ABDA beruft Vorsitzenden und Mitglieder der AMK

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind ausgeschieden, fünf wurden neu berufen. Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden nun 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar. Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Gut für Pharma-Firmen, schlecht für Beitragszahler – KKH kritisiert faulen Kompromiss bei Arzneimittelgesetz

Das Arzneimittelversorgungsstärkungssetz (AMVSG) ist auf den letzten Metern noch einmal entscheidend verändert worden. „Bei der Pharma-Lobby dürften jetzt die Champagner-Korken knallen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Hintergrund: Für neue Medikamente ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro sollte rückwirkend ab dem ersten Tag der Preis gelten, der aufgrund des Nutzens zwischen Kassen und Herstellern verhandelt wurde. Diese Schwelle sollte nach dem Willen der Krankenkassen noch deutlich abgesenkt und damit Euro eingespart werden, stattdessen ist die gesamte Regelung jetzt aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. „Das heißt, dass Arzneimittelhersteller für ein neues Medikament im ersten Jahr weiterhin astronomische Fantasiepreise von den Kassen verlangen können, unabhängig vom Nutzen ihres Produktes für die Patienten“, so Kailuweit. Auf Unverständnis stößt bei der Kaufmännischen Krankenkasse auch das Vorhaben, im AMVSG Ausschreibungen für Impfstoffe zu untersagen. Die Begründung, hierdurch Lieferengpässe zu vermeiden, ist an den Haaren herbeigezogen: Auch ohne Ausschreibungen kann es bei der Produktion von neuen Impfstoffen vereinzelt zu Engpässen kommen. „Die Veränderungen des Gesetzes werden zu einem weiteren Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen, für die unterm Strich die Beitragszahler aufkommen müssen“, so KKH-Chef Ingo Kailuweit.​ Pressemitteilung der KKH

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UNITAX-Pharmalogistik GmbH eröffnet Standort in Nürnberg

Lagerung, Handling und Transport von Pharmaprodukten nach geprüften Standards – das bietet UNITAX ab März dieses Jahres auch im GVZ bayernhafen Nürnberg an. Neben dem Hauptsitz Berlin-Schönefeld und der Niederlassung Berlin-Adlershof ist dies der dritte Standort der UNITAX-Pharmalogistik GmbH. Mit 9.000 Quadratmetern Lager- und Logistikfläche, 35 geschulten Mitarbeitern inklusive Fahrern und 21 eigenen Fahrzeugen für aktive temperaturgeführte Transporte startet UNITAX im GVZ bayernhafen Nürnberg. Es ist das größte multifunktionale Güterverkehrszentrum Süddeutschlands. Beim Lagern, Kommissionieren, Konfektionieren und Befördern von Pharmaprodukten sowie Betäubungsmitteln erfüllt UNITAX sämtliche Vorgaben: das Arzneimittelgesetz (AMG) § 13, die Good Storage Practice (GSP), die Good Manufacturing Practice (GMP) und die Good Distribution Practice (GDP). Qualifiziertes Personal unter erfahrener Leitung  Niederlassungsleiter des Nürnberger Standorts ist Josef Merle. Der erfahrene Supply Chain Manager steuerte zuletzt bei einem großen Arzneimittelhersteller den Einkauf von Packmitteln und Produktionsmaterial, zudem bringt er seine Expertise als SAP Projektmanager für die neue Position mit. Mehrere Wochen hat sich der 38-Jährige bereits am Hauptsitz der UNITAX-Pharmalogistik in Berlin-Schönefeld eingearbeitet. „Die hohe Professionalisierung der pharmazeutischen Prozesse finde ich beeindruckend“, sagt Josef Merle. „Die Pharmabranche stellt große Anforderungen an Hygiene, Sicherheit und Temperaturkontrolle – die erfüllen wir in Nürnberg genauso wie in Berlin.“ GDP-konform zwischen Mannheim, München und Regensburg Bisher hat UNITAX seine Kunden im ganzen Bundesgebiet vom Pharmalogistik- Zentrum Berlin aus betreut. „Aber die Nachfrage von Herstellern und Großhändlern in Süddeutschland stieg in den vergangen Monaten stark an. Als sich die Gelegenheit bot, die moderne Anlage im GVZ zu übernehmen, haben wir zugegriffen“, sagt UNITAX-Geschäftsführer André Reich. Der neue Standort verkürzt die Wege zu den Pharmaherstellern, die in Nürnberg, Mannheim, Ludwigshafen und Regensburg oder weiter südlich bei München, Konstanz und Freiburg ansässig sind. Außerdem kann UNITAX nun Großhändler, Apotheken, Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen der Region direkt mit Pharmaprodukten beliefern: Vom GVZ bayernhafen Nürnberg werden etwa 27 Millionen Einwohner im Umkreis von 200 Kilometern erreicht. Nächster Mehrwert: Probenmusterzug  Wenn am 1. März in Nürnberg der reguläre Betrieb startet, werden täglich rund 400 Kundenaufträge abgearbeitet – von der kommissionierten einzelnen Faltschachtel bis zur kompletten Palette. Für die Zukunft sind bereits zahlreiche weitere Mehrwertleistungen geplant. Eine davon ist der Probenmusterzug: Um die Hersteller weiter zu entlasten, will die UNITAX- Pharmalogistik selbst die Analytik von Wirkstoffen und Arzneimitteln anbieten. Pressemitteilung der UNITAX-Pharmalogistik GmbH  

