AMK meldet für 2016 neuen Höchststand bei Verdachtsfällen auf Arzneimittelrisiken

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bearbeitete im Jahr 2016 rund 8 900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken. Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8 400 Fälle. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (6 132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1 907 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (30 %) entfiel in 2016 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (70 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte gezielt unterstützen: BMG und BfArM starten Innovationsbüro als Anlaufstelle für Start-ups

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM heute gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium: „Wir wollen diejenigen, die gute Ideen und Ansätze für neue Arzneimittel und Medizinprodukte haben, besser unterstützen. Das Innovationsbüro wird eine unkomplizierte erste Anlaufstelle für Start-ups, Forscher und Entwickler sein, die Beratung zu den formalen Anforderungen des Gesundheitsmarktes brauchen. Damit tragen wir dazu bei, dass innovative Entwicklungen wie medizinische Apps oder neuartige Arzneimittel mit einem echten Nutzen für die Patientinnen und Patienten in Deutschland schneller zur Verfügung stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Start-ups und Forschungseinrichtungen sind unverzichtbare Impulsgeber für innovative Therapieoptionen, beispielsweise bei Demenz-Arzneimitteln, Antibiotika oder Medical Apps. Wenn wir die gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherstellen wollen, dürfen vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mehr an den Informationslücken solcher  Unternehmen scheitern. Mit dem Innovationsbüro wollen wir deshalb gezielte regulatorische Hilfestellung geben und so dazu beitragen, Fehlentscheidungen in der frühen Entwicklung neuer Produkte zu vermeiden.“ Mit dem Innovationsbüro erweitert das BfArM seine wissenschaftliche und verfahrenstechnische Beratung um ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot für kleine Unternehmen und Forschungszentren. Solche Einrichtungen verfügen häufig nur über geringe Erfahrungen und Kenntnisse, welche Voraussetzungen sie bei der Zulassung und beim Inverkehrbringen ihrer Produkte beachten müssen. Auf diese Weise entsteht auf Seiten der Entwickler häufig der Eindruck unüberwindbarer regulatorischer Barrieren, die zu Fehlentscheidungen in der Entwicklung führen können. In der Folge verzögern sich vielversprechende Projekte oder werden ganz verhindert. So können etwa Mängel in der Planung klinischer Prüfungen im späteren Projektverlauf meist nicht mehr ohne enormen Aufwand behoben werden. Als Ansprechpartner in einem sehr frühen Stadium der Produktentwicklung kann das Innnovationsbüro Hilfestellung geben, wenn es um Fragestellungen zu den oft komplexen regulatorischen Anforderungen und notwendigen Verfahrensschritten geht. Weil kleine Unternehmen oft nicht sicher einschätzen können, ob oder welche regulatorischen Fragen sie angehen müssen, versteht das BfArM diese Form der Hilfestellung ausdrücklich auch als aktiven Beitrag. So wird das BfArM mit dem Angebot des Innovationsbüros auch dort vor Ort sein, wo Gründer, Start-ups und Forschungseinrichtungen angesiedelt sind. Im Arzneimittelbereich kann das Innovationsbüro z.B. frühzeitig darauf aufmerksam machen, welche Daten generiert werden müssen sowie auf spezifische Anforderungen bei bestimmten Produktgruppen hinweisen, etwa hinsichtlich der Qualitätsanforderungen. In Bezug auf Medizinprodukte z.B. können Entwickler von Medical Apps in einer sehr frühen Phase über eine mögliche Einstufung als Medizinprodukt und die sich daraus ergebenden regulatorischen Konsequenzen informiert werden. Das Innovationsbüro versteht sich als Vorstufe zur bereits etablierten und sehr erfolgreichen wissenschaftlichen und verfahrenstechnischen Beratung, in deren Rahmen im Laufe der Produktentwicklung konkrete wissenschaftliche Fragestellungen, z.B. zum Studiendesign, adressiert werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Nicht nur der Pflanzenname zählt: Bei pflanzlichen Medikamenten ist genaue Zusammensetzung wichtig

