Wichtiger Schritt zu modernem Medizinstudium: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen und Ärzte.“ Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka: Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale Fähigkeiten werden stärker gewichtet und die Allgemeinmedizin wird ausgebaut. Zugleich werden Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung getroffen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz,  Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: „Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.“ Für die Kultusministerkonferenz,  Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich Steinbach: „Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um die Ziele der Reform –  mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der Allgemeinmedizin – zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen Träger in der Pflicht.“  Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: „Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen. Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der Zukunft auszurichten.“  Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis:  „Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann, ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.“ Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg in der Praxis einsetzen zu können. Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird z.B. festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin geprüft. Auch die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für das Medizinstudium werden stärker gewichtet. Als weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen können. Mit der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt, die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird. Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt. Pressemitteilung des Bundesministe
riums für Gesundheit

The post Wichtiger Schritt zu modernem Medizinstudium: Masterplan Medizinstudium 2020 appeared first on Healthcare Netzwerk.

Strukturierter Behandlungsprozess für Schmerzpatienten

Strukturierter Behandlungsprozess bei der Behandlung chronischer Schmerzpatienten? „Die Versorgung von Schmerzpatienten ist nicht ausreichend“, schreibt Erk Scheel, Mitautor des Buches „Markenmedizin für informierte Patienten“. „Millionen Bundesbürger leiden an chronischen Schmerzen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts steigt die … Read more →

Der Beitrag Strukturierter Behandlungsprozess für Schmerzpatienten erschien zuerst auf lohmannblog.

Ministerium erwägt verpflichtende Einführung von Pflege-Expertensoftware in Kliniken

Wie aus Kreisen des Gesundheitsministeriums bekannt wurde, werde derzeit an einem Gesetzesentwurf für eine verpflichtende Einführung von Pflege-Expertensoftware in allen klinischen Einrichtungen gearbeitet. Nach der Entbürokratisierung in der Langzeitpflege habe man genügend Erfahrung mit der Verschlankung der Pflegedokumentation gesammelt, um die Digitalisierung der Pflege nun verpflichtend einzufordern. Die Finanzierung dieser Softwareprojekte soll über die Ersparnisse, der offenen Stellen durch den Fachkräftemangel in der Pflege, erfolgen. Geplant ist zudem, dass jede Pflegefachkraft einen eigenen Tablet-PC erhalten […]

