Blutdruck, Body, Booster

Wir fangen gut an nach den Ferien. Pharmaassistentin Donna verabschiedet sich mit: „Da ist noch jemand im Beratungsraum, der den Blutdruck gemessen haben will.“ in den wohlverdienten Feierabend. Als ich den Raum betrete, hat sich der Patient schon oben frei gemacht. Das heisst: er hat den Oberteil seines Arbeitsoveralls runtergezogen und sitzt im Muskel-T-shirt mit […]

Arzneimittelversorgung in Apotheken gesichert – Blackbox in der gesamten Lieferkette

Dass die Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln über Apotheken in Deutschland durch Lieferengpässe in keiner Weise gefährdet ist, bestätigen die Apotheken selbst: Bei lediglich 0,6 Prozent aller 2016 zulasten der GKV abgerechneten Arzneimittel haben Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers dokumentiert und mussten ein austauschbares Arzneimittel abgeben, wie Daten der Gesellschaft für statistische Gesundheitsforschung (GfsG) ausweisen. Wie jetzt ebenfalls eine repräsentative forsa-Befragung von Patientinnen und Patienten belegt, ist die Versorgung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem patentfreien Markt in den Apotheken absolut gesichert. Ernste Schwierigkeiten liegen woanders, wie die Spitzen der AOK Baden-Württemberg, des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sowie der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion vor der Hauptstadtpresse klarmachten. Für Kliniken stellt eine aktuelle ADKA-Erhebung Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln fest. Betroffen seien im wesentlichen Arzneimittel, die nur für den Klinikmarkt hergestellt werden, darunter viele Lösungen zur Injektion wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Anästhetika. Insgesamt fehle jede Transparenz im Markt, da bisher Pharmahersteller selbst entscheiden, ob sie Lieferprobleme der zuständigen Bundesoberbehörde melden. Letztlich ist völlig unklar, welche Arzneimittelmengen sich überhaupt im deutschen Markt befinden. Die von der AOK Baden-Württemberg bei forsa in Auftrag gegebene, repräsentative Studie über die Arzneimittelversorgung durch Offizin-Apotheken zeigt punktuell Lieferversagen durch pharmazeutische Unternehmen auf, wobei Gründe nicht verifizierbar sind. Ein Lieferversagen bei Arzneimitteln ohne gleichartige oder gleichwertige Alternative kann kritische Folgen für betroffene Patientinnen und Patienten haben. Solche Alternativen fehlen grundsätzlich bei patentgeschützten Arzneimitteln und bei speziellen Arzneimitteln in der Klinik: „Klarheit über die tatsächliche Versorgungssituation wird durch die Blackbox, wie viele Arzneimittel im Markt wirklich vorhanden sind, unmöglich gemacht. Die Folgen können Patientinnen und Patienten hautnah zu spüren bekommen. Deshalb ist eine umfassende Transparenzoffensive überfällig. Das Prinzip der Freiwilligkeit von Defektmeldungen durch die Pharmaindustrie hat versagt. Die Beschlüsse der Koalition vom Montag dieser Woche sind deshalb auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es muss aber darüber hinaus um gesetzlich sanktionierbare Pflichten und Nachhaltung gehen“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Dringlich sei es, die Rolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dadurch deutlich zu stärken, dass Pharmaunternehmen Lieferprobleme und alle Akteure der Handelskette ebenso verpflichtend dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände übermitteln. An Kliniken ist die Versorgungssituation insgesamt deutlich brisanter. Aus einer vom ADKA aktuell durchgeführten Umfrage bei Krankenhausapotheken mit einer Versorgungsrelevanz von über 30.000 Betten und damit über 6% der nationalen Krankenhauskapazitäten geht hervor, dass eine bedenkliche Anzahl versorgungskritischer Arzneimittel in Kliniken fehlen. „Insgesamt sind Arzneimittel mit 280 verschiedenen Wirkstoffen nicht verfügbar gewesen, darunter 30, die die jeweilige Klinikapotheke als versorgungskritisch einstuft“, so der ADKA-Präsident, Rudolf Bernard. Von den betroffenen Arzneimitteln dieser 30 Wirkstoffe meldeten die verantwortlichen Hersteller lediglich acht an das BfArM. Bernard: „Hier werden drei Probleme offensichtlich: Es fehlen für die Versorgung in der Klinik wichtige Arzneimittel, es wird von den Verantwortlichen nicht transparent gemacht und das Ganze hat keinerlei Konsequenzen für die Hersteller. So geht das nicht weiter.“ Für den Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Wolf-Dieter Ludwig, muss die Erfassung drohender Versorgungsprobleme im Klinikbereich bereits auf Herstellerebene greifen: „Im stationären Bereich agieren ganz überwiegend die Klinikapotheken und die pharmazeutischen Unternehmen miteinander. Selbst ernste Probleme in der Versorgung unserer Patienten aufgrund von Lieferengpässen bei unverzichtbaren Arzneimitteln werden so in der Regel nicht systematisch erfasst. Kliniken, Ärzte und insbesondere die Krankenhausapotheker tun ihr Möglichstes, Probleme für die Patienten infolge von Versorgungsengpässen zu lösen, können aber mitunter im Einzelfall heute nicht immer die optimale medikamentöse Therapie anbieten. Die vorgetragenen Zahlen verdeutlichen, dass die Arzneimittelhersteller das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Meldung von Liefer- und Versorgungsengpässen ausnutzen, um ihre Lieferfähigkeit zu beschönigen.“ Erst durch die notwendige Transparenz kann die Versorgungssicherheit von Arzneimitteln bei den Patientinnen und Patienten spürbar erhöht werden – im ambulanten wie im klinischen Bereich, so Prof. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Die aufgezeigten Probleme und ihre Folgen machen ein Handeln der Politik dringend notwendig. Insofern freue ich mich, dass der Bundestag noch in dieser Woche im Falle bekannt gewordener Lieferengpässe eine Meldepflicht von pharmazeutischen Unternehmen an Krankenhäuser beschließen wird. Diesem ersten wichtigen Schritt müssen weitere folgen.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Beschränkung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel bleibt alternativlos

