Angekommen in der Neuzeit!
Heute gab es den ersten Fund, der unser Zeitalter – das ausgehende Mittelalter und die Neuzeit – näher bestimmt. Kurz vor Feierabend – ist ja meistens so – fand Robert heute das relativ gut erhaltene … Weiterlesen
Heute gab es den ersten Fund, der unser Zeitalter – das ausgehende Mittelalter und die Neuzeit – näher bestimmt. Kurz vor Feierabend – ist ja meistens so – fand Robert heute das relativ gut erhaltene … Weiterlesen
Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch erklärt zur aktuellen Facebook-Äußerung „Gesundheitskosten von Asylbewerbern“ der AfD-Vorsitzenden Dr. Frauke Petry: „Ich sehe überhaupt kein Finanzierungsproblem im deutschen Gesundheitswesen durch Flüchtlinge, wie von Frau Petry behauptet. Falls es zu Mehrkosten im nächsten Jahr kommen sollte, kämen diese durch politische Reformen im Krankenhausbereich, bei Ärzten etc. zustande, nicht aber durch Flüchtlinge. Aus meiner Sicht gibt es bisher keinerlei Anzeichen dafür, dass Geflüchtete höhere Kosten verursachen als GKV-Versicherte. Auch die angesprochene Unterfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von ALG II-Empfängern entsteht durch nicht ausreichende Beiträge der Arbeitsagentur für Arbeit und nicht durch Flüchtlinge. Frau Petry benutzt diesen Hinweis der AOK auf die seit langen Jahren bestehende Problematik einer Unterfinanzierung von ALG II-Pauschalen, um gegen Flüchtlinge Front zu machen. Auch im Gesundheitswesen schürt die AfD-Vorsitzende mit einem durchsichtigen Instrumentalisierungsmanöver die Ängste der Bevölkerung und suggeriert eine unfaire medizinische Versorgungssituation. Sie sollte sich lieber schleunigst mit der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vertraut machen, bevor sie weiter Schaden anrichtet.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Anlässlich des Beginns der Fachmesse für Rehabilitation REHACARE in Düsseldorf am morgigen Mittwoch stellt der Industrieverband SPECTARIS neueste Eckdaten zum Hilfsmittelmarkt vor. Demnach konnten die rund 300 deutschen Hilfsmittelhersteller mit ihren mehr als 21.000 Beschäftigten in 2015 einen Umsatz von knapp 3,6 Milliarden Euro erwirtschaften. Dies entspricht einem Zuwachs von etwas mehr als 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das internationale Geschäft entwickelte sich dabei bei den meisten Unternehmen besser als der Inlandsumsatz. Die Exportquote liegt inzwischen auch im Markt für Hilfsmittel bei rund 55 Prozent und damit nur noch geringfügig niedriger als in der gesamten Medizintechnikindustrie mit einer Exportquote von zuletzt 64 Prozent. Für das noch laufende Jahr wird eine erneute leichte Umsatzsteigerung in einer ähnlichen Größenordnung wie in 2015 erwartet. Die Lage im Inland ist aufgrund der massiven Einsparbemühungen der Krankenkassen und dem großen Kostendruck im Gesundheitswesen jedoch weiterhin schwierig und so bleibt die Ertragslage bei zahlreichen Unternehmen der Branche trotz der leichten Umsatz- und Mengenzuwächse angespannt. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit eines ausgewogenen Haushaltens im Gesundheitssektor können viele Hersteller den Kostendruck in der aktuellen Ausprägung nicht immer nachvollziehen. „Schaut man sich den Anteil der Hilfsmittelausgaben an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an, der mit weniger als 4 Prozent noch deutlich unter dem Verwaltungskostenanteil in Höhe von knapp 5 Prozent liegt, stellt sich die Frage, ob der Sparhebel an der richtigen Stelle angesetzt wird“, so Marcus Kuhlmann von SPECTARIS, dem Industrieverband der deutschen Medizintechnik-Industrie. Verstärkt werde dieser Eindruck dadurch, dass die GKV-Gesamtausgaben im ersten Halbjahr dieses Jahres stärker gestiegen sind als die Ausgaben für Hilfsmittel. Kuhlmann weiter: „Die deutlichen Einsparungen treffen vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Immer häufiger müssen diese wirtschaftliche Aufzahlungen leisten.“ Ohne die Unterstützung von tatkräftigen Angehörigen seien zudem viele dieser Menschen nicht in der Lage, sich über die ihnen zustehenden Leistungen vollumfänglich zu informieren und ihre Ansprüche durchzusetzen. SPECTARIS hegt in diesem Zusammenhang große Erwartungen in das zurzeit diskutierte Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). „Schon seit einiger Zeit stellen wir mit Sorge fest, dass die Qualität der Hilfsmittelversorgung sinkt und auf Hilfsmittel angewiesene Menschen nicht mit dem qualitativ besten, sondern zu oft mit den für die Krankenkassen günstigsten Hilfsmitteln versorgt werden.“ Die Reformen, die über das HHVG zu einer Steigerung der Versorgungsqualität führen sollen, seien aber bisher nur im Ansatz geeignet, die Situation nachhaltig zu verbessern. „Wir sehen noch erheblichen Verbesserungsbedarf beim HHVG, insbesondere mit Blick auf die Verbindlichkeit qualitativer Versorgungsaspekte sowie der zwingend erforderlichen engeren Einbindung aller an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten in die Entscheidungsprozesse. Es darf nicht sein, dass immer nur die gesetzlichen Krankenkassen mehr oder weniger die alleinige Entscheidungsbefugnis haben“, so Kuhlmann weiter. „Der schwierige Spagat zwischen der Sicherung der Versorgungsqualität auf der einen und Kostendruck auf der anderen Seite sollte nicht alleine zu Lasten der Patienten, Leistungserbringer sowie Hersteller gehen“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Flugsimulator gegen Flugangst?