Gegen Atemwegserkrankungen wie Erkältung, Nasennebenhöhlen-Entzündung, Halsschmerzen oder Husten gibt es diverse pflanzliche Medikamente. Die verschiedenen Präparate sind aber nur selten miteinander vergleichbar. „Wenn auf der Packung nur ‚enthält Efeublätter‘ steht, heißt das gar nichts“, sagte Prof. Dr. Robert Fürst beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Fürst ist Apotheker und hat eine Professur für Pharmazeutische Biologie an der Universität Frankfurt am Main. „Über die Qualität eines pflanzlichen Medikaments entscheidet, aus welchem Pflanzenteil und vor allem wie der verwendete Extrakt hergestellt wurde. Das ist oft ein Firmengeheimnis. Die Wirksamkeit pflanzlicher Arzneimittel kann deshalb nach wissenschaftlichen Kriterien immer nur für ein einzelnes Präparat beurteilt werden. Wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte im Sinne von ‚Phyto-Generika‘ gibt es aus pharmazeutischer Sicht nicht.“ Patienten sollten sich bei der Auswahl eines pflanzlichen Medikaments in der Apotheke beraten lassen. Wissenschaftlich gesichert ist die Wirksamkeit einzelner Extrakte zum Beispiel aus Efeu, Thymian, Primel, Pelargonie, Purpursonnenhut und Kombinationen aus verschiedenen anderen Pflanzenextrakten. „Wissenschaftlich überprüfte Phytopharmaka müssen den gleichen schulmedizinischen Ansprüchen genügen wie synthetische Arzneimittel“, sagte Fürst. Bei der Beurteilung eines pflanzlichen Medikaments hilft auch der Blick auf die Packung. Steht dort „traditionelles Arzneimittel“, wurde die Wirksamkeit nicht in klinischen Studien untersucht. Fürst: „Das bedeutet nicht automatisch, dass das Medikament nicht wirksam ist. Die Wirksamkeit wurde aber nicht in klinischen Studien nachgewiesen.“ Gegen Erkältungskrankheiten sind auch Tees aus getrockneten Heilpflanzen beliebt. „Viel trinken tut bei Erkältung gut. Aber eine nachvollziehbare medizinische Wirkung darf man von Erkältungstees nicht erwarten. Sie enthalten nur geringe Mengen an Wirkstoffen, und außerdem schwankt der Gehalt von Tasse zu Tasse“, sagte der Apotheker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Carsten Hellmann ist neuer Vorstandsvorsitzender von ALK