16. Plattform Gesundheit des IKK e.V.: „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“

Die Notfallversorgung in Deutschland braucht eine bundesweit einheitliche Struktur mit einer festgelegten und vor allem verlässlichen Kooperation zwischen ambulant und stationär. So das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 16. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor mehr als 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“ in der Berliner Kalkscheune. „Ein Umerziehen der Patienten hin zu den bestehenden Strukturen ist aussichtslos, vielmehr müssen sich die Strukturen den geänderten Realitäten anpassen“, betonte die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat. In Berlin ist die Notfallversorgung nach Aussage der Senatorin „sehr gut, innovativ und stresserprobt“. Gleichwohl gebe es noch Verbesserungspotenziale. 39 Notfallambulanzen habe die Hauptstadt, alle gut aufgestellt, je-doch „rund um die Uhr voll“. Jährlich würden die Fallzahlen in den Berliner Rettungsstellen um fünf Prozent steigen. Das entspricht auch der bundesweiten Entwicklung, sagte die Senatorin. Als Gründe für die ansteigenden Patientenzahlen nannte die SPD-Politikerin u.a. Unkenntnis über die ambulanten Strukturen. 70 Prozent der 1,2 Millionen Notfälle, die in den Berliner Rettungsstellen 2012 behandelt wurden, seien ambulant betreut worden. 40 Prozent dieser Patienten kamen während der herkömmlichen Praxiszeiten. Wie dieses Problem abgestellt wer-den könne, dafür habe die Gesundheitssenatorin „keine Lösung“. Für eine bessere Versorgung der Patienten in den Kliniken habe Berlin jetzt Qualitätsvorgaben erstellt. Danach müssen die Notaufnahmen als eine eigenständige strukturelle und bauliche Einheit vorgehalten werden. Ärzte, die dauerhaft in der Notaufnahme tätig sind, sollen eine Zusatzqualifikation erwerben, ebenso die in der Notfallpflege Tätigen. Die zurzeit zwölf Portal-praxen, die an den Krankenhäusern angesiedelt sind, sollen für Entlastung der Notaufnahmen sorgen. Kolat berichtete, dass länderübergreifend derzeit an Lösungen gearbeitet wird, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Berlin habe die Federführung bei dieser Arbeitsgruppe übernommen. Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., wies darauf hin, dass die Versicherten mit den Füßen abstimmen würden: 20 bis 25 Millionen Menschen werden jährlich in den Notaufnahmen der Kliniken betreut. Rund elf Millionen davon lediglich ambulant. Er forderte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) auf, ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. „Die Strukturen müssen dem gesetzlich verankerten Grundsatz ´ambulant vor stationär` Rechnung tragen“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der von den niedergelassenen Ärzten organisiert werde, gelinge dies offenbar nicht. Müller berichtete, dass unbekannt sei, wie der Bereitschaftsdienst erreicht werde. Die bundesweite Nummer 116117 würden nach einer Umfrage der KBV 2016 weniger als die Hälfte der Patienten kennen. Müller: „Hier besteht noch Potenzial für Kommunikationsmaßnahmen.“ Der Vorstandsvorsitzende sprach sich für die von der Politik verordneten Portalpraxen aus. Kein Patient dürfe abgewiesen werden. Als „Kampf im ambulant-stationären Grenzbereich“ beschrieb Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes, die derzeitige Situation. Der Patient wisse nicht, wohin er im Notfall gehen solle. Daran ändere auch die Einrichtung von Portalpraxen nichts. Nach Gesprächen mit den Kliniken wisse er: „Der Pförtner entscheidet dar-über, wer wo versorgt wird.“ Die Portalpraxen dürften nach Aussage von Leber nicht vor die Notfallambulanzen gestellt werden. Für den GKV-Mann ist derzeit bereits klar: „70 Prozent der Krankenhäuser haben keine richtige Notfallversorgung.