Weltkrebstag 2018 – da war doch was?!?

  In diesem Jahr fiel der Weltkrebstag auf den gestrigen Sonntag. Ob es daran lag, daß er im Klinikalltag unbemerkt vorüber gegangen ist? Eigentlich unverständlich – bei zunehmenden Lungenkrebserkrankungen. Schade auch – um das tolle Motto: „Ich kann. Wir können.“   Topthema Lungenkrebs – besonders für Frauen Die Statistiken sind alarmierend für die pneumologische Onkologie: Lungenkrebs […]

Zum Weltkrebstag: Krebspatienten werden vom System häufig alleingelassen

Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland die Gewissheit, dass sie im Krankheitsfall behandelt werden. Doch nicht immer erstattet ihre Kasse die Therapien und Diagnoseverfahren, die der Arzt empfiehlt. Besonders relativ neue, aber be reits erprobte Verfahren gehören dazu: Eine Patientin mit Brustkrebs beispielsweise bekommt die Empfehlung zu einem Genexpressionstest, um die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie zu unterstützen. Der Test ist unter Ärzten Standard, die Patientin vertraut der Empfehlung ihres Arztes und möchte den Test in Anspruch nehmen. Doch eine generelle Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gibt es derzeit nicht. Die Patientin, die durch ihre Diagnose psychisch belastet ist, kann nun auch finanziell belastet werden. Solche Fälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Insbesondere in der Krebstherapie gibt es für Patienten mittlerweile zahlreiche neue und schonendere Verfahren. Doch was in der Forschung Tag für Tag Fortschritt erfährt und bei Ärzten zum therapeutischen Standard zählt, kommt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) manchmal nur langsam an: Der Weg einer Therapie in den Leistungskatalog der GKV ist deutlich länger als in die Arztpraxis. So werden die standardisierten Leistungen nicht in der Regelversorgung der Kassen abgebildet, sondern können zum Wohle der Versicherten einzig über Selektivverträge abgebildet werden. Selektivverträge sind Verträge über Zusatzleistungen, die eine Kasse abschließen kann. „Um unseren Kunden neue schonende Verfahren zur Krebsdiagnose und -therapie zugänglich zu machen, hat die SBK hier eigene Verträge geschlossen und erstattet so ausgewählte Leistungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus“, erklärt Dr. Gabriele Gonschor, zuständig für neue Versorgungsangebote bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Dazu gehören neben dem Genexpressionstest beispielweise das inzwischen zur leitliniengerechten Therapie gehörende Cyberknife, mit dem diverse Tumorarten ohne operativen Eingriff behandelt werden können. Auch die Liquid Biopsy bei Lungenkrebs zählt dazu, bei der unter anderem Veränderungen des Tumors mithilfe einer Blutprobe analysiert werden können. Anspruch und Realität Bei der Genexpressionsanalyse hat der Gesetzgeber den Nutzen eigentlich anerkannt: Der Test steht GKV-Patientinnen aktuell im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zur Verfügung. Diese Facharztzentren behandeln besonders komplexe und schwer therapierbare Krankheiten wie Brustkrebs, Tumore der Bauchhöhle oder Tuberkulose. Die Realität jedoch zeigt, dass sich bislang aufgrund des umfassenden Anforderungskatalogs nur vereinzelt ASV-Zentren gebildet haben, im Bereich der gynäkologischen Tumore gibt es deutschlandweit aktuell sogar nur drei davon. Praktisch bringt diese Regelung Patientinnen also nur wenig. Um ihnen dennoch einen leichteren Zugang zu den Tests zu ermöglichen, hat die SBK daher eigene Verträge mit den Anbietern der aktuell gängigen Tests abgeschlossen.  Schnelles Handeln rettet Menschenleben Methoden wie Genexpressionsanalyse, Cyberknife und Liquid Biopsy können Menschenleben retten. „Es ist für Patienten und Ärzte nicht nachvollziehbar, warum von den Fachgesellschaften empfohlene Verfahren, die auch im Ausland bereits zum Standard zählen, nicht schneller in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung Eingang finden. Und wenn sie dort aufgeführt sind, ist ihr Zugang häufig mit großen Hürden versehen“, sagt SBK-Expertin Gonschor. Aktuell sind Patienten darauf angewiesen, dass ihre Kasse innovative Verfahren unterstützt und zur Versorgung ihrer Versicherten eigene Verträge schließt. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse SBK

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Mindestens 30 Stunden Sprechstunde pro Woche für GKV-Patienten gefordert

Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen zum Thema Gesundheit fordert Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. „Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Rückgrat der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Deutschland. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass die 90 Prozent der Bevölkerung, die dieses System tragen, bei der Terminvergabe in Arztpraxen nicht benachteiligt werden. Für uns steht im Vordergrund, dass das Sprechstundenangebot verbessert wird. Wir wollen, dass die Mindestanzahl an Sprechstunden auf 30 Stunden pro Woche festgelegt wird. Dies sollte eine verbindliche Vorgabe werden. Und so, wie es Sanktionen gibt, wenn jemand sich nicht an eine neue Verkehrsregel hält, so müsste auch ein Verstoß gegen neue Vorgaben für das Mindestangebot an Sprechstunden sanktioniert werden. Dies wäre die Aufgabe der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, denn sie haben die Aufsicht über die niedergelassenen Ärzte.“ „Erst durch die Honorare der 72 Millionen gesetzlich Versicherten ist auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung in Deutschland überhaupt nur möglich. Das System der privaten Krankenversicherung ist auf die Finanzierung der medizinischen Infrastruktur in Deutschland durch die GKV angewiesen“, sagte Herr v. Stackelberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung wurden 2016 im Durchschnitt an jede Arztpraxis 380.000 Euro überwiesen. Dafür kann man doch wohl erwarten, sich bei der Terminvergabe nicht hintenanstellen zu müssen, wie es offensichtlich bei zahlreichen Arztpraxen der Fall ist!“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Acht Maßnahmen für ein Gesundheitssystem, das die Menschen wirklich in den Mittelpunkt stellt

