Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) will die Versorgung in der ambulanten Notfallmedizin verbessern und hat dazu ein Gutachten beim AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Auftrag gegeben. Darin werden Empfehlungen zur Reform der ambulanten Notfallversorgung und einer besseren Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst sowie dem Rettungsdienst vorgestellt. Ausgehend von dem Gutachten fordert der vdek sechs Punkte zur Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung: 1. Dreh- und Angelpunkt ist die Errichtung von sogenannten Portalpraxen an allen Krankenhäusern Deutschlands, die rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen. Die Portalpraxis sollte in der Regel aus einer festen Anlaufstelle für die Notfallpatienten sowie aus einer ambulanten Notdienstpraxis bestehen, die ebenfalls am Krankenhaus angesiedelt sein sollte. 2. In der Anlaufstelle soll eine rasche Erstbegutachtung der Patienten vorgenommen und der Behandlungsbedarf eingeschätzt werden. Die Anlaufstelle leitet die Patientinnen und Patienten dann entweder in die niedergelassene Arztpraxis außerhalb des Krankenhauses (innerhalb der Sprechstundenzeiten) oder in die ambulante Notdienstpraxis im Krankenhaus (außerhalb der Sprechstundenzeiten) bzw. in die Notaufnahme des Krankenhauses weiter. 3. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags zuständig für die Organisation des Portalpraxenkonzeptes. 4. Notwendig ist jedoch eine sektorenübergreifende Abstimmung der stationären mit den erforderlichen ambulanten Notfallstrukturen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits den Auftrag erhalten, ein Stufenkonzept für die stationäre Notfallversorgung zu erarbeiten. Auf dieser Basis sollen zusätzlich bei allen Krankenhäusern, die rund um die Uhr an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, Portalpraxen eingerichtet werden. Der G-BA soll festlegen, wie viele ambulante Notfallärzte je 100.000 Einwohner vorzuhalten sind. 5. Die Qualifikation der Personen, die in der Notfallversorgung tätig sind, muss verbessert werden. Dies gilt insbesondere für das nichtärztliche Personal, das die Schwere der Erkrankungen bewertet und die Weiterleitung in Arztpraxis, Notdienstpraxis oder Notaufnahme vornimmt. Ärzte, die in der Notdienstpraxis arbeiten, müssen entsprechend fortgebildet werden. 6. Die KVen und Rettungsdienste sollten gemeinsame Rettungsleitstellen betreiben, die alle Anrufe der Rufnummer 112 sowie der Rufnummer 116 117 (Rufnummer der KVen) entgegennehmen und die Patienten an den geeigneten Notdienst vermitteln. „Wir brauchen transparentere Strukturen in der Notfallversorgung. Immer mehr Patienten steuern im Notfall das Krankenhaus an, auch wenn sie eigentlich ambulant hätten behandelt werden können“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Unklare Sprechstundenzeiten und Anlaufstellen der niedergelassenen Ärzte, unklare Aufgabenteilung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst und die Unsicherheit der Patientinnen und Patienten seien die Hauptgründe dafür. So werden jährlich bis zu 25 Millionen Menschen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt, mit steigender Tendenz. Nach Aussagen von Fachgesellschaften könnten ein Drittel der Patienten bedenkenlos im niedergelassenen Bereich behandelt werden, gehören also nicht ins Krankenhaus. „Unser Ziel muss es daher sein, die Patientinnen und Patienten in den richtigen Behandlungspfad zu lotsen. Mithilfe der Anlaufstelle können wir erreichen, dass schnell abgeklärt wird, ob es sich um eine Bagatellerkrankung oder einen lebensbedrohlichen Notfall handelt.“ Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Portalpraxenkonzeptes sieht Elsner bei den KVen. „Der Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Versorgung liegt bei den niedergelassenen Ärzten – dies gilt auch für den Notfall.“ Professor Joachim Szecsenyi, Leiter des AQUA-Instituts, forderte eine engere Kooperation zwischen den KVen und Krankenhäusern, um das Konzept der Portalpraxen umzusetzen. „Grundsätzlich sollte in den Notdienstpraxen in den Krankenhäusern eine Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und eine Abrechnung mit der KV erfolgen. Darüber hinaus muss es vertragliche Absprachen mit den Krankenhäusern etwa über die personelle Besetzung der Anlaufstelle oder der gemeinsamen Nutzung von Untersuchungs- und Behandlungsräumen sowie der Finanzierung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals geben.“ Dies gelte auch für die Errichtung einer gemeinsamen Rettungsdienstleitstelle. Zudem müssten die KVen verbindliche Qualifikationsprofile für das Personal in der ambulanten Notfallversorgung festlegen und ein entsprechendes Weiterbildungsangebot entwickeln. Pressemitteilung des vdek
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