Hermann Gröhe: „Bessere Versorgung und schnellere Genehmigungsverfahren“ – Kabinett beschließt Gesetzentwurf „Blut- und Gewebezubereitungen “

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen und Arzneimitteln für neuartige Therapien. Die bestehenden Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst. Zugleich vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren, damit diese besonderen Arzneimittel den Patientinnen und Patienten schneller zugutekommen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Deutschen Hämophilieregisters sorgen wir dafür, dass Menschen mit Blutgerinnungsstörungen noch besser und sicherer versorgt werden.“  Der Gesetzesentwurf enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und entsprechend den beim Vollzug der Vorschriften gesammelten Erfahrungen der Länder und des Paul-Ehrlich-Instituts angepasst. So wird zum Beispiel die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Gewebezubereitungen und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland im Falle von Versorgungsengpässen erleichtert. Weiterhin werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Genehmigungen, für die bislang unterschiedliche Behörden zuständig waren, können jetzt allein vom Paul-Ehrlich-Institut erteilt werden. Zudem wird klargestellt, welche nachträglichen Änderungen an zugelassenen oder genehmigten Produkten nur mit Zustimmung des Paul-Ehrlich-Instituts durchgeführt werden dürfen, damit die Sicherheit der Arzneimittel erhalten bleibt. Gesetzliche Regelungen zur Marktüberwachung werden gestrafft und an einer Stelle zusammengefasst. Die Änderungen sorgen für mehr Transparenz und verbessern die hohen Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien noch weiter. Zudem wird das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und gesetzliche Meldepflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eingeführt. Mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten werden pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten unter Wahrung des bestehenden hohen Datenschutzniveaus an das Register übermittelt. Das Deutsche Hämophilieregister führt diese Daten zusammen, wertet sie aus und stellt sie in anonymisierter Form zu Zwecken der Grundlagen- und Versorgungsforschung zur Verfügung. Das klinische Register sorgt so für mehr Transparenz, schafft eine gute Datengrundlage für Forschungszwecke und verbessert so die Entscheidungsgrundlage für die optimale Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Der Psychiater bei Gericht

Psychiatrische Gutachten – oft das Zünglein an der Waage Schuldspruch oder Freispruch? – Psychiatrische Gutachten sind in Gerichtsverhandlungen oft das Zünglein an der Waage. Als psychiatrischer Gutachter befasse ich mich mit der schwierigen Frage, was im Kopf eines Menschen vorgeht, wenn er eine Straftat begeht. Dazu muss ich über gute Fachkenntnisse verfügen und stets ein […]

vdek-Zukunftspreis 2017: Gesund altern – vdek sucht Leuchtturmprojekte zur Prävention und Gesundheitsförderung

Gesund und fit im Alter zu sein – wer wünscht sich das nicht? Doch nicht nur für jeden Einzelnen ist gesundes Altwerden wichtig. Mit Blick auf die demografische Entwicklung ist es auch von großer gesellschaftlicher Relevanz. Prävention und Gesundheitsförderung fallen dabei Schlüsselrollen zu: Sie können entscheidend dazu beitragen, dass sich Menschen Vitalität und Lebensqualität erhalten und lange selbstbestimmt leben. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) verleiht seinen Zukunftspreis in diesem Jahr an innovative Ideen, Projekte und Best-Practice-Konzepte, die sich dem gesunden Altern widmen. Unter dem Motto „Gesundheit für Ältere gestalten – Lebensqualität fördern“ werden Projekte gesucht, die beispielsweise die Gesundheit und Selbstständigkeit älterer Mitbürger in der Kommune oder im Quartier fördern. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Konzepte, die Menschen mit eher schlechten Gesundheitschancen erreichen können und sie bei einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung unterstützen. Dabei können auch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten berücksichtigt werden. Für die besten Ideen und Konzepte wird ein Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro verliehen. Über die Preisvergabe entscheidet eine prominent besetzte Fachjury, bestehend aus: Christian Zahn (Juryvorsitz), stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Rostock, Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Dr. Thomas Klie, Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg, Regina Kraushaar, Abteilungsleiterin „Pflegesicherung und Prävention“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind insbesondere der Beitrag zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität, die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2017 finden Bewerber unter www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftspreis/zukunftspreis_2017.html. Für Fragen zur Ausschreibung steht Christin Liebrenz unter der Telefonnummer 0 30 / 2 69 31 – 1766 zur Verfügung. Pressemitteilung des vdek

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Neues Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt und im ersten Lebensjahr“