Unser Krankenversicherungs- und Pflegesystem ist gut. Patienten und Pflegebedürftige in Deutschland erhalten eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung und haben weitreichende Wahlmöglichkeiten. Aus ihrer Arbeit weiß die Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Frau Ingrid Fischbach, aber auch, dass es in diesem System oft um viel Geld und Einfluss geht – Patienten und Pflegebedürftige geraten dabei allzu leicht aus dem Blickfeld. Deshalb fordert sie alle Beteiligten, vor allem aber die zukünftigen Koalitionäre auf, die Menschen wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems zu stellen. Dabei müssen besonders folgende Probleme angegangen werden: 1.         Schneller Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass unser Gesundheitssystem ihnen einen zeitnahen Zugang auch zu Fachärzten und Psychotherapeuten bietet. Hierzu wurden die Terminservicestellen eingerichtet – einige davon waren aber in Stichproben kaum erreichbar. Das muss sich ändern! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit 190.000 vermittelten Terminen im Jahr 2017. Das sind 190.000 Menschen, die einen dringenden Termin brauchten und ihn anders nicht bekommen haben. Diese Menschen im Regen stehen zu lassen, kann nicht ärztlicher Anspruch sein. Die KBV räumt selbst ein, dass darüber hinaus noch viele Patienten angerufen haben, ohne dass es zu einem Kontakt mit einem Ansprechpartner kam. Die Patientenbeauftragte fordert deshalb die betreffenden Kassenärztlichen Vereinigungen nachdrücklich auf, hier tätig zu werden, sonst muss gesetzlich nachgesteuert werden! Prüfenswert ist auch der Einsatz von Patientenlotsen. Sinnvoll in bestehende Strukturen eingebunden, können sie eine zielgenaue, den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werdende Beratung und Unterstützung kosteneffizient leisten. 2.         Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern Nach einem Behandlungsfehler Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, ist auch fünf Jahre nach dem Patientenrechtegesetz schwierig. Insbesondere der Nachweis, dass der Fehler in der Behandlung den Gesundheitsschaden verursacht hat, ist häufig eine (zu) große Hürde. Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, ist das Beweismaß für diesen Ursachenzusammenhang auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abzusenken. So lassen sich die bestehenden Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen. 3.         Transparenz über Kassenentscheidungen Für Patienten sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen oft nicht transparent, sie werden häufig sogar als willkürlich wahrgenommen. So gilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vielen Patienten als der verlängerte Arm der Krankenkassen – nicht zuletzt, weil in seinen Verwaltungsräten Kassenmitarbeiter vertreten sind. Der MDK muss deshalb mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen die Widerspruchsausschüsse der Kranken- und Pflegekassen transparenter werden sowie zeitnah und unabhängig entscheiden. Die Einbindung von Patientenvertretern ist hierzu ebenfalls ein wesentliches Kriterium. Und nicht zuletzt müssen die Krankenkassen verpflichtet werden, Transparenz darüber zu schaffen, wie oft Anträge abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Denn vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen können Patienten nur dann profitieren, wenn die Unterschiede zwischen den Krankenkassen auch in diesen Punkten sichtbar sind. 4.         Gesundheitsfachberufe aufwerten Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsfachberufe sind zusammen mit Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und von erheblicher Bedeutung für die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen. Die Attraktivität dieser Berufe muss durch kostenlose und moderne Ausbildungen und durch eine angemessene Vergütung in und nach der Ausbildung gekennzeichnet sein. Stolpersteine für eine tatsächliche Zahlung von Tariflöhnen für alle Beschäftigten müssen vom Gesetzgeber aus dem Weg geräumt werden, u.a. für Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste. Weiterhin muss die Handlungs- und Entscheidungskompetenz erweitert sowie die Anbindung an die elektronische Gesundheitskarte endlich realisiert werden. Nur so kann auf Dauer sichergestellt werden, dass junge Menschen motiviert diese Berufe ergreifen und Fachkräfte langfristig im Beruf verbleiben. Das ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. 5.         Qualität sichtbarer machen Im Gesundheitssystem fehlt es für Patienten nach wie vor an ausreichender Transparenz darüber, wo ihnen gute Versorgungsqualität geboten wird. Deshalb muss die in der letzten Legislaturperiode im Krankenhausbereich begonnene Entwicklung zu mehr Transparenz über die Versorgungsqualität mutig fortgeführt und auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Es sind Methoden und Indikatoren zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit im ambulanten wie im stationären Bereich gemessen und verständlich abgebildet werden können. Die Qualität von Gesundheitseinrichtungen sollte auch daran gemessen werden, wie diese auf Patienten mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz eingehen, denn immerhin ist das ein Problem für mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Ergänzend müssen große Anstrengungen unternommen werden, die Gesundheitskompetenz der Bürger zu fördern. Nur wenn Patienten in der Lage sind, die Qualität der Versorgungsangebote zu beurteilen, können sie das für sie passende Angebot wählen. 6.         Vollstationäre Reha-Angebote für pflegende Angehörige verbessern Für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gilt grundsätzlich „ambulant vor stationär“. Durch ambulante Maßnahmen am Wohnort werden pflegende Angehörige jedoch oftmals nicht ausreichend entlastet. Denn sie kehren täglich in das Pflegesetting zurück. Ihnen muss deshalb der Zugang zu vollstationären Reha-Angeboten erleichtert werden. Gleichzeitig müssen Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege ausgebaut werden, damit die pflegebedürftigen Personen während der „Auszeit“ ihrer Angehörigen alternativ versorgt werden können. 7.         Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ausbauen Kurzzeitpflege ist eine wichtige Hilfe, wenn aufgrund einer Krisensituation bspw. Angehörige die Pflege eine Zeit lang nicht leisten können oder Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend hilfebedürftig sind. Betroffene finden jedoch häufig keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Umgebung. Der Grund liegt oft darin, dass Anbieter Kurzzeitpflegeplätze nicht ausreichend refinanzieren können. Das Angebot an festen Kurzzeitpflegeplätzen muss daher weiter ausgebaut und Anbietern die Verhandlung mit den Kassen erleichtert werden. Darüber hinaus sollten Pflegebedürftige für Kurzzeitpflege auch die Mittel der Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege flexibel einsetzen können. 8.         Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Personalbemessung im Krankenhaus Nach wie vor gibt es in Krankenhäusern oftmals nicht genug Pflegepersonal. Di
e Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sind oft belastend und gefährden die Patientensicherheit. Deshalb müssen in einem ersten Schritt verpflichtende Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. In einem zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob – wie in der Altenpflege – ein wissenschaftliches Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus entwickelt werden kann. Dies sollte dann unter Beteiligung von Pflegekammer(n) und Berufsverbänden erfolgen. So könnte zukünftig der tatsächliche, individuelle Pflegepersonalbedarf zielgerichtet erfasst und ausreichend Personal eingesetzt werden. Pressemitteilung der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung,

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Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern eHealth-Zielbild für Deutschland

