Unmittelbare Arzneimittelversorgung bleibt unverzichtbar

„Die beste Art der Gesundheitsversorgung ist und bleibt persönlich und unmittelbar – auch in den öffentlichen Apotheken. Daran ändert auch der Beschluss des Deutschen Ärztetags zum Fernbehandlungsverbot nichts“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon. „Weil nach ausschließlicher Fernbehandlung auch nach Vorstellung der Bundesärztekammer keine Rezepte ausgestellt werden dürfen, ändert sich für Apotheken nichts. Darüber hinaus zeigt sich die Überlegenheit der unmittelbaren und persönlichen Versorgung durch wohnortnahe Apotheken auch im Alltag.“ Die wohnortnahen Apotheken kümmern sich auch um die Patienten, die nur über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügen. „Studien zeigen, dass viele Bundesbürger Schwierigkeiten damit haben, Gesundheitsinformationen gezielt zu erfassen und zum Bespiel zwischen Information und Werbung zu unterscheiden“, stellte Kiefer fest. „Wir Apotheker haben als Heilberufler die Aufgabe, uns um jeden einzelnen Patienten zu kümmern. Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest, dass manche Internetnutzer ihr Wissen überschätzen. Aber eine Google-Suche ersetzt nicht das Expertenwissen des Apothekers.“ In seiner Eröffnungsrede ging Kiefer auch auf das Missbrauchspotential von Arzneimitteln ein. „Medikamente haben Nutzen, aber auch Risiken und dürfen deshalb nur von Apothekern abgegeben werden. Medikamente – auch rezeptfreie wie zum Beispiel Schmerzmittel – unterscheiden sich damit von Konsumgütern. Auch wenn die Werbung etwas anderes suggeriert: Der Mehrverbrauch von Arzneimitteln fördert nicht die allgemeine Gesundheit. Ich rege deshalb an, in Verbrauchermedien wie Fernsehen oder im Internet über ein Werbeverbot für rezeptfreie Arzneimittel mit Missbrauchspotential nachzudenken.“ Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfe zudem nicht aufgeweicht werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Der Strumpf ist zu lang – oder?

Wir messen in der Apotheke Stützstrümpfe an – also richtige Kompressionsstrümpfe, wie sie zur Therapie von schlechten Venen und Krampfadern gebraucht werden. Da die wirklich passen müssen, haben wir…

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NOVENTI Group gründet Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen und führt Apotheken-Rechenzentren unter einem Dach zusammen

Der Gesundheitsmarkt befindet sich in einer Phase des Wandels – die NOVENTI Group reagiert auf die Herausforderungen in ihren Kernmärkten. Mit den Unternehmen ALG, SARZ und VSA ist die Unternehmensgruppe Marktführer im Bereich Apotheken-Abrechnungszentren und baut nun ihre Stärke aus: Die drei Apotheken-Abrechnungszentren werden künftig unter dem Dach der NOVENTI HealthCare GmbH zusammengeführt. Damit entsteht mit 19 Milliarden Abrechnungsvolumen Europas größtes Abrechnungsunternehmen im Gesundheitswesen. Die Apotheken-Rechenzentren ALG, SARZ und VSA sind mit mehr als 15 Mrd. Euro Abrechnungsvolumen schon heute ein wichtiger Finanzpartner für die Kunden der NOVENTI Group. Diese Position wird nun konsequent durch die Erweiterung des Angebots um zusätzliche Leistungen und Produkte rund um das Thema „Abrechnung und Finanzen“ gestärkt. Eine wichtige Voraussetzung für diesen Schritt ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese ist innerhalb der NOVENTI Group bereits heute bei der NOVENTI HealthCare GmbH und deren Marken azh, SRZH und zrk vorhanden. Mit der „neuen“ NOVENTI HealthCare GmbH entsteht somit der international bedeutendste Anbieter für Abrechnungsdienstleistungen in der Gesundheitsbranche mit mehr als 33.500 Kunden, rund 19 Mrd. Euro Transaktionsvolumen und 1.000 Mitarbeitern. NOVENTI-Geschäftsführer Dr. Hermann Sommer erläutert die Hintergründe der Entscheidung: „Mit der Zusammenführung unserer sehr erfolgreich agierenden Apotheken-Rechenzentren unterstreichen wir die herausragende Marktposition der gesamten NOVENTI Group als systemrelevanter Anbieter im Gesundheitsmarkt. Zusätzlich nutzen wir die sich jetzt ergebenden Chancen, um Prozesse und Standards für morgen zu gestalten. Die Verschmelzung der Unternehmen soll bis Ende Juni 2018 abgeschlossen sein. Damit kann die NOVENTI HealthCare GmbH innovative und neue Abrechnungsprodukte wie z. B. „sofortGeld“ an die Kunden im Apothekenmarkt auch breitflächig einführen.“ Die Geschäftsführung der neuen NOVENTI HealthCare GmbH wird aus Susanne Hausmann, Victor Castro, André Dietmann und Roman Schaal bestehen. Pressemitteilung der NOVENTI Healthcare GmbH

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Entlassrezept: Mehr Klarheit für Apotheken bei Versorgung von Patienten nach Klinikaufenthalt

Eine neue vertragliche Regelung zwischen Apothekern und Krankenkassen schafft Abhilfe, um bislang offene Fragen bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern zu beantworten. Klarheit herrscht nun beispielsweise darüber, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können. Auf entsprechende „Ergänzende Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V“ haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) mit Wirkung seit dem 1. Mai 2018 geeinigt. Im Einzelnen heißt das, dass bei den rosa Rezepten mit dem Aufdruck „Entlassmanagement“ nun jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden kann. Apotheken können das für die Abrechnung wichtige Kennzeichen „4“ im Statusfeld auf dem Rezept selbständig ergänzen. Auch bei vielen anderen kleinen Korrekturen kann künftig auf eine Rücksprache mit Krankenhausärzten verzichtet werden, die wegen des Schichtbetriebs oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind. „Die Einführung des Entlassrezepts im vorigen Jahr war ein Schritt hin zu einer besseren Arzneimittelversorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden“, sagt Thomas Dittrich, Mitglied des Geschäftsführenden DAV-Vorstands. „Allerdings war das Instrument leider in einigen Punkten nicht wirklich alltagstauglich. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil zum Beispiel eine Ziffer auf dem Vordruck fehlt und der betreffende Arzt gerade telefonisch nicht erreichbar ist.“ Dittrich weiter: „In jüngster Zeit waren Verhandlungen mit den Krankenkassen oft schwierig. Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.“ Zum Hintergrund: Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sichert. Allerdings waren dabei formale Fragen offen geblieben. Neben dem Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband hat der DAV deshalb zum 1. Mai 2018 auch eine darüber hinausgehende Vereinbarung mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossen. Er sieht eine Friedenspflicht rückwirkend zum 1. Oktober 2017 vor, die Apotheker bei bestimmten Fehlern im Rezept vor Honorarstreichungen („Retaxationen“) schützen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Einhorn gegrillt aus der Mikrowelle

Die Mikrowelle im Personalraum hat sicher schon in so manchen Geschäften für Krisen unter den Mitarbeitern gesorgt, vor allem wenn es um geruchsintensives Essen geht. Nun – um Essen geht es…

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Kundenmund – gefragt (4)

Ihr seid wahrscheinlich eh‘ alle weg und geniesst das verlängerte Wochenende … aber für diejenigen, die es nicht sind und in der Apotheke vorbeischauen oder dort anrufen – wenn ich…

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