10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen – Taten anstatt Sonntagsreden

Das Motto des diesjährigen Tages der Seltenen Erkrankungen ist klar und deutlich: „Forschen hilft Heilen“. Und übergeordnetes Ziel der NAMSE, des Nationalen Aktionsplans, ist es, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbessern. Und für wenige Seltene Erkrankungen sind bereits gezielte Behandlungsmöglichkeiten vorhanden. Doch auch in den wenigen Fällen, in denen bereits ein Medikament entwickelt und zugelassen werden konnte, geht der Kampf vieler Patienten um ihre Behandlung weiter. Dazu erklärt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung: „Ein Beispiel ist hier die Erythropoetische Protoporphyrie (EPP), eine seltene Stoffwechselkrankheit, die zu einer starken Lichtempfindlichkeit der Haut verbunden mit starken Schmerzen führt. Bislang konnten die Betroffenen nur so konsequent wie möglich Son-ne und andere helle Lichtquellen meiden, um Schmerzen zu vermeiden. Für diese Patienten gibt es seit kurzem ein zugelassenes Medikament, welches die Empfindlichkeit der Haut soweit reduziert, dass die Patienten ein normaleres Leben führen können. Dennoch sind die Hürden für die allermeisten Patienten so groß, dass sie das einzig zugelassene Medikament schlicht nicht bekommen. Als Patientenbeauftragter habe ich mich an die Kassen gewandt, die mir lapidar mitteilten, dass nur die Ärzte darüber entscheiden, ob das Medikament verordnet wird oder nicht und die Kassen eine Kostenübernahme gar nicht ausstellen dürfen. Gleichzeitig liegen mir aber Ablehnungen durch Kassen vor, obwohl das Medikament zugelassen ist und bei Seltenen Erkrankungen der Zusatznutzen grundsätzlich als belegt gilt. Die Ärzte wiederum fordern von den Kassen vorab eine Kostenübernahmeerklärung, damit sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Mit diesem Teufelskreis ist den Patienten in Deutschland oftmals der Zugang zu diesem Medikament verwehrt, obwohl eigentlich alles klar und deutlich geregelt ist. Was mich so ärgert ist, dass Menschen dennoch für die Behandlung kämpfen müssen und kein Beteiligter im Gesundheitssystem bereit ist, über seine Schatten zu springen. Hier sind alle Beteiligten gefordert schnell Lösungen zu finden.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Gröhe: „Wirksame Antibiotika gegen übertragbare Krankheiten notwendig“ – WHO veröffentlicht globale Liste resistenter Problemkeime

Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestern die erste globale Liste resistenter bakterieller Erreger, die derzeit die größte Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Die Liste dient als Orientierung für die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika – ein Punkt des Globalen Aktionsplans der WHO zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir brauchen heute und in Zukunft wirksame Antibiotika, um übertragbare Krankheiten gut behandeln zu können. Mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie gehen wir im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen voran. International haben wir das Thema auch beim Treffen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer auf die Agenda gesetzt und unterstützen die Umsetzung des Globalen Aktionsplans der WHO. Denn Krankheiten und resistente Erreger kennen keine Grenzen – sie müssen global bekämpft werden. Die heute veröffentlichte Liste mit den besonders bedrohlichen Erregern ist eine wichtige Grundlage für die gemeinsamen Anstrengungen gegen internationale Gesundheitsgefahren.“ Auf Anregung Deutschlands haben die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister in ihrer Erklärung 2015 die fortlaufende Erfassung, Bewertung und gemeinsame Festlegung der weltweit bedrohlichsten Krankheitserreger befürwortet. Der Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit folgend hat die WHO daher eine globale Liste von multiresistenten Problemkeimen erstellt, für die dringend neue antimikrobielle Wirkstoffe entwickelt werden sollten. Die Liste der WHO soll wegweisend für zukünftige Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika werden und sicherstellen, dass nicht an den Bedürfnissen der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung vorbei geforscht wird. Sie wurde unter der Leitung von Frau Prof. Evelina Taconelli, Universität Tübingen und Dr. Nicola Magrini, WHO zusammen mit namhaften Expertinnen und Experten entwickelt. Die Auflistung hebt sich methodisch deutlich von bereits existierenden Übersichten über Problemkeime ab, da sie mit einer speziellen Methodik (multikriterielle Entscheidungsanalyse – MCDA) erarbeitet wurde. Um die Rangfolge der Keime festzulegen, wurden Kriterien wie z.B. die mit dem Keim verbundene Sterblichkeitsrate, Belastung des Gesundheitswesens, Vorkommen der resistenten Keime in der Bevölkerung sowie Trendentwicklungen von Resistenzen ausgewertet. Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesgesundheitsministeriums. Deutschland verfolgt mit der Deutschen-Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) bereits seit langem einen sektorübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Zudem hat Deutschland in den letzten Jahren im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen im Rahmen der WHO, der EU und der G7 eine Vorreiterrolle eingenommen und das Thema auch zu einem Schwerpunkt der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 gemacht. Am 19. und 20. Mai 2017 findet zum ersten Mal ein G20-Gesundheitsministertreffen statt. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Antibiotika-Resistenzen www.bundesgesundheitsministerium.de/G20-Gesundheit http://who.int/mediacentre/news/releases/2017/bacteria-antibiotics-needed/en/ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Hermann Gröhe: „Terrorismusbekämpfung erfordert enge Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden“

