Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden. Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln. Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden. Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u. a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. € zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Von Jägern und Gejagten

Die genetischen, neurobiologischen und vorgeburtlichen Ursachen der Dissozialität Auf einer vergnüglichen Dorfkirmes kommt es plötzlich zu einem Zwischenfall. Zwei Männer geraten aneinander. Sie diskutieren. Der eine möchte den Konflikt mit Worten lösen. Doch der andere sieht rot. Der greift kurzerhand nach einer herumliegenden Dachlatte und schlägt sie seinem Gegenüber mit voller Wucht gegen den Kopf. […]

Unser Gesundheitssystem – Oder: Warum Patienten immer „kränker“ werden

In China wurde vor langer Zeit angeblich einmal ein Gesundheitssystem praktiziert, das mit Recht auch den Namen „Gesundheitssystem“ trug: Der Arzt wurde von seiner Klientel so lange bezahlt, wie diese gesund waren (was immer auch unter diesem Wort verstanden wurde). Im Falle einer Erkrankung hörten die Zahlungen auf, und der Arzt konnte erst nach erfolgreicher Behandlung auf weitere Zahlungen […]

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Tele-Care-Forschungsprojekt AUXILIA: Staatssekretärin Fischer überreicht Förderbescheid an der TU Chemnitz

Mit mehr als 2,5 Millionen Euro fördert das sächsische Gesundheitsministerium das Projekt AUXILIA der Technischen Universität Chemnitz, das Menschen mit Demenz ein längeres, selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglichen soll. »Der Freistaat Sachsen setzt auf innovative Ideen, um älteren Menschen das Leben zu erleichtern«, sagte Staatssekretärin Andrea Fischer anlässlich der Übergabe des Förderbescheids. »Zukünftig werden uns intelligente Systeme im Alltag noch mehr unterstützen. Zu Hause bis ins hohe Alter – das ist der Wunsch vieler älter werdender Menschen. So wie heute das Navigationsgerät für Autofahrer nahezu eine Selbstverständlichkeit ist, können in einigen Jahren interaktive technische Assistenten und kontaktlose Sensoren ältere Menschen sicher in ihrem Alltag begleiten. Assistenzsysteme, wie sie die TU Chemnitz entwickelt, schaffen die nötigen Voraussetzungen dazu und werden in einigen Jahren Erleichterung bieten für professionell Pflegende und pflegende Angehörige.« Die Förderung ist Ausdruck der Schwerpunktsetzung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauscherschutz (SMS) im Bereich eHealth und Telemedizin. Staatministerin Barbara Klepsch ist wichtig, dass die Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen mittels Telemedizin und elektronischer Assistenz gestärkt wird. Im Mittelpunkt steht der Gewinn für den Patienten. Das SMS fördert das Projekt »AUXILIA – Nutzerzentriertes Assistenz- und Sicherheitssystem zur Unterstützung von Menschen mit Demenz auf Basis intelligenter Verhaltensanalyse« der TU Chemnitz mit 2.512.427,12 Euro. Ziel des Projekts ist es, die bisher meist nur unter Laborbedingungen entwickelten technischen Ansätze zur Unterstützung demenzkranker Menschen in die Anwendung als praxistaugliches Assistenzsystem zu überführen. Diese Unterstützung soll zum Beispiel durch die folgenden Funktionen gewährleistet werden: interaktiver Erinnerungs- und Mobilitätsassistent, Integration einer zuverlässigen Erkennung von Notsituationen und die direkte Alarmierung im Gefahrenfall, bedarfsgerechte Informationsbereitstellung für pflegende Angehörige; Bereitstellung von Informationen in Risikosituationen und zum allgemeinen Zustand des Gepflegten, Bereitstellung der gewonnenen Informationen für professionell Pflegende und automatische Datenerfassung für das Pflegeprotokoll. Zentrales Element des geplanten Systems ist ein intelligenter kontaktloser Sensor zur automatisierten Verhaltensanalyse von Personen. Die TU Chemnitz führte bereits auf der Grundlage der EFRE-Richtlinie des SMS 2007-2013 das Projekt »OPDEMIVA – Optimierung der Pflege demenzkranker Menschen durch intelligente Verhaltensanalyse« durch. Die im Projekt OPDEMIVA gewonnenen Erkenntnisse sollen nun genutzt und das entwickelte Analysesystem in die Anwendung als praxistaugliches Assistenzsystem überführt werden. Hintergrund: Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz stehen im Zeitraum von 2014 bis 2020 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Mit der EFRE-Förderung von innovativen Ansätzen in der Gesundheitswirtschaft (E-Health und technische Assistenzsysteme) trägt der Freistaat Sachsen dazu bei, die demografische Entwicklung in Sachsen zu bewältigen und die sächsische Gesundheitswirtschaft nachhaltig zu stärken. Die Förderung zielt auf innovative Maßnahmen ab, die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels im Gesundheits- und Pflegesektor mit einem erheblich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren. Weiterhin gefördert werden innovative Anwendungen des Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben – AAL) aus verschiedenen Technologiefeldern, die es ermöglichen, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche, insbesondere medizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität, wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln. Zuwendungsempfänger sind private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern diese vorhabensbezogen mit Unternehmen zusammenarbeiten. Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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vdek-Arztlotse mit neuen Funktionen: Vergleichsportal bietet Online-Terminvereinbarung, mobile Version und optimierte Suchfunktion