“ Er forderte eine Spezialisierung der Rettungsstellen. So würden beispielsweise in Wien nachts und am Wochenende Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt nur in zwei Kliniken gebracht. Leber: „In Berlin sind dafür 39 Kliniken da, das brauchen wir nicht.“ Auch in der Schweiz würden Patienten mit sogenannten Bagatellerkrankungen zu oft in die Notaufnahme gehen, berichtete Felix Schneuwly, Head of Public Affairs, comparis.ch AG Zürich. Die Finanzierung sei dual – über den Krankenversicherer und über Steuern. Dies sei nicht zufriedenstellend. Auch bei der Planung habe die Schweiz Probleme. „Der Spagat der Notfallversorgung zwischen Planung durch Kantone und Marktwirtschaft ist immens“, so Schneuwly. Auf der einen Seite erlasse der Bundesrat einheitliche Planungskriterien, die Kliniken müssten jedoch die Leistungen „kostengünstig und effizient“ erbringen. Die Vielfalt ist „pittoresk“, so der Schweizer: „26 Kantone regeln die Versorgung für insgesamt acht Millionen Einwohner“ – zudem noch mit unterschiedlichen Notrufnummern. Die Zukunft sieht Schneuwly in der Telemedizin: Damit könnten Patienten im Notfall besser gesteuert werden. Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung Deutschlands, sieht das Problem „nicht nur bei den Kassenärztlichen Vereinigungen“. Er kritisierte, dass die bundeseinheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafts-dienst nicht rund um die Uhr geschaltet werden dürfe. In Berlin gebe es zudem einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der aber offenbar nicht bekannt sei. „Wenn der Patient meint, er sei ein Notfall, dann müssen wir ihn behandeln“, sagte Dr. Bernd Metzinger, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er forderte, dass eigentlich nur „der erfahrenste Arzt der Klinik“ in der Notfallambulanz entscheiden könne, ob der Patient in die Portalpraxis oder in die Rettungsstelle gehört. „Der Patient muss in die richtige Versorgung“, so Metzinger. Er sprach sich gegen die ab 1. April vorgesehen Abgeltungspauschale aus. Zwei Minuten habe ein Arzt Zeit, um zu entscheiden, ob der Patient in der Notaufnahme behandelt werden müsse. Das sei zu wenig. Dr. Christopher Niehues, Geschäftsführer des Institutes für Management der Notfallversorgung, ist sich sicher, dass die Portalpraxen allein das Problem nicht lösen werden. „Patienten gehen ganz gezielt in die Klinik – das ist nicht abhängig vom Sozialstatus“, so Niehues. Derzeit sei nicht bekannt, wieviel Patienten in den Notaufnahmen behandelt würden. Niehues: „Es gibt 20 verschiedene Abrechnungsverfahren – wir brauchen Daten und Statistiken.“ Verlässliche Zahlen erhofft sich auch Michael Zaske, Leiter des Referates gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Krankenhäuser, Rehabilitation im Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit, Frauen und Familie. Gemeinsam mit Krankenkassen, wie der IKK Brandenburg und Berlin, Landeskrankenhausgesellschaft, KV Brandenburg und IGES-Institut sollen jetzt die Daten in den Rettungsstellen erhoben und ausgewertet werden. Zaske: „Wir haben zu viele Anlaufstellen, zu viele Systeme parallel und zu wenig gemeinsame Kooperation und Steuerung.“ Die KBV hat nach Aussage von Dr. Graf von Stillfried jetzt ein Konzept erarbeitet, um dem Problem aktiv zu begegnen: So soll die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 24 Stunden geschaltet werden. Dort würden Patienten auch beraten werden und eine „angemessene ärztliche Empfehlung – mit möglichem Term
in – erhalten“, so von Stillfried. Die Portalpraxis ist nach seiner Aussage „nicht an allen Klinikstandorten“ erforderlich. Grund: Die Auslastung müsse gewährleistet werden. Zudem müsse es auch eine Konzentration der Notfallambulanzen geben – beispielsweise auf Schlaganfall oder Herzinfarkt. […]