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der „Global Health Security Initiative“ (GHSI) treffen sich heute in Brüssel zu ihrer 17. Ministertagung. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden bei der Abwehr und Bewältigung von durch Terrorismus verursachten gesundheitlichen Gefahrenlage sowie das internationale Krisenmanagement bei globalen gesundheitlichen Notlagen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Terroranschläge in der jüngeren Vergangenheit haben erneut verdeutlicht, wie wichtig funktionierende Rettungsketten und eine enge Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sicherheitsbehörden für die Krisenbewältigung sind. Deshalb ist es erforderlich, dass sich Gesundheits- und Sicherheitsbehörden bereits im Vorfeld über notwendige Maßnahmen abstimmen. Dazu gehört auch, die Bevölkerung mit gesicherten Fakten zu informieren, um der Verbreitung von ‘Fake News‘ etwas entgegenzusetzen.“ Die Ministerinnen und Minister sind sich mit dem Stellvertretenden Direktor von Europol Will van Gemert einig, dass beide Seiten eng zusammenarbeiten müssen, um Krisensituationen erfolgreich bewältigen zu können. Gemeinsame Übungen sollen daher ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit sein. Thema des Ministertreffens sind auch die neuen Herausforderungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes durch absichtliche Falschinfomationen („Fake News“), die etwa zu einer zusätzlichen Beanspruchung der Einsatzkräfte und zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen können. In einem weiteren Schwerpunkt sprechen die Ministerinnen und Minister mit dem Exekutivdirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Dr. Peter Salama über die Umsetzung des „Health Emergencies Programme“ der WHO, das zukünftig die Krisenreaktion der WHO in gesundheitlichen Notlagen von internationaler Bedeutung verbessern soll. Der GHSI gehören die Gesundheitsminister der G7-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die USA sowie Mexiko an. Ferner sind die Europäische Kommission und die WHO beteiligt. Ziel der GHSI ist, durch partnerschaftliches Zusammenwirken und abgestimmtes internationales Handeln die Vorbereitung der Gesundheitsbehörden auf die Gefahren des internationalen Terrorismus mit biologischen, chemischen oder radio-nuklearen (CBRN) Mitteln zu verbessern.  Die nächste reguläre Ministertagung der Global Health Security Initiative wird 2018 in London stattfinden.  Das gemeinsame Kommuniqué der diesjährigen Ministertagung finden Sie in Kürze unter www.bundesgesundheitsministerium.de/GHSI Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Hermann Gröhe: “Menschen mit Seltenen Erkrankungen nicht alleine lassen“