Seit dem 1. Januar ist Carsten Hellmann neuer Vorstandsvorsitzender von ALK, dem weltweit führenden Unternehmen für die Diagnose und die ursächliche Behandlung von Allergien mit spezifischer Immuntherapie (SIT). Der erfahrene Pharmamanager übernimmt die Geschäfte von ALK nach einem erfolgreichen Jahr: 2016 konnte ALK eine Rekordzahl von Patienten versorgen und und brachte die erste zugelassene sublinguale Tablette (SLIT) zur Behandlung von allergischer Rhinitis und allergischem Asthma bei Hausstaubmilbenallergie auf den Markt. Außerdem hat ALK ein Investitionsprogramm aufgesetzt, um die Kapazitäten für die Produktion von Präparaten für die subkutane Immuntherapie (SCIT) auszubauen. Damit will ALK der gesteigerten Nachfrage gerecht werden und die Versorgung von möglichst vielen Allergikern mit einer SIT langfristig sicherstellen. „Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe“, sagt Carsten Hellmann. „ALK hat großes Potenzial und ist sehr gut aufgestellt, um Menschen mit schweren Atemwegs-Allergien, die trotz der Verwendung von Symptom-lindernden Medikamenten große Beschwerden im Alltag haben, zu helfen“, so Hellmann. „Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von ALK in den kommenden Jahren sind aus meiner Sicht folgende Punkte entscheidend: Konsolidierung des rasanten europäischen Wachstums, Investition in ein neues Geschäftsmodell in Nordamerika und die Fortsetzung der weltweiten Expansion in neue Wachstumsmärkte. Das alles basierend auf einer stabilen, hochmodernen Supply Chain mit ausreichenden Produktionskapazitäten“, erläutert Carsten Hellmann die strategische Ausrichtung von ALK. Eine seiner ersten Aufgaben wird die Umsetzung einer neuen Strategie für Nordamerika sein: Nachdem MSD (bekannt als Merck in den USA und Kanada, NYSE: MRK) im Juli 2016 bekanntgegeben hatte, seine zehnjährige Partnerschaft mit ALK zu beenden, hat ALK in den letzten Monaten damit begonnen, das SLIT-Geschäft in Nordamerika eigenständig aufzubauen. Dazu Carsten Hellmann: „Alle Optionen liegen auf dem Tisch und unsere Entscheidungen werden sich danach richten, was zu einem langfristigen Erfolg führt und die größte Wertschöpfung hat. Mit unserer SLIT-Tablette gegen Hausstaubmilbenallergie, die in Europa und Japan bereits zugelassen ist, haben wir ein wertvolles Asset in der Hand. Diese SLIT-Tablette wird zurzeit in den USA und Kanada sowie in Asien von den Zulassungsbehörden geprüft. Unsere künftige Strategie wird sich auf die SLIT-Tablette und vor allem ihren potentiellen Einsatz bei Asthma fokussieren.“ ALK hat Niederlassungen in 19 Ländern, darunter auch Deutschland, das zu den wichtigsten Märkten für die spezifische Immuntherapie zählt. „Ich freue mich sehr, dass Carsten Hellmann jetzt das Ruder von ALK übernimmt“, erklärt Dr. Flora Beiche-Scholz, Geschäftsführerin von ALK Deutschland. „Er ist ein überaus erfahrener Manager und ich bin sehr zuversichtlich, dass er ALK in eine erfolgreiche Zukunft lenken wird.“ Gerade in Deutschland ist das Potenzial groß: Hierzulande erhalten bislang gerade mal sieben Prozent der Allergiker eine wirksame Behandlung in Form einer spezifischen Immuntherapie. Viele Patienten werden immer noch rein symptomatisch mit z. B. frei verkäuflichen Antihistaminika behandelt. „Damit können die meisten Allergiker aber nur eine geringe bis moderate Verbesserung ihrer Beschwerden erreichen. Die effektivste Behandlungsmethode von Allergien ist die spezifische Immuntherapie, die auch als einzige ursächliche Therapie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird“, so Beiche-Scholz. Die Ernennung von Carsten Hellmann zum Vorstandsvorsitzenden erfolgte am 17. Mai 2016. Seitdem hat er seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Merial – Marktführer im Bereich Tiergesundheit mit einem weltweiten Umsatz von 2,8 Milliarden Euro – abgeschlossen. Carsten Hellmann war dort als CEO sowie als Executive Vice President und Mitglied des Executive Committee der Muttergesellschaft, des Pharmakonzerns Sanofi, tätig. Davor hatte er mehrere führende Positionen in Firmen aus den Bereichen Gesundheitswesen und Biopharmazeutika inne, u.a. bei Novo Nordisk, Chr. Hansen und Nunc. Carsten Hellmann übernimmt die Aufgabe von Steen Riisgard, der als Vorsitzender des Verwaltungsrates von ALK interimsweise auch die Geschäfte von ALK geleitet hatte, nachdem Jens Bager im Februar 2016 als Vorstandvorsitzender zurückgetreten war. Über Carsten Hellmann Carsten Hellmann hat einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre (Copenhagen Business School, 1989), einen Master in Informationsmanagement (Lancaster University, 1990) und besuchte die renommierte Business School INSEAD. Der gebürtige Däne begann seine Karriere 1990 bei Radiometer Medical A/S als Produktspezialist, anschließend war er dort als Produktmanager tätig. 1993 kam er zu Novo Nordisk und hatte verschiedene Aufgaben in Marketing, Geschäftsentwicklung, strategischen Allianzen und Business Intelligence bei wachsender Verantwortung inne. 1996 wechselte er zu Synthelabo als Sales- und Marketingdirektor und 1997 zu Pronosco A/S, einem auf Osteoporose spezialisierten Diagnostik-Startup. Im Jahr 2000 wurde er zum CEO der Nunc Group ernannt, einem weltweit führenden Life Science-Unternehmen für Verbrauchsmaterialien. Nachdem Fisher Scientific (heute ThermoFisher) die Nunc Group übernommen hat, überwachte Carsten Hellmann die Integrationsprozesse, bevor er 2006 als Executive Vice President für Global Sales und Mitglied der Geschäftsleitung zur Chr. Hansen Holding A/S wechselte. Im Jahr 2013 wurde er zum CEO von Merial (www.merial.com) und zum Executive Vice President von Sanofi (www.sanofi.com) ernannt. Über ALK ALK ist ein forschungsorientiertes globales Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt auf Prävention, Diagnose und Behandlung von Allergien. ALK ist weltweit führend auf dem Gebiet der spezifischen Immuntherapie, d.h. der Behandlung der Ursache einer Allergie. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter und ist weltweit durch Niederlassungen, Produktionsanlagen und Vertriebspartner vertreten. ALK hat Partnerschaftsverträge mit Torii, Abbott und Seqirus abgeschlossen, um sublinguale Tabletten für eine spezifische Immuntherapie in Japan, Russland, Südost-Asien, Australien und Neuseeland zu vermarkten. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im dänischen Hørsholm und ist an der NASDAQ Kopenhagen notiert. Weitere Informationen auf  www.alk.de. Prtessemitteilung der ALK – ALK-Abelló Arzneimittel GmbH

