Zum Jahresausklang…

… wünschen wir Ihnen angenehme Stunden in fröhlicher und besinnlicher Runde im Kreis der Familie, aber auch Ruhe und Zeit zum Entspannen. Gleichzeitig wünschen wir einen guten Start für das neue Jahr und viel Glück und Erfolg bei all Ihren Projekten und Plänen. Wir freuen uns auch auf die neuen Projekte in 2017, die wir für und mit den Pflegefachkräften durchführen dürfen. Unser besonderer Dank gilt aber auch allen Kollegen, die wenn wir zu Hause besinnlich feiern, ihre Arbeit in den […]

Neuerungen im Gesundheitswesen: Was ändert sich für Versicherte 2017?

Ab 2017 wird sich die Situation von demenzerkrankten Pflegebedürftigen erheblich verbessern. Dafür sorgen verschiedene Maßnahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Zur Finanzierung der weitreichenden Reform werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Die Erhöhung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Veränderungen gibt es aber auch bei der Qualität der Versorgung im Hilfsmittelbereich und den Behandlungsmöglichkeiten für psychisch Kranke. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auf seiner Internetseite zusammengefasst. Mit dem PSG II wird ab 2017 die Gleichbehandlung von Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen in der Pflege erreicht. Unter anderem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument führen dazu, dass etwa an Demenz Erkrankte einen verbesserten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Zudem werden ab 1.1.2017 die bisher geltenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Dadurch wird eine genauere Einschätzung des Pflegebedarfs ermöglicht. Wichtig: Versicherte, die vor der Reform bereits Leistung der Pflegeversicherung bezogen haben, erhalten einen umfangreichen Besitzstandsschutz. Das heißt, sie bekommen Leistungen in mindestens dem gleichen Umfang wie bisher. Bei den meisten Betroffenen wird die Überleitung zu höheren Leistungen führen. Bisherige Leistungsbezieher müssen keinen gesonderten Antrag stellen, sie werden nach festen gesetzlichen Regelungen automatisch übergeleitet. Die jüngste Gesetzgebung bringt aber auch Verbesserungen in der Versorgung mit Hilfsmitteln, wie z. B. Hörgeräten, Rollatoren und Inkontinenzartikeln. Das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) verpflichtet Hilfsmittelerbringer, die Versicherten beim Kauf der Produkte besser zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Die Versicherten erhalten außerdem grundsätzlich die Wahlmöglichkeiten zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln. Zudem dürfen die Krankenkassen nun bei der Hilfsmittelausschreibung neben dem Preis die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) ermöglicht es den Krankenhäusern ab dem neuen Jahr psychiatrische Behandlungen auch im häuslichen Umfeld durchzuführen. Durch die „stationsäquivalente Behandlung“ sollen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden und die Versorgung flexibler und bedarfsgerechter gestaltet werden. Die stationsäquivalente Behandlung kommt beispielsweise bei alleinerziehenden Eltern oder gerontopsychiatrischer Therapie im Alten- und Pflegeheim infrage. Alle Details zu diesen Gesetzen und viele weitere Neuerungen für das Jahr 2017 finden Sie unter https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2017. Pressemitteilung des vdek

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessert. Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. Und mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können.“ Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden. Bei der Errichtung des Systems werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen. Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs: Die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen werden erweitert, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können. So müssen beispielsweise künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen gemeldet werden. Das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften muss künftig gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in so genannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch wird eine Schutzlücke geschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Nachgefragt …

Vitos Mitarbeiter vor der Kamera Was hat es mit der Vitos Beratungs-Hotline auf sich? Was ist eigentlich eine Compliance-Beauftragte und warum gibt es bei Vitos einen Social-Media-Leitfaden? Wir haben mal nachgefragt. Mit laufender Kamera versteht sich. Authentische Innenansichten Die Social-Media-Kommunikation eines Unternehmens sollte von innen kommen. Authentische Blicke hinter die Kulissen sind nur möglich, wenn […]

