pro|care VMP von GAI NetConsult bald AOK-weit im Einsatz

Der AOK-Bundesverband erwirbt im März 2017 eine Unternehmenslizenz für den Einsatz von pro|care VMP der GAI NetConsult GmbH im AOK-System. pro|care VMP ist eine langjährig im AOK-Umfeld entwickelte und gereifte Softwareplattform für das Vertrags- und Qualitätsmanagement im Bereich Pflege / Häusliche Krankenpflege. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Anzahl an Vertragspartnern durch neue Pflegeeinrichtungen und -formen nutzt das AOK-System die Chancen der Digitalisierung für eine effizientere Unterstützung der Prozesse. pro|care VMP bietet umfassende Funktionen für das Vertrags- und Qualitätsmanagement. Beispielsweise können Fachabteilungen selbstständig neue Vertragsbereiche oder -strukturen definieren und so der wachsenden Bandbreite an Vertragsanforderungen begegnen. In der Qualitätssicherung können nicht nur der Ausbildungsstand des Vertragspartners, sondern auch Prüfungen, Mängel und Beschwerden sowie die daraus resultierenden Maßnahmen initiiert und verwaltet werden. Auch die Prüfaufträge an den MDK und der Rücklauf der Prüfergebnisse werden von pro|care VMP weitestgehend automatisiert verarbeitet. Mit einem zentralen Kontakt- und Kommunikationsmanagement werden zudem die Informationsflüsse zwischen den Beteiligten verbessert. „In Zukunft werden aufgrund des demografischen Wandels die Zahlen von Pflegeeinrichtungen und neuen Wohnformen steigen, damit auch die Zahl der Vertragspartner im Bereich Pflege und HKP. Im Verhältnis dazu werden unsere Ressourcen knapper werden. Um den hohen Qualitätsansprüchen an eine gute Pflege jetzt und in Zukunft gerecht zu werden, ist daher eine effiziente elektronische Unterstützung der Prozesse unerlässlich. Die Software pro|care VMP von GAI NetConsult bildet in besonderem Maße die Prozesse der AOK-Landschaft ab und ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Entscheidung für einen Einsatz im gesamten AOK-System war also ein konsequenter und richtiger Schritt“, sagt Heike Nowotnik, Geschäftsführerin IT-Steuerung vom AOK-Bundesverband. „Durch eine enge Integration von pro|care VMP mit unserer strategischen GKV-Branchenlösung oscare® steht dem AOK-System nun eine umfassende Prozessunterstützung für den Bereich Pflege, insbesondere auch für die Herausforderungen des Pflegestrukturgesetztes (PSG), zur Verfügung.“ „Wir freuen uns über das Vertrauen in unser Unternehmen und in unsere Software und auf die Zusammenarbeit“, sagt Wilfrid Kettler, Geschäftsführer der GAI NetConsult. Mehr Informationen zu Fachanwendungen und Lösungen für gesetzliche Krankenkassen finden Interessenten hier: https://www.gai-netconsult.de/index.php?id=gesetzliche_krankenkassen Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Arzneimittelgesetz: Das Preisproblem bleibt ungelöst

„Sinnvoll und notwendig für das deutsche Gesundheitswesen“, nennt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für transparente Arzneimittelpreise. Mit den neuesten Beschlüssen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben Arzneimittelpreise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische Konsequenz gewesen. „Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Litsch. Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin Litsch. Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein können. „Wirtschaftliche Informationen sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle Versorgungsbereiche. „Mit den aktuellen Änderungsanträgen ist das Glas des AMVSG aus meiner Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin schmeckt bitter.“ Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen. „Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden. „Es gibt keinen triftigen Grund, Arzneimittel aus der Nutzenbewertung zu entlassen. Das gilt vor allem, wenn sie für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden“, so Litsch. Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstabe an die Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert. Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner in Frage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen

Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Prüfpflichten von Medizinprodukten: Ein Urteil mit Signalwirkung