Geschätzt mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Unter dem Motto „Forschen hilft heilen“ findet am 28. Februar 2017 der 10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir lassen Menschen mit seltenen Krankheiten nicht alleine. Der Aufbau des Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sind wichtige Schritte, um die Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen spürbar zu verbessern. Es ist gut, dass bereits mehr als die Hälfte der Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Dazu gehört auch ein umfassendes Informationsangebot. Und mit besseren Möglichkeiten zum Aufbau von besonderen Versorgungszentren tragen wir dazu bei, dass Patientinnen und Patienten schnell, zielgerichtet und fachkundig die bestmögliche medizinische Betreuung für ihr Krankheitsbild erhalten. Die Zentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Forschung an Seltenen Erkrankungen und ermöglichen es, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell den Patienten zugutekommen – passend zum Motto des diesjährigen Tags der Seltenen Erkrankungen ‘Forschen hilft heilen‘.“ Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen für Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde geregelt, dass auch Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen in Hochschulambulanzen behandelt werden können. Damit kommen neue Forschungsergebnisse den Betroffenen direkt zugute. Mit  Zuschlägen für die Behandlung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen wird die Finanzierung von besonderen Versorgungszentren gesichert. Durch das Krankenhausstrukturgesetz können Zuschläge für nicht bereits anderweitig finanzierte besondere Aufgaben vereinbart werden, die sich an den Anforderungen des NAMSE für entsprechende Zentren orientieren müssen. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen. Im August 2013 hat das NAMSE den Nationalen Aktionsplan mit 52 Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, beispielsweise für ein besseres Informationsmanagement, zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen. Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsplans ist, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Geschäftsstelle des NAMSE bis Juli 2018 mit insgesamt 1,4 Millionen Euro, um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans weiter zu begleiten. Unter anderem fördert das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Aktionsplans mit über 2 Millionen Euro das Zentrale Informationsportal Seltene Erkrankungen (ZIPSE, www.portal-se.de) und den se-atlas (www.se-atlas.de), eine moderne, interaktive Landkarte, die über die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Anlässlich des Europäischen Tags der Seltenen Erkrankungen veranstaltet das Bundesministerium für Gesundheit am 6. März 2017 in Berlin das Symposium „Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen“. Im Rahmen der Veranstaltung werden Beiträge u.a. zur besseren Versorgung und Erforschung seltener Erkrankungen sowie zur Patientenbeteiligung vorgestellt und über den aktuellen Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eröffnet das Symposium mit einem Grußwort. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Seltene-Erkrankungen/ www.namse.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Land gibt über 4 Millionen Euro für Ausbau der Digitalisierung