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ABDA: SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel

Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will. Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben. Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen. Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Fälschungsschutz: Nur noch zwei Jahre bis zur Sicherheitsprüfung für Arzneimittel

Heute vor einem Jahr wurde die Umsetzungsverordnung zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie veröffentlicht. Sie legt fest, dass ab 9.2.2019 pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit zwei Sicherheitsmerkmalen in den Verkehr bringen dürfen, die von den Apotheken vor der Abgabe an den Patienten überprüft werden müssen. Für die Akteure der Arzneimittelversorgung tickt seitdem die Uhr. Inzwischen verbleiben nur noch zwei Jahre, um die komplexen gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Patienten umzusetzen. securPharm e. V., die deutsche Organisation für den Aufbau des technischen Systems zur Echtheitsprüfung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, sieht sich derzeit auf gutem Wege, um die technischen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Die gute Nachricht für Pharma-Unternehmen: Das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie – wesentlicher Baustein für das securPharm-System zur Sicherheitsprüfung – ist so weit ausgebaut, dass sich alle Unternehmen anschließen können. „Meine Empfehlung ist, diese Chance jetzt zu nutzen, um die Prozesse zu trainieren, bevor es ab 9.2.2019 ernst wird. Angesichts der komplexen Anforderungen sind die verbleibenden zwei Jahre für die Umsetzung eine knappe Zeit“, sagt Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm e.V. Derzeit sind bereits 100 Unternehmen an Bord. Für 2017 rechnet securPharm mit weiteren 100 Unternehmen, die sich über das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie an securPharm anschließen. Systembetreiber ist die ACS PharmaProtect GmbH, welche für die vertragliche und technische Anbindung der pharmazeutischen Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffenen sind, zuständig ist. Die Anbindung von securPharm an das europäische technische System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln steht ebenfalls und der EU-Hub wird schon von einigen Unternehmen zum Hochladen der Packungsdaten genutzt. Hoferichter: „Wir sind froh, dass wir mit diesem großen und wichtigen Projekt für den Patientenschutz so früh gestartet sind. Im Laufe dieses Gemeinschaftsprojektes der Arzneimittelversorger hat sich gezeigt, dass es mehr Zeit und Aufwand erfordert als ursprünglich angenommen, da fast alle Prozesse der Arzneimittelherstellung angepackt werden müssen.“ Auch für die rund 20.000 öffentlichen Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel wird es 2017 spannend. Noch in diesem Jahr soll eine neue Version des Apothekenservers fertig gestellt werden, die auf die hohe Nutzeranzahl ausgelegt ist. 2018 schließlich soll die forcierte Nutzeranbindung aller Apotheken und Großhandlungen an das Gesamtsystem erfolgen. „Mit diesem Fahrplan sind wir zuversichtlich, dass wir bis zum 9.2.2019 ein funktionierendes technisches System aufbauen, das den Nutzern zur Verfügung steht“, so Hoferichter. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9.2.2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Schutz anhand dessen erkennbar ist, ob die Verpackung bereits geöffnet wurde oder unversehrt ist. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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BARMER schreibt neue Rabattverträge aus