In der Auseinandersetzung um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Herstellerfirma PIP hat der Europäische Gerichtshof am 16. Februar 2017 im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Benannte Stellen wie der TÜV nach derzeitigem Recht nicht generell verpflichtet sind, Medizinprodukte selbst zu prüfen oder unangekündigte Besichtigungen bei den Herstellern durchzuführen. Kontroll- und Überwachungspflichten bestehen für diese Prüfstellen jedoch bei Hinweisen darauf, dass ein Medizinprodukt möglicherweise die Anforderungen, die zur Ausstellung und Aufrechterhaltung der Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) berechtigen, nicht erfüllt. Die Tätigkeit der Prüfstellen dient insbesondere dem Schutz und der Sicherheit der Empfänger von Medizinprodukten. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, sieht in diesem Urteil gute Ansätze für einen besseren Patientenschutz in Deutschland: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Urteil mit Signalwirkung. Die  Richter haben klargestellt, dass die Prüfstellen grundsätzlich bei schuldhaften Pflichtverletzungen für Schäden nach nationalem Recht haften können. Es bleibt jetzt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Das Urteil zeigt auch, dass die geplante EU-Medizinprodukteverordnung bald verabschiedet werden sollte. Einige der Neuregelungen sind für die Verbesserung des Patientenschutzes sehr sinnvoll, wie zum Beispiel, dass unangekündigte Besichtigungen beim Hersteller verpflichtend sind. Allerdings muss Deutschland darüber hinaus zur Stärkung der Patientenrechte weitere Schritte folgen lassen wie die Einführung einer Pflichtversicherung für Hersteller von Hochrisiko-Medizinprodukten, damit Patienten im Schadensfall finanziell abgesichert sind.“ Die Verabschiedung der EU-Medizinprodukteverordnung verzögert sich weiter. Die Bestätigungen durch den Rat der EU und das EU-Parlament sollen noch im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. Nach Veröffentlichung der Verordnung im EU-Amtsblatt sind die Regelungen direkt anzuwenden, ohne dass es einer Umsetzung in das nationale Recht bedarf. Für Medizinprodukte gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Jahren, für In-vitro-Diagnostika eine Frist von fünf Jahren. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Spielen für die Demenzforschung: AOK unterstützt Initiative der Telekom

Im Jahr 2050 werden laut Expertenmeinung bis zu drei Millionen Demenzerkrankte in Deutschland leben – doppelt so viele wie heute. Während aber die Prognosen zur Demenz sehr genau ausfallen, tappen die Wissenschaftler bei der Ursachenforschung zur Krankheit noch weitgehend im Dunkeln. Mit Sea Hero Quest, so der Name eines mobilen Spiels der Deutschen Telekom, erhoffen sich Mediziner jetzt neue Erkenntnisse rund um diese heimtückische Gedächtniserkrankung. Das kostenlose Abenteuerspiel für Tablet und Smartphone liefert der Wissenschaft wichtige Daten zum Orientierungsverhalten und hat weltweit bereits 2,7 Millionen Nutzer. Die AOK unterstützt dieses Projekt und möchte deutschlandweit Menschen zur Teilnahme bewegen. „Demenz zieht in 90 Prozent aller Fälle eine Pflegebedürftigkeit nach sich. Kein Wunder, dass der Gedanke im Alter an Demenz zu erkranken und damit schleichend die Kontrolle über sein Leben zu verlieren, vielen Menschen Angst macht. Jetzt kann jeder ein wenig dazu beitragen, der Medizin auf diesem Gebiet irgendwann einmal zum Durchbruch zu verhelfen“, erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Wer allein nur zehn Minuten Sea Hero Quest spielt, leistet damit umgerechnet schon einen Tag wichtige Arbeit in der Demenzforschung.“ Die AOK wird sowohl die Mitarbeiter- als auch ihre Versichertenmedien dazu nutzen, um auf diese virtuelle Seefahrt zu Forschungszwecken hinzuweisen. Außerdem wird die Initiative den Besuchern des vierten Deutschen Pflegetages vom 23. bis 25. März in Berlin am Stand der Gesundheitskasse näher vorgestellt. Die Idee zu Sea Hero Quest entstand auf Initiative der Deutschen Telekom mit Wissenschaftlern und Spieleentwicklern. Aufgrund der hohen Akzeptanz des Spiels konnten bereits im vergangenen November erste Ergebnisse präsentiert werden. „Die positive Resonanz auf unsere Initiative hat uns überwältigt. Sie zeigt, dass Menschen den unmittelbaren Nutzen datenbasierter Dienste erkennen und den zugrunde liegenden Sicherheitsmechanismen vertrauen“, sagt Axel Wehmeier, Leiter der Telekom Healthcare Solutions. „Beides ist unverzichtbar, um Lösungen auch für weitere Fragestellungen in Forschung und Wissenschaft mit Hilfe von Big Data zu finden.“  Das Spiel selbst ist leicht erklärt: Anwender tauchen in insgesamt fünf verschiedene Landschaften ein und müssen dort ihren Orientierungssinn unter Beweis stellen. Sie navigieren unter anderem Schiffe durch Labyrinthe oder schießen Leuchtraketen aus ihrem Erinnerungsvermögen zu dem Punkt zurück, an dem sie gestartet sind. Mit den aus Spielentscheidungen gesammelten anonymen Daten können Wissenschaftler mehr über die Navigationsleistungen des Gehirns herausfinden und so besser verstehen, was genau sich bei beginnender Demenz verschlechtert. Litsch: „Wer aber nicht sofort ans Ziel findet, der muss nicht gleich in Panik geraten. Das ist noch lange kein Anzeichen, selbst daran erkrankt zu sein.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOKs beschließen Stresstest im Haftungsverbund

