BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet

Eltern, die keinen Kinder- und Jugendarzt mehr für ihr Kind finden oder die monatelang auf einen Untersuchungstermin warten müssen – längst keine Seltenheit mehr auf dem Land und auch in Städten. In Deutschland herrscht inzwischen deutlich spürbar ein Kinder- und Jugendärztemangel. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) appelliert daher an die Gesundheitsminister der Länder, endlich die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Wenn sich ab morgen in Düsseldorf die Gesundheitsminister der Länder in Düsseldorf treffen, muss das Thema „Kinder- und Jugendärztemangel“ ganz oben auf die Agenda! Viel zu lange hat die Politik untätig zugeschaut, wie immer weniger Kinder- und Jugendärzte immer mehr Kinder und Jugendliche versorgen. Die Fakten: Wir haben erfreulicherweise seit einigen Jahren einen deutlichen Anstieg der Geburtenrate. Allein 2016 wurden 776.883 Kinder in Deutschland geboren, 18,7 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Vor allem in den großen Städten steigen die Geburtenraten stark. Krankheiten, die früher in der Kinderklinik behandelt wurden, werden heute ambulant behandelt. Wir versorgen immer mehr chronisch kranke Kinder und Jugendliche und eine wachsende Zahl von Patienten mit sozial bedingten Entwicklungsstörungen. Auch das System der Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wird immer umfangreicher. Die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte hat mit diesen Entwicklungen nicht Schritt gehalten – ein Fehler der starren Bedarfsplanung. Wir haben also zu wenig Kinder- und Jugendärzte. Unser Berufsstand ist zudem überaltert: Derzeit verabschiedet sich ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand und in den nächsten fünf Jahren werden noch einmal ein Viertel aller Kinder- und Jugendärzte in Rente gehen. Wo sich überhaupt noch Nachfolger finden, sind diese nicht mehr bereit, 60 Wochenstunden und mehr zu arbeiten. Wie die Politik die Pädiatrie zukunftsfest machen kann Wir brauchen eine neue, bessere und flexiblere Bedarfsplanung. Kinder- und Jugendarztpraxen müssen dort sein, wo Eltern sie brauchen, vor allem in den dicht besiedelten Großstadtvierteln oder auch auf dem Land. Wo es zu wenige Kassensitze gibt, müssen mit neuen Budgets neue Sitze geschaffen werden! Wir brauchen eine Aufhebung der starren Budgetgrenzen. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, mehr zu arbeiten, müssen dafür auch entsprechende Honorare bekommen! Wir brauchen außerdem auch mehr Freiheit, Ärzte in unseren Praxen anstellen zu können, und die Mehrarbeit durch mehr neue Vorsorgen und Impfungen muss ebenfalls entsprechend vergütet werden. Im Studium: Wir brauchen deutlich mehr Ausbildung in Pädiatrie. Kinder- und Jugendheilkunde als Teil der Primary Care muss genau wie Allgemeinmedizin zu vertiefender Teil im „Masterplan Medizinstudium 2020“werden. In der Weiterbildung: Wir brauchen auch wie bei den Allgemeinärzten die finanzielle Förderung der Weiterbildung in den ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen. Hierzu hat der BVKJ ein Forderungspapier an die Politik erstellt und den verantwortlichen Politikern bereits übersendet. Wir bitten die Gesundheitsminister dringend: Nutzen Sie Ihre Konferenz in Düsseldorf, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft zu sichern, denn unsere Kinder und Jugendlichen warten nicht mit dem Aufwachsen und wir Kinder- und Jugendärzte arbeiten heute schon am Limit.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

The post BVKJ: Zukunft der pädiatrischen Versorgung in Deutschland gefährdet appeared first on Healthcare Netzwerk.

Bundessieg „bunt statt blau“: Berliner Schülerin gewinnt Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

