Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband bewerten den erfolgreichen Abschluss der Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz als Beleg für eine funktionierende Selbstverwaltung. Nach schwierigen aber jederzeit konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert. „Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass unser auf Kompromisse angelegtes selbstverwaltetes Gesundheitswesen durchaus funktioniert. Wir nutzen unsere Handlungsspielräume, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten. Es ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Selbstverwaltung die Politik entlastet, wenn man sie denn lässt“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dr. Jürgen Fedderwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Wir Vertragszahnärzte begrüßen diese Lösung im Rahmen der Selbstverwaltung ausdrücklich. Denn für uns Freiberufler ist diese eine der tragenden Säulen eines Gesundheitssystems, das unseren Patienten eine besonders hochqualifizierte Versorgung erst ermöglicht. Die Politik sollte die Vorteile eines auf Ausgleich basierenden Systems zu schätzen wissen und die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltungspartner nicht durch Gesetzgebung unnötig gefährden.“ Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Honorare der etwa 53.000 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe leicht steigen. Demzufolge erhöht sich der bundesweit geltende Punktwert von derzeit 0,8605 auf künftig dann 0,8820 Euro. Aufgrund dieser Anpassung steigen neben den Honoraren der Zahnärzte auch anteilig die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Beispielsweise steigt der Festzuschuss ohne Bonus für eine Krone von derzeit etwa 139 Euro auf etwas mehr als 142 Euro. Rechtsgrundlage für die Anpassung des Punktwertes sind die Regelungen im Paragraphen 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen bis zum 1. Januar 2017 veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz 3,2 Milliarden Euro ausgegeben, davon entfallen etwa 1,12 Milliarden Euro auf das zahnärztliche Honorar. Die Kosten einer durchschnittlichen Zahnersatzbehandlung entstehen zu 60 bis 70 Prozent durch Material- und Laborkosten, also durch die Kosten für die Herstellung des Zahn-ersatzes. Das zahnärztliche Honorar macht in der Regel einen Anteil von 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Hintergrund zum Festzuschuss: Bei Zahnersatz haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende Regelver-sorgung zu Lasten der GKV festgelegt ist. Pflegen Versicherte ihre Zähne und lassen sich regelmäßig von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt untersuchen, kann sich der Festzuschuss erhöhen – um 20 Prozent, wenn mit dem Bonusheft nachgewiesen wird, dass in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung jährlich eine Vorsorgeuntersuchung erfolgt ist, um weitere 10 Prozent, wenn dieser Nachweis für die vergangenen zehn Jahre lückenlos erbracht wird. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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