Die BARMER hat die zehnte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2017 die bisherigen Tranchen sieben und acht ab, die Ende September auslaufen. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 143 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 159 Fachlosen. Davon werden 121 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 38 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel die Behandlung von Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund eine Milliarde Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 7. April dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER

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Medikamentenskandal Valproinsäure: Missbildungen bei Embryos, Autismus, Entwicklungsstörungen

Ich weiß: Skandale gibt es zahlreiche, besonders wenn man die Zeitungen aufschlägt oder den Fernseher einschaltet. Aber wenn es die Pharmabranche betrifft, hört und liest man wenig bis gar nichts dazu. Dabei könnten wir es mit einem Skandal zu tun haben, der in die Nähe des Contergan-Skandals der 50er / 60er kommt… Der Medikamentenskandal kommt […]

Dieser Beitrag Medikamentenskandal Valproinsäure: Missbildungen bei Embryos, Autismus, Entwicklungsstörungen wurde erstmalig von Heilpraktiker René Gräber auf NaturHeilt.com Blog veröffentlicht.

Rekordausgaben für Arzneimittel in 2016 – KKH stellt Kostenanstieg von vier Prozent fest

Die Arzneimittelausgaben haben im Jahr 2016 ein Rekordniveau erreicht. Rund 840 Millionen Euro hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse für die Versorgung ihrer Versicherten mit Medikamenten aus öffentlichen Apotheken aufgewendet. Damit lagen die Kosten vier Prozent je Versicherten über den Ausgaben von 2015, obwohl nur 0,7 Prozent mehr Rezepte abgegeben wurden. Demzufolge wurden mehr hochpreisige Arzneimittel verschrieben als 2015. „Die Kostenspirale geht weiter nach oben. Deshalb muss das geplante Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung hier gegensteuern“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Der Bundestag soll noch im Februar über entsprechende Maßnahmen entscheiden. „Das Ergebnis der Verhandlungen mit den Pharmafirmen über die Preise von neuen Medikamenten muss rückwirkend vom Tag der Zulassung an gelten“, fordert Kailuweit. „Gleichzeitig muss diese Regelung für alle neuen Arzneimittel möglich sein – nicht erst ab einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro, wie es aktuell geplant ist. Ansonsten werden wir den Mondpreisen einiger Pharmafirmen weiter nichts entgegensetzen können“, befürchtet der KKH-Chef. Außerdem bestehe die Gefahr, dass mit dem Gesetz auch die Vertrags- und Gestaltungsspielräume der Krankenkassen wieder zurückgeschraubt werden. So sollen unter anderem die Ausschreibungsoptionen bei Krebsmedikamenten, den Zytostatika, und bei Impfstoffen verboten werden. „Was ist das für ein Signal? Dort, wo Krankenkassen im Sinne der Patienten für höhere Qualitätsstandards und im Sinne der Beitragszahler für mehr Effizienz sorgen könnten, werden ihnen die Instrumente aus der Hand genommen“, kritisiert der Kassenchef. Pressemitteilung der KKH

