15 Millionen Versicherte profitieren ab heute von neuen Verträgen – Leistungserbringer sind umfassend informiert

Startschuss für Zytostatika-Verträge: Heute startet die erste Tranche mit der Umsetzung der von GWQ und DAK ausgeschriebenen Verträge zur Versorgung mit Zytostatika. Rund ein Drittel aller Lose beginnt damit zum 1. Dezember. Vertragsapotheken, die eine darüberhinausgehende Vorbereitungszeit benötigen, starten am 1. Januar 2017. Nach der hervorragenden Resonanz der Apotheker sind inzwischen auch die Onkologen umfassend informiert worden. „Apotheker, Ärzte und Krankenkassen stehen in den Startlöchern – die Kooperation im Rahmen der neuen Verträge wird den Patienten erhebliche Vorteile bringen“, sagt Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ. GWQ und DAK hatten im Rahmen der ersten exklusiven bundesweiten Ausschreibung der Belieferung von Zytostatika-Rezepturen durch öffentliche Apotheken Zuschläge an 147 Vertragspartnern (Einzelapotheken sowie Bietergemeinschaften) im gesamten Bundesgebiet vergeben. Die Resonanz der Apotheken war überragend, so dass eine Abdeckung von über 93% erreicht werden konnte. Die Verträge versorgen 15 Millionen Versicherte der beteiligten Krankenkassen. Vor dem heutigen Start wurden umfangreiche Vorbereitungen getroffen. So wurden alle Beteiligten mehrfach über die Verträge informiert. Alle Apotheken im Bundesgebiet, also mehr als 20.000, erhielten Informationen darüber, dass künftig eine Belieferung nur noch über Vertragsapotheken erfolgt und wann die Verträge starten. Den Vertragsapotheken selbst stellte der Kassenverbund umfangreiche Informationspakete zur Verfügung, so dass sie gut gerüstet in die Verträge starten. Die Onkologen als die zentralen Entscheidungsträger und Ansprechpartner der Patienten erhielten ebenfalls ein umfassendes Informationspaket mit Auskünften dazu, welche Apotheke die Belieferung für die Patienten jeweils übernehmen wird. Auch über das Timing der Vertragsstarts sind alle Onkologen informiert. Die Verträge sehen vor, dass vor Beginn der Belieferung ein Abstimmungsgespräch zwischen der Vertragsapotheke und dem zu beliefernden Onkologen stattfinden muss. So sollen bereits vorab Fragen beantwortet und das beste Versorgungsniveau für die Patienten sichergestellt werden. Diese Gespräche haben weitestgehend stattgefunden. Einige Apotheken berichteten der Einkaufsgemeinschaft jedoch, dass ihnen kein Termin zur Abstimmung der Lieferprozesse eingeräumt wurde. In diesen Fällen haben DAK/GWQ den Kontakt zu den betreffenden Onkologen gesucht. „Wir haben in den vergangenen Wochen viele gute Gespräche geführt und freuen uns über die große positive Resonanz“, berichtet GWQ-Vorstand Thormählen. „Wir sind nach wie vor von dem Modell Ausschreibung im Bereich der Zytostatika-Rezepturen überzeugt. Kürzere Fahr- und damit Lieferzeiten, geringere Kosten, mehr Transparenz für alle Beteiligten – die Ausschreibung ist ein Erfolg geworden.“ Einige Onkologen erwecken den Eindruck, als seien die Passagen des ArzneimittelVersorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG), die die Versorgung mit Zytostatika betreffen, bereits rechtswirksam. Thormählen stellt klar: „Fakt ist: Ob und wann diese Regelungen in Kraft treten, ist Zukunftsmusik, wir bewegen uns in einem aktuell eindeutigen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Verträge. Zudem sehen wir auch unabhängig von einer potenziellen Gesetzesänderung Möglichkeiten zur Weiterführung dieser für die Versichertengemeinschaft der GKV qualitativ und wirtschaftlich besseren Verträge“. Alle Informationen für Apotheker wie für Onkologen sind über die Online-Portale der DAK und der GWQ zugänglich und für Leistungserbringer abrufbar. Außerdem wurde bereits eine Woche vor dem heutigen Vertragsstart eine Sonder-Hotline für die Leistungserbringer eingerichtet. Pressemitteilung der GWQ ServicePlus AG

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Digitalisierung im Pharmahandel