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Geschäftsstelle der AMK unter neuer Leitung

Die Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) wird seit dem 1. Januar 2017 von Dr. rer. nat. André Said (32) geleitet. Der Apotheker (Approbation im Jahr 2010) hat im Anschluss an seine pharmakologische Promotion am Institut für Pharmazie der Freien Universität Berlin dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. In der Geschäftsstelle der AMK arbeiten derzeit zwei weitere Apotheker und fünf pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die AMK ist eine Fachkommission der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.. Die Geschäftsstelle der AMK ist eine Abteilung im Geschäftsbereich Arzneimittel der ABDA (Geschäftsführer Prof. Dr. Martin Schulz). Sie nimmt für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die v. a. im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Pharmaneutrale Praxissoftware zur Information über Zusatznutzen neuer Arzneimittel

Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt. „Davon würden niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und Apotheker enorm profitieren.“ Software-Insellösungen müssten auf jeden Fall vermieden werden. Zugleich forderte v. Stackelberg, dass die Pharmaindustrie keinen Einfluss auf die Praxissoftware haben darf. „Es darf keinen elektronischen Nachfolger des Pharmavertreters geben. Das muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen. Nur wenn die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind, können sie ihre Patienten gut versorgen.“ V. Stackelberg bezog seine Aussagen auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Bis Mitte Dezember 2016 lagen 129 Erstattungsbeträge vor. Qualitativ ergibt sich dabei folgendes Bild: Von diesen neuen Arzneimitteln konnte lediglich ein Drittel einen belegten Zusatznutzen aufweisen, ein Drittel konnte dagegen keinen Zusatznutzen nachweisen, ein weiteres Drittel zeigt eine nach Patientengruppen gemischte Situation von belegtem und keinem belegten Zusatznutzen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Geplante Arzneimittelreform: AOK Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen zum Nutzen der Versicherten

