Bereitschaftsdienst: Multimediale Plattform für Patienten geschaffen

Die KBV hat sowohl die Internetseite der bundesweiten Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, www.116117info.de als auch die BundesArztsuche-App überarbeitet. Neu ist vor allem eine Suche nach Standorten und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxen. Berlin, 16. Januar 2018 – Alle Informationen auf einen Blick – und das übersichtlich und schnell. Dies bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen einer Medienplattform an. So lassen sich die nächst gelegenen ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen ab sofort sowohl auf der überarbeiteten Internetseite www.116117info.de als auch mit der BundesArztsuche-App finden. „Wir haben in unserem strategischen Konzept KBV 2020 eine engere Verzahnung von Notfalldienst und ambulanten Bereitschaftsdienst vorgeschlagen. Wir wollen den Patienten informieren und ihm alles Nötige an die Hand geben, damit er den richtigen Versorgungspfad findet. Die digitale Suche im Internet oder per App gehört dazu“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin. Auf der Seite www.116117info.de findet man alle Informationen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Eckdaten zur Funktionsweise der Rufnummer. Besucher der Website können jetzt die nächstgelegene Bereitschaftspraxis in ihrer Region finden (entweder mit Hilfe der Eingabe der Postleitzahl oder über die Standortsuche eines Mobilgerätes). Bundesweit gibt es über 600 solcher Praxen. Fast flächendeckend steht diese neue Suchfunktion zur Verfügung und wird fortlaufend ausgebaut. Außerdem ist die Darstellung der Informationsseiten nun für die mobile Nutzung auf Tablets und Smartphones optimiert. Zur Erklärung: Die 116117 wählt man bei nicht lebensbedrohlichen akuten Beschwerden wie zum Beispiel Symptomen einer Grippe. Die 112 hingegen ist für lebensbedrohliche Notfälle, wie zum Beispiel Anzeichen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls, zuständig. Nicht ganz sicher? Im Zweifelsfall kann das medizinische Personal hinter der 116117 auch den Rettungsdienst alarmieren. Die BundesArztsuche-App wiederum gehört zu den am häufigsten heruntergeladenen Arztsuche-Apps in Deutschland. Mit ihr lässt sich bundesweit die passende Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten finden – und ab sofort nun auch der nächsterreichbare Standort des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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BVKJ fordert: „Was in Hamburg möglich ist, muss auch bundesweit gelingen: Mehr Kinder- und Jugendärzte!“

Die Kinder und Jugendlichen in Hamburg haben es gut: demnächst gibt es vier neue Kinder- und Jugendarztsitze für die Stadt. Dafür hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) gesorgt. „Hamburg macht es vor. Dort haben die Verantwortlichen hinter die Kulissen geschaut und erkannt, dass die vorhandenen Behandlungskapazitäten nicht ausreichen, auch wenn es auf dem Papier eine Überversorgung mit Pädiatern gibt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die gute Nachricht und ergänzte: „Überall in Deutschland mehren sich die Klagen von Eltern, die für ihr Kind keinen Pädiater finden können. Mehr Geburten, zusätzliche und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen sind unter anderem Grund für den Kinder- und Jugendarztmangel, der besonders die Kinder und Jugendlichen in ländliche Regionen und in den weniger wohlhabenden Vierteln der Großstädte trifft. Als Berufsverband haben wir rechtzeitig auf den Missstand hingewiesen, von Seiten der verantwortlichen Politiker und auch KVen aber wenig Initiative gesehen. Nun hoffen wir, dass die anderen KV-Bezirke aufwachen und dem Hamburger Beispiel folgen und zusätzliche Kassensitze schaffen, für die dann aber auch zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Politik neue, den tatsächlichen Bedürfnissen angepasste Bedarfsplanungsrichtlinien erarbeitet, um regional dem Versorgungsbedarf besser als bisher zu entsprechen. Wir Kinder- und Jugendärzte versuchen derzeit, so viele Kinder medizinisch zu betreuen wie nur irgend möglich, viele Kolleginnen und Kollegen gehen dabei weit über ihre Belastbarkeitsgrenzen hinaus. Es ist Zeit, dass wir Verstärkung bekommen, um alle Kinder in unserem Land medizinisch bestmöglich zu versorgen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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Positive Signale aus den Sondierungsgesprächen

Zu den heutigen Ergebnissen der Sondierung erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes in einer ersten Reaktion: „Mit den Stichwörtern Notfallversorgung, bessere Pflege und Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung sind wesentliche Punkte angesprochen. Es ist grundsätzlich richtig, dass die Personaluntergrenzen stärker in den Blick genommen werden sollen. Aber damit in den Kliniken wirklich mehr Geld am Krankenbett ankommt, braucht es ein Gesamtkonzept und nicht einfach nur mehr Geld nach dem Gießkannenprinzip. Trotz immer höherer Zahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Krankenhäuser hat sich die Situation in der Vergangenheit nicht wirklich verbessert. Die Einführung kostendeckender Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher ist ein überfälliger Schritt, den wir begrüßen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Gesamtkonzept für Krankenhauspflege statt Gießkannenprinzip