In Zeiten, in denen sich ganze Branchen den Kopf über geeignete Digitalisierungsstrategien zerbrechen, lebt der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sie vor. Denn im Geschäft mit der Arzneimittelversorgung konnte man es sich noch nie leisten, einen zukunftsweisenden Trend zu verschlafen. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel war immer schon ein Meister der Rationalisierung und hat bereits früh das Potential der Technisierung seiner Prozesse erkannt und umgesetzt. Bestes Beispiel dafür ist der Bestellprozess zwischen Apotheke und Großhandel durch das Verfahren MSV2. Bereits vor über 30 Jahren eingeführt war es so zukunftsweisend, dass es bis zum heutigen Tag noch teilweise im Einsatz ist. Doch die Anforderungen im Großhandel und den Apotheken haben sich geändert. Deshalb brachte der Bundesverband PHAGRO gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) vor drei Jahren ein neues, internet-basiertes Bestellverfahren mit dem Namen MSV3 auf den Weg. Es wird heute bereits von mehr als 80% aller Apotheken genutzt. Mit Einführung der MSV3-Norm hat der PHAGRO im Arzneimittelmarkt erneut eine Vorreiterrolle im Bereich Digitalisierung eingenommen. In einem nächsten Schritt soll künftig auch die elektronische Übermittlung von Artikelinformationen bei Lieferungen und Retouren möglich sein. Damit bildet MSV3 die Voraussetzung, die Abläufe sowohl auf Großhandels- als auch auf Apothekenseite immer effizienter und weitgehend papierlos zu gestalten. „Die Übermittlung von Chargeninformationen in Papierform, die ab dem Jahr 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben ist, ist weder zeitgemäß, noch sinnvoll, da diese Daten nicht elektronisch weiterverarbeitet werden können. Wichtig ist nun, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, um die Prozesse im Großhandel und der Apotheke auf der Basis von MSV3 Schritt für Schritt weiter zu digitalisieren“, so Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des PHAGRO. Pressemitteilung des Bundesverband PHAGRO e.V.

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Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme – AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände

„Wir brauchen eine offene Diskussion um eine transparentere Arzneimittelversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei.“ Schließlich sind gerade diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter: „Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein – rabattiertes oder auch nicht rabattiertes – Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann.“ Die AOK Baden-Württemberg sieht einen klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln. Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten: Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläutert Hermann. Verstoße ein Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der Südwest-AOK: „Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen – das schafft nur die Pharmaindustrie!“ Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt – etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln – ein anderes Arzneimittel verordnen muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen Produkten schaffen?“ Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in einem softwaregestützten, branchenübergreifenden Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. „Mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann. „Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Arzneimittelversorgung vielfältig gestalten

Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Online-Versandhandel mit Medikamenten verbieten zu wollen, erklärt der stellv. Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg: „Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß. Seit Jahren ergänzen Online-Apotheken die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen. Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird. Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. Vor diesem Hintergrund sollte die Entscheidung des EuGH nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance begriffen werden. Jenseits der Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker lässt sich kein Grund erkennen, warum der Online-Versandhandel mit Medikamenten pauschal verboten werden sollte.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gesetzgebungsinitiative nach EuGH-Urteil ist notwendig und vernünftig

Die Apotheker in Deutschland begrüßen das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), ein Gesetz vorzubereiten, um den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu untersagen. Einen entsprechenden Plan hat das BMG heute bestätigt und reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung) für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, erklärt dazu: „Die Apothekerschaft hat sich von Anfang an klar für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln positioniert. Dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt einen dringenden Handlungsbedarf sieht und schnell reagieren will, ist ebenso notwendig wie vernünftig. Natürlich wird man abwarten müssen, wie die Details einer solchen Regelung aussehen. Europas höchste Richter haben ausländischen Versandanbietern einen nicht nachvollziehbaren und völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil trotz beschränkter Leistung verschafft, der nun hoffentlich wieder ausgeglichen werden kann, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten braucht es keinen sinnlosen Preiswettbewerb, sondern einen echten Qualitäts- und Leistungswettbewerb für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche.“ Zum Hintergrund: Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde nicht die Selbstmedikation betreffen. Rezeptfreie Medikamente wären weiterhin wahlweise in allen Apotheken vor Ort und im Versandhandel erhältlich. Die Preise von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten werden ebenfalls schon seit etlichen Jahren vom jeweiligen Apothekeninhaber frei festgelegt. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. „Das zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben.“ Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: „Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt – sondern sie könnten durch das Einlösen eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.“ Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises – maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio. gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. Kiefer: „Es ist richtig, dass chronisch Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den Einzelnen vor Überforderung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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Wechselwirkungen – Neue Medikationspläne für multiple Medikamentenschlucker