In guten Zeiten für schlechte vorsorgen – nach dieser Maxime haben jetzt die elf AOKs das Regelwerk ihres kassenartenspezifischen Haftungsverbunds weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht eine präventive Ausrichtung, die finanzielle Notlagen frühzeitig verhindert und Einschränkungen der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vorbeugt. „Ziel ist es, Gefährdungslagen zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, bevor AOKs in der GKV-weiten Risikobewertung auffällig oder Strukturhilfen notwendig werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Damit schaffe man nicht nur mehr Sicherheit im AOK-System, sondern in der gesamten Gesetzlichen Krankenversicherung. „Unter diesen Voraussetzungen wird keine AOK zum Problemfall der GKV oder gar der Politik“, verspricht Litsch. Die Einigung im AOK-System sei ein deutliches Signal in Richtung Gesetzgeber, hebt Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbands, hervor. „Lange vor Verabschiedung des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes haben sich alle AOK-Vorstände sowie die Verwaltungsräte der elf selbstständigen AOKs freiwillig und eigenverantwortlich auf verbindliche Regeln verständigt und diese jetzt im Gesellschaftervertrag des AOK-Bundesverbandes festgeschrieben. Naturgemäß hat dieser Prozess einige Zeit in Anspruch genommen, aber am Ende steht ein substanzieller Fortschritt. Haupt- und Ehrenamt haben hier ausgezeichnet zusammengearbeitet und die Handlungsfähigkeit des selbstverwalteten Krankenversicherungssystems unter Beweis gestellt.“ Ausgangspunkt des neuen Risikomanagements innerhalb des AOK-Systems ist ein verbindliches Risikocontrolling. Vorgesehen sind dabei auch regelmäßige Stresstests auf Grundlage aktueller Geschäftsdaten und der prognostischen Geschäftsentwicklung. Wird ein Risiko festgestellt, so leitet die betreffende AOK vereinbarte Gegenmaßnahmen ein. Ab einer definierten Risikostufe wird diese Kasse dann zusätzlich fachlich und organisatorisch unterstützt. Durch rechtzeitiges und gemeinschaftliches Handeln sollen Finanzhilfen, welche die AOK-Gemeinschaft in der Vergangenheit in erheblichem Umfang solidarisch aufgebracht hat, künftig als Ultima Ratio möglichst ausgeschlossen werden. Litsch fordert die anderen Kassenarten auf, ebenfalls ihre Hausaufgaben als Haftungsverbünde zu machen, statt dieses Thema mit der Debatte um die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu verquicken. „Der RSA hat die Aufgabe, Solidarität zwischen den Versicherten und Beitragszahlern sicherzustellen und Risikoselektion zu vermeiden, nicht jedoch Unterschiede in den Bilanzen zwischen Kassen oder Kassenarten auszugleichen. Dafür wiederum gibt es die kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, wie sie im Fünften Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Baden-Württemberg unterzeichnet WIN-Charta