Der GKV-Spitzenverband mahnt anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Gesamtkonzept für eine bessere Pflege in Krankenhäusern an. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, warnt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen. „Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre. Eine bessere Pflege am Krankenbett wollen auch die Krankenkassen, denn davon profitieren unsere Versicherten ganz direkt. Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Ziel nicht einfach erreicht wird, indem immer mehr Geld mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Wer tatsächlich etwas für Pflegekräfte im Krankenhaus tun will, muss innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie beispielsweise konkrete Personaluntergrenzen. So ließe sich verhindern, dass nachts eine Krankenschwester alleine auf einer Station Dienst tun muss. Weitere Gelder für einen angeblich notwendigen Ausgleich der Kosten von Tarifsteigerungen sind eine schöne Illusion der Krankenhausseite, die die realen Probleme von Pflegekräften im Krankenhaus aber nicht löst.“Hintergrund: Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart. Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten. Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Er ist ein reiner Preisindex, eine Art Warenkorb, der auf vorhandenen Daten basiert. Alle Kostensteigerungen des Krankenhauses auch sämtliche Personalkosten und damit Tarifsteigerungen sind darin abgebildet. Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel). Krankenhäuser zusätzlich erhalten durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig. Dies liegt an folgendem Mechanismus: Ist die Grundlohnrate, also die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der Orientierungswert, erhalten Krankenhäuser die höhere Kostensteigerung über die Grundlohnrate. Es kommt zu massiven Überzahlungen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Probleme der PKV nicht zu Lasten der GKV lösen

Die offensichtlichen Probleme der privaten Krankenversicherung dürften nicht auf dem Rücken der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst werden, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dabei hatte sie vor allem in den letzten Wochen diskutierte Überlegungen im Blick, dass privatversicherte Beamte individuelle Wechseloptionen in die gesetzliche Krankenversicherung bekommen sollen. Außerdem sollen die höheren Arzthonorare für Privatversicherte, so die Überlegungen, möglicherweise zu Lasten gesetzlich Versicherter angeglichen werden, falls die Private Krankenversicherung abgelöst wird. GKV nicht schlechtreden „Ob es eine Bürgerversicherung gibt oder nicht, wird die Politik entscheiden. Ich finde es allerdings ärgerlich, dass es immer wieder heißt, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sei angeblich schlechter und deshalb beispielsweise Beamten nicht zuzumuten“, so Pfeiffer zur dpa. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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DMP-Bericht: Nebenwirkungen bei Multimedikation dank strukturierter Programme besser im Griff

Disease-Management-Programme (DMP) sollen Menschen, die an Asthma, Diabetes, koronarer Herzkrankheit, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Brustkrebs erkrankt sind, durch eine strukturierte Behandlung zu mehr Lebensqualität verhelfen.Insbesondere die an mehreren DMP-Programmen teilnehmenden Patienten müssen häufig eine Vielzahl verschiedener Arzneimittel einnehmen. Eine besondere Herausforderung ist dabei, unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auszuschließen. Der neue DMP-Bericht hat untersucht, ob es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt, wenn Patienten täglich fünf oder mehr Medikamente einnehmen und an mehreren DMPs teilnehmen. Das Ergebnis ist eindeutig: Im Vergleich zu Patienten, die ausschließlich im DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ betreut werden, erreichen Patienten, die in zwei oder drei weiteren DMP-Programmen parallel betreut werden, häufiger die entsprechenden Qualitätsziele, die für jedes DMP als „Behandlungspfad“ wissenschaftlich abgesichert vorgegeben sind. Zudem zeigen sich bei einer Betreuung innerhalb mehrerer DMP auch höhere Teilnahmeraten bei den regelmäßig stattfindenden Kontrolluntersuchungen und Patienten-Schulungen. „Die Auswertung belegt, dass wir eine Multimedikation, die im Rahmen von mehreren DMP-Programmen kontrolliert wird, im Griff behalten können und sie sich somit nicht negativ auf die Versorgungsziele auswirkt. Das ist sowohl für die Patienten als auch für die Behandler eine sehr gute Nachricht“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Die Disease-Management-Programme verbessern die Koordination und verringern damit den Aufwand für die Versorgung von Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen und ihren spezifischen Medikationsanforderungen. Eine weitere wirksame Verbesserung wäre eine IT-gestützte Lösung bei der Medikation und eine einheitliche Datenerfassung“, so Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg. Langfristige Programm-Teilnahme von Bedeutung Auch mit Blick auf den langfristigen Nutzen zeigt die aktuelle Evaluation erfreuliche Trends im Rheinland: Je länger Patienten an einem DMP teilnehmen, desto besser gelingt das Erreichen der Qualitätsziele – nachweislich für DMP Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Asthma bronchiale. Das führt dazu, dass beispielsweise schwere diabetische Folgeschäden wie Fußamputationen in Nordrhein abnehmen. Täglich 61 neue DMP-Patienten Die aktuellen Auswertungen des diesjährigen DMP-Berichts belegen auch das seit Einführung der DMP ungebrochen hohe Teilnehmerniveau. So wuchs die Zahl der DMP-Teilnehmer allein in Nordrhein 2016 um rund 22.200 Personen – das sind 61 Patienten pro Tag. Insbesondere die DMP Diabetes Typ 2 und DMP Koronare Herzerkrankung ließen die Zahl der DMP-Teilnehmer im Rheinland auf insgesamt rund 880.000 anwachsen. Der aktuelle DMP-Bericht steht ab sofort unter www.kvno.de/qualitaet zum Download bereit. Gemeinsame Pressemitteilung der KV Nordrhein sowie der Spitzenverbände der Krankenkassen in NRW