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat den vdek-Arztlotsen, sein Vergleichsportal für Arztpraxen, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten, komplett umgestaltet und um neue Funktionen erweitert. Nutzer der Websitewww.vdek-arztlotse.de können ab sofort auch online Termine mit Medizinern und Therapeuten vereinbaren, die diesen Service anbieten. Eine neue mobile Version des Webangebots ermöglicht zudem den uneingeschränkten Zugriff von unterwegs mit dem Smartphone oder dem Tablet („Responsive Webdesign“). Zudem präsentiert sich der vdek-Arztlotse in einem schlankeren, übersichtlicheren Erscheinungsbild, was die Suche nach Ärzten und die Bewertung von Praxen, Praxisausstattung, Medizinern und medizinischem Personal noch schneller und nutzerfreundlicher macht. „Mit dem neuen vdek-Arztlotsen wird die Suche nach der richtigen Praxis noch einfacher. Dabei haben wir alle bewährten Funktionen des Portals erhalten, wie zum Beispiel die umfangreichen Serviceinformationen zu Erreichbarkeit oder Sprechzeiten der Praxen. Aus unserer Sicht besonders wichtig: Der vdek-Arztlotse ist mit der Website unseres Kooperationspartners, der Stiftung Gesundheit, auch weiterhin eine von nur zwei Arztsuchmaschinen, die detailliert über die Barrierefreiheit von Praxen informieren“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Das Portal klärt anhand von zwölf Kriterien über die Barrierefreiheit auf – unter anderem: Ist die Praxis rollstuhlgerecht? Wird Gebärdensprache gesprochen? Und gibt es Orientierungshilfen für Sehbehinderte? Elsner: „Wir freuen uns, dass diese Funktion auch von der Politik als wichtig anerkannt wird. Gerade Patienten mit Handicap, aber auch ältere Versicherte und chronisch Kranke brauchen solche Informationen – etwa um sich unnötige Wege zu ersparen. Auf unserem Vergleichsportal werden sie fündig.“ Der vdek-Arztlotse bietet mit aktuell 210.000 Einträgen ein vollständiges und flächendeckendes Adressverzeichnis von Ärzten, Zahnärzten und psychologischen Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung sowie Notfallambulanzen in Deutschland. Das Portal informiert über Erreichbarkeit, Sprechzeiten und Zusatzqualifikationen der Ärzte. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. Derzeit 232.000 Bewertungen durch Patienten bieten Nutzern des vdek-Arztlotsen zusätzlich wertvolle Orientierungshilfe bei der Wahl der medizinischen oder therapeutischen Einrichtung. Der vdek-Arztlotse ist werbefrei und kann von allen Besuchern der Seite kostenlos genutzt werden. Mehr Informationen über den vdek-Arztlotsen gibt es in unseren FAQs unter https://www.vdek.com/presse/Fragen_und_Antworten/arztlotse.html. Pressemitteilung des vdek

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Faxübermittlung der Verordnungen in der Heimversorgung

Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen1 in Kraft getreten, das die neuen Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen einführt (§§ 299a, 299b Strafgesetzbuch). Danach macht sich unter anderem strafbar, wer als Angehöriger eines Heilberufs im Zusammenhang mit der Aus­übung seines Berufs einen Vorteil für sich als Gegenleistung […]

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