Im Zuge der andauernden öffentlichen Debatte um die Sicherung und Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung haben Deutschlands Apotheken ihre Forderung nach einer Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Präparate erneuert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt forderte die Politik auf, zügig zu handeln: „Alle Parteien haben dringenden Handlungsbedarf konstatiert. Keine Partei hat eine tragfähige Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums präsentiert. Also wird es Zeit, den Entwurf umzusetzen.“ Den Vorschlag einzelner SPD-Parlamentarier, nach der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandanbieter nun auch inländischen Apotheken die Vergabe von Boni zu erlauben, bewertete Schmidt überaus kritisch: “Diese Idee ist ebenso untauglich wie gefährlich. Erstens kann sie die Wettbewerbsvorteile ausländischer Anbieter nicht neutralisieren, denn die müssen sich laut EuGH-Entscheidung ohnehin nicht mehr an die Arzneimittelpreisbindung halten, egal ob man sie nun modifiziert oder nicht. Zweitens würde sich damit die Wettbewerbssituation sogar weiter verschärfen, weil Präsenzapotheken dann auch durch inländische Versandkonkurrenz umso schneller in eine Rabattschlacht gezwungen würden. Da gießt man Öl ins Feuer statt zu löschen. Wer diese Idee propagiert, will offensichtlich das bewährte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland schleifen.“ Auch unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten sei der SPD-Vorschlag kontraproduktiv: „In Deutschland arbeiten 150.000 Menschen in Apotheken. Apotheken sind gerade in kleineren Gemeinden wichtige Gewerbesteuerzahler. Da kann man doch keine ‚lex specialis‘ für das Wohlergehen einzelner Großunternehmen jenseits der grünen Grenze machen, die bei uns weder Arbeitsplätze schaffen noch Steuern auf ihre Gewinne bezahlen, sondern einfach GKV-Beitragsmittel ins Ausland abziehen.“ Weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Quicky (28)

Weil es nie „für mich selber“ ist …? Frau: „Ich hätte gerne eine gute Lippenpomade.   Nicht für mich.    Für meine gesprungenen Lippen!“ Mehr kurz/Knackiges: Quicky (27),  Quicky (26),  Quicky (25),  Quicky (24),   Quicky (23),  Quicky (22),   Quicky (21),   Quicky (20),    Quicky (19),    Quicky (18),    Quicky (17),  Quicky (16)   Quicky (15),   […]

Pharmama in der astrea apotheke

Seit Januar darf ich für den Fachteil der astrea-apotheke schreiben. Das ist eine sehr sympathische Apothekenzeitschrift … Neu also auch mit meinem Entchen! Im Bild die aktuelle Ausgabe – mehr folgt. #apotheke #astreaapotheke #entchen #fragpharmama Tagged: astreaapotheke, Blog, Medien, Pharmama

Die beste Antiwerbung für DocMorris: Kundenbeiträge

Am Sonntag hat DocMorris im grossen Stil und an alle (aktiven und auch ehemaligen) Kunden der Versandapotheke mails geschrieben um gegen das geplante Versandverbot von rezeptpflichtigen Medikamenten anzugehen. Merke: das Verbot betrifft nur rezeptpflichtiges – das Problem ist, dass das der einzige Weg zu sein scheint, mit dem gegen die Folgen des EuGH-Urteils angegangen werden […]

ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel

Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Apotheker prüfen mehr als 6 Millionen industriell hergestellte Arzneimittel pro Jahr

An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr überprüfen die rund 20.000 Präsenz-Apotheken damit mehr als sechs Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. „Jede zufällig ausgewählte Probe wird mit der Genauigkeit des Apothekers mit allen Sinnen überprüft, und dies wird auch dokumentiert. Auch die Verpackung und der Beipackzettel werden kontrolliert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). „Das ist ein wichtiges Stück Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Damit tragen wir dazu bei, dass jeder Patient seinen Medikamenten vertrauen kann.“ Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die Prüfung von Fertigarzneimitteln ist verpflichtend in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben und eine der vielen Gemeinwohlpflichten der wohnortnahen Apotheken. Kiefer: „Zugegeben: Das Wort ‚Gemeinwohlpflicht‘ ist etwas sperrig. Man versteht darunter Pflichten, die für die Gesellschaft allgemein erbracht werden müssen. Bekannte Beispiele für Gemeinwohlpflichten der Apotheken sind der Notdienst oder die Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Jede einzelne Apotheke vor Ort erfüllt diese Gemeinwohlpflichten. Man kann es deshalb auf einen kurzen Nenner bringen: Je mehr wohnortnahe Apotheken es gibt, desto besser für jeden einzelnen Bürger.“ Noch bis zum 1. März läuft eine bundesweite Unterschriftenaktion in Apotheken. Apotheker rufen ihre Patienten auf, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Diese ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 gefährdet, durch die ausländische Arzneimittel-Versandhändler im Wettbewerb bevorzugt werden sollen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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