Sicherheit geht vor: Apotheker kontrollieren täglich Arzneimittel und Wirkstoffe

Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Deutschlands Apotheker haben ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut, um ihren Patienten sichere und hochwertige Medikamente zu bieten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Jede der rund 20.000 wohnortnahen Apotheken kontrolliert die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln ebenso wie industriell hergestellte Fertigarzneimittel.“ Ausgangsstoffe sind Wirk- und Hilfsstoffe, die der Apotheker in der vom Arzt vorgeschriebenen Dosierung z.B. in eine Salbengrundlage einarbeitet. Jede Substanz muss vor der Verwendung vom Apothekenteam auf Identität geprüft werden. Kiefer: „Jeder kann in der Küche ein weißes Pulver durch Probieren als Salz oder Zucker identifizieren. So einfach ist es in der Apotheke nicht. Dort werden die vielen unterschiedlichen Substanzen im Labor geprüft.“ Die Arzneibücher oder der Deutsche Arzneimittel Codex (DAC) schreiben dem Apotheker vor, welche Methoden zur Identitätsprüfung geeignet sind. In den Apotheken werden für die Identitätsprüfung oft technische Geräte genutzt, zum Beispiel für die Bestimmung des Schmelzpunkts eines Salzes. Die Bundesapothekerkammer aktualisiert ihre Leitlinie zur Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe regelmäßig. Jede wohnortnahe Apotheke kontrolliert zusätzlich an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Insgesamt prüfen die wohnortnahen Apotheken damit pro Jahr mehr als 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Ein neues Informationsblatt fasst zusammen, wie Arzneimittel kontrolliert werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Versorgungslücke in der Palliativmedizin: Poltik lenkt möglicherweise ein

Vor knapp einem Monat machte mich eine Leserin auf eine Versorgungslücke in der Palliativmedizin aufmerksam. Wir erinnern uns: Ärzte dürfen in Deutschland grundsätzlich keine Medikamente dispensieren. Das heißt: Sie dürfen zwar Spritzen geben und einem Patienten eine einzelne Tablette in die Hand drücken, die dann aber unverzüglich unter Aufsicht genommen werden muss. Verboten ist es […]

Unerlaubte Preisabsprachen bei Potenzmitteln in der…

In der Schweiz hat die Wettbewerbskommission (Weko) gegen Pfizer, Bayer und Lilly wegen Preisabsprachen bei Potenzmitteln eine Busse von 5,7 Millionen Franken verhängt. Die Firmen hätten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente wie Viagra, Cialis und Levitra in Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt. Dem ist eine dreijährige Untersuchung der Weko vorausgegangen.

Die Weko hat sich wahrscheinlich nicht nur die Verkaufspreise angesehen, um den Verstoss festzumachen, jedoch lohnt sich mal ein Blick auf die Preise. Als Vergleich soll hier die jeweils kleinste Packung mit der empfohlenen Anfangsdosis dienen.

In der Schweiz sind Medikamente mit 2,4% Umsatzsteuer belegt. Die unverbindliche Preisempfehlung gemäss Herstellerangaben sind in der Schweiz:

Präparat Grösse/Dosis Preis inkl. Preis exkl.
Viagra 4 x 50 mg 90,55 CHF 88,42 CHF
Levitra 4 x 10 mg 93,40 CHF 91,21 CHF
Cialis 4 x 10 mg 107,70 CHF 105,17 CHF

Besonders Pfizers Viagra® und Levitra® von Bayer sind mit Nettopreisen von umgerechnet 58,67 Euro (Viagra®) und 60,52 Euro (Levitra®) sehr nahe beieinander. Cialis® ist mit 69,78 Euro ein wenig teurer.

Jedoch zählt nicht alleine der ähnliche Preis. In der Schweiz halten die Hersteller die Preise hoch. In Deutschland, auch kein Niedrigpreisland, wenn es um patentgeschützte Medikamente geht, liegen die Apothekenverkaufspreise trotz 19% Umsatzsteuer erheblich unter denen in der Schweiz:

Präparat Grösse/Dosis Preis inkl. Preis exkl.
Viagra 4 x 50 mg 46,16 Euro 38,78 Euro
Levitra 4 x 10 mg 51,29 Euro 43,10 Euro
Cialis 4 x 10 mg 62,49 Euro 52,51 Euro

In Deutschland fallen Potenzmittel in eine Lücke der Arzneimittelpreisverordnung. Für nichtrezeptpflichtige Medikamente (OTC – “over the counter) gilt keine Preisbindung und die Apotheken können sich dem Preiswettbewerb stellen. Zwar werden die Kosten für Viagra & Co. wie die meisten nicht-rezeptpflichtigen Medikamente nicht von den Krankenkassen bezahlt und der Kunde könnte selber sich den preiswertesten Anbieter suchen. Jedoch unterliegen die Mittel gegen erektile Dysfunktion der Rezeptpflicht und somit sind die Margen des Grosshandels und der Apotheke festgelegt.

In der Schweiz wird wegen der fehlenden Erstattung von den Krankenkassen der Preis nicht staatlich festgelegt, sondern von den Verkäufern bestimmt. Der Markt untersteht bei den Eidgenossen den allgemeinen Regeln des Kartellrechts.

Die Freigabe der Preise für alle Medikamante, die in Deutschland von der Versorgung ausgeschlossen sind, insbesondere “Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität” gemäss § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V, wäre zu überlegen. Dann könnte auch in Deutschland das Kartellamt, wie schon bei den Geldbussen gegen Hersteller von OTC-Medikamenten, im Falle von Preisabsprachen einschreiten.

Medizinische Ethik vs. Profitstreben

Teile der Pharma-Branche orientieren sich längst nicht mehr an der traditionellen medizinischen Ethik, sondern an der Logik der Industrie. Damit steuert die Welt unversehens auf das Risiko einer humanitären und gesundheitlichen Katastrophe zu.

Der Präsident des Päpstlichen Rats für die Pastoral im Krankendienst, Erzbischof Zygmunt Zimowski, bei einem Kongress des internationalen Verbandes katholischer Pharmazeuten in Poznań (Posen).