The post 16. Plattform Gesundheit des IKK e.V.: „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“ appeared first on Healthcare Netzwerk.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientensicherheit weltweit stärken“ Zweiter Internationaler Ministergipfel zur Patientensicherheit

Hochrangige Vertreter und Experten aus Politik, Medizin und Wissenschaft aus über 40 Ländern und internationalen Organisationen, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), beraten auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Bonn über weitere Verbesserungen der Patientensicherheit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass sie gut und sicher versorgt werden. Dabei muss jedes Gesundheitswesen seine eigenen Herausforderungen meistern. Der internationale Austausch kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Schutz vor gefährlichen Infektionen, die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen weltweit weiter voranzutreiben. Deshalb dürfen die gemeinsamen Anstrengungen für mehr Patientensicherheit nicht nachlassen. Ein weltweiter Tag der Patientensicherheit ist dafür ein wichtiges Signal. Ich freue mich, dass wir die internationale Zusammenarbeit zur Stärkung der Patientinnen und Patienten kraftvoll fortsetzen werden und Japan als Ausrichter des nächsten Gipfeltreffens zur Patientensicherheit gewinnen konnten.“ Britischer Gesundheitsminister Jeremy Hunt: “Es war mir eine Freude, Gastgeber des ersten internationalen Ministertreffens zur Patientensicherheit in London im vergangenen Jahr gewesen zu sein. Deshalb empfinde ich es auch als große Ehre, in diesem Jahr bei dem Treffen dabei zu sein, zu dem Gesundheitsminister Hermann Gröhe eingeladen hat. Seit letztem Jahr haben wir gute Fortschritte gemacht. Wir freuen uns, dass wir nun die ersten Schritte unternehmen können, um den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Ich bin stolz, dass Großbritannien bei der Patientensicherheit vorangegangen ist, indem wir die internationale Staatengemeinschaft dazu ermutigt haben, wertvolle Erkenntnisse nicht nur im eigenen Land umzusetzen, sondern weltweit miteinander zu teilen. Damit können wir unsere Gesundheitssysteme zu lernenden Systemen weiterentwickeln.“ [aus dem Englischen übersetzt] Im Rahmen der Konferenz startet die WHO ein weltweites Programm zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit „Global Challenge Patient Safety – Medication Safety“. Die Ministerinnen und Minister haben sich darauf verständigt bei der WHO darauf hinzuwirken, den 17. September als Internationalen Tag der Patientensicherheit zu verankern. Neben Fragen der Infektionsvermeidung und Arzneimittelsicherheit steht der Nutzen von digitalen Innovationen für die Patientensicherheit und die Förderung einer Sicherheitskultur auf der Agenda. So kann Führungsverantwortung, eine gute Fehlerkultur, eine enge Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, die Einbindung der Patienten und auch eine stärkere Berücksichtigung der Patientensicherheit in der medizinischen Ausbildung zu einer besseren Behandlung und Versorgung beitragen. Bei der zweiten weltweiten Konferenz zur Patientensicherheit am 29. und 30. März in Bonn kommen über 300 internationale Experten, Ministerinnen und Ministern sowie hochrangigen Gesundheitspolitikern aus mehr als 40 Staaten und Repräsentanten internationaler Organisationen zusammen, darunter WHO-Generaldirektorin Margaret Chan. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Patientensicherheit weltweit stärken“ Zweiter Internationaler Ministergipfel zur Patientensicherheit appeared first on Healthcare Netzwerk.

Schnellerer Zugang zur ambulanten Psychotherapie

Das Angebot für gesetzlich Versicherte in Deutschland psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ist im internationalen Vergleich sehr vielfältig und umfangreich. Dennoch verging – je nach Indikation – in vielen Fällen eine zu lange Zeit, bis Patienten ein therapeutisches Erstgespräch vereinbaren konnten. Dies soll sich ab dem 1. April 2017 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni letzten Jahres eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie beschlossen, die die bisherige sehr gute ambulante Versorgung um zahlreiche Neuerungen ergänzt. Neben gestrafften formalen Bewilligungsschritten werden u.a. eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung, Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe und Veränderungen in der Gruppentherapie eingeführt. Ebenso sieht die Reform eine verbindliche telefonische Erreichbarkeit von Therapeuten sowie eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung sind zwei Bausteine von etlichen, die nun das bisherige Therapieangebot der ambulanten Psychotherapie ergänzen. Wir erwarten, dass Psychotherapeuten zukünftig Sprechstunden im ausreichenden Umfang für die Patienten anbieten.“ Die psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelliges Angebot Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde haben Patienten ab sofort einen Anspruch auf schnelle Hilfe in Krisensituationen. Ohne Überweisung vom Hausarzt kann der Therapeut in einem ersten unkomplizierten Beratungsgespräch klären, ob eine ambulante Psychotherapie notwendig ist. Besteht kein Verdacht auf eine psychische Krankheit, kann der Patient die Krisensituation ggf. auch durch andere Hilfemöglichkeiten (Selbsthilfe-/Beratungsangebote, Schuldnerberatung) stabilisieren. Psychotherapeutische Akutbehandlung Ergibt sich im ersten Sprechstundengespräch die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Intervention, kann der Therapeut dem Patienten eine psychotherapeutische Akutbehandlung anbieten oder vermitteln. Dem Patienten kann so unkompliziert und kurzfristig in einer Ausnahmesituation geholfen werden; so kann verhindert werden, dass sich eine psychische Symptomatik verfestigt bzw. zu einem Langzeitleiden chronifiziert. Die psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgt als mindestens 25-minütige Einzelbehandlung, bis zu 24-mal je Krankheitsfall. Für einen schnellen Therapiestart sorgt, dass die Akutbehandlung der Krankenkasse gegenüber lediglich anzeigepflichtig ist; sie muss nicht wie andere Richtlinientherapien eigens beantragt werden. Bereits bisher hatten Erwachsene einen Anspruch auf bis zu 300 Einzelsitzungen Psychoanalyse (150 Doppelsitzungen in der Gruppe), bis zu 100 Einzelsitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (80 Doppelsitzungen in der Gruppe) und bis zu 80 Stunden Verhaltenstherapie als Einzel- oder Gruppensitzung. Bei Kindern und Jugendlichen variiert die Sitzungsanzahl. Telefonische Erreichbarkeit und Terminservicestellen sichern Sprechstundenplatz Weitere Verbesserungen sieht v. Stackelberg in der Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen und in der Terminvergabe durch Terminservicestellen. Ab dem 1. April 2017 müssen Psychotherapeuten zu angekündigten und veröffentlichten Zeiten bis zu 200 Minuten wöchentlich telefonisch erreichbar sein. Patienten können so einen Sprechstundentermin vereinbaren oder sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Die Terminservicestellen haben einen Termin innerhalb von vier Wochen ab dem Anfragezeitraum zu gewährleisten. „Mit der Terminvermittlung für die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung bieten die Terminservicestellen ab dem 1. April 2017 ein weiteres wichtiges Angebot an. Ich erwarte von den Psychotherapeuten, dass Patienten zukünftig wesentlich schneller einen Termin erhalten. Auch die niedergelassenen Psychotherapeuten sollten nicht vergessen, dass 90 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert sind und erst durch ihre Beiträge die flächendeckende medizinische Versorgung überhaupt möglich ist.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Schnellerer Zugang zur ambulanten Psychotherapie appeared first on Healthcare Netzwerk.

