Widerruf der Approbation wegen Erkrankung

Eine aktuelle Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 23.06.2017 – 13 A 2455/16) zeigt, dass der Widerruf der Approbation auch aufgrund eines bestehenden Krankheitsbildes erfolgen kann. Der Fall Es ging hier um einen Zahnarzt, dessen Approbation gemäß § 4 Abs. 2 Zahnheilkundegesetz (ZHG) widerrufen worden war. Dabei stellte man auf eine beim Kläger diagnostizierte Epilepsieerkrankung ab. Der Arzt hatte sich

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Zahnarzt darf Approbation bei fehlender Einwilligung entzogen werden

Zieht ein Zahnarzt seinem Patienten Zähne, ohne diesen vorher aufgeklärt zu haben und ohne dessen ausdrückliche Einwilligung, so erfüllt dieser den Tätbestand der Körperverletzung. Die fehlende Einwilligung des Patienten kann damit weitreichende Folgen haben. In dem hier vorliegenden Fall wurde der Zahnarzt wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das fehlerhafte Continue Reading

Wenn ein Arzt selbst gar nicht so viel arbeiten kann: Abrechnungsbetrug bei privatliquidierendem Arzt

Ein Arzt begeht einen Abrechnungsbetrug, wenn er nicht persönlich erbrachte Leistungen per Privatliquidation abrechnet, sondern Dritte, die über keine Approbation verfügen, einschaltet (z. B. chinesischen Arzt für Traditionelle Chinesische Medizin oder Osteopathen). Die zum Abrechnungsbetrug entwickelten Grundsätze bei Vertragsärzten gelten in gleicher Weise für privatliquidierende Ärzte. Wer als Arzt also auf privater Abrechnungsbasis bestimmte Leistungen Continue Reading

Unsere Leistungen im Medizinrecht

Übrigens… …gegen Rechtsprobleme helfen keine Pillen.   Wir beraten Sie auch zu diesen Themen: Arztrecht und Medizinrecht im Allgemeinen Arbeitsrecht für Ärzte, Zahnärzte und alle anderen Mitglieder der Heilberufe Apothekenrecht, Versandhandel, Werberecht und Marketingkonzepte Chefarztrecht und Krankenhausrecht Berufsrecht der Heilberufe, Approbation und Berufserlaubnis Gebührenrecht GOZ und GOÄ Weiterbildung und Fachkundeerwerb Kooperationsmodelle und Kooperationen Arzthaftungsrecht Gemeinschaftspraxis, Continue Reading

Habe meine Approbation verloren…

…zumindest dachte ich das. Rede hier natürlich von der Urkunde.

Habe in meinen Unterlagen nur noch die Erlaubnis zur Ausübung des AiP gefunden (jaja, ich gehöre auch noch zu den armen Kreaturen, die das AiP hinter sich bringen mussten).

Daraufhin war ich ja der festen Überzeugung, NIE eine andere Apporbationsurkunde bekommen zu haben. Kollegen haben mich dann eines Besseren belehrt. Woraufhin ich panisch gesucht (und nicht gefunden) habe. Hatte sie schon abgeschrieben, und keinen Bock mehr zu suchen, aber ab und zu treibt ja das schlechte Gewissen.

Nunja, aber unzählige Suchmanöver später, finde ich doch tatsächlich meine Approbation wieder, also die Urkunde natürlich. Und genau da(neben), wo sie hingehört. Ordnung ist das halbe Leben. Wollte mich gerade schon erkundigen, was es wohl kostet eine neue bei der ÄK anzufordern.

So, dann kann Doc Blog sich ja jetzt zur Facharztprüfung anmelden…
Moment mal, wo ist eigentlich mein OP-Katalog hin…?

Doc Blog