In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft die Bundesregierung dazu auf, ein nationales eHealth-Zielbild zu entwickeln, um die bis dato noch schleppende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland schnell und erfolgreich voranzubringen. Der Aufruf wird von den Verbänden BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI gemeinsam getragen. Aus Sicht der Medizintechnik, Biotechnologie, Gesundheits-IT und pharmazeutischen Industrie als zentrale Eckpfeiler der industriellen Gesundheitswirtschaft gibt das eHealth-Zielbild allen Beteiligten im Gesundheitssystem eine notwendige Orientierung und ermöglicht es ihnen, konkrete Ziele zu definieren und zu erreichen. Die Verbände rufen deshalb dazu auf, ein solches Zielbild in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend zu erarbeiten, daraus eine nationale eHealth Strategie abzuleiten und anschließend durch einen konkreten Aktionsplan flächendeckend umzusetzen. Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland könne so wesentlich gefördert werden und Deutschland wieder Anschluss an die internationale Entwicklung finden. Die Branchenverbände betonen: Ziel der Digitalisierung des Gesundheitssystems ist es, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen, kontinuierlich zu verbessern und dabei finanzierbar zu halten. Gleichzeitig solle Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausgebaut und gestärkt werden. Die Unterzeichner des Aufrufs setzen sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Entwicklung eines nationalen eHealth-Zielbilds als eine der ersten Aufgaben nach der Regierungsbildung angeht. Pressemitteilung der Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft

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Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

„Die unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt. Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Lexikon der Psychopneumologie – D wie Dyadisches Coping

  Angehörige („Kümmerer“) sind von der chronischen Erkrankung eines Familienmitgliedes unmittelbar und dauerhaft mitbetroffen. Lange Zeit wurden Angehörige eher als störend für das Behandlungsgeschehen empfunden. Inzwischen interessieren sich Forscher und Behandler zunehmend für die gemeinsame Krankheitsbewältigung von Paaren (= Dyadisches Coping).   Was bedeutet Dyadisches Coping? Dyadisches Coping (engl. dyadic = paarbezogen, coping = Bewältigung) […]

Ostdeutsche Bundestagsabgeordnete im neuen Gesundheitsausschuss unterrepräsentiert

Der Bundestag hat an diesem Mittwoch (17. Januar) die ständigen Ausschüsse im Parlament eingesetzt, darunter auch den Ausschuss für Gesundheit. Nach Informationen aus Parlamentskreisen werden in dem 41-köpfigen Ausschuss voraussichtlich lediglich drei Bundestagsabgeordnete die ostdeutschen Länder und Berlin vertreten. Dazu erklären Frank Michalak, Rainer Striebel und Ralf Dralle, Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland und Berlin: „In der Gesundheits- und Pflegepolitik übernimmt der Ausschuss für Gesundheit eine wichtige Rolle bei der Abstimmung von Gesetzen und anstehenden Reformen im deutschen Gesundheitswesen. Neben den von den Parteien angekündigten Verbesserungen im Pflegebereich stehen aus Sicht der ostdeutschen AOKs auch wichtige Weichenstellungen an, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zukunftsfähige medizinische Versorgung in strukturschwachen Regionen Deutschlands – und damit vor allem auch in Ostdeutschland – zu organisieren. Die Gesundheitspolitiker haben in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuss bereits wichtige Entscheidungen getroffen. Der Ausschuss hat hierbei auch von der Expertise und den Erfahrungen der bisherigen Fachpolitiker aus Ostdeutschland profitiert, die exzellente Kenner der Situation vor Ort sind. Dass Gesundheitspolitiker aus der Region von Zwickau über Magdeburg und Berlin bis hin zur Ostsee in dem jetzt berufenen Bundestagsausschuss mit voraussichtlich drei Mitgliedern derart unterrepräsentiert sind, trifft bei uns und anderen Akteuren im Gesundheitswesen Ostdeutschlands auf großes Unverständnis. Sollten sich im Zuge der anstehenden Koalitions- und Regierungsbildung Nachbesetzungen im Gesundheitsausschuss ergeben, plädieren wir als Vorstände der drei AOKs in Ostdeutschland für eine stärkere Berücksichtigung der Expertise ostdeutscher Fachpolitiker.“ Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, AOK plus und AOK Sachsen-Anhalt Die AOK Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern), die AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) und die AOK Sachsen-Anhalt betreuen in den fünf ostdeutschen Bundesländern sowie in der Bundeshauptstadt insgesamt rund 5,7 Millionen Versicherte und haben im Jahr 2018 Leistungsausgaben im Gesundheitswesen im Umfang von rund 24,7 Milliarden Euro geplant. Die AOKs sind vor Ort damit die größte regionale Krankenversicherung.