Gesundheitsminister Manne Lucha will den Einsatz und die Verbreitung digitaler Technologien in Medizin und Pflege in Baden-Württemberg deutlich vorantreiben. Da hierfür ein gemeinsames Vorgehen aller relevanten Akteure entscheidend ist, bringt der Minister diese in einem neuen Beirat zusammen. Am Montag (20. Februar) fand die konstituierende Sitzung in Stuttgart statt. „Trotz ihres großen Potentials bleiben digitale Anwendungen und Kommunikationstechnologien oder alltagsunterstützende Technologien im Gesundheitsbereich bislang hinter ihren Möglichkeiten zurück. Noch gibt es zu viele Insellösungen und offene Finanzierungsfragen. Hier sind ein abgestimmtes Zusammenarbeiten aller Beteiligten und eine gemeinsame Strategie erforderlich“, so der Minister nach dem Treffen. Für den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitsbereich stehen Lucha zufolge im Rahmen der Gesamtdigitalisierungsstrategie des Landes in diesem Jahr – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Beirat soll berichten, vernetzen und begleiten Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsbereich – etwa der demografischen Entwicklung und komplexer werdender Bedarfe – betonte Minister Lucha die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten technischer Anwendungen. Insbesondere für die sektorenübergreifende Versorgung sieht er große Chancen, da digitale Lösungen unter anderem die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Gesundheitsbereiche verbessern können. An der ersten Sitzung des Beirats, mit dem ein transparenter Kommunikations- und Vernetzungsprozess angestrebt wird und der auch eine beratende Funktion haben soll, nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Heilberufekammern sowie weiterer Verbände und auch Patientenvertreter teil. Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitsbereich Beispielhaft für den Einsatz digitaler Anwendungen in Medizin und Pflege nannte der Minister: In strukturschwächeren Regionen können Telemedizin und Telerehabilitation die räumliche Distanz zwischen Arzt und Patienten auch über große Entfernungen hinweg überwinden, einen Mangel an medizinischem und pflegerischem Fachpersonal teilweise ausgleichen und dadurch die medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen. Durch den Einsatz von Telemonitoring können bei chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen wichtige Vitalparameter überwacht werden, ohne dass diese die eigenen vier Wände verlassen müssen. In der Nachsorge und der Rehabilitation können Videosprechstunden die persönliche Vorstellung von Patienten und pflegebedürftigen Menschen in der Arztpraxis teilweise ersetzen. Alltagstechnische Assistenzsysteme wie die automatische Abschaltung des Herdes bei Abwesenheit oder die automatische Benachrichtigung von Hilfsdiensten bei Stürzen aus dem Bett können bei pflegebedürftigen Menschen die Selbständigkeit im eigenen Zuhause stärken. Auch in der Gesundheitsvorsorge spielen digitale Anwendungen eine zunehmend wichtige Rolle. Insbesondere jüngere Menschen nutzen verstärkt Gesundheits-Apps oder so genannte Wearables, also kleine am Körper getragene Computer etwa zur Vitalwertemessung oder zur Atemrhythmusanalyse. Nach der konstituierenden Sitzung zeigte sich der Minister äußerst erfreut über die konstruktiven Gespräche. „Es gibt eine richtige Aufbruchsstimmung, die digitalen Möglichkeiten im Gesundheitsbereich verstärkt zu nutzen. Ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, diese Dynamik beizubehalten und für eine noch bessere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Nichtsdestotrotz werden wir immer im Auge behalten, dass Technik die Behandlung und Pflege durch Menschen niemals ersetzen kann.“ Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

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Forum „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“

Wie kann Gesundheitsförderung noch stärker im Alltag von Kindern und Jugendlichen verankert werden? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Forums „Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen“, zu dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialverbänden, Krankenkassen, Gesundheitsberufen, öffentlichem Gesundheitsdienst, Kita- und Schulträgern sowie weiteren Verbänden heute nach Berlin eingeladen hat. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Die Grundlagen für ein gesundes Leben werden in der Kindheit und Jugend gelegt. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Eltern, Kitas, Schulen, Ärzten, Verbänden und allen anderen Verantwortlichen, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Mit dem Präventionsgesetz haben wir eine gute Voraussetzung dafür geschaffen. Jetzt muss es darum gehen, das Präventionsgesetz gemeinsam mit Leben zu füllen.“ Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts wächst der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund auf. Nach Einschätzung der Eltern weisen 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen einen guten bzw. sehr guten Gesundheitszustand auf. Erfreulich ist, dass die Heranwachsenden immer weniger rauchen und weniger Alkohol trinken. Dagegen ist der Anteil der Kinder mit Übergewicht unverändert hoch, rund 15 Prozent der jungen Menschen sind übergewichtig oder fettleibig. Kinder und Jugendliche sollen sich mindestens 60 Minuten am Tag bewegen, – im Alltag und bei sportlichen Aktivitäten – aber diese Empfehlung erreicht nur ein Viertel der Mädchen und Jungen. Zu den häufigsten Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zählen Allergien, jedes sechste Kind ist von Heuschnupfen, Asthma oder Neurodermitis betroffen. Die frühkindliche Entwicklung ist entscheidend für das gesundheitsbezogene Verhalten und damit die Gesundheit im Erwachsenenalter. Kinder sollten daher bereits früh die Grundregeln eines gesundheitsförderlichen und aktiven Lebensstils kennen lernen. Wer zum Beispiel als Jugendlicher nicht mit dem Rauchen beginnt, raucht mit großer Wahrscheinlichkeit auch als Erwachsener nicht. „Deshalb kommt der Gesundheitsförderung bereits im Kindes- und Jugendalter eine ganz besondere Bedeutung zu“, ergänzt Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Hier gilt es, über Fach- und Professionsgrenzen hinweg ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten darüber herzustellen, wie Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche noch wirksamer gelingen können.“ Die heutige Veranstaltung bietet den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zum Austausch, um künftig Angebote und Vorhaben gemeinsam strategisch auszurichten und so zu gestalten, dass Schnittstellen wirksam genutzt werden können. Neben Fachvorträgen gibt es ein Gespräch von Bundesgesundheitsminister Gröhe mit jungen Menschen über ihre Sicht auf das Thema Gesundheit. Das Forum bildet den Auftakt für weitere Veranstaltungen mit dem Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen fest zu verankern, um den Heranwachsenden einen guten Start ins Leben und ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.forum-kindergesundheit-2017.de. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BZgA

