzlich Reiseschutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus und Meningokokken bereit. Diese werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Außerdem übernimmt die Gesundheitskasse über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus auch die Kosten für die Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln bei Versicherten, die vor dem 01.01.1971 geboren wurden. Impfschutz rechtzeitig auffrischen Ziel ist es dazu beizutragen, dass die so genannte Durchimpfungsrate erhöht wird, denn Schutzimpfungen zählen weiterhin zu den einfachsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Zuletzt haben beispielsweise in vielen Regionen Deutschlands insbesondere Masernerkrankungen wieder zugenommen. Sie sind Ursache für schwere Krankheitsverläufe. Viele Menschen versäumen es auch im Alter, ihre Impfungen auffrischen zu lassen, wodurch sie ihre eigene Gesundheit gefährden und zu Überträgern von Krankheiten, beispielsweise an Enkel und Urenkel, werden können. Vorbeugen hilft also, denn „Impfungen wirken“. Weitere umfangreiche Information zum Thema Impfen unter https://www.aok.de/gesundes-leben/vorsorge/impfen/

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MEIERHOFER AG erweitert Produktspektrum: Beteiligung an samedi stärkt intersektorale Vernetzung

Mit der strategischen Beteiligung der MEIERHOFER AG an der Berliner samedi GmbH baut der Anbieter von Informations- und Funktionslösungen für den Klinik und Reha-Bereich sein Portfolio an IT-Lösungen zur intersektoralen Vernetzung weiter aus. Mit der Ergänzung des Angebots um die Online-Produkte des E-Health-Spezialisten samedi stellt sich MEIERHOFER noch besser auf, um medizinische Informationen innerhalb des Gesundheitssystems medienbruchfrei zu kommunizieren und die Patientenversorgung mittels Digitalisierung zu optimieren. Das Portfolio der samedi GmbH, die 2008 in Berlin gegründet wurde, umfasst webbasierte Lösungen rund um die Ressourcenplanung, die Zuweiserkommunikation, die Terminplanung sowie ein umfangreiches Patientenportal, das per App oder online genutzt werden kann. „Wir sind überzeugt, dass das Produktspektrum des innovativen Spezialisten für die webbasierte fach- und sektorenübergreifende Vernetzung eine perfekte Ergänzung zu unseren eigenen Lösungen darstellt. Als solider, erfahrener Dienstleister für KIS, PDMS, Reha- sowie Fach- und Funktionssysteme decken wir bereits ein breites Spektrum innerhalb der Versorgungskette ab. Die Partnerschaft mit einem etablierten E-Health-Spezialisten wie samedi komplettiert einerseits das IT-Angebot entlang der Versorgungskette. Andererseits profitieren beide Partner von der Verschmelzung des Know-hows, was enormes Entwicklungspotenzial für die Zukunft freisetzt“, erklärt Matthias Meierhofer, Vorstandsvorsitzender der MEIERHOFER AG, die 2017 ihr 30-jähriges Firmenjubiläum feiert. Vollständig integriertes Produkt für alle Sektoren Schon heute vertrauen rund 4.500 Praxen und 200 Kliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz                     dem     webbasierten    Angebot    von     samedi     und     nutzen    die     Lösungen    zur klinikübergreifenden      Ressourcenplanung,      zum       Aufbau       von       Klinikportalen       und Zuweisernetzwerken, zum Monitoring und Qualitätsmanagement oder zur Etablierung von Patientenportalen. Bereits eine halbe Million Patienten besitzt ein kostenloses samedi Benutzerkonto, in dem sie neben den eigenen Arztterminen auch ihre Gesundheitsdaten verwalten und sie den entsprechenden Behandlern zur Verfügung stellen können. „Unsere Produkte verfolgen das Ziel, medizinische Informationen zu vernetzen und für die an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Durch die strategische Beteiligung der MEIERHOFER AG können wir nun auf weitere Informationsbausteine zugreifen und ein vollständig integriertes Produkt für alle Sektoren liefern. Der Grad dieser Vernetzung ist einzigartig und führt dazu, dass die Qualität in der Versorgung steigt, wovon letztlich der Patient profitiert“, freut sich Katrin Keller, Geschäftsführerin der samedi GmbH über die neue Partnerschaft. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für hohe Datensicherheit Die samedi Produkte haben sich in den vergangenen Jahren insbesondere aufgrund der hohen Sicherheitsstandards sowie der Interoperabilität einen Namen gemacht. „Unsere Online- Lösungen basieren auf einer eigens entwickelten Verschlüsselungsarchitektur, die zum Patent angemeldet ist, und sind TÜV-geprüft. Darüber hinaus bieten wir Schnittstellen zu über 30 Praxissystemen sowie ein HL7 Gateway. So steigern wir die Informationsvernetzung und reduzieren gleichzeitig die Komplexität“, erklärt Prof. Dr. Alexander Alscher, ebenfalls Geschäftsführer bei samedi. Aufgrund der hohen Praxistauglichkeit bei gleichzeitig sicherer IT- Infrastruktur erhielt samedi in der Vergangenheit bereits zahlreiche Auszeichnungen, beispielsweise die der International Society for Quality in Healthcare und die eines Vorzeigeprojekts der Bundesregierung im Handlungsfeld „Intelligente Netze“. Mit der Beteiligung an samedi setzt die MEIERHOFER AG ihren erfolgreichen Expansionskurs in Deutschland, Österreich und der Schweiz fort und kommt dem selbstgesteckten Ziel näher, umfassende IT-Lösungen für die digitale Patientenversorgung anzubieten, mit Hilfe derer sich Kliniken für künftige Anforderungen im Gesundheitswesen intelligent aufstellen können.     Über MEIERHOFER Die MEIERHOFER Unternehmensgruppe ist ein führender Anbieter von Lösungen für die digitale Patientenversorgung in Krankenhäusern, Kliniken und Spitälern im deutschsprachigen Raum. Seit 30 Jahren unterstützt das inhabergeführte Unternehmen Gesundheitseinrichtungen bei der Steuerung und Digitalisierung medizinischer, pflegerischer und administrativer Prozesse. Rund 250 Kunden aller Bettengrößen setzen auf das Krankenhausinformationssystem, PDMS, OP- sowie Fach-und Funktionslösungen von MEIERHOFER, die sich vor allem durch ihre Integrationsfähigkeit in andere Systeme auszeichnen. Das Unternehmen beschäftigt knapp 200 Mitarbeiter an sieben Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 2017 feiert MEIERHOFER sein 30-jähriges Firmenjubiläum. www.meierhofer.com   Über samedi samedi® ist eine Web-Softwarelösung (SaaS) zur gemeinsamen Patientenkoordination im Gesundheitswesen vom Online-Arzttermin, Zuweisung, Fallsteuerung bis zu Managed Care. Die Steuerung der sektorenübergreifenden Behandlungspfade zwischen Arztpraxen, Kliniken, Patienten,   Kostenträgern   und   anderen   medizinischen   Dienstleistern   wird   über    samedi® entsprechend höchster Sicherheitsanforderungen und vielfältiger Schnittstellenangebote umfassender und zugleich effizienter gestaltet. Derzeit nutzen über 5.000 Einrichtungen im Gesundheitswesen samedi® zur Steuerung von bisher insgesamt neun Millionen Patienten. www.samedi.de   Pressemitteilung der MEIERHOFER Unternehmensgruppe