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Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Innovationsbüro soll Start-ups unterstützen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-Ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium: „Wir wollen diejenigen, die gute Ideen und Ansätze für neue Arzneimittel und Medizinprodukte haben, besser unterstützen. Das Innovationsbüro wird eine unkomplizierte erste Anlaufstelle für Start-Ups, Forscher und Entwickler sein, die Beratung zu den formalen Anforderungen des Gesundheitsmarktes brauchen. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Entwicklungen wie medizinische Apps oder neuartige Arzneimittel mit einem echten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland schneller zur Verfügung stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Start-Ups und Forschungseinrichtungen sind unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielsweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical Apps. Wenn wir die gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherstellen wollen, dürfen vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mehr an den Informationslücken solcher Unternehmen scheitern. Mit dem Innovationsbüro wollen wir deshalb gezielte regulatorische Hilfestellung geben und so dazu beitragen, Fehlentscheidungen in der frühen Entwicklung neuer Produkte zu vermeiden.“ Mit dem Innovationsbüro erweitert das BfArM seine wissenschaftliche und verfahrenstechnische Beratung um ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot für kleine Unternehmen und Forschungszentren. Solche Einrichtungen verfügen häufig nur über geringe Erfahrungen und Kenntnisse, welche Voraussetzungen sie bei der Zulassung und beim Inverkehrbringen ihrer Produkte beachten müssen. Auf diese Weise entsteht auf Seiten der Entwickler häufig der Eindruck unüberwindbarer regulatorischer Barrieren, die zu Fehlentscheidungen in der Entwicklung führen können. In der Folge verzögern sich vielversprechende Projekte oder werden ganz verhindert. So können etwa Mängel in der Planung klinischer Prüfungen im späteren Projektverlauf meist nicht mehr ohne enormen Aufwand behoben werden. Als Ansprechpartner in einem sehr frühen Stadium der Produktentwicklung kann das Innnovationsbüro Hilfestellung geben, wenn es um Fragestellungen zu den oft komplexen regulatorischen Anforderungen und notwendigen Verfahrensschritten geht. Weil kleine Unternehmen oft nicht sicher einschätzen können, ob oder welche regulatorischen Fragen sie angehen müssen, versteht das BfArM diese Form der Hilfestellung ausdrücklich auch als aktiven Beitrag. So wird das BfArM mit dem Angebot des Innovationsbüros auch dort vor Ort sein, wo Gründer, Start-Ups und Forschungseinrichtungen angesiedelt sind. Im Arzneimittelbereich kann das Innovationsbüro z.B. frühzeitig darauf aufmerksam machen, welche Daten generiert werden müssen sowie auf spezifische Anforderungen bei bestimmten Produktgruppen hinweisen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen. In Bezug auf Medizinprodukte z.B. können Entwickler von Medical Apps in einer sehr frühen Phase über eine mögliche Einstufung als Medizinprodukt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Konsequenzen informiert werden. Das Innovationsbüro versteht sich als Vorstufe zur bereits etablierten und sehr erfolgreichen wissenschaftlichen und verfahrenstechnischen Beratung, in deren Rahmen im Laufe der Produktentwicklung konkrete wissenschaftliche Fragestellungen, z.B. zum Studiendesign, adressiert werden. Pressemitteilung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Eine Million Versicherte mehr: Arzneimittelausgaben der GKV im Jahr 2016 um 3,8 Prozent gestiegen

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im Jahr 2016 um 3,8 Prozent auf 34,1 Mrd. Euro gestiegen. Einige hochpreisige Arzneimittel wie Immunsuppressiva und bestimmte Krebsmedikamente wurden verstärkt verordnet, die Ausgaben für Hepatitis-C-Medikamente sanken indes. Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Allerdings ist 2016 auch die Zahl der GKV-Versicherten um rund eine Million (1,2 Prozent) auf 72 Millionen Menschen gestiegen. Damit korrelierend stieg die Anzahl der auf Rezept abgegebenen Medikamente leicht um 1,0 Prozent auf 756 Millionen Packungen. Es ist zu beachten, dass in den DAV-Jahreszahlen die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge noch nicht berücksichtigt sind. Sie betrugen allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 schon 2,8 Mrd. Euro. Insgesamt dürfte den DAV-Berechnungen zufolge der Ausgabenanstieg damit sehr nahe bei den von Krankenkassen und Vertragsärzten gemachten Vorgaben von 3,1 Prozent für 2016 liegen. „Die Arzneimittelausgaben haben sich erwartungsgemäß mit einer moderaten Steigerungsrate entwickelt“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Neben der Zunahme der Zahl der Versicherten sind die demographische Situation und der medizinische Fortschritt hier die bestimmenden Faktoren – und das wird wohl auch künftig so bleiben. Wenn eine Million mehr Patienten versorgt werden und innovative Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Krankheiten verordnet werden, kann man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Entsprechend seien auch für 2017 Steigerungen von 3,3 Prozent eingeplant. Becker wies aber auch auf die Einsparmöglichkeiten hin: „Die Krankenkassen sparen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein – zum Beispiel, wenn sie mit Pharmaherstellern einen angemessenen Preis für neue Medikamente anhand des festgestellten Zusatznutzens verhandeln. Und im Generikasegment werden auch 2016 neue Rekordsummen bei den Einsparungen durch Rabattverträge erreicht.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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