Was Sie schon immer über Ihren Arzt wissen wollten

Markenmedizin – oder was Sie schon immer über Ihren Arzt wissen wollten “Standardisierung und individuelle Behandlung jedes einzelnen Patienten sind kein Widerspruch. Im Gegenteil. Die Einführung von digitalen Strukturen und Prozessen nimmt Stress und administrativen Aufwand aus dem System und … Read more →

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Pionierarbeit bei Vitos

Abschlussfeier des ersten Studiengangs für Pflegeberufe Nun haben wir es auch offiziell geschafft! – Wir, die ersten Absolventen der Bachelor of Arts Studiengänge Social Healthcare/Psychiatric Nursing und Advanced Nursing Practice, erhielten Anfang Januar in einem feierlichen Rahmen unsere Urkunden und Zeugnisse. Wie ich als Absolvent die Abschlussfeier erlebt habe und was sich hinter den beiden […]

Nicht immer mehr, sondern anders arbeiten

Nicht immer mehr, sondern anders arbeiten. “Technologie “gängelt” nicht den Arzt, sondern setzt Ressourcen frei, verbessert Qualität und Patientenzufriedenheit und ermöglicht Leistungszuwachstum. Aber nicht wie bisher, indem oft “immer mehr” gearbeitet wurde, sondern in einem “anders Arbeiten”, mit einem unmittelbaren … Read more →

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Parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz: „Zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zum Wohl der Patienten“

Ende 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, gab heute vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielt gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Ob Praxisprojekt oder Wissenschaft, ob Verbesserung der Versorgung mithilfe von Telemedizin oder sektorenübergreifende Forschung – die geförderten Projekte bauen Brücken und erschließen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“ Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen  repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Selbstverwaltungsstärkungsgesetz grundlegend überdenken

Derzeit berät der Deutsche Bundestag über ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Anders als der Name vermuten lässt, soll damit in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Montag dieser Woche zeigt sich deutlich, dass dringender Bedarf für Nachbesserung am Gesetzentwurf besteht. Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen: „Die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes hat keinen Anlass für das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz gegeben. Dennoch sollen die jetzt vorgesehenen Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht auch uns betreffen. Aber wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss auch dort gehandelt werden. Wenn der Gesetzgeber auf die Missstände reagieren will, sollten entsprechende Regelungen auch gezielt wirken. Dass damit gleichsam alle Selbstverwaltungsorganisationen getroffen werden sollen, ist jedenfalls inakzeptabel. Das Gesetzesvorhaben sollte noch einmal grundlegend überdacht werden! Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen. Es braucht keinen Rundumschlag, der auch Unbeteiligte trifft. Damit die soziale Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern auch zukünftig verantwortungsvoll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gestalten kann, muss der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft gestärkt und nicht geschwächt werden. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden gelebte Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule des sozialen Ausgleichs in unserer Gesellschaft.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Martin Litsch: Selbstverwaltung stärken statt überregulieren

