Gemeinsamer ‚Letter of intent‘ zur elektronischen Verordnung

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen.“ „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender des ADAS. Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ: „Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der eVerordnung.“ Die drei Partner gehen davon aus, dass – zeitlich begrenzt – ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, ADAS und VDARZ

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