8.000 Künstler bei DAK-Kampagne zum Thema Alkoholmissbrauch – Drogenbeauftragte und Emre Kavás ehren Preisträger 2018 Kunst gegen Komasaufen: Eine Berliner Abiturientin gewinnt den Kreativwettbewerb „bunt statt blau“ 2018. Im Frühjahr hatten bundesweit rund 8.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und Plakate gegen Alkoholmissbrauch entworfen. Jetzt ehrten die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler, DAK-Vorstandsmitglied Thomas Bodmer und Sänger Emree Kavás die Sieger im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Mit dem Bild eines durch Alkohol gezeichneten Gesichts gewann die 17-Jährige Nina Mitzschke aus Berlin den Hauptpreis von 500 Euro. Der zweite Platz ging nach Baden-Württemberg, der dritte nach Hessen. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt eine 13-Jährige aus Bayern, den Sonderpreis „Instagram“ eine 16-Jährige aus Nordrhein-Westfalen. „Die Siegerplakate zeigen, was gerade junge Menschen aufs Spiel setzen, wenn sie sich dem Risiko des Rauschtrinkens aussetzen“ sagte Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit, bei der Siegerehrung. Farbe bekennen gegen Alkoholmissbrauch „Bei „bunt statt blau“ zeigen die Kids dem Alkoholmissbrauch die rote Karte““, betonte die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler. „Es ist jedes Jahr faszinierend, mit welcher Begeisterung und Kreativität die jungen Leute sich mit dem Thema beschäftigen. Sie wissen um die gravierenden Folgen und zeigen das ganz klar in ihren Werken!“ Die Bundessiegerin Nina Mitzschke lässt auf ihrem Plakat aus einem fotografierten Flachmann blaue Farbe wie Alkohol über ein Mädchengesicht fließen. „Mit meinem Plakat versuche ich die Botschaft von ‘bunt statt blau‘ möglichst zugänglich zu verpacken“, erklärte die junge Berlinerin ihr Siegerbild. „Die Spur, welche der Alkohol hinterlässt, färbt auf die Frau ab und taucht ihr Leben in ein tiefes Blau.“ 22.133 Jugendliche mit Alkoholvergiftung Die Auswirkungen von zu viel Alkohol sind auf den Körper eines Jugendlichen deutlich stärker als bei einem Erwachsenen: Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts werden Mädchen und Jungen im Teenager-Alter schneller betrunken. Gleichzeitig wird der Alkohol langsamer abgebaut, da das dafür verantwortliche Enzym in der Entwicklungsphase noch in geringerer Menge vorhanden ist. „Alkohol wirkt auf junge Menschen schneller, stärker und länger als auf Erwachsene. Deshalb ist das Komasaufen bei Jugendlichen eine gefährliche Tatsache“, erklärte DAK-Vorstandsmitglied Bodmer. „2016 kamen 22.133 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.“ Wirksamkeit von „bunt statt blau“ Im Kampf gegen das Rauschtrinken hat die Präventionskampagne der DAK-Gesundheit und der Bundesdrogenbeauftragten eine doppelte Stoßrichtungen: Zum einen schärfen die teilnehmenden Mädchen und Jungen im kreativen Prozess ihre eigene Risikowahrnehmung: Laut einer Begleitstudie des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel praktizieren sie durchschnittlich wesentlich seltener Rauschtrinken als Schülerinnen und Schüler ohne Teilnahme. Gleichzeitig entstehen im Kreativwettbewerb Plakate, die besonders für Altersgenossen eindrucksvoll sind. Nach einer Online-Studie des IFT-Nord zeigen die „bunt-statt-blau“-Plakate eine sensibilisierende Wirkung, die sich durch traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete Warnhinweise nicht erzielen lässt. Entsprechend lobte der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung 2017 „bunt statt blau“ als erfolgreiches und beispielhaftes Präventionsprojekt gegen den Alkoholmissbrauch. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt die Kampagne „bunt statt blau“ als Schirmherrin: „Es ist immer wieder eine große Freude, bei „bunt statt blau“ dabei sein zu dürfen. Prävention kommt immer dann gut an, wenn die Kids selbst aktiv sein können und keine Moralpredigt gehalten bekommen.“ Sänger und Politikerin gegen Rauschtrinken Neben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem DAK-Vorstandschef und den Experten vom IFT-Nord, gehörte 2018 erstmals der Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás der Bundesjury an. Er war auf der Siegerehrung mit einem Medley seiner beiden Erfolgstiteln „Kopf Hoch“ und „Baby“ auf der Bühne. „Ich bin begeistert, dass ‚bunt statt blau‘ in diesem Jahr die Marke von 8.000 Teilnehmern geknackt hat. Allen, die mitgemacht haben, ist klar, dass man eine Menge Spaß haben kann, ohne sich bewusstlos zu saufen“, betonte der Newcomer. „Ich habe in den Bildern so viele tolle Alternativen gesehen. Das ist wichtig, denn Botschaften haben nur eine Chance bei jungen Leuten durchzudringen, wenn sie was Positives enthalten und keinesfalls nur Ängste schüren.“ Wanderausstellung der Siegerplakate Die besten Plakate aus allen 16 Bundesländern sind im Internet zu sehen unter www.dak.de/buntstattblau. Außerdem werden die Bilder nach den Sommerferien in einer bundesweiten Wanderausstellung in Schulen gezeigt. Die Kampagne „bunt statt blau“ ist eingebunden in die „Aktion Glasklar“, mit der die DAK-Gesundheit bereits seit dreizehn Jahren Schüler, Lehrkräfte und Eltern über das Thema Alkohol aufklärt. Der Plakatwettbewerb wird auch 2019 wieder stattfinden und dann sein zehnjähriges Jubiläum feiern. Gemeinsame Pressemitteilen DAK und Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

The post Bundessieg „bunt statt blau“: Berliner Schülerin gewinnt Plakatwettbewerb gegen Komasaufen appeared first on Healthcare Netzwerk.

Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer als Vorstandsvorsitzende und Gernot Kiefer als Vorstand im Amt bestätigt. Beide Vorstände sind für weitere sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019. Mit dem Ende der laufenden Amtsperiode wird Johann-Magnus v. Stackelberg aus Altersgründen aus dem Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ausscheiden. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Amtszeit der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Herrn v. Stackelberg wird am 1. Juli 2019 beginnen. Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: „Wir sind froh, dass wir Frau Dr. Pfeiffer und Herrn Kiefer für eine weitere Amtszeit gewinnen konnten. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, die Zusammenarbeit mit Herrn v. Stackelberg noch ein Jahr fortsetzen zu können, bevor er in den verdienten Ruhestand geht.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

The post Pfeiffer und Kiefer für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt appeared first on Healthcare Netzwerk.

WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen

Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH

The post WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen appeared first on Healthcare Netzwerk.

LungenCouch-Surfing zum Thema „Sauerstoff-Langzeittherapie und Beatmung“

  Langzeit-Sauerstofftherapie (LTOT) und nicht-invasive Beatmung (NIV) gehören für Patienten mit fortgeschrittenen Lungenerkrankungen zu den empfohlenen Behandlungsangeboten. Ihr klinischer Nutzen ist nachgewiesen. Dennoch stellen LTOT und NIV für viele Patienten eine „Horror-Vision“ dar.   Was macht LTOT und NIV so belastend? Die Vorteile von Langzeit-Sauerstofftherapie und nicht-invasiver Beatmung liegen für Patienten nicht sogleich auf der […]

Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung

Zum 15. Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 Euro dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) und den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Johannes Böhme für seine Reportage „Sorgenkinder“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung (SZ), mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Steffi Brand für ihre in der Augsburger Allgemeinen publizierten Serie „Unser Essen“. Den dritten Platz belegte Katharina Eichinger mit ihrer Reportage „Organspende – banges Warten zwischen Tod und Hoffnung“, erschienen in der Mittelbayerischen Zeitung. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Moritz Aisslinger für seinen Beitrag „Kann er Gedanken lesen?“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Ralf Fischer für die Sendung „Trisomie 21 – wer überlebt die Diagnostik?“, produziert vom BR. Den Hörfunkpreis erhielt Niklas Schenk für sein Feature „Die doppelte Krise – Junge Erwachsene mit Krebs“, ebenfalls ausgestrahlt vom BR. Der Online-Preis wurde Eva Anna Achinger und Alexander Krützfeldt zugesprochen für ihre multimediale Darstellung „Ausnahmezustand in deutschen Gefängnissen“, eingestellt bei der SZ, dem BR und CORRECTIV. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit rund 200 Autoren und etwa 230 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. Vor allem in Zeiten, in denen mit sogenannten alternativen Fakten versucht werde, Falschbehauptungen in Politik und Medien salonfähig zu machen, „sind seriöse und journalistisch hochwertige Beiträge wie die vorgelegten Einreichungen die beste Art, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen“, gab Dr. Irmgard Stippler bei ihrer Begrüßung die einhellige Meinung der Jury wider. Neben der Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern gehören dem Gremium, zusammengesetzt aus Initiatoren, Politikern und Medienvertretern, an: die Leiterin der DJS, Henriette Löwisch, Katia Murmann von den NJB, die ehemalige bayerische Gesundheits- und Sozialministerin Christa Stewens (CSU), Kathrin Sonnenholzner (SPD), Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag, Ulrich Leiner von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler), Mercedes Riederer, ehemalige Hörfunk-Chefredakteurin beim BR, Anja Miller, Leiterin der Rundschau und Nachrichten TV des BR, sowie Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern

The post Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung appeared first on Healthcare Netzwerk.

Deine Atemnot ist meine Atemnot: wie „Atemnot-Ansteckung“ funktioniert.