Anders als der Name es vermuten lässt, würde das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) in der derzeitigen Ausgestaltung massiv in die Rechte der GKV-Spitzenorganisationen eingreifen. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes stellt in Frage, wie angemessen dieser Eingriff ist: „Auslöser für dieses Gesetz sind die Vorgänge in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb sollte das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen auch nur für die KBV gelten. Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung. Sie führt zu spezialgesetzlichen Regelungen für fünf Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens und bedeutet gleichzeitig eine Ungleichbehandlung im Bereich der Selbstverwaltung mit ehrenamtlichen Mandatsträgern, denn andere Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet sind, auch auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriert zudem die grundlegenden Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruht bereits auf einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten regeln damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler angehen. Bei der KBV handelt es sich dagegen um eine rein berufsständische Vertretung.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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„Demokratische Prozesse stärken, nicht einengen“ – vdek fordert dringende Änderungen beim „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt die Forderungen der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Bärbel Bas, den bestehenden Gesetzentwurf zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz deutlich zu ändern. Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont: „Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) braucht dieses Gesetz nicht, denn es schwächt die Selbstverwaltung, anstatt sie zu stärken.“ Ohne Grund werde mit dem Gesetz der GKV das Vertrauen entzogen, dies sei ein völlig falsches Signal auch vor dem Hintergrund der anstehenden Sozialwahlen in 2017, so Elsner. „Wenn die Politik die demokratischen Prozesse in unserem Land stärken will, darf sie nicht gleichzeitig die soziale Selbstverwaltung in ihren Entscheidungsbefugnissen beschneiden und einengen. Einschnitte in die Satzungsautonomie, in die Finanzautonomie und in Personalentscheidungen sind fehl am Platze.“ Und auch die Aufsichtspflichten sollten sich ausdrücklich auf eine Rechtsaufsicht beschränken, so die Vorstandsvorsitzende. Elsner forderte die Politik auf, in einen konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu treten, um die ihr zugrundeliegenden Prinzipien sinnvoll weiterzuentwickeln. Hier seien klare Rahmenbedingungen und nachvollziehbare Kompetenzverteilungen für die Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen notwendig. Pressemitteilung des vdek

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Unser Leitbild als Basis auf der wir handeln möchten

Interview mit Dr. Alexander Gary zum Vitos Leitbild Im vergangenen Monat reisten Vitos Geschäftsführer Reinhard Belling und Mitglieder der Leitbildgruppe quer durch Hessen und stellten das neue Leitbild in allen Vitos Gesellschaften vor. In zwei Wochen wird es einen Blogbeitrag inklusive Bildergalerie über die Infoveranstaltungen in den Vitos Gesellschaften geben. Heute wollen wir das Leitbild […]