Als erste gesetzliche Krankenkasse unterstützt die AOK Baden-Württemberg die Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN) des Landes. Am Mittwochabend findet im Innenministerium Baden-Württemberg im Beisein von Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn die Unterzeichnung der neuen „WIN!-Charta“ statt. Die Charta besteht aus zwölf Leitsätzen, die inhaltlich die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) abdecken, gemeinsame Grundwerte formulieren und Orientierungspunkte für die Umsetzung im regionalen und lokalen Kontext sind. Mit der Unterzeichnung bekennt sich die AOK Baden-Württemberg als erste gesetzliche Krankenkasse im Land freiwillig zur Einhaltung dieser Leitsätze und den Zielen nachhaltigen Wirtschaftens. Darüber hinaus verpflichtet sie sich gleichzeitig zur Unterstützung eines ausgewählten Nachhaltigkeitsprojekts aus der Region. Umweltminister Franz Untersteller erklärt: „Unsere bundesweit einzigartige WIN-Charta bietet eine gemeinsame Wertebasis und ein Dach für die Unternehmen im Land, die sozial verantwortungsvoll handeln sowie unsere Umwelt und die natürlichen Ressourcen schonen wollen. Ich freue mich, dass die AOK mit ihrem Engagement das Netzwerk nachhaltig wirtschaftender Unternehmen in Baden-Württemberg bereichert.“ Die AOK Baden-Württemberg dokumentiert die Fortschritte ihrer Aktivitäten. Der Nachhaltigkeitsgedanke ist ein Teil der Unternehmensphilosophie und zielt auf ein Arbeitsumfeld ab, das nachhaltiges Denken und Handeln fördert. „Die WIN-Charta ermöglicht es uns, unser Engagement für nachhaltiges und ökologisches Handeln systematisch weiter voranzubringen“, sagt Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Diese Verantwortung werde sehr ernst genommen und komme bereits in vielen Bereichen zum Tragen. So setzt die Gesundheitskasse unternehmensweit Grünstrom ein, stellt nach und nach auf LED-Lampen um und hat das Fraunhofer Institut mit einer Analyse des hauseigenen Fuhrparks beauftragt. „Ziel dieser Maßnahme ist, unsere Fahrzeuge sukzessive auf alternative Antriebe umzustellen“, sagt Nesch. Die AOK ist seit 2013 nach der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 zertifiziert und hat seither ein starkes Umweltprogramm aufgebaut. Das Thema der Nachhaltigkeit wurde erstmalig 2015 im Umweltprogramm verankert, als es um die Erstellung von Nachhaltigkeitsrichtlinien für Give-aways ging. Diese gelten seit 2016 für das gesamte Unternehmen. Mittlerweile kommen beispielsweise AOK-Bleistifte mit Pflanzensamenkapseln zum Einsatz. Nach dem vollständigen Gebrauch des Stifts kann dieser eingepflanzt werden. Weitere Unternehmensbereiche werden im Hinblick auf Nachhaltigkeit beleuchtet, aktuell zum Beispiel das Messewesen, wo die Verwendung nachhaltiger Materialien für die Messestände auf dem Prüfstand steht. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Litsch: „Der Morbi-RSA sichert die Versorgung von chronisch Kranken“