  Angehörige von Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen (wie COPD, Asthma, Lungenfibrose) schildern häufig Beschwerden, die denen der Patienten gleichen: Ängste, depressive Verstimmungen, soziale Isolation, Beziehungsprobleme. Als besonders belastend beschreiben die meisten Kümmerer das Miterleben von Atemnot. Drei aktuelle Studien liefern Hinweise, daß Atemnot „ansteckend“ sein kann.   Atemnot findet „im Kopf“ statt Verursacht wird Atemnot […]

SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“ Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann. Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“ Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten. Pressemitteilung der KV Nordrhein

The post SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden appeared first on Healthcare Netzwerk.

„Operation Smile“ – Kaum etwas ist schöner als das Lächeln eines Kindes

Ein Beitrag von Matthias Woiczyk, Regional Business Manager Johnson & Johnson Medical GmbH. Alle drei Minuten wird weltweit ein Kind mit einer Lippenspalte oder Gaumenspalte geboren¹. Deformationen im Gesicht sind eine große Bürde und führen zu Schmerzen, Mangelernährung und Sprachproblemen. Ohne operative, plastische Korrektur beginnt für die betroffenen Menschen ein Leben in Ausgrenzung, Verunsicherung und […]

Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert Rechtssicherheit für Verträge

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 27. April, begann mit einem Abschied: Nach über 20-jähriger Mitgliedschaft in der VV – zuletzt als deren stellvertretender Vorsitzender – wurde Dr. med. Ludger Wollring offiziell verabschiedet. Der 62-jährige Augenarzt aus Essen hat Ende 2017 seine Tätigkeit in selbstständiger Praxis beendet. Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, dankte Wollring für sein berufspolitisches Engagement. „Sie waren eine wichtige Größe in der VV und in den Fachausschüssen. Nicht nur bei Ihrem Einsatz für die Notdienstreform haben Sie wichtige Vorarbeit geleistet. Sie werden eine Lücke hinterlassen.“ Zu Wollrings Nachfolger und damit zum neuen stellvertretenden VV-Vorsitzenden wurde ohne Gegenstimmen der Essener Chirurg und Phlebologe Fritz Stagge gewählt. Honorarverhandlungen in Nordrhein: Schiedsamt angerufen Im Bericht zur Lage informierte KVNO-Chef Bergmann die Delegierten über den aktuellen Stand der Honorarverhandlungen in Nordrhein. In den zurückliegenden Monaten sei an den zentralen Punkten, der einmaligen und basiswirksamen Anhebung des Vergütungsniveaus sowie der Veränderungsrate für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), keine Einigung mit den Kassen zu erzielen gewesen. „Wir haben uns entschlossen, das Schiedsamt anzurufen, das sich nun mit den für uns entscheidenden Fragen befassen wird“, sagte Bergmann. Ein Vorgespräch mit dem Schiedsamt-Vorsitzenden habe bereits stattgefunden. Auch auf die Beendigung der „Versorgungsstärkungsverträge“ in Nordrhein ging Bergmann ein und erneuerte seine Kritik an der Haltung der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern, die sich binnen weniger Monate diametral verändert hat. „Von dieser Entwicklung haben wir im Februar aus der ,Bild am Sonntag‘ erfahren“, merkte Bergmann an. Einstimmig verabschiedeten die VV-Delegierten eine Resolution, in der sie die fehlende Vertrags- und Rechtssicherheit beklagen und betonen, dass die aktuelle Entwicklung vor allem „jene Patientenkollektive schlechter stelle, die einer besonders intensiven und koordinierten ärztlichen Versorgung bedürfen.“ Die Delegierten fordern neue Verhandlungen zur Weiterentwicklung einer an die Morbidität angepassten Versorgung außerhalb der Gesamtvergütung und eine extrabudgetäre Kompensation für die Mittel, die durch den Wegfall der Verträge für die ambulante Versorgung fehlen. Auch zu einem weiteren für die Niedergelassenen wichtigen Thema, dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI), setzte die VV ein deutliches Signal. Die Delegierten stimmten für einen Antrag, der die Politik auffordert, die verpflichtende Anbindung aller Praxen an die TI bis Ende 2018 und die entsprechenden Sanktionen auszusetzen. Den Niedergelassenen dürfe kein Kostenrisiko aufgebürdet werden und die Praxen nicht zum Versuchslabor für die Technik werden. Notdienst: Modellprojekt mit Rettungsdienst in Köln Weiteres Thema im Bericht des Vorstandsvorsitzenden war die Weiterentwicklung