Zusätzliche Gelder für bessere psychotherapeutische Versorgung

„Die gestern vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlungen sowie weitere Neuregelungen wie beispielsweise Verbesserungen bei den Gruppentherapien führen unmittelbar zu zusätzlichen Einnahmen der Psychotherapeuten von ca. 100 Mio. Euro. Mit den neuen Leistungen und der zusätzlichen Vergütung haben es die Psychotherapeuten selbst in der Hand, die Versorgung der Patienten ganz praktisch zu verbessern. Es ist bedauerlich, dass die KBV reflexhaft über zu wenig Geld jammert, nur weil die Beitragszahler über ihr nicht das Füllhorn ausschütten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spietzenverbandes

The post Zusätzliche Gelder für bessere psychotherapeutische Versorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Brexit: Vorerst keine Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 29. März 2017 der Europäischen Union offiziell ihre Austrittsabsicht mitgeteilt. Für Versicherte, Unternehmen und Institutionen, bei denen die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit Anwendung finden (z. B. Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende), treten durch das offizielle Austrittsersuchen vorerst keine Änderungen ein. GKV-Versicherte können sich vorerst auch weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Großbritannien behandeln lassen. Die tatsächliche Loslösung des Vereinigten Königreichs erfolgt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union erst durch Inkrafttreten eines Austrittsabkommens. Während der Aushandlung dieses Abkommens findet das europäische Recht weiterhin Anwendung auf das Vereinigte Königreich. Allerdings gilt dies längstens für zwei Jahre ab dem offiziellen Austrittsersuchen, sofern die Mitgliedstaaten nicht einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Brexit: Vorerst keine Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Vordenker Award auf dem 16. DRG-Forum verliehen

Der Vordenker Award wurde auf dem 16. DRG-Forum verliehen. Die Initiative Gesundheitswirtschaft e.V., die B. Braun Stiftung und der Bibliomed-Verlag haben den Vordenker Award der Gesundheitswirtschaft im Rahmen der feierlichen Dinner-Gala auf dem 16. Nationalen DRG-Forum in Berlin verliehen.   … Read more →

Der Beitrag Vordenker Award auf dem 16. DRG-Forum verliehen erschien zuerst auf lohmannblog.