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Stimmt die Flughöhe?

Medizin 4.0 – „Management by Cessna“: Stimmt die Flughöhe? Bei den aktuellen Führungsanforderungen geht es um den Wechsel von strategischem und operativem Management. Die wichtigsten Punkte aus dem Artikel von von Matthias Scheller seien hier stichpunktweise genannt: Prozessmanagement ist Chefsache Prozessmanagement … Read more →

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Antibiotika-Resistenzen bekämpfen – Gutachten unterstreicht Bedeutung der Antibiotikaforschung und -entwicklung

Immer mehr Menschen sterben aufgrund von Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind. Aber nur noch wenige Hersteller weltweit investieren in die Entwicklung neuer Antibiotika. Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheitspolitik. Deutschland hat den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen daher auf die internationale Agenda gesetzt und zu einem Schwerpunkt seiner internationalen Gesundheitspolitik gemacht. In der „Berliner Erklärung“ einigten sich die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister unter anderem darauf, Anreize zur Förderung von Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika zu prüfen. Zur Frage, wie die Forschung und Entwicklung von neuen Antibiotika gefördert werden kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun veröffentlicht wird. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Wenn wir keine wirksamen Antibiotika mehr zur Verfügung haben, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Um Schwung in die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika zu bringen, brauchen wir eine internationale Kraftanstrengung. Das Gutachten bietet eine gute Grundlage für die weitere internationale Diskussion. Denn kein Staat kann den Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen und fehlender Antibiotika-Therapien alleine gewinnen. Deshalb ist es gut, dass auch die OECD das Thema nun aufgreift.“ Das Gutachten „Breaking through the Wall“, das im Auftrag des BMG von der Boston Consulting Group erarbeitet wurde, nennt Maßnahmen zur Stärkung der Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Dazu zählen beispielsweise die Festlegung klarer Anforderungen an neue Antibiotika und die Einführung eines globalen Fonds zur Stärkung der Grundlagenforschung. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird nun gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in enger Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen Bericht zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erarbeiten, der den 20 führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei wird das Gutachten eine wichtige Grundlage bieten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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SPECTARIS begrüßt Hilfsmittelreform