Für völlig verfehlt hält Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die jüngste Debatte um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und die wirtschaftliche Lage der Krankenkassen. „Wer den Risikostrukturausgleich als Ursache für die Unterschiede bei Beitragssätzen und Vermögensrücklagen von Krankenkassen bezeichnet, betreibt Legendenbildung“, stellt Litsch klar. Denn vor Einführung der Morbiditätsorientierung im RSA seien die Beitragsunterschiede viel deutlicher ausgefallen. So habe im Frühjahr 2008 die günstigste Krankenkasse 11,3 Prozent, die teuerste 16 Prozent erhoben. Beitragssatzunterschiede im Kassenwettbewerb seien politisch gewollt, und eine Beitragssatzspanne von derzeit 1,5 Prozentpunkten sei kein Skandal, sondern Ausdruck unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien. Auswertungen des AOK-Bundesverbandes zeigen, dass der Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit eher ruhig verläuft. Das Preisniveau ist überwiegend stabil, von einer Erhöhung der Zusatzbeiträge sind Anfang des Jahres nur 6,7 Prozent GKV-Versicherten betroffen gewesen, ohne den AOK-Anteil sogar nur 2,4 Prozent. Zudem führt eine Marktbetrachtung nach Kassenarten in die Irre. Die größten Beitragssatzunterschiede bestehen nicht etwa zwischen, sondern innerhalb der Kassenarten. So gibt es unter den Betriebskrankenkassen gleichzeitig die günstigste mit 0,3 Prozent und die teuerste Kasse mit 1,8 Prozent. Auch beim Gesamtvermögen je Versichertem stehen neun BKKs in den Top10. „Trotzdem machen einige Kassenmanager den RSA dafür verantwortlich, dass ihre Kasse nicht mehr so glänzt wie früher, als sich Risikoselektion noch lohnte“, kritisiert Litsch. „Damit wird verschleiert, dass sie es bisher versäumt haben, ihr Geschäftsmodell erfolgreich fortzuentwickeln. Denn heute  kann eine Kasse viele chronisch Kranke versichern, ohne dass ihr daraus ein Nachteil entsteht. Wenn diese Krankenkasse das Versorgungsmanagement beherrscht und mit Ärzten, Kliniken, Pharma etc. partnerschaftlich und erfolgreich verhandelt, kann das sogar zu Wettbewerbsvorteilen führen.“ Erneut entfacht wurde die Debatte um den Morbi-RSA durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG), das am kommenden Donnerstag verabschiedet werden soll. Mit den Anträgen will die Koalition eine Beeinflussung ärztlicher Diagnosen verhindern und eine zusätzliche Diagnosevergütung für Ärzte verbieten. Dieses Vorhaben unterstützt der AOK-Bundesverband ausdrücklich. Zugleich setzt er sich in seiner Stellungnahme dafür ein, ambulante Kodierrichtlinien verbindlich einzuführen. Vorstandsvorsitzender Litsch betont: „Die Qualität der Diagnose-Informationen ließe sich sofort verbessern.“ Litsch setzt nun darauf, dass mit der Beauftragung einer Gesamtuntersuchung zum Optimierungsbedarf beim RSA das Klima wieder konstruktiver werde. Es sei gut, dass jetzt der Wissenschaftliche Beirat in einem geordneten Verfahren Möglichkeiten der sinnvollen Weiterentwicklung prüfe. Damit sei auch die Forderung vom Tisch, der RSA müsse grundlegend revidiert werden. Bereits im Jahr 2015 hatte sich die AOK als erste Kassenart für eine Gesamtevaluation des RSA ausgesprochen. In einem Positionspapier skizzierte die Gesundheitskasse frühzeitig mögliche Untersuchungsgegenstände. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Online-Hilfe bei Erziehungsproblemen: AOK startet „ADHS-Elterntrainer“