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Europäische Referenznetzwerke – Medizinisches Fachwissen zu Seltenen Erkrankungen europaweit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten nutzen

Der Aufbau der Europäischen Netzwerke (ERN) zu Seltenen Erkrankungen steht heute im Mittelpunkt eines Fachgespräches auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Neben Vytenis Andriukaitis,  EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, nehmen  Vertreter der Europäischen Referenznetzwerke in Deutschland, der Charité und der Deutschen Krankenhausgesellschaft teil. Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit, erklärt dazu: „Der Wissens- und Erfahrungsaustausch in den Europäischen Referenznetzwerken, gerade im Bereich der Seltenen Erkrankungen, kommt Patientinnen und Patienten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugute. Das Fachwissen erreicht über die digitale Vernetzung den einzelnen Patienten. Durch den Aufbau der Europäischen Referenznetzwerke können Menschen mit Seltenen Erkrankungen künftig europaweit noch besser medizinisch versorgt werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in den Europäischen Referenznetzwerken weist einen echten europäischen Mehrwert auf.“ Die „Europäischen Referenznetzwerke“ (ERN) haben am 1. März 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Es wurden 24 Netzwerke zugelassen, in denen mehr als 900 hochspezialisierte Einheiten aus 300 Krankenhäusern in Europa zusammenarbeiten. Die 24 Netzwerke beziehen sich fast ausschließlich auf Seltene Erkrankungen in den verschiedenen Fachgebieten. Die Bündelung von Fachwissen der medizinischen Spezialisten kann so vielen Patienten zugutekommen, die an einer Seltenen oder hochkomplexen Erkrankung leiden und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung benötigen. Deutschland ist mit insgesamt 122 Krankenhausabteilungen und Instituten von 42 Trägern an allen 24 Europäischen Referenznetzwerken beteiligt. Zudem werden vier Netzwerke von ERN-Koordinatoren aus deutschen Kliniken geleitet. Es handelt sich um die Europäischen Referenznetzwerke für seltene neurologische Erkrankungen, seltene Nierenerkrankungen, seltene erbliche Stoffwechselerkrankungen und seltene Lungenerkrankungen. Im Rahmen des heutigen Fachgesprächs berichteten diese vier Koordinatoren von ihrer Tätigkeit in den ERN und dem Stand der Entwicklung. In den ERN werden die Chancen der digitalen Vernetzung genutzt, indem der Informationsaustausch auf Grundlage einer IT-Plattform und mittels telemedizinischer Verfahren erfolgt. Die Mitglieder der ERN teilen Wissen und Erfahrungen mit ihren Fachkollegen und verbessern damit das Versorgungsangebot. Dazu können die Mitglieder des jeweiligen ERN auf Grundlage einer IT-Kollaborationsplattform Daten und Fachwissen austauschen. Über diese Plattform können beispielsweise auch Videoberatungen abgehalten werden. In einem virtuellen „Beratungsgremium“ können in jedem Netzwerk Spezialisten interdisziplinär zusammenarbeiten, um die konkrete Diagnose und die beste Behandlung eines Patienten zu erörtern. In der EU gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa vier Millionen Menschen mit einer der weltweit bis zu 8.000 unterschiedlichen Seltenen Erkrankungen, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Neuer Verwaltungsrat nimmt Arbeit auf – Vorsitzende Volker Hansen und Uwe Klemens im Amt bestätigt

Der im Dezember 2017 neu gewählte Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat sich heute konstituiert. Die 52 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten wählten dabei ihre alternierenden Vorsitzenden: Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens stehen für die kommenden sechs Jahre an der Spitze des Verwaltungsrates. Das Gremium wird unter ihrer Führung für grundsätzliche gesundheitspolitische Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes verantwortlich zeichnen. Wie bisher übernehmen Klemens und Hansen den Vorsitz abwechselnd, zugleich greift eine gegenseitige Stellvertretung. Das Amt wechselt jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres. Derzeit ist Dr. Volker Hansen (geb. 1955) als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Er steht seit Gründung des GKV-Spitzenverbandes 2007 alternierend an der Spitze des Gremiums. Der Volkswirt Hansen gehörte bereits dem Errichtungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes an und hat danach den Aufbau des Verbandes maßgeblich begleitet. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der AOK Nordost. Im Sommer geht der Vorsitz des Verwaltungsrates an Uwe Klemens (geb. 1955) als Vertreter der Versichertenseite über. Der langjährige ehemalige Landesbezirksleiter von ver.di engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in der der Selbstverwaltung der Krankenkassen und verfügt dadurch über weitreichende Erfahrungen. Er ist Mitglied des Verwaltungsrates der Techniker Krankenkasse. Wichtige Gremien besetzt Neben der Wahl der beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sowie der Mitglieder und Vorsitzenden seiner Fachausschüsse entschied der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auch über die Besetzung anderer wichtiger Gremien. So wurden z. B. die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliederversammlung und den Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) gewählt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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