Bei dem heute veröffentlichten neuen Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt und im ersten Lebensjahr“ geht es um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die Entwicklungsphase im ersten Lebensjahr nach der Geburt eines Kindes. Das neue Gesundheitsziel wurde für den Kooperationsverbund Gesundheitsziele.de von einer Expertengruppe mit finanzieller Unterstützung und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „In der Schwangerschaft und rund um die Geburt wollen Eltern die besten Voraussetzungen schaffen, damit es ihrem Kind gut geht und es wohlbehalten das Licht der Welt erblickt. Gerade Eltern, die besonders belastet sind – etwa durch eigene Erkrankungen oder eine schwierige soziale Situation –  benötigen so früh wie möglich passgenaue Unterstützung, um ihren Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Es ist ein wichtiges Signal, dass die beteiligten Partner das neue Gesundheitsziel vereinbart haben und sich künftig gemeinsam noch stärker für die Umsetzung entsprechender konkreter Maßnahmen einsetzen.“ Wichtige Ziele dabei sind die Förderung der Bindung zu den Eltern, gesunde Lebensverhältnisse, soziale Sicherheit sowie die Vermeidung von Unfallgefahren und Situationen, in denen Eltern überfordert sind. Genau hierfür wollen sich die beteiligten Partner mit dem neuen Gesundheitsziel einsetzen. Der nationale Gesundheitszieleprozess verfügt nun mit „Gesundheit rund um die Geburt“ und „Gesund aufwachsen“ über eine vollständige Abbildung der ersten Lebensphase von der Schwangerschaft bis zum Ende der Kindheit. Beide Ziele greifen dabei ineinander und leisten gemeinsam einen Beitrag zum zielgerichteten Handeln für die Stärkung dieser grundlegenden Phase im Leben eines Menschen. Die Expertengruppe, die das neue Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ erarbeitet hat, umfasst mehr als 35 Mitglieder, die sich aus dem Bereich Bund, Länder, Forschung, Selbsthilfe und Krankenkassen zusammensetzt. Dem Kooperationsverbund Gesundheitsziele.de gehören rund 120 Organisationen des Gesundheitswesens an. Bei den Gesundheitszielen handelt es sich um Vereinbarungen dieser Partner mit dem übergeordneten Ziel der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung. Die bisher vereinbarten Gesundheitsziele beziehen sich beispielsweise auf bestimmte Krankheiten (etwa Brustkrebs oder Diabetes) oder auf bestimmte Altersgruppen. Es werden Empfehlungen verabschiedet und Maßnahmenkataloge erstellt. Alle Beteiligten verpflichten sich zur Umsetzung in ihren Verantwortungsbereichen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Strukturierte patientenzentrierte Medizin durch Produktorientierung 

Strukturierte Medizin mit Leistungsversprechen als Lösung für den Patienten Der Patient kommt meist mit einem aus seiner Sicht subjektiven Problem zum Arzt. Im ersten Schritt besteht die Kunst des Arztes darin, die subjektiv geschilderten Probleme als sogenannter „Medizinischer Dolmetscher“ in … Read more →

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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA

Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek

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Career Day 2017

Pflegeschüler informierten sich über ihre Perspektiven bei Vitos Zum dritten Mal fand er statt, unser Career Day der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe. 170 Pflegeschüler kamen nach Gießen, um sich über ihre Karrieremöglichkeiten bei Vitos zu informieren. Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Welche Weiterbildungen gibt es? Wie könnte mein künftiger Arbeitsplatz aussehen? – Diese […]

Notfallversorgung – Neue Fahrzeugklasse soll helfen, Leben zu retten

Trotz umfangreicher Investitionen der Krankenkassen: Immer noch kommen zu viele Rettungswagen in Baden-Württemberg bei Notfalleinsätzen zu spät – zumindest gemessen an der sogenannten Hilfsfrist, die als wichtiger Teil der Rettungskette definiert, wie viel Zeit zwischen dem Notruf und ihrem Eintreffen der Rettungskräfte am Unglücksort verstreichen darf. Neben der wachsenden Zahl von Einsätzen liegt einer der Gründe im System: „Zu oft werden Rettungswagen für andere Zwecke wie beispielsweise Krankentransporte eingesetzt und stehen so nicht für wichtige Notfalleinsätze zur Verfügung“, vermutet Enrique-Dietrich Vetter, Rettungsdienst-Experte bei der AOK Baden-Württemberg. Ein neues Modell der AOK Baden-Württemberg verspricht Abhilfe. In Baden-Württemberg werden jedes Jahr rund 800.000 Mal Patientinnen und Patienten, die nicht mehr selbstständig mobil sind, per Krankentransport von Klinik zu Klinik oder auch von zuhause zu einem Arzttermin gefahren. Zu oft, so Vetter, würden für diese sogenannten Krankentransporte Rettungswagen eingesetzt. „Dabei sind 50 Prozent der Krankentransporte unkritische Entlassfahrten von der Klinik nach Hause, für die selbst ein Krankenwagen eigentlich viel zu umfangreich ausgestattet ist.“ Das nehme der Notfallrettung die nötige Flexibilität, denn die verbleibenden Rettungswagen müssten dadurch häufig längere Wege zu den Notfallpatienten zurücklegen als nötig. Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Baden-Württemberg e. V. hat die Südwest-AOK daher eine neue Fahrzeugklasse entwickelt, die beispielsweise bei Klinikentlassungen oder Arztbesuchen zukünftig Transporte mit übernehmen soll. Der sogenannte KTW-light gewährleistet den Patienten die notwendige medizinische Sicherheit und die Trageunterstützung, benötigt allerdings weniger medizinische Ausstattung als Kranken- und Rettungswagen. „Wir gehen davon aus, dass der KTW-light schon in diesem Jahr zehn Prozent der Krankentransporte übernehmen wird und so die Krankenwagen und damit die Rettungswagen spürbar entlastet“, prognostiziert Vetter. Er wird bereits 2017 nahezu flächendeckend eingesetzt. Der KTW-light ist mit zwei medizinisch geschulten Personen besetzt, von denen eine mindestens ein ausgebildeter Sanitäter oder eine ausgebildete Sanitäterin ist. An Bord finden sie alles, was sie für den Transport benötigen. Dazu gehören eine Krankenfahrtrage und ein Tragestuhl ebenso wie ein automatisierter externer Defibrillator (AED) für den Notfall. „Die Patientensicherheit besitzt für uns dabei oberste Priorität. Jeder KTW-light muss, bevor er zum Einsatz kommt, vom TÜV überprüft und abgenommen werden“, so Vetter. Im Unterschied zu Kranken- und Rettungswagen fällt der KTW-light allerdings nicht unter das Rettungsdienstgesetz. Er besitzt daher kein Blaulicht und ist nicht über Funk mit der Leitstelle verbunden. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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