Mit dem „ADHS-Elterntrainer“ startet die AOK heute ein neues Hilfsangebot für Eltern in schwierigen Erziehungssituationen. Das wissenschaftlich fundierte Online-Programm  bietet umfassende und kostenlose Unterstützung für Mütter und Väter, die durch Verhaltensprobleme ihrer Kinder besonders belastet sind. Anhand von 44 Filmsequenzen zu typischen Situationen aus dem Familienalltag vermittelt das Trainingsprogramm einfache verhaltenstherapeutische Methoden. Eltern können sie bei Problemen infolge einer „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ (ADHS) ihres Kindes schnell und unkompliziert anwenden. Das neue Angebot der AOK, das unterwww.adhs-elterntrainer.de für alle Interessierten frei zugänglich ist, wurde in Kooperation mit dem ADHS-Experten Prof. Manfred Döpfner vom Universitätsklinikum Köln entwickelt. „Mütter und Väter von Kindern mit der Diagnose ADHS sind oft erschöpft und nicht selten der Verzweiflung nah“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Sie können besonders von unserem leicht zugänglichen Angebot profitieren. Denn es zeigt ihnen anschaulich, wie sie mit Verhaltensproblemen ihres Kindes umgehen und die Beziehung zu ihrem Kind wieder verbessern können.“  Ein weiteres Ziel des Programms ist es, dass Eltern in schwierigen Phasen auch ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen und für sich „Kraft tanken“ können. Der Elterntrainer vermittelt darüber hinaus Wissen zum Krankheitsbild. „Das Angebot kann nicht nur Müttern und Vätern von Kindern mit ADHS helfen, sondern auch anderen Familien in ähnlich schweren Erziehungssituationen“, so Litsch. „Das Programm kann von Eltern selbstständig genutzt, aber auch als Ergänzung zu ärztlicher oder therapeutischer Behandlung eingesetzt werden“, betont Prof. Manfred Döpfner, Leiter der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Köln und Autor der deutschen Behandlungsleitlinie zu ADHS. Seine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und seine wissenschaftliche Expertise sind in das Programm eingeflossen. „Das Besondere am Elterntrainer ist, dass wir hier ein umfassendes, verhaltenstherapeutisch basiertes und methodisch fundiertes Trainingskonzept entwickelt haben“, so Döpfner. „Die einzelnen Lernschritte werden in Filmen veranschaulicht, die alltägliche Erlebnisse der Eltern zeigen – zum Beispiel einen Wutanfall des Kindes in der Öffentlichkeit. Durch diese Art der Darstellung können gestresste Mütter und Väter die Informationen besonders gut aufnehmen und für sich umsetzen.“ Das Programm ist ab heute kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Auf Wunsch können sich die Nutzer zusätzlich mit einer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort beim „ADHS-Elterntrainer“ anmelden. Dann werden ihre Eingaben gespeichert, sodass sie beim nächsten Einloggen kontinuierlich im Programm weiterarbeiten können. Für AOK-Versicherte gibt es ein exklusives Zusatzangebot: Sie können sich von Experten aus dem Team von Prof. Döpfner beraten lassen, wenn sie Fragen zur Anwendung der Methoden haben, die im Elterntrainer vermittelt werden. Nach einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erhielten 4,4 Prozent der AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen von drei bis 17 Jahren im Jahr 2014 die Diagnose ADHS. Damit ist die „Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung“ die häufigste psychische Diagnose im Kindesalter. Bei etwa 6,4 Prozent der Jungen wurde ADHS in der Abrechnung der Ärzte dokumentiert; sie sind damit wesentlich häufiger betroffen als Mädchen mit 2,2 Prozent. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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AOK Bayern zertifiziert gesunde Unternehmen

Ab sofort bietet die AOK Bayern Unternehmen im Freistaat an, ihr betriebliches Gesundheitsmanagement unabhängig bewerten und zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung „Gesundes Unternehmen“ soll ein systematischer und kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Gesundheitsförderung von Betrieben angestoßen werden. Im Rahmen der Zertifizierung werden in einem eintägigen Audit Stärken und Verbesserungspotentiale sowie der Stand des betrieblichen Gesundheitsmanagements nach einem bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard ermittelt. Die Prüfung umfasst unter anderem Gesundheitsangebote wie Rückenschulkurse oder Stressmanagement, Mitarbeiterbefragungen und das Berichtswesen beispielsweise zum Gesundheitsstand. Die Zertifizierung zum Bronze- oder Silberstandard erfolgt durch die AOK Bayern. Die Auszeichnung zum Goldstandard führt der Zertifizierungspartner „Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen“ (DQS GmbH) durch. Das Zertifikat „Gesundes Unternehmen“ richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Es ist zwei Jahre gültig. Die Möglichkeit einer Re-Zertifizierung besteht. Seit über 20 Jahren unterstützt die AOK Bayern Unternehmen dabei, ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement zu schaffen, Arbeitsprozesse gesünder zu gestalten und Beschäftigte zu gesunder Lebens- und Arbeitsweise zu motivieren. Pressemitteilung der AOK Bayern

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