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am gestrigen Tag im Bundestag beschlossen. Den Beschluss kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter Fachverband Medizintechnik im Industrieverband SPECTARIS: „Der gestrige Beschluss des Hilfsmittelreformgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob mit den neuen Regelungen die Zielsetzung des Gesetzes, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu steigern und mehr Transparenz in die Versorgung zu bringen, erreicht wird, werden die nächsten Monate allerdings erst noch zeigen müssen.“ SPECTARIS hat in der Vergangenheit wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt. Ursächlich für den Rückgang der Versorgungsqualität sind insbesondere die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen, bei der regelmäßig ausschließlich der Preis, nicht aber die Qualität als Zuschlagskriterium herangezogen wird, sowie ein in vielen Teilen stark veraltetes Hilfsmittelverzeichnis, an dem sich die Vertragspartner maßgeblich orientieren. Daneben fehlte es bisher an einem wirksamen Vertragscontrolling. Auf diese Mängel wurde von SPECTARIS und anderen Branchenorganisationen immer wieder hingewiesen. „Umso erfreulicher ist es, dass die Politik all diese Punkte nunmehr aufgegriffen und in die richtige Richtung gehend umgesetzt hat“, so Kuhlmann. Ein Mehr an Qualität soll dadurch erreicht werden, indem die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis gleichwertig auch qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel berücksichtigen müssen. Zudem werden die Krankenkassen auch bei Ausschreibungen künftig dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Ferner sollen Ausschreibungen in dienstleistungsintensiven Versorgungen, zum Beispiel bei der Versorgung mit Flüssigsauerstoff oder bei individuell angefertigten Hilfsmitteln, zum Beispiel Einlagen, nicht mehr zulässig sein. „Das sind nicht nur gute Nachrichten für die Hilfsmittelindustrie, die unter einem enormen Preisdruck zu leiden hat, sondern insbesondere für die Patienten, die künftig qualitativ hochwertige Hilfsmittel auch ohne Zuzahlung erhalten können.“ Zu begrüßen ist zudem, dass Patienten nunmehr einen Anspruch auf Hilfsmittel haben, die mindestens den Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte gemäß Hilfsmittelverzeichnis entsprechen. Hierzu wird dementsprechend der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen außerdem verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Damit diese neuen Regelungen auch greifen, bedarf es eines echten Vertragscontrollings. Auch dieser Forderung der Verbände ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen. „Allerdings“, so Kuhlmann, „hätten wir es für sinnvoller erachtet, das Vertragscontrolling mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Kostenträger in die Hände einer unabhängigen Institution zu legen und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – in die Verantwortung der Krankenkassen und damit in die Hände einer am Versorgungsprozess beteiligten Stelle.“ Auch das „Mehr“ an Transparenz in der Hilfsmittelversorgung, von dem vor allem die Patienten profitieren, ist zu begrüßen. Der Dokumentations- und Beratungsaufwand für die Leistungserbringer wird sich dadurch zwar erhöhen, aber im Sinne einer insgesamt angestrebten Verbesserung der Versorgungsqualität scheint dieser Mehraufwand gerechtfertigt zu sein. Mit einem beschleunigten und institutionalisierten Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wurde eine weitere wichtige Forderung von SPECTARIS aufgegriffen. Allerdings fehlt noch immer die Klärung der wichtigen Frage, wann eine Untersuchungs- und Behandlungsmethode („Methode“) als „neu“ gilt und eine Empfehlung, Bewertung oder Erprobung des Gemeinsamen Bundesausschusses erforderlich ist, damit ein im Rahmen dieser Methode eingesetztes Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden darf. „Eine derartige präzise und praktikable Definition, welche die Sicherheit für die Patienten, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Krankenkassen und die Innovationskraft der Medizinprodukteindustrie gleichermaßen berücksichtigt und sicherstellt, sollte in die noch zu erstellende Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses zwingend aufgenommen werden“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Gröhe: „Zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“ – Bundestag berät Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz machen wir die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu einem Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die zu ihm am besten passende Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen. Außerdem wird dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte können demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Sie erhalten die ihnen zustehende Versorgung, ohne dafür aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir darüber hinaus bessere Löhne für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer und werten diese wichtigen Berufe auf.“ Die wichtigsten Regelungen des HHVG sind: Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Es enthält über 29.000 Produkte in 33 Produktgruppen. Zudem wird der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird. Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden. Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben. Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, erstmals bis zum 30. Juni 2018 und danach jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen. Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert:  Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht. Die Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wird neu geregelt, um Hilfsmittel, die unmittelbar in das Verzeichnis aufgenommen werden können, besser von solchen Produkten abgrenzen zu können, die zuvor eine Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchlaufen müssen: Hält der GKV-Spitzenverband eine Klärung für erforderlich, ob das Produkt Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist und damit eine Nutzenbewertung des G-BA erfolgen muss, hat der G-BA dem GKV-Spitzenverband innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Stellt sich bei der Prüfung durch den G-BA heraus, dass das Produkt untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, leitet der G-BA unmittelbar das Bewertungsverfahren ein. Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten &bdq
uo;Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden. Das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre […]

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