des ambulanten Notdienstes. Die aktuell auf Bundesebene diskutierte Idee zur Einrichtung 24 Stunden geöffneter Portalpraxen an Krankenhäusern, die auch während der Sprechzeiten täglich geöffnet sind, bewertete Bergmann als illusorisch. „Wir haben im Rheinland 190 Akut-Krankenhäuser und bräuchten für eine tägliche Besetzung insgesamt mehr als 1000 Kolleginnen und Kollegen – das ist weder machbar noch notwendig“, so Bergmann. Positiv zu bewerten sei daher die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Kreis der Kliniken mit Beteiligung an der Notfallversorgung auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren, um so eine bessere Patientensteuerung zu etablieren. Als konkreten Beitrag zur besseren Patientensteuerung kündigte Bergmann ein Modellprojekt in Köln an, in dem die KV Nordrhein zusammen mit dem Rettungsdienst der Stadt eine standardisierte telefonischen Triage erproben wird. In dem von der Universität Duisburg-Essen begleiteten Projekt wird es je nach Gesundheitszustand der Anrufer eine Übergabe entweder zur Arztrufzentrale NRW (116117) oder an den Rettungsdienst (112) geben. Intensiv vorangetrieben wird laut Bergmann derzeit auch die operative Fortentwicklung des neuen Strukturfonds, den die VV im November 2017 beschlossen hatte. „Wir haben eine Systematik entwickelt, um eine Auswahl der potenziellen Förderregionen nach Dringlichkeit treffen zu können und planen mit den Krankenkassen, noch in diesem Jahr jeweils eine Million Euro für den Fonds bereitzustellen.“ Positive Zwischenbilanzen im Bereich Labor und bei Praxisnetzen Dr. med Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVNO, wollte seinen Berichtsteil „als kleines Resümee“ des ersten Amtsjahres des Vorstands verstanden wissen – und verwies auf Fortschritte auf vielen Ebenen. Zum Beispiel bei der Förderung von Praxisnetzen, ein Thema, das in Nordrhein lange „geschlummert“ habe. Inzwischen seien ein Netzbeirat gegründet und die Förderrichtlinien der KVNO angepasst worden – ein Ziel sei es, mit den Netzen gezielt die Versorgung zum Beispiel in Pflegeheimen und im ländlichen Raum zu verbessern. König informierte auch über die Laborreform. Auf Bundesebene seien für Juli Gespräche der beteiligten Verbände zum Thema „Diagnostische Pfade“ geplant, zudem habe der Bewertungsausschuss eine künftig extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen der HLA-Antikörperdiagnostik sowie der Antibiotika-Therapie beschlossen. Der von der VV eingerichtete Laborausschuss unterzieht derzeit die kostenintensivsten Laborparameter in Nordrhein einer intensiven Prüfung. Eine Weiterentwicklung bestehender Versorgungsmodelle strebt die KVNO im Bereich der allgemeinen (AAPV) und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SPAV) an. „Es ist unser Ziel, das Niveau der Palliativversorgung in Nordrhein zu erhalten. Wir wollen die AAPV-Verträge mit den Ersatz- und Primärkassen vereinen und dabei die extrabudgetären Leistungen beibehalten. Bei der SAPV ginge es in den Gesprächen mit den Kostenträgern vor allem um die Frage der künftigen Vertragsgestaltung. Die KVNO müsse Vertragspartner bleiben, betonte König. Weiterentwicklung der DMP „Erfreuliche Neuigkeiten“ konnte König auch aus dem Bereich der Disease-Management-Programmen (DMP) berichten, wo vor wenigen Tagen vom G-BA das neue „DMP Herzinsuffizienz“ beschlossen wurde. Auch das DMP-Brustkrebs wird laut König ab Herbst einer „kompletten Renaissance“ unterzogen. Ziel sei es, insbesondere die engmaschige Nachsorge und die Therapietreue der Patientinnen zu verbessern. Eine weitere Anpassung kündigte der KVNO-Vize für 2019 auch beim DMP Asthma an. Dabei sollen auch Kinder ab dem zweiten Lebensjahr laut GBA-Beschluss ins DMP aufgenommen werden. Abschließend widmete sich König dem neu gegründeten „Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin“ in Nordrhein, das im Juli des vergangenen Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat, und dem Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Im Rahmen der bisherigen Seminartage wurden bereits rund 200 Teilnehmer auf die Niederlassung vorbereitet. „Wir waren mit unseren Experten aus dem Haus an jedem Seminartag vor Ort und haben individuelle Beratungen angeboten“, berichtete König. Pressemitteilung der KV Nordrhein

The post Vertreterversammlung der KV Nordrhein fordert Rechtssicherheit für Verträge appeared first on Healthcare Netzwerk.