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) findet die AOK Baden-Württemberg deutliche Worte. Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann, der im Ausschuss als Sachverständiger auftritt, bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf: „Auch wenn der Name des Gesetzes vielversprechend klingt – wird der aktuelle Entwurf so umgesetzt, steht der große Gewinner bereits fest: die Pharmaindustrie.“ Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis des so genannten Pharmadialogs, den die Arzneimittelindustrie mit der Politik geführt hat. Außen vor blieben dabei vor allem die Belange der Versicherten. Vor allem der Trend steigender Arzneimittelpreise dürfte sich damit nahezu ungebremst fortsetzen. Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen: Im patentgeschützten Bereich kostete die durchschnittliche Verordnung 2011 noch 176,45 Euro. Nur vier Jahre später sind es mit 325,74 Euro bereits rund 85 Prozent mehr. Der wichtigste Grund für steigende Arzneimittelpreise und die damit zunehmenden Belastungen für die Krankenkassen und ihre Versicherten liegt im System. Nach wie vor können die Pharmaunternehmen im ersten Jahr nach der Zulassung – anders als in anderen EU-Ländern – hierzulande die Höhe der Preise ihrer Produkte nach eigenem Ermessen festlegen. Eine Bremse greift erst nach Ablauf von zwölf Monaten. Und dann geht das AMVSG allenfalls halbherzig gegen diese Kostenfalle vor. Es sieht eine Bremse für neue Medikamente bei einem erreichten Umsatz von 250 Millionen Euro vor. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch: In den vergangenen vier Jahren hätte diese Umsatzschwelle bei gerade einmal drei Präparaten gegriffen. „Eine Umsatzschwelle könnte allenfalls dann Sinn machen, wenn man sie viel niedriger, etwa bei 50 Millionen Euro ansetzen würde“, erklärt Hermann. „Richtiger wäre es allerdings, gleich vom ersten Tag an verhandelte Preise gelten zu lassen, etwa in Form rückwirkender Erstattungsbeträge.“ Auch an anderer Stelle verspricht der vorliegende Entwurf des AMVSG keine Verbesserungen – im Gegenteil. Die aktuelle Fassung sieht vor, dass der Erstattungsbetrag für verordnete Arzneimittel, die der GKV-Spitzenverband mit den Arzneimittelunternehmen aushandelt und den die Krankenkassen anschließend zu tragen haben, zukünftig geheim bleiben soll. Einblick sollen nur wenige direkt Beteiligte erhalten. Wer das ist, definiert das Gesetz allerdings nicht. Es droht eine Intransparenz, von der nur die Pharmakonzerne profitieren. „Vertraulichkeit mit Vorteilen für alle Beteiligten, die den Namen wirklich verdient, ist nur in Selektivverträgen direkt zwischen einzelnen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen umsetzbar. Selektive Vereinbarungen müssen daher deutlich aufgewertet werden“, fordert Hermann. Insgesamt hielte es die AOK Baden-Württemberg für erforderlich, die Verhandlungskompetenz der einzelnen Kassen entscheidend zu stärken. Nur in Kenntnis der tatsächlichen regionalen Versorgungssituation ließen sich Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen, die den Ärzten Verordnungssicherheit geben und gewährleisten, dass die Patienten, die davon nachweislich profitieren, die für sie besten Medikamente zeitnah erhalten, so Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Arzneimittelreform: Viele Änderungen unnötig und kostspielig

Anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Nach fünf Jahren Zusatznutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln ist es richtig, das bewährte Instrument weiterzuentwickeln. Nur sind viele der jetzt geplanten Änderungen unnötig, kostspielig und zielen nicht auf eine bessere Versorgung der Patienten ab. Ob die Umsatzschwelle, der Verzicht auf eine öffentliche Listung der Erstattungsbeträge oder das Aufweichen des Preisdeckels bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen – hier stehen klar Industrieinteressen im Vordergrund. Industrieförderung sollte jedoch mit Steuergeldern und nicht mit GKV-Beitragsgeldern erfolgen. Dass der Pharmastandort Deutschland nur durch Geheimpreise langfristig gesichert werden kann, ist eine durchsichtige Schutzbehauptung der Herstellerseite. Ich befürchte, statt der von der Pharmabranche versprochenen Einsparungen für die Kassen wird es zu höheren Ausgaben und neuer Bürokratie kommen. Zugleich wird hier offenbar ein Deal zulasten unserer europäischer Nachbarn gemacht. Die Pharmabranche hofft, dass die Arzneimittelpreise im europäischen Ausland steigen, wenn Deutschland auf eine öffentliche Listung verzichtet. Da aber europäische Preise ein Kriterium bei unseren Preisverhandlungen mit den Herstellern sind, kommt es zu einem Bumerang-Effekt: hohe europäische Arzneimittelpreise treiben den Preis in Deutschland nach oben.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Dringender Nachbesserungsbedarf bei Arzneimittelreform

„Der Gesetzesentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, aber keine echte Strategie, wie die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochwertig gestaltet werden kann. Das gilt insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit besonders hochpreisigen Arzneimitteln. Kritisch sehen wir vor allem, dass die Erstattungsbeträge aus den Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmafirmen ‚vertraulich‘ behandelt werden sollen. Die vom Gesetzgeber vermuteten Einsparungen durch diese Maßnahme können die Risiken nicht aufwiegen, die damit entstehen würden. Durch das Vorhaben ist die Funktionsfähigkeit zahlreicher gesetzlicher Aufträge gefährdet. Zudem gefährdet die Intransparenz unter anderem den Markt für preisgünstige Re-Importe, da die öffentlich gelisteten deutschen Verhandlungspreise bislang als Referenzpreise für das EU-Ausland gelten. Die Regelung muss daher dingend gestrichen werden. Äußerst problematisch ist die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen keine Direktverträge mehr mit einzelnen Apotheken über die Herstellung von Zytostatika zur Krebstherapie schließen dürfen. Die Krankenkassen nutzen diese Verträge heute unter anderem, um Qualitätskriterien bei der Herstellung dieser Medikamente festzulegen; diese Möglichkeit würde für sie dann komplett entfallen. Der Gesetzgeber verhindert mit der Maßnahme Qualitätsverbesserungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich und fördert Intransparenz in einem milliardenschweren Markt. Dies kann nicht im Sinne der Patienten und Beitragszahler sein. Wir fordern die Politik daher eindringlich auf, von der Regelung Abstand zu nehmen.“ Pressemitteilung des vdek

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ABDA: Gesetzentwurf für Verbot von Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist richtiger Schritt

Zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.: „Es ist richtig, und es ist gut, dass Bundesminister Gröhe zügig einen Gesetzentwurf für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgelegt hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober, das ausländischen Versandhändlern ein Unterlaufen der Arzneimittelpreisbindung erlaubt, hat eine extreme Schieflage im Wettbewerb erzeugt. Ein umgehendes Versandhandelsverbot ist die konsequente Lösung, die es jetzt braucht, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Präsenz-Apotheken herzustellen und die Versorgung in der Fläche zu sichern. Man kann das Problem nicht auf die lange Bank schieben und zusehen, wie die Situation in der Arzneimittelversorgung kippt. Dass der Gesetzentwurf die Patientenversorgung über den Botendienst von Präsenz-Apotheken rechtlich konkretisiert, ist vernünftig. Ziel des Gesetzes ist es auch, das Sachleistungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schützen, das zum Grundkonsens der Gesundheitspolitik gehört. Alle politischen Kräfte, denen am Erhalt einer guten Arzneimittelversorgung und an der Absicherung der Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems gelegen ist, müssen ein solches Gesetz unterstützen. Der Gesetzgeber hat hier die Chance zu zeigen, dass er seinen Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik konsequent zum Nutzen der Patienten ausschöpft.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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