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Notfalldatenmanagement: Gemeinsame Selbstverwaltung löst ihre Aufgaben – jetzt ist die Industrie am Zug

Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab 1. Januar 2018 steht fest. Eine Einigung erzielten am Dienstag in Berlin der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der einstimmig getroffene Beschluss sieht die Einführung von drei neuen Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf die Erstellung, Aktualisierung und die Löschung von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erfolgt die Vergütung zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren extrabudgetär. Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldatensätze) ermöglichen. Beide Vertragspartner stellen fest, dass mit dem erfolgreichen Ende der Vorarbeiten nun die Industrie am Zuge ist. Sie muss die notwendigen Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen, damit das Notfalldatenmanagement technisch auch durchgeführt werden kann. Die Vergütung der technischen Komponenten für das Notfalldatenmanagement regelt die Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Sie ist ebenfalls vom GKV-Spitzenverband und der KBV geschlossen worden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Neuer Heilmittelbereich „Ernährungstherapie“ eingeführt

Zum Beginn des nächsten Jahres wird die Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert: Neben Podologie, Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gehört dann auch die Ernährungstherapie für Patienten mit Mukoviszidose oder einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung dazu. Den entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte März dieses Jahres gefasst. Mit den Rahmenempfehlungen für dieses neue Heilmittel haben der GKV-Spitzenverband, der BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V., der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband (VDD) e. V. und der Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e. V. die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Ernährungstherapie pünktlich ab 1. Januar 2018 verordnet und erbracht werden kann. Mehr Versorgungsmöglichkeiten für Betroffene Für Patienten, die an Mukoviszidose leiden, ist die Ernährungstherapie ein wesentlicher Teil der Behandlung, um vor allem Mangel- oder Unterernährung zu vermeiden. Denn die Erkrankung beeinträchtigt nicht nur die Atem-, sondern auch die Verdauungsfunktionen des Körpers bei gleichzeitig erhöhtem Energiebedarf. Bei Menschen mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sind diätetische Maßnahmen alternativlos, um den Stoffwechseldefekt zu umgehen, die Anhäufung von toxischen Stoffwechselzwischenprodukten zu vermeiden und so zu einer altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklung beizutragen. Aktuell werden die geschätzt ca. 23.000 Betroffenen üblicherweise in wenigen spezialisierten Zentren mit Ernährungstherapie versorgt. Für die Patienten bedeutet das in der Regel lange Anfahrtswege. Der Gemeinsame Bundesausschuss will das mit seinem Beschluss, Ernährungstherapie als verordnungsfähiges Heilmittel zu etablieren, ändern und das Versorgungsangebot verbreitern. Ernährungstherapie verschreiben können vorwiegend Ärzte, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen. Voraussetzungen für die neue Leistung geschaffen Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Leistungen die Ernährungstherapie stattfinden soll, hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Berufsverbänden VDOE, QUETHEB, VDD und VFED festgelegt. Auf dieser Grundlage verhandeln die Krankenkassen derzeit mit den Verbänden die Einzelheiten der Versorgung, insbesondere die Vergütung der Leistungen. Die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer ernährungstherapeutischen Heilmittelpraxis sowie die erforderliche fachliche Qualifikation der neuen Heilmittelerbringer hat der GKV-Spitzenverband in eigenständigen Zulassungsempfehlungen erstmals definiert. Rahmenempfehlungen und Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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