gematik übernimmt den Betrieb und die Pflege des Deutschen Telemedizinportals

Die gematik hat das bislang vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS betriebene Deutsche Telemedizinportal übernommen. Diese Umstellung erfolgt in Vorbereitung auf den gesetzlichen Auftrag (§291e SGB V) an die gematik, ein Informationsportal zu erstellen, das u.a. die Inhalte des Telemedizinportals enthält. Das Telemedizinportal stellt derzeit Informationen über 213 Projekte und Anwendungen aus dem Umfeld der Telemedizin zur Verfügung, die nun sukzessive aktualisiert und ergänzt werden. Das Portal ist ab sofort unter der Adresse https://telemedizinportal.gematik.de erreichbar. Die alte Adresse http://telemedizin.fokus.fraunhofer.de/ verliert somit seine Gültigkeit. Das Telemedizinportal ist das Ergebnis eines Forschungsprojektes des Bundesministeriums für Gesundheit, das mit dem ausdrücklichen Ziel entwickelt wurde, einen möglichst vollständigen Überblick zu den in Deutschland existierenden telemedizinischen Anwendungen und Projekten zu bekommen und zu erhalten.

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Anschubfinanzierung für „Allergieinformationsdienst – Das Allergieportal“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Forschungsprojekt für ein qualitätsgesichertes und allgemeinverständliches Online-Informationsangebot zum Thema Allergien vergeben. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe: „Asthma, Heuschnupfen oder Lebensmittelallergien – Betroffene wissen, wie belastend Allergien sein können, und dass sie das tägliche Leben oft einschränken. Deshalb ist es entscheidend, dass sich Patientinnen und Patienten auf vertrauenswürdige und verständliche Informationen verlassen können. Das neue Allergieportal soll für Betroffene unabhängige, wissenschaftlich belegte Gesundheitsinformationen bündeln und leicht verständlich darstellen. Damit wird es zu einem wichtigen Baustein für eine bessere Vorbeugung und Versorgung.“ Das dreijährige Forschungsprojekt „Allergieinformationsdienst – Das Allergieportal“ wird durch das Helmholtz Zentrum München umgesetzt und soll im ersten Halbjahr 2017 online gehen. Neben dem Aufbau eines Online-Portals wird ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept umgesetzt. Ein wissenschaftlicher Beirat begleitet das Projekt. Nach der Anschubphase wird das Portal als dauerhaftes Angebot des Helmholtz Zentrums München etabliert. Neben dem Allergieportal sind weitere Angebote wie Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten geplant. Nach aktuellen Schätzungen sind in Deutschland derzeit etwa 20 Prozent der Erwachsenen von einer allergischen Erkrankung betroffen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Die Zukunft der Pflege mitgestalten

Mein Erfahrungsbericht über den Studiengang  Bachelor of Arts Social Healthcare/Psychiatric Nursing Es ist geschafft! – Meine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung liegt nun hinter mir. Drei Jahre lang habe ich den Studiengang Bachelor of Arts Social Healthcare/Psychiatric Nursing absolviert und mein Praxisprojekt durchgeführt. Es waren lehrreiche, aber auch anstrengende sechs Semester. Was es genau mit dem Studiengang […]

Vitos Blog im Rampenlicht

Interview des Health & Care Management Magazins zu unserem Corporate Blog Bei seiner Leserschaft erfreut sich das Vitos Blog bereits großer Beliebtheit. Kein Wunder, bietet es doch jede Woche aufs Neue spannende Expertenartikel, Mitarbeiterberichte und Beiträge zu aktuellen Ereignissen. Nun ist auch ein Fachmagazin aus der Gesundheitsbranche auf das Vitos Blog aufmerksam geworden und bat […]

Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz kon­kret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie ·        eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 ·        in häuslicher Umgebung ·        mindestens 10 Stunden ·        verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Informieren, entscheiden, ausfüllen – Neue Informationskampagne zum Thema Organ- und Gewebespende

Das Thema Organ- und Gewebespende wird in Deutschland überwiegend positiv bewertet. 81 Prozent der Bevölkerung stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Doch nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger besitzt einen Organspendeausweis. Deshalb starten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Informationskampagne. Anlässlich des Auftakts der neuen Kampagne erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Immer noch warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeder von uns kann sehr schnell selbst betroffen sein. Daher ist es so wichtig, dass sich noch mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und in ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit – vor allem für die eigenen Angehörigen. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.“ Die Botschaft der neuen Informationskampagne lautet: Der Organspendeausweis gehört zum alltäglichen Leben dazu wie ein ganz normales Kleidungsstück. Ihn zu tragen und damit schriftlich festzuhalten, ob man einer Organ- und Gewebespende zustimmt oder nicht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auf den neuen Plakaten und Anzeigen sind daher alltägliche Kleidungsstücke zu sehen: Ein Hemd, ein Kleid, eine Hose. Auf den zweiten Blick erkennt man, dass die Kleidung nicht aus Stoff besteht, sondern aus dem Organspendeausweis gefaltet ist. Begleitet werden die Bildmotive von dem Slogan „Egal wie Sie ihn tragen, Hauptsache, Sie haben ihn. Den Organspendeausweis. Informieren, entscheiden, ausfüllen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA betont: „Nach wie vor wissen viele Menschen nicht, dass man im Organspendeausweis mehrere Optionen dokumentieren kann. So ist es möglich, sich nicht nur generell für eine Organ- und Gewebespende auszusprechen, man kann eine Entnahme auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder sich gegen eine Spende entschließen. Wie auch immer die eigene Entscheidung ausfällt, wichtig ist, diese zu dokumentieren, am besten in einem Organspendeausweis.“ Mit den Motiven wird der Schwerpunkt auf die selbstverständliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen gesetzt. Flankiert wird die Plakat- und Anzeigenschaltung von einem breiten Informationsangebot auf www.organspende-info.de. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt regelmäßig Repräsentativbefragungen zur Organ- und Gewebespende durch. Diese belegen, dass Menschen eher bereit sind, eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, je besser sie über das Thema informiert sind. Deshalb dient die Kampagne dazu, dem Informationsbedarf in der Bevölkerung gerecht zu werden und die breite Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren.   Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende unterwww.organspende-info.de Zentrale Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2016 der BZgA zu „Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organspende“ unterwww.bzga.de/presse/daten-und-fakten Die neuen Kampagnenmotive können unterwww.bzga.de/presse/pressemotive/organspende heruntergeladen werden.

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Gröhe: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2017 mit 1,1 Prozent stabil

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der stabile durchschnittliche Zusatzbeitrag macht deutlich, dass die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell auf einem sicheren Fundament steht. Notwendige Leistungs- und Qualitätsverbesserungen wurden mit Augenmaß eingeführt. Zudem tragen Strukturverbesserungen, wie etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz, zur nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens bei. Der stabile Zusatzbeitrag zeigt, dass der Alarmismus, mit dem noch vor kurzem deutliche Anstiege des Zusatzbeitrags im Jahr 2017 an die Wand gemalt wurden, völlig unangemessen war. Solche Panikmache, die die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung verunsichert, sollte künftig unterbleiben.“ Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca. 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. Für das Jahr 2017 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 214,75 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 229,14 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei:Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesversicherungsamt.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Drohender Substanzverlust in der Medizinischen Rehabilitation

Rehabilitationseinrichtungen müssen sämtliche Kosten aus dem Vergütungssatz refinanzieren. Nur wenn auch – neben den Personal- und Sachkosten – die Investitionen in den Erhalt, die Entwicklung und die Modernisierung der Strukturen Berücksichtigung finden, können die Rehabilitationskliniken langfristig ihre Aufgaben erfüllen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass der Investitionsbedarf in den Rehabilitationskliniken in den nächsten fünf Jahren sehr hoch, die Finanzierung hingegen nicht gesichert ist. Es bedarf deshalb leistungsgerechter Vergütungssätze, fordern die Verbände der AG MedReha. Mit der zweiten bundesweiten Befragung zum Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation konnte die Validität der ersten Untersuchung bestätigt werden. Die errechneten Beträge zeigen einen erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf zwischen 885 – 1.029 Mio. EUR pro Jahr für die nächsten fünf Jahre. Es müssen Wege gefunden werden, um den drohenden Substanzverlust aufzuhalten. Das monistisch ausgestaltete Vergütungssystem in der Rehabilitation verlangt neben einer ausreichenden Finanzierung der Betriebskosten auch eine entsprechende Finanzierung der Investitionen. Die Vergütung muss den Leistungserbringern bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihre Aufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsvertrag zu erfüllen. Bedarfsgerechte Investitionen in die Rehabilitation sind allein im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Mehrwert (Verhinderung von Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit) sinnvoll. Bisher gibt es jedoch keine entsprechende Grundlage für die Kalkulation und Verhandlung von leistungsgerechten Vergütungssätzen für Rehabilitationsleistungen, welche diese erheblichen Investitionskosten entsprechend berücksichtigt. Die Befragung zeigt die negativen Folgen des intensiven Preiswettbewerbs im Reha-Markt. Viele Rehabilitationseinrichtungen leben von der Substanz und verzichten auf notwendige Investitionen. Dies führt mittel- und langfristig zwangsläufig zu Qualitätsverlusten und Strukturabbau. Neben den Leistungsträgern ist hier vor allem der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Grundlagen zu schaffen, indem beispielsweise die Deckelung des Rehabudgets im Bereich der Rentenversicherung beseitigt wird und die Vereinbarung von Grundsätzen der Vergütung zwischen Leistungsträgern und den Spitzenverbänden der Leistungserbringer verbindlich eingefordert wird. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Die Mitglieder der AG MedReha vertreten die Interessen von rund 800 Rehabilitations-Einrichtungen mit mehr als 80 000 Betten/Behandlungsplätzen. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX GbR

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BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2016: Heilmittelausgaben variieren um mehr als 200 Prozent

In Deutschland sind die Ausgaben für Heilmittel massiv gestiegen. Allein bei der BARMER GEK haben sie sich binnen zwei Jahren um 15 Prozent auf 822 Millionen Euro im vergangenen Jahr erhöht. Zudem gibt es deutliche regionale Ausgabenunterschiede bis zu über 200 Prozent in der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Dies geht aus dem aktuellen Heil- und Hilfsmittelreport 2016 der BARMER GEK hervor. Während die Kosten für alle Heilmittel im Jahr 2015 je BARMER GEK-Versicherten in Bremen 65,86 Euro betrugen, lagen sie in Berlin mit 121,85 Euro 85 Prozent darüber. In der Podologie waren die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen um fast 210 Prozent höher als in Bremen. Bei der Ergotherapie lagen die Kosten Versicherten in Hamburg fast 120 Prozent über denen in Bremen. „Die massiven regionalen Ausgabendifferenzen bei Heilmitteln sind rein medizinisch und durch Vergütungsunterschiede nicht erklärbar. Offenbar gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen bei deren Verordnung. Viele wissenschaftliche Leitlinien thematisieren den gezielten Gebrauch von Heilmitteln nicht. Es wäre ein erster Schritt, die Leitlinien zu konkretisieren“, fordert Dr. Christoph Straub, Vorstandschef der BARMER GEK. In Bremen sind die Pro-Kopf-Ausgaben immer am geringsten Wie aus dem Krankenkassenreport hervorgeht, waren die Heilmittel-Ausgaben je Versicherten in Bremen im Jahr 2015 immer am niedrigsten und in Berlin mit am höchsten. Während an der Weser in der Physiotherapie 46,45 Euro anfielen, kam die Bundeshauptstadt auf 83,77 Euro und damit auf 80 Prozent mehr. Um 73 Prozent unterschieden sich die beiden Stadtstaaten in der Logopädie, und zwar mit 5,76 Euro versus 10,01 Euro. In der Ergotherapie reichten die Kosten je Versicherten von 7,06 Euro in Bremen bis zu 15,45 Euro in Hamburg, gefolgt von Berlin mit 15,33 Euro. Auf die Podologie entfielen in der Weserstadt 0,78 Euro und in Sachsen mit 2,40 Euro gut dreimal mehr. „Ärzte müssen das verordnen, was medizinisch erforderlich und wirtschaftlich ist. Dass in allen Heilmittelbereichen die Ausgaben pro Patienten in einigen Regionen doppelt so hoch sind wie in anderen, zeigt aber deutlich, dass die Verordnung regional unterschiedlichen Kriterien folgt. Das ist aber weder im Sinne einer evidenzbasierten Medizin, noch für die Versicherten akzeptabel. Man kann auch sagen, dass die Bremer quasi den großzügigen Heilmittel-Einsatz der Berliner finanzieren“, sagt der Autor des Reports, Professor Daniel Grandt, von der Universität Saarbrücken. Hier seien weitere Analysen erforderlich, in denen das Verordnungsverhalten der Ärzte zu untersuchen wäre. „Es wäre zu begrüßen, wenn die kassenärztlichen Vereinigungen sich darüber austauschten, wodurch der regional so unterschiedliche Einsatz von Heilmitteln zustande kommt und wie eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftliche Verordnung bundesweit erreicht werden könnte. In Bremen gelingt das offensichtlich besonders gut“, so Grandt. Unter dem Strich sind die Ausgaben für Heilmittel bei der BARMER GEK zwischen den Jahren 2013 und 2015 um mehr als 15 Prozent auf 822 Millionen Euro gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs um 111 Millionen Euro. Das sei im Übrigen mehr Geld, als die BARMER GEK im vergangenen Jahr für hoch wirksame und sehr teure Medikamente gegen Hepatitis C ausgegeben habe. Mit Blick auf das geplante Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) erklärt Straub: „Bei den Heilmitteln könnten die Kosten demnächst noch weiter aus dem Ruder laufen. Deren Anwendung sollte erst qualitativ stärker abgesichert werden, bevor sie noch häufiger zum Einsatz kommen.“ Kritik am Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Das HHVG sieht vor, Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringer für drei Jahre vom Verlauf der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Allein an dieser Stelle drohen laut BARMER GEK in der Gesetzlichen Krankenversicherung jährliche Zusatzkosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Nach dem Gesetz sollen Ärzte in Modellregionen zudem Blanko-Verordnungen ausstellen und Heilmittel-Therapeuten damit selbst entscheiden können, mit welchem Heilmittel sie die Patienten in welchem Umfang behandeln. „Wenn der Therapeut die Leistung und damit die Höhe seines Lohns selbst festlegen kann, dann bedarf es keiner Glaskugel, um eine weitere Ausgabenentwicklung in diesem Bereich vorherzusagen. Über Blanko-Rezepte werden die Patienten aber nicht automatisch qualitativ besser versorgt. Das gilt zumindest, solange es offensichtlich sehr unterschiedliche regionale Kriterien zum Heilmittel-Einsatz gibt“, so Straub. Grandt plädiert für eine Budgetierung der Heilmittelausgaben, um eine angebotsinduzierte Nachfrage zu verhindern, wenn die Ärzteschaft bei der Blanko-Verordnung den Umfang des Heilmittel-Einsatzes nicht mehr kontrollieren und damit nicht mehr verantworten könne. Sonst bestünde die Gefahr, dass insbesondere dort die Heilmittelanwendungen häufiger würden, wo es viele Therapeuten gebe. Denn anders als bei den Ärzten gebe es bei den Heilmittelerbringern keine Bedarfsplanung. Dies mag auch eine Erklärung für die erhebliche Streuung der Therapeutendichte in Deutschland sein. Während laut Report etwa in Nordrhein-Westfalen ein Physiotherapeut auf 2.137 BARMER GEK-Versicherte kommt, ist das Verhältnis in Brandenburg einer zu 806. „Es gibt keinen Grund, warum einige Regionen mehr als doppelt so viele Physiotherapeuten brauchen sollten als andere“, so Grandt. Pressemitteilung der Barmer GEK  

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Hinter den Kulissen des ZDF

Das Projekt TagWerk von Vitos Teilhabe on Tour Wie kommt die Fußball-EM ins Fernsehen? Was passiert alles hinter der Kamera? Welche Berufe gibt es beim ZDF? Kann ich hier auch arbeiten? – Diese Fragen beschäftigten die Teilnehmer des Projektes TagWerk zu Beginn einer spannenden Führung durch den Fuhrpark des ZDF. Was hat es mit dem […]