Da sage nochmal einer, man könne beim Frühstücksfernsehen nichts lernen. Da gab es einen hoch interessanten Beitrag, der sich mit Arzneimittelwechselwirkung auseinandersetzte. Grund für den Beitrag war die Absicht der Einführung von Medikationsplänen für Patienten, die drei und mehr Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Denn laut pharmakologischem Lehrsatz wirkt viel viel, aber erzeugt auch viel an […]

Dieser Beitrag Wechselwirkungen – Neue Medikationspläne für multiple Medikamentenschlucker wurde erstmalig von Heilpraktiker René Gräber auf NaturHeilt.com Blog veröffentlicht.

Einigung: Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für 2017 vereinbart

Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2017 sind vergleichsweise schnell zu Ende gegangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel in Höhe von 3,3 Prozent. Das entspricht etwas mehr als einer Milliarde Euro. Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene. „Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert. Ich bin froh, dass wir einvernehmlich gute Ergebnisse erzielen konnten, die die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen werden“, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV. „Die gemeinsam vereinbarten Leitsubstanzen sowie Zielfelder für verordnungsstarke Anwendungsgebiete stellen eine gute Orientierungshilfe für niedergelassene Ärzte dar. Auf dieser Basis können Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien zu verordnen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene zu bewertenden Anpassungsfaktoren in Höhe von 4,9 Prozent (ca. 280 Millionen Euro) vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist. Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Rückwirkend für 2016 wurde eine Steigerung der Anpassungsfaktoren in Höhe von 1,5 Prozent vereinbart. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit“

Ab 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.“ Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte.Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt. Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Auftrag, das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen festzulegen. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.kbv.de/html/medikationsplan.php

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ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan

Ab dem 1. Oktober 2016 haben laut E-Health-Gesetz alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, gegenüber ihren behandelnden Hausärzten einen Rechtsanspruch auf einen standardisierten Medikationsplan. Auch wenn der bundeseinheitliche Medikationsplan und der Medikationsplan der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) auf den ersten Blick gleich erscheinen, bietet ARMIN deutlich mehr. Ständiger Austausch zwischen Arzt und Apotheker  Beide Medikationspläne gehen auf den Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland zurück. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wird zunächst nur als Papierausdruck vorliegen, der dem Patienten ausgehändigt wird. Er wird allein vom Arzt erstellt, der Apotheker als Experte für Arzneimittel bleibt grundsätzlich außen vor und ergänzt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Bei ARMIN werden die Daten auf einem Medikationsplanserver im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigung hinterlegt und sind jederzeit von dem Arzt oder Apotheker, bei dem sich der Patient eingeschrieben hat, einsehbar. Medikationsplan kaum Mehrwert ohne Medikationsmanagement  Im ARMIN-Medikationsplan können Arzneimittel als pausiert oder abgesetzt gekennzeichnet werden. Diese Arzneimittelwerden für den Patienten nicht mit auf den Medikationsplan ausgedruckt, bleiben jedoch als wichtige Information für den Arzt oder Apotheker beim begleitenden Medikationsmanagement erhalten. Das ARMIN-Medikationsmanagement beinhaltet eine regelmäßige Analyse, Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Medikation des Patienten. Eine bloße Auflistung von Arzneimitteln, wie sie der bundeseinheitliche Medikationsplan vorsieht, bietet hingegen keinen solchen Mehrwert für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Vollständiger Medikationsplan Voraussetzung für Arzneimitteltherapiesicherheit  Die tatsächliche Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit setzt einen vollständigen Medikationsplan zwingend voraus. Die Stammapotheke des Patienten ist oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen kompletten Überblick über alle haus- und fachärztlich verordneten Medikamente sowie die rezeptfreie Selbstmedikation des Patienten hat. Auch auf Seiten der Ärzte ist es für den Patienten wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der seine komplette Medikation kennt und der ihn beraten kann. Im Rahmen von ARMIN stellt die AOK PLUS zudem die Verordnungen der letzten sechs Monate bereit, sodass hier auf eine zusätzliche Möglichkeit zur Komplettierung der Medikationsdaten zurückgegriffen werden kann. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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