Heilmittelbericht 2016 des WIdO: Lesen, Schreiben, Sprachtherapie

Für viele Schulanfänger heißt es nicht nur lesen, rechnen und schreiben zu lernen, sondern auch das richtige Sprechen: 23,7 Prozent der sechsjährigen Jungen erhalten rund um den Schulbeginn eine Sprachtherapie. Bei den gleichaltrigen Mädchen sind es immerhin noch 16,2 Prozent. Diese Ergebnisse hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in seinem aktuellen Heilmittelbericht 2016 veröffentlicht. Vor allem Jungen werden therapeutisch bei ihrer altersgerechten Sprech- und Sprachentwicklung unterstützt. Bei den sechsjährigen Jungen ist es damit jeder Vierte. „Das kann als Hinweis verstanden werden, dass viele Kinder heute unter schwierigen sozialen und gesundheitlichen Bedingungen aufwachsen und offensichtlich Expertenhilfe benötigen, um die anstehenden schulischen Herausforderungen meistern zu können“, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Bei Kindern mit Entwicklungsstörungen der Sprache oder des Sprechens werden Sprachtherapien überwiegend ab einem Alter von vier Jahren verordnet. Laut Heilmittelbericht 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhalten in Deutschland bereits 9,2 Prozent der vierjährigen Jungen eine Sprachtherapie. Das ist fast jeder Zehnte. Bei den Mädchen liegt der Anteil bei gerade einmal 5,6 Prozent. Im Alter von fünf bis sieben Jahren ist die Inanspruchnahme dieser Therapien am höchsten. Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig bei den sechsjährigen Kindern, sowohl bei den Jungen als auch bei den Mädchen. Der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Verordnungswerte bei den Sechsjährigen schon seit längerem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt haben. Nach der Zeit des Schuleintritts wird der Anteil der Kinder, die eine Sprachtherapie erhalten, geringer. Die Verordnungsdaten zeigen jedoch deutliche regionale Unterschiede. Werden sechsjährige Mädchen und Jungen gemeinsam betrachtet, wurde 2015 bundesweit jedes fünfte Kind sprachtherapeutisch versorgt. Während der Bundesdurchschnitt somit bei 20 Prozent liegt, wird in Brandenburg sogar ein Anteil von 23,7 Prozent erreicht, in Bremen sind es dagegen nur 12,6 Prozent. Über die möglichen Ursachen der starken Verbreitung von sprachtherapeutischen Behandlungen rund um den Schuleintritt wird in der Fachwelt seit Jahren diskutiert. Eine Erklärung ist, dass sich die in diesem Alter angemessenen Fähigkeiten bei den Kindern verschlechtert haben. Gleichzeitig wird aber auch ein Wandel der Anforderungen von Schule und Elternhaus an die Kinder beobachtet, so wie auch ärztliches Diagnoseverhalten und Therapiemöglichkeiten kontinuierlichen Veränderungsprozessen unterliegen. „Auch wenn Sprachtherapien helfen können, Defizite der kindlichen Umwelt zu bewältigen, sollten Verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen in Kindergärten und Schulen sowie im Elternhaus in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden. Damit kann Entwicklungsstörungen schon in frühen Jahren vorgebeugt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Versicherte erhalten deutlich mehr Heilmittelbehandlungen als vor zehn Jahren  Neben der Sprachtherapie gehören zur Heilmittelversorgung drei weitere Leistungsbereiche: Physiotherapie, Ergotherapie und Podologie. Rein rechnerisch hat 2015 jeder der knapp 71 Millionen GKV-Versicherten rund 4,27 Behandlungen aus dem Heilmittelbereich erhalten. In den neuen Bundesländern sowie Berlin und Hamburg lag die tatsächliche Anzahl der Behandlungen durchweg über diesem Durchschnittswert; in Bremen, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen deutlich darunter. In den vergangenen Jahren hat die Inanspruchnahme von Heilmittelbehandlungen kontinuierlich zugenommen. Physiotherapeutische Leistungen werden zwar am häufigsten verordnet, aber ihre Steigerungsrate ist seit 2006 eher moderat ausgefallen (6,4 Prozent zwischen 2006 und 2015). Die Verordnung von Sprachtherapien nahm in diesem Zehnjahreszeitraum hingegen um 25 Prozent zu. Die höchste Steigerungsrate gab es bei der Ergotherapie: Um 42 Prozent ist die Inanspruchnahme binnen zehn Jahren gestiegen. Insgesamt haben alle gesetzlichen Krankenkassen 2015 etwas mehr als 6 Milliarden Euro für Heilmittelleistungen ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben in den letzten zehn Jahren um 60,5 Prozent. Die allgemeinen Leistungsausgaben sind im gleichen Zeitraum nur um knapp 47 Prozent gewachsen. Für den Heilmittelbericht 2016 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die über 37 Millionen Heilmittelrezepte analysiert, die im Jahr 2015 für die rund 71 Millionen GKV-Versicherten ausgestellt wurden. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Der kranke teure Patient – Oder: Wie wir veräppelt werden…

Alle reden vom Sparen. Eigentlich schon immer. Und wenn in der Pharmaindustrie und „Schulmedizin“ vom Sparen geredet wird, dann kann man fast sicher sein, dass große Ausgaben vor der Tür stehen. Aber für wen? Wenn alle Stricke reißen, dann sicherlich für die Patienten… Und so geht das Spiel los: Jedes Jahr kommen um die 30 neue Medikamente […]

Dieser Beitrag Der kranke teure Patient – Oder: Wie wir veräppelt werden… wurde erstmalig von Heilpraktiker René Gräber auf NaturHeilt.com Blog veröffentlicht.

Akademisierung der Pflege bei Vitos

Studieren geht auch anders… Dass ein Studium allein zu einem fachlichen Wissenszuwachs führt und für den Beruf qualifiziert, ist ein Irrglaube. Jedes Jahr aufs Neue beweisen mir die Studenten des Steinbeis-Transfer-Instituts, dass viel mehr in den drei Jahren Studienzeit passiert. Jedes Jahr begrüße ich unsere neuen Studenten als Dozentin im ersten Studienseminar. Für mich ist […]

Summst du noch oder singst du schon?

„O du fröhliche, o du selige“ – aus allen Ecken ertönen wieder Weihnachtslieder. Nicht selten bleiben sie uns als Ohrwurm im Kopf. Heute möchte ich Ihnen den Tipp geben, künftig mitzusummen oder auch gleich laut mitzusingen. Denn Singen macht nicht nur Spaß, sondern ist auch noch richtig gesund….