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Europäische Impfwoche 2017 – Impfungen wirken

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Sie schützen in jeder Lebensphase – vom Säuglingsalter bis ins hohe Erwachsenenalter. Indirekt werden auch diejenigen geschützt, die zum Beispiel wegen einer Grunderkrankung oder zu jungen Alters nicht geimpft werden können. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen und Regionen. Dies zeigt eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts am Beispiel der Masern-Impfung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen und unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen zu schützen. Die aktuellen Zahlen und die Masernausbrüche zeigen, dass wir immer noch zu große Impflücken haben. Deshalb haben wir die Regelungen zum Impfschutz deutlich gestärkt. Egal ob jung oder alt – in jeder Lebensphase sollen Gesundheitsuntersuchungen beim Arzt genutzt werden, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzteschaft, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn alle tragen gemeinsam Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“ Bei Schulanfängern des Jahres 2015 sind im Bundesdurchschnitt die Impfquoten einiger Impfungen im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Teilweise sind sie jedoch auch leicht rückläufig. Bei Masern sind die Impfquoten in der Tendenz steigend, im Vergleich zum Vorjahr jedoch unverändert. Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 waren am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zweimal gegen Masern geimpft. „Damit ist jedes Jahr bei rund 180.000 Zweijährigen in Deutschland ein ausreichender Schutz gegen Masern ungewiss, oder sie sind gar nicht geimpft, das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI). Die neue interaktive Karte VacMap des RKI zeigt jahrgangs- und altersspezifisch die Masern-Impfquoten für alle Land- und Stadtkreise und macht so lokale Unterschiede und Lücken im ganzen Bundesgebiet deutlich. Gestiegen sind die Impfquoten bei Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken, hier setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Leicht gesunken sind sie für Tetanus, Diphtherie, Hämophilus influenzae, Polio und Hepatitis B. Die Impfquoten für Masern, Mumps und Röteln sind unverändert. Im Bundesschnitt hatten im Jahr 2015 nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten, genauso viele wie 2014. Die für die Elimination der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent für zwei Impfungen, die als Indikator für eine ausreichende Bevölkerungsimmunität dient, wird unter Schulanfängern bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht.  Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht verstärkt auf den Impfschutz, so auch gegen Masern, aufmerksam. „Mit unseren Informationsmaßnahmen richten wir uns gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Denn zum Schutz vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von großer Bedeutung, auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Zentrale Fragen, die zum Thema Masernimpfung immer wieder gestellt werden, greifen zwei neue Erklärvideos auf und erläutern ebenfalls die Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene. Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen (bis einschließlich 13. KW) bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt daher die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Regelungen ergriffen, um den Impfschutz zu verbessern. Seitdem können ungeimpfte Kinder und Jugendliche beispielsweise vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Zudem müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser können ungeimpfte Bewerber ablehnen oder ungeimpftes Personal versetzen, um Patienten besser vor einer Ansteckung zu schützen. Die BZgA schaltet zur Europäischen Impfwoche bundesweit den Kinospot zur Masern-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“. Ein neues Merkblatt mit einfachen Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen, die auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren, wird auf der Internetseite www.impfen-info.de zum Download angeboten. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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