Heute startet das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei den komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen wird. Dazu bietet die Online-Plattform unter www.informationsportal.de Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über ihre Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialrecht. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer stellten das Informationsportal heute in Berlin vor: Staatssekretärin Yasmin Fahimi: „Mit dem neuen gemeinsamen Informationsportal bündeln wir Informationen und Beratungsangebote zu allen Zweigen der Sozialversicherung und schaffen eine gemeinsame erste Anlaufstelle für Arbeitgeber. Das kann gerade für neue und kleinere Unternehmen eine echte Hilfestellung bei Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht sein und zwar unbürokratisch, einfach und verständlich.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das Informationsportal stellt Arbeitgebern das Know-how der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung. Damit ergänzt es die bestehenden Informationsangebote, ersetzen kann es diese sicher nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die neue Onlineplatt-form dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten. Und die Arbeitgeber profitieren ebenfalls durch weniger Arbeitsaufwand und Zeitersparnis – ein Gewinn also für beide Seiten.“ Nutzerfreundlich, am Bedarf orientiert, leicht verständlich Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitnehmer einstelle? Was muss wie und wo gemeldet werden, wenn sich z. B. das Beschäftigungsverhältnis meines Mitarbeiters ändert? Arbeitgeber müssen eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung ihrer Arbeitnehmer beachten. Daher wurde das Informationsportal vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ergebnis des Projektes OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung) aufgebaut, bei dem alle Sozialversicherungen mitgearbeitet haben. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz sind zum Beginn dieses Jahres der Betrieb und die weitere Entwicklung des Portals an den GKV-Spitzenverband übergegangen. Die Informationen des Portals sind zielgruppengerecht nach der jeweiligen Bedarfs- bzw. Geschäftssituation strukturiert. Mit wenigen Angaben zur Ausgangslage und geleitet durch leicht verständliche Fragen wird der Nutzer zu einer Ergebnisseite samt Checkliste geführt, die über alle notwendigen Erfordernisse zur An-, Ab- und Ummeldung des Arbeitnehmers informiert. Steckbriefe zu speziellen sozialversicherungsrechtlichen Themen, ein Glossar, das allgemeinverständlich Fachbegriffe erläutert und aktuelle Informationen rund um die Sozialversicherung ergänzen das Online-Angebot. Die Zuständigkeit des GKV-Spitzenverbandes für das Informationsportal Arbeitgeber ergibt sich aus der Rolle der gesetzlichen Kassen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug. Den Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, die Aufteilung und Weiterleitung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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