jameda übernimmt mit Patientus deutschen Marktführer für Videosprechstunde

jameda (www.jameda.de), Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, hat zum 1. Januar 2017 den führenden Anbieter für Online-Videosprechstunden, die Patientus GmbH (www.patientus.de), erworben. Damit stellt jameda künftig Ärzten und Patienten eine hervorragende Kommunikationslösung zum Abhalten von Videosprechstunden zur Verfügung, eine Leistung, die als Bestandteil des E-Health-Gesetzes ab dem 1. Juli 2017 in die vertragsärztliche Regelversorgung einfließen wird. Dr. Florian Weiß, CEO von jameda: „Wir freuen uns, mit der Übernahme von Patientus einen weiteren Beitrag zur effizienten Patientenversorgung zu leisten. Patientus ergänzt unser bisheriges Angebot der Arztsuche und Online-Terminbuchung auf ideale Art und Weise. Mit der Videosprechstunde ermöglichen wir Ärzten und Patienten künftig den direkten digitalen Kontakt ohne räumliche Hindernisse.“ Patientus wurde 2012 von Jonathan von Gratkowski, Christo Stoyanov und Nicolas Schulwitz in Lübeck gegründet. jameda baut Position als führender digitaler Mittler zwischen Arzt und Patient weiter aus Auf jameda finden jeden Monat mehr als 5,5 Mio. Patienten den passenden Arzt und buchen ihren Arzttermin häufig direkt online. Damit ist jameda der führende digitale Mittler zwischen Arzt und Patient – eine Position, die das Unternehmen mit der Übernahme von Patientus weiter ausbaut. Dazu Fritz Edelmann, COO von jameda: „Das Ziel von jameda ist es, Patienten zum passenden Arzt zu führen und so zum Vorteil für beide Seiten für mehr Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu sorgen. Die Entscheidung zur Übernahme von Patientus ist auf diesem Weg der nächste Schritt. Durch jameda wird der innovative Service von Patientus Millionen von Patienten einfach zugänglich gemacht.“ Die Software zur Videosprechstunde von Patientus zeichnet sich durch sehr hohe Datensicherheit und besondere Nutzerfreundlichkeit aus. Die Installation einer Software ist auf beiden Seiten nicht erforderlich, es genügt ein aktueller Internetbrowser. Damit bietet das Unternehmen Ärzten eine einfache und sichere Lösung, um die Zukunftstechnologie der Videosprechstunde in ihren Alltag zu integrieren. Mit diesem Konzept hat Patientus bereits verschiedene Krankenkassen und Ärzteverbände überzeugt und in Kooperation mit diesen das Angebot zur Videosprechstunde erfolgreich am Markt etabliert. Mit der Übernahme durch jameda erhält das Unternehmen neben dem erweiterten Marktzugang auch die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Produktes. Das Angebot wird im Laufe des Jahres sukzessive auf jameda.de integriert werden. Dr. Florian Weiß ergänzt: „Die Übernahme von Patientus durch jameda bietet große Chancen für beide Unternehmen und viele Vorteile für Ärzte und Patienten, die schon lange darauf warten, dass die Möglichkeit zur Videosprechstunde Bestandteil der normalen ärztlichen Versorgung wird. Wir danken dem Gründerteam von Patientus für seine großartige Entwicklungsarbeit und das Vertrauen in jameda und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Nicolas Schulwitz, Mitgründer und Geschäftsführer von Patientus: „Wir gehören in Deutschland zu den Pionieren der Telemedizin und freuen uns sehr, dass unser zukunftsweisendes Produkt unter dem Dach der starken Marke jameda den Zugang zu Millionen von Patienten und tausenden von Ärzten findet.“ Der Unternehmenssitz von Patientus bleibt in Berlin. Alle Mitarbeiter werden übernommen. Über die Patientus GmbH: Als Marktführer für Online-Videosprechstunden bietet Patientus Ärzten und Patienten eine Kommunikationslösung für den digitalen Arztbesuch. Das Angebot richtet sich an alle Patienten, die zum Beispiel ein erstes Informationsgespräch mit dem Arzt führen, eine Zweitmeinung einholen oder Kontrolltermine wahrnehmen möchten, ohne dafür in die Praxis gehen zu wollen oder zu können. Auch zeitaufwendige Hausbesuche auf dem Land oder bei Pflegebedürftigen können in Zukunft durch eine Online-Videosprechstunde ersetzt werden. Die Online-Lösung lässt sich einfach in den Alltag von Arzt und Patient integrieren, garantiert höchste Datensicherheit sowie eine unkomplizierte Benutzung und Benutzbarkeit ohne Zusatzsoftware. Über die jameda GmbH: jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Rund 5,5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Zudem können Patienten ihre Arzttermine über die Online-Terminbuchungsfunktion direkt auf jameda buchen. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH. Pressemitteilung der jameda GmbH

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Studien zum Forschungsstand zu Kaiserschnitten veröffentlicht – BM Gröhe: Kaiserschnitte nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind

Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Studien zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten gefördert, die heute veröffentlicht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Wichtig ist jetzt, dass die zuständigen Fachgesellschaften eine hochwertige Leitlinie erarbeiten, damit künftig Entscheidungen für oder gegen einen Kaiserschnitt auf einer noch besseren wissenschaftlichen Grundlage erfolgen können. Die jetzt vorliegenden Studien  sind ein wichtiger Beitrag für die Erarbeitung dieser Leitlinie und die Übernahme weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Geburtshilfe. Im Zentrum muss immer der Schutz von Mutter und Kind stehen.“ Die vier Forschungsprojekte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 150.000 Euro haben sich mit wichtigen Versorgungsfragen befasst: Beratung der Schwangeren, Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studien fließen in eine inter­disziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird und eine wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe für Ärzte darstellt. Die Arbeit der ebenfalls geförderten Koordinierungsstelle „Kaiserschnittforschung“ an der Universität Frankfurt wird noch bis März 2017 fortgesetzt, um die Leitlinienentwicklung weiterhin zu unterstützen. Die Studien und weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Kaiserschnitt-Studien Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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