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Halle Freunde der Sonne, ich bin die mit den magischen Händen, die jeden Morgen mit Dorian das Nivelliergerät aufbauen darf, um dann die Gerätehöhe messen zu können. Die Libelle war heute mal echt lieb zu … Weiterlesen
Not long ago, computers started solving mathematical proofs—a fact that surprised Sir Andrew Wiles. But to Wiles, who won the Silver Plaque of the IMU (1998) and the 2016 Abel Prize, the achievements of machines … Weiterlesen
Heute erweckten wir unsere Grabungsstelle wieder aus ihrem Wochenendschlummer. Auch wir waren noch nicht gänzlich in dieser Woche angekommen. So kam es, dass die Einmessung der Gerätehöhe unerwartet durch einen scheinbar enorm in die Höhe … Weiterlesen
Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. In Deutschland gibt es 584 Krankenhäuser mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, die jährlich rund 970.000 vollstationäre Behandlungsfälle versorgen. In Deutschland weiß niemand, wie es um die Qualität der Krankenhausversorgung psychiatrisch erkrankter Menschen bestellt ist. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist ein erster, kleiner Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird. Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz.“ Während zur Finanzierung der Leistungen derzeit die historisch gewachsenen Budgets je Klinik einfach fortgeschrieben werden, soll es ab 2020 einen neuen Budgetfindungsmechanismus geben: Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln – verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch. Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, kann so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so v. Stackelberg, erreichen wir keine übergreifende leistungsgerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“ Genug Personal in die Kliniken Mit der Psychiatrie-Personalverordnung gibt es eigentlich ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Kliniken ausreichend Personal einstellen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass in Psychiatrien die vorgesehene Ausstattungsquote oftmals nicht erfüllt ist. Experten schätzen Unterschreitungen von 15 und mehr Prozent. Es scheint einen fatalen Hang zu geben, in psychiatrischen Einrichtungen zu wenig Personal einzustellen. Erst die Prüfung, ob das notwendige und qualifizierte Personal tatsächlich vorhanden ist, schafft hier Abhilfe. Beispielsweise konnte im Rahmen einer erweiterten Strukturprüfung in Hessen der Erfüllungsgrad der Personalvorgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 85 Prozent im Jahr 2007 auf 96 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kassen Kontrollmöglichkeiten brauchen, damit die Kliniken auch tatsächlich das in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbarte Personal einstellen und die gezahlten Gelder nicht anderweitig verwenden. „Wenn aus den Portemonnaies der Beitragszahler zusätzliches Geld für zusätzliches Personal an die Kliniken gezahlt wird, dann müssen die Krankenkassen auch das Recht bekommen, die korrekte Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Berichtspflicht an ein Institut würde lediglich Scheintransparenz schaffen“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Heute tagt im Bundesministerium unter dem Vorsitz der Drogenbeauftragten Marlene Mortler der dritte bundesweite Drogen- und Suchtrat, bestehend aus führenden Experten aus dem Bereich der Suchtforschung sowie Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Schwerpunkte sind die Vorstellung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Prävention von Internetbezogenen Störungen“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Hans Jürgen Rumpf, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie und leitender Psychologe an der Universität Lübeck sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Raphael Gaßmann, Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Wir wissen, dass wir im Bereich Internetsucht handeln müssen. Dies gilt nicht nur für die Politik, sondern für die ganze Gesellschaft. Nicht umsonst ist das Thema mein diesjähriger Jahresschwerpunkt. Die Empfehlungen der Experten geben wertvolle Orientierung. Für mich ist klar: Wir müssen die Kompetenzen der Eltern stärken und mit den Anbietern über Instrumente der Selbstbeschränkung und Kontrolle sprechen. Wichtig ist auch das Thema Jugendschutz – ist dieses Instrumentarium fit für die digitale Welt? Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass das Internet weitaus schwieriger zu regulieren ist, als es in anderen Bereichen der Suchterkrankungen der Fall ist.“ Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Internet“ PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf bestätigt: „Wissenschaft und Politik stehen bei den Internetbezogenen Störungen vor einer besonderen Herausforderung: Obwohl der Kenntnisstand derzeit noch unzureichend ist, besteht bereits großer Handlungsbedarf. Daher ist im Bereich der Internetbezogenen Störungen eine verstärkte Forschung vonnöten, auch deren Bündelung sollte geprüft werden.“ Des Weiteren stellte die Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter der Federführung von Herrn Dr. Raphael Gaßmann ihre Ergebnisse dem Drogen-und Suchtrat vor. Deren Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf die Unterstützung suchtkranker Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Deutsche Rentenversicherung. „Arbeit und Beschäftigung sind zentrale Lebens- und Teilhabebereiche in unserer Gesellschaft“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Teilhabe“, Dr.Raphael Gaßmann, „der Erhalt des Arbeitsplatzes spielt bei berufstätigen, wie auch die berufliche Wiedereingliederung bei arbeitslosen, suchtkranken Menschen die wichtigste Rolle. Damit sollte bereits frühzeitig während einer noch stattfindenden Rehabilitation, begonnen werden.“ Auch die Drogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt diese Forderung: „Frühzeitige Wiedereingliederung ist für eine gelingende Rehabilitation und erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben enorm wichtig. Suchtkranke müssen bei jedem Programm, dass es gibt, eine Chance erhalten.“ Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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