SG Marburg: In einem MVZ sind mehrere zahnärztliche Vorbereitungsassistentinnen zulässig

Das SG Marburg hat die restriktive Genehmigungspraxis der meisten KZVen in Bezug auf die Genehmigung von zahnärztliche Vorbereitungsassistentinnen in MVZs für rechtswidrig erklärt!  In einem zahnmedizinischen MVZ kann demnach mehr als ein ganztags beschäftigter Vorbereitungsassistent angestellt werden. Das SG Marburg har klargestellt, dass kein Grund … Weiterlesen →

Digitale Medizin als eigener Versorgungsbereich

Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, BVMed – Bundesverband Medizintechnologie. Der BVMed spricht sich für neue Zugangswege für digitale und telemedizinische Anwendungen aus und schlägt als zusätzlichen Versorgungsbereich „Digitale Medizin“ vor. Dafür sind besondere Evaluationen erforderlich, die den Besonderheiten von Digital Health entsprechen. Die bisherigen Erfahrungen, beispielsweise mit dem Telemonitoring in der […]

KV Nordrhein plädiert für flächendeckende und integrative geriatrische Versorgung

 Der demografische Wandel kommt nicht – er ist schon da: Knapp zwei Millionen Menschen in Nordrhein sind 65 Jahre und älter, das sind bereits 21 Prozent der Bevölkerung. 640.000 Pflegebedürftige zählt die Statistik in Nordrhein-Westfalen, Tendenz steigend. In Anbetracht  dieser Zahlen wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu einer immer größeren Herausforderung – erst recht bei tendenziell schwindenden oder schon heute fehlenden Ressourcen bei Ärzten und Pflegepersonal. „Angesichts der zunehmenden Schieflage zwischen Versorgern und zu Versorgenden brauchen wir eine integrative und interdisziplinäre, vor allem aber flächendeckende geriatrische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein auf einer gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW), der Ärztekammer Nordrhein und der KV Nordrhein am 21. April im Haus der Ärzteschaft. Hausärzte versorgen geriatrisch Angesichts von 95 spezialisierten Geriatern, aber rund 5500 ebenfalls geriatrisch tätigen Hausärzten in Nordrhein sei klar, dass die Versorgung in der Fläche erfolge – „zusammen mit den Fachärzten und spezialisierten geriatrischen Kompetenzzentren“, sagte Bergmann. Eine entsprechende Zusammenarbeit existiere bereits und werde durch aktuelle Modellprojekte und Arbeitsgruppen intensiviert. „Eine enge Zusammenarbeit kann dabei in formal etablierten, aber auch informellen Netzen organisiert werden, die Patienten in allen Landesteilen versorgen“, betonte Bergmann. Wichtig sei auch ein sicherer Austausch von Informationen über Sektorengrenzen hinweg, um beispielsweise eine elektronische Fallakte nutzen zu können. „Das Modellprojekt in Aachen zeigt, welches Potenzial darin steckt, aber entscheidend ist, solche Projekte in die Regelversorgung zu bringen. Dazu waren die Krankenkassen bisher leider nicht bereit.“ Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an die Kostenträger, über neue Strukturen nicht nur nachzudenken, sondern sie auch dauerhaft zu finanzieren – die monetären Ressourcen dafür seien in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Laumann warb für ein Denken in „nativen Versorgungsregionen“ wie Stadtteilen und Quartieren, in denen die sektorenübergreifende Versorgung schon heute häufig informell funktioniere, „weil sich die Akteure kennen.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ) wehrt sich gegen die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen

Jedes Kind in Deutschland wird vor Eintritt in die Grundschule gründlich auf seine Schulfähigkeit und Schulbereitschaft untersucht. Dabei werden speziell Gesundheits- und Entwicklungsrisiken erfasst und ärztlich bewertet, die den Schulalltag beeinflussen könnten und insbesondere eine Beratung von Eltern und Schule erfordern. Bei Bedarf leitet der Arzt oder die Ärztin das Kind weiter an niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte oder Fördereinrichtungen. Die Schuleingangsuntersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte der Gesundheitsämter durch. Doch nun gibt es Pläne, die Schuleingangsuntersuchungen nur noch durch Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte protestiert gegen dieses Vorhaben auf das Schärfste. Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ nennt die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen einen Skandal: „Schuleingangsuntersuchungen sind wichtige Vorsorgeuntersuchungen mit dem Fokus Schule. Wie alle Vorsorgen müssen sie von erfahrenen Kinder- und Jugendärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt werden. Aus Spargründen damit nur Assistenzpersonal zu betrauen, ist fahrlässig und gefährlich. Assistenzpersonal kann Kinder wiegen oder messen und auch einige festgelegte Untersuchungsteile durchführen, auf keinen Fall aber den Gesundheits- und Entwicklungszustand von Kindern sozialpädiatrisch fachgerecht befunden und anschließend beurteilen, ob das Kind beispielsweise noch vor Schuleintritt Förderung oder auch bestimmte Maßnahmen in der Schule benötigt oder gesundheitliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Beratung der Eltern und der aufnehmenden Schule in Kenntnis der Möglichkeiten vor Ort steht im Vordergrund. Wegen ihrer Gründlichkeit und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist die Schuleingangsuntersuchung seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Alle Kinder sollen zum Schulstart die gleichen Chancen bekommen. Wir sind uns sicher, dass kein Vater, keine Mutter in Deutschland zulassen wird, dass in Zukunft Assistenzpersonal diese – mit Blick auf die Schule, den „Arbeitsplatz von Kindern“ – so wichtige Untersuchung ihrer Kinder alleine durchführt∞ sowenig wie jemand auf die Idee käme, eine Kinder-Vorsorgeuntersuchung ohne Arzt haben zu wollen. Und dies nur, weil Länder und Kommunen sparen wollen.“ Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ)

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Europäische Impfwoche: Leichter Anstieg der Impfungen gegen Masern noch nicht ausreichend

In Deutschland werden zwar wieder mehr Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft, doch der leichte Anstieg reicht noch nicht aus, um die gesamte Bevölkerung vollständig gegen eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Welt zu schützen. Im Jahr 2017 wurden 2,0 Mio. Impfdosen im Wert von 130 Mio. Euro von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer kleinen und großen Patienten abgegeben (inkl. Kombinationsimpfstoffe mit Mumps, Röteln und Windpocken). Das ist zwar mehr als im Jahr 2016 (1,9 Mio. Impfdosen für 122 Mio. Euro), aber immer noch weniger als im Jahr 2015 (2,3 Mio. Impfdosen für 142 Mio. Euro). Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) vor Beginn der diesjährigen Europäischen Impfwoche, die vom 23. bis 29. April 2018 stattfindet. „Jede einzelne Impfung zählt für die Gesundheit eines Menschen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Bei Kinderkrankheiten wie Masern sind nicht nur in ärmeren Teilen der Welt, sondern selbst in Deutschland die Durchimpfungsraten längst noch nicht ausreichend und müssen deshalb weiter erhöht werden.“ Arnold weiter: „Wer seine Kinder und sich selbst gegen Masern und andere Krankheiten impfen lässt, schützt seine Familie und letztlich auch die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Lokale Masernausbrüche entfalten offenbar meist nur eine kurzfristige positive Wirkung auf die Impfbereitschaft. Unser aller Ziel muss es jedoch sein, eine dauerhaft hohe Impfquote in allen Altersgruppen zu erreichen. Masern sind leider keine harmlose Kinderkrankheit. In einigen Fällen kommt es zu ernsten Komplikationen mit Hirnschäden oder sogar zu Todesfällen.“ Arnold: „Die Apotheken stehen als Partner für Informationsangebote zum Impfen bereit.“ In Deutschland gehören Schutzimpfungen gegen Masern und andere Infektionskrankheiten seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden Kinder insgesamt zweimal – je einmal im Alter von 11 bis 14 Monaten und im Alter von 15 bis 23 Monaten – gegen Masern geimpft. Bei unklarem Impfstatus wird Erwachsenen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, eine einmalige Impfung von der STIKO empfohlen. Sofern mindestens 95 Prozent der Bevölkerung über eine ausreichende Immunität gegen die Masern verfügen und damit ein Herdenschutz ausgebildet wird, gelten Masern als eliminiert. Da diese Quote in Deutschland unterschritten wird, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu lokalen und regionalen Ausbrüchen von Masern-Infektionen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Konzept Notfallstufen: Längere Wege für Rettungswagen

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der G-BA hatte den Auftrag, Unterfinanzierungen im Fallpauschalensystem, die sich aufgrund personeller und medizinisch-technischer Vorhaltungen ergeben können, zu identifizieren und über die Festlegung von Versorgungsstufen zu formulieren. Auf dieser Grundlage sollen in weiteren Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen Zu- und Abschläge im Fallpauschalensystem neu entwickelt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben diesen Auftrag zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Berechtigung von Kliniken, stationär behandlungsbedürftige Notfallpatienten aufzunehmen, durchzusetzen. Die Anforderungen würden dazu führen, dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden. Bis zu 700 Kliniken von ca. 1.700 Akut-Kliniken könnten den Status als Notfallkrankenhaus verlieren. Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen. Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten zur Krankenhausbehandlung davon abhängig sein soll, ob eine Kassenärztliche Vereinigung dem Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen zugesprochen hat. Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum (Basismedizin) hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln. Die Krankenhäuser verweigern sich nicht, Normen und Standards für die stationäre Versorgung gemeinsam mit den Krankenkassen und im G-BA festzulegen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Es ist auch notwendig, im Fallpauschalensystem Anpassungen vorzunehmen, damit aufwendige Vorhaltungen besser abgebildet werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn die Krankenkassen solche gesetzlichen Vorgaben zum Anlass nehmen, ihre Vorstellungen einer Krankenhauskapazitätsvorhaltung durchsetzen zu wollen, bei denen die Versorgungssicherheit der Bürger mit Sicherheit nicht im Mittelpunkt steht. Es ist auch nicht zu verantworten, wenn solche restriktiven Vorgaben ohne abgesicherte Auswirkungsanalysen und ohne ausreichende Übergangszeiträume eingeführt werden. Würde in Deutschland tatsächlich eine so große Zahl der Kliniken an der stationären Notfallversorgung nicht mehr teilnehmen können, würde die Not vieler Notfallpatienten größer werden, als sie vielerorts heute schon ist, weil sich die Wegezeiten der Rettungsfahrzeuge bis zur Klinik verlängern.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Patientensicherheit beginnt bei den Patienten. Reden wir darüber

Ein Beitrag von Lukas Urech, Geschäftsführer der Johnson & Johnson Medical GmbH. Patientensicherheit ist Basis und Ziel bei der Entwicklung, Produktion, Qualitätssicherung und Kommunikation von Medizinprodukten. Die besten Erfolge in der Behandlung von Krankheiten entstehen in aktiver Zusammenarbeit mit den Patienten. Gut informierte und medizinisch bestens versorgte Patienten fühlen sich sicher. Das führt zu Vertrauen […]

Gesundheitsminister Spahn eröffnet Hauptstadtkongress – drei Tage mit vielen weiteren VIPs

Ein Beitrag von Dr. Ingrid Völker, Kongressleiterin und Geschäftsführerin, WISO S. E. Consulting. Der Hauptstadtkongress steht in diesem Jahr unter dem Motto „Digitalisierung und vernetzte Gesundheit“. Denn Digitalisierung wird in der Politik zur Chefsache – der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn steht dafür. Erst vor zwei Jahren hat Spahn ein Buch